Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5000 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stefan Henze (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Konzertierte Prüfaktion in Niedersachsen zur Vermeidung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung: Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse der jüngsten Prüfung? Anfrage des Abgeordneten Stefan Henze (AfD), eingegangen am 07.10.2019 - Drs. 18/4763 an die Staatskanzlei übersandt am 10.10.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 05.11.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten In einer koordinierten Aktion haben diverse Behörden überprüft, wie es in Niedersachsen um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung steht. Mit Prüfungsschwerpunkt Baubranche wurden 715 Betriebe und 1 841 natürliche Personen überprüft. Dabei sind mutmaßlich 325 Rechtsverstöße festgestellt worden. In 90 Fällen ergaben sich z. B. Hinweise darauf, dass Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen, in 57 Fällen besteht der Verdacht, dass Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge nicht bzw. nicht in der richtigen Höhe abführen, in 44 Fällen fehlte für die ausgeübte zulassungspflichtige Handwerkstätigkeit die erforderliche Eintragung in die Handwerksrolle , und in 21 Fällen lag die erforderliche Gewerbeanzeige nicht vor. Vorbemerkung der Landesregierung Die jüngst stattgefundene konzertierte Prüfaktion basiert auf Nr. 3.7 des RdErl. d. MW vom 23.12.2004 - 21-32124-1015 -, zuletzt geändert durch RdErl. d. MW vom 04.02.2009 - 21-32124- 1015 -, und dient der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung sowie der Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Danach koordiniert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung als Präventionsmaßnahme grundsätzlich zweimal jährlich Aktionstage/Kontrolltage zur Bekämpfung der Schwarzarbeit durch die kommunalen Verfolgungsbehörden. Die Aktion wird in Zusammenarbeit mit dem Zoll durchgeführt und anlassbezogen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Berufsgenossenschaft, der Bauwirtschaft, der Ausländerbehörden, der Gewerbeaufsichtsämter und der Jobcenter unterstützt. Seit 2007 werden die Aktionstage in dieser Art und Weise niedersachsenweit durchgeführt. Alle kommunalen Verfolgungsbehörden sind danach innerhalb eines festgesetzten Prüfzeitraums aufgefordert, Überprüfungen nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durchzuführen. Den Schwerpunkt der kommunalen Überprüfungen bilden in der Regel Baustellen und Betriebe mit handwerks- und gewerberechtlichen Arbeitsbereichen. Der Zoll hat die Aufdeckung von Scheinselbstständigkeit, Mindestlohnverstößen sowie Werkvertrags- und Leistungsmissbrauch besonders im Fokus. Die Durchführung der Aktionstage, die durch verstärkte Öffentlichkeitsmaßnahmen begleitet werden und in der Bevölkerung das Rechtsempfinden wecken und stärken sollen, dass es sich bei Schwarzarbeit nicht um ein Kavaliersdelikt handelt, ist ein Beispiel des Engagements der Landesregierung und der guten Zusammenarbeit zwischen den kommunalen Verfolgungsbehörden und dem Zoll. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5000 2 1. In welcher Häufigkeit finden Prüfungen in dem jetzt vorgenommenen Umfang statt? Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. 2. Wie lauten die Ergebnisse der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Prüfungen für Niedersachsen, unterteilt nach Prüfdatum, Prüfanlass, Branchen, Branchenschwerpunkt (en), Anzahl mutmaßlich festgestellter Verstöße und Anzahl rechtsverbindlich (rechtskräftig) festgestellter Verstöße? Zu Prüfanlass, Branchen und Branchenschwerpunkten wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Die Anzahl der sich aus den Prüfungen im Rahmen der landesweiten Aktionstage ergebenden rechtsverbindlich (rechtskräftig) festgestellten Verstöße wird nicht gesondert erfasst, wohl aber die Anzahl festgestellter mutmaßlicher Verstöße (siehe folgende Übersicht): Landesweite Aktionstage zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung in Niedersachsen 2007 bis 2019 Prüfdatum Anzahl festgestellter mutmaßlicher Verstöße 21. bis 25.04.2007 473 19. bis 23.04.2008 345 22. bis 25.09.2008 313 02. bis 05.03.2009 319 21. bis 24.09.2009 312 12. bis 15.04.2010 327 25. bis 28.10.2010 304 02. bis 05.05.2011 354 10. bis 13.10.2011 294 23. bis 26.04.2012 416 08. bis 11.10.2012 424 22. bis 25.04.2013 475 02. bis 05.09.2013 384 05. bis 08.05.2014 367 13. bis 16.10.2014 358 20. bis 23.04.2015 336 05. bis 08.10.2015 336 18. bis 22.04.2016 448 24. bis 27.10.2016 367 06. bis 09.03.2017 297 23. bis 26.10.2017 438 28. bis 31.05.2018 385 15. bis 18.10.2018 380 20. bis 23.05.2019 383 23. bis 26.09.2019 325 3. Wie bewertet die Landesregierung die Prüfergebnisse vergangener Prüfzeiträume im Vergleich mit den (vorläufigen) Prüfergebnissen der jüngsten Prüfung? Vor dem Hintergrund, dass die landesweiten Aktionstage eine Präventionsmaßnahme darstellen und die festgestellten Verstöße sowohl im Vergleich zum Durchschnitt (366 mutmaßliche Verstöße) als auch im Vergleich zum Vorjahr gesunken sind, werden die Prüfergebnisse als gut bewertet. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5000 3 4. Wie häufig wird in anderen Bundesländern in vergleichbarem Ausmaß kontrolliert? Derzeit werden lediglich im Bundesland Bremen zweimal jährlich Kontrollen in vergleichbarem Ausmaß durchgeführt. Dies geschieht zeitgleich mit Niedersachsen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat gemeinsam mit der Generalzolldirektion im September 2018 eine Absichtserklärung zur Einführung von Aktionstagen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit unterzeichnet. Die Umsetzung der ersten Aktionstage findet aktuell statt. 5. Wie lauten die Prüfergebnisse in den anderen Flächen-Bundesländern für die vergangenen 15 Jahre (NRW, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern), unterteilt nach den unter Frage 2 aufgestellten Kriterien? Es wird auf die Antwort zur Frage 4 verwiesen. 6. Womit sind eventuell Unterschiede in der Prüfdichte und bei den Prüfergebnissen in den Bundesländern (unterteilt nach Anzahl mutmaßlicher und Anzahl rechtskräftig festgestellter Verstöße) zu erklären? Es wird auf die Antwort zur Frage 4 verwiesen. 7. Hält die Landesregierung die bei der jüngsten Prüfung festgestellte Zahl mutmaßlicher Verstöße von 325 für hoch? Die Anzahl der mutmaßlich festgestellten Verstöße ist im Vergleich der letzten Jahre (siehe Antwort zu den Fragen 2 und 3) als eher niedrig anzusehen. 8. Wie viele der mutmaßlich festgestellten Verstöße entfallen auf Betriebe, wie viele auf natürliche Personen? Die mutmaßlich festgestellten Verstöße werden nicht nach Betrieben und natürlichen Personen gesondert erfasst. Insofern können hierzu keine Angaben gemacht werden. 9. Was kann die Landesregierung abseits der Erhöhung der Prüfdichte konkret tun, um die Anzahl der Rechtsverstöße in diesem Bereich zu minimieren? Die Landesregierung berät und informiert über die Rechtslage, damit es möglichst gar nicht erst zu Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung kommt. Ferner zeigen beispielweise die kommunalen Verfolgungsbehörden den Betroffenen den Weg in die Legalität auf. 10. Mit welchen Maßnahmen hat die Landesregierung in der Vergangenheit auf Prüfungen konkret und abstrakt reagiert? Die landesweiten Aktionstage werden von der Landesregierung medienwirksam aufbereitet und ausgewertet. Eine Pressemitteilung (u. a. mit regionalen Ergebnissen) wird mit dem Ziel verbreitet, den Präventiveffekt zu erreichen. Ferner hat die Landesregierung in der Vergangenheit Flyer- und Plakataktionen zur Aufklärung der Öffentlichkeit und der Handwerksbetriebe zum Thema Schwarzarbeit durchgeführt. Obendrein begleitet die Landesregierung die kommunalen Verfolgungsbehörden intensiv bei ihrer Aufgabenwahrnehmung mit der Durchführung von regionalen Arbeitskreisen und fördert finanziell die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen. (Verteilt am 06.11.2019) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stefan Henze (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Konzertierte Prüfaktion in Niedersachsen zur Vermeidung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung: Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse der jüngsten Prüfung?