Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5034 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Susanne Victoria Schütz, Björn Försterling und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung Ausgestaltung der akademisierten Ausbildung von Hebammen in Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Susanne Victoria Schütz, Björn Försterling und Sylvia Bruns (FDP), eingegangen am 15.10.2019 - Drs. 18/4865 an die Staatskanzlei übersandt am 17.10.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 08.11.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Die akademisierte Ausbildung von Hebammen wird in Niedersachsen die bisherigen Ausbildungsgänge schrittweise ablösen. Damit wird die von der EU geforderte und in Bundesrecht umgesetzte Richtlinie zur automatischen Anerkennung von Berufsqualifikationen für den Bereich des Hebammenwesens in Niedersachsen umgesetzt. In einer Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur heißt es dazu: „Die Ausbildung von Hebammen in Niedersachsen wird vollständig akademisiert. Alle Hebammenschülerinnen und -schüler sollen zukünftig ein Bachelorstudium aufnehmen können. Das Studium soll schrittweise an vier Hochschulstandorten nach neuen gesetzlichen Vorgaben aufgebaut werden : In Osnabrück mit der Hochschule Osnabrück, in Hannover mit der Medizinischen Hochschule Hannover, in Göttingen mit der Universitätsmedizin Göttingen und der HAWK Hildesheim/Holzminden /Göttingen sowie in Oldenburg mit der Universität Oldenburg und der Jade Hochschule Wilhelmshaven /Oldenburg/Elsfleth. Bisher fand die dreijährige Ausbildung an Fachschulen statt.“ (https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/hebammen-sollenkunftig -studieren-180105.html). 1. Welche Hochs chulen /Standorte haben s ich um d ie Einrich tung e ine r Hochs chulaus b ildung für Hebammen beworben? Aus Sicht der Landesregierung können neue Hebammenstudiengänge dort entstehen, wo bereits entsprechende Kompetenzen im Gesundheitsbereich vorhanden sind und an personelle und strukturelle Grundlagen angeknüpft werden kann. Angesichts des hohen Zeitdrucks, der sich aus den Gesetzesfristen ergibt, war zudem die Frage von Bedeutung, wie zeitnah ein neues Angebot an einem Standort konzipiert und eingeführt werden kann. Die Landesregierung strebt eine flächendeckende Versorgung an, die durch regional verteilte Studiengänge unterstützt werden kann. Auf der anderen Seite ist zu beachten, dass nicht mehr Standorte geschaffen werden, als unter den vorgenannten Bedingungen zwingend erforderlich sind. Nur so können ökonomische Gruppengrößen in den Studiengängen erreicht und das professorale Personal gewonnen werden. Da das Hebammenwesen bisher praktisch kaum akademisiert war, stellt die Gewinnung von Professorinnen und Professoren bereits bei wenigen Standorten eine Herausforderung dar. Hinzu tritt, dass der Wettbewerb um die besten Köpfe bundesweit parallel besteht. Vor diesem Hintergrund war eine breite Ausschreibung der Studiengänge nicht sinnvoll. Entsprechend gab es auch keine Anträge („Bewerbungen“) von Hochschulen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5034 2 2. Welche Gründe führten zu dem Zuschlag für bzw. der Ablehnung der einzelnen Bewerber ? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wann werden die curricularen Bestimmungen der einzelnen Standorte vorliegen? Derzeit befinden sich Gesetz und Verordnung des Bundes noch in der Bundesratsabstimmung; die Hochschulen planen ihre Angebote auf der Basis der bereits bekannten Entwürfe. Eine Finalisierung der Studiengangskonzepte und Curricula kann jedoch erst erfolgen, wenn sowohl Gesetz als auch Verordnung im parlamentarischen Verfahren beschlossen sind. 4. Welchem Zeitplan folgt der schrittweise Aufbau der akademisierten Ausbildung? Bitte standortscharf und standortübergreifend aufschlüsseln. Das MWK und die Hochschulen setzen alles daran, die Studiengänge schrittweise ab dem WS 2020/2021 einzurichten. Die Konzeption der neuen Programme ist jedoch in besonderer Weise aufwändig, nicht zuletzt angesichts der Detailvorgaben, die in Gesetz und Verordnung des Bundes vorgesehen sind, und erfordert daher noch eine Vielzahl von Abstimmungen. Welche Standorte bereits zum Wintersemester 2020/2021 beginnen, wird formal in der Studienangebotszielvereinbarung für das Studienjahr 2020/2021 festgelegt. 5. An welchem Hochschulstandort werden zu welchem Zeitpunkt wie viele Studienplätze zur Verfügung stehen? Es werden bis zu 140 neue Studienplätze an den vier vorgesehenen Standorten entstehen. Planerisch wird je Standort ein Studiengang mit einer Gruppengröße von 35 Studienanfängerplätzen eingerichtet . 6. An welchem Fachschulstandort werden zu welchem Zeitpunkt wie viele Ausbildungsplätze wegfallen? Nach § 77 des Hebammenreformgesetzes (HebRefG) kann letztmalig bis zum 31.12.2022 eine schulische Hebammenausbildung aufgenommen werden. An allen Schulstandorten wird damit ab dem 01.01.2023 jährlich ein Jahrgang entfallen. Derzeit ist nicht absehbar, ob im Vorfeld Ausbildungskapazitäten variiert werden. Aus diesem Grund lässt sich die Entwicklung an einzelnen Standorten nicht prognostizieren. Auf Grundlage der aktuellen Zahl an Schülerinnen und Schüler dürften in Niedersachsen durchschnittlich ca. 90 bis 100 schulische Ausbildungsplätze jährlich entfallen . 7. Wie wird das Lehrpersonal der Fachschulen in die Hochschulausbildung eingebunden? Die Gewinnung des Lehrpersonals obliegt den Hochschulen in eigener Verantwortung und muss sich an den Qualifikationen orientieren, die sich aus den berufsrechtlichen sowie den akademischen und hochschulrechtlichen Anforderungen ergeben. 8. Welche Folgen hat die Akademisierung für die Beschäftigungsverhältnisse des Lehrpersonals der Fachschulen? Nach Beendigung der schulischen Ausbildungen können Lehrkräfte, die nicht im Rahmen hochschulischer Angebote oder Kooperationen von Hochschulen und Berufsfachschulen eingesetzt werden, nicht mehr in der Ausbildung tätig sein. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5034 3 9. Wie werden die bisherigen Träger der Fachschulen in die Hochschulausbildung eingebunden ? Über die Einbindung entscheiden die Hochschulen in eigener Zuständigkeit. Nach § 75 HebRefG können sie bis zum 31.12.2030 die praktischen Lehrveranstaltungen des Studiums und die Praxisbegleitung von Hebammenschulen durchführen lassen. Hierfür schließen sie eine Kooperationsvereinbarung mit der Hebammenschule. Da nach dem 31.12.2022 jedoch keine Bildungsgänge mehr in eigener Verantwortung von den Berufsfachschulen angeboten werden können, ist gegenwärtig nicht absehbar, in welchem Umfang diese Regelung zum Tragen kommt. Die Hochschule trägt grundsätzlich die Verantwortung, dass das Studienziel erreicht wird. 10. Welche Folgen hat die Akademisierung der Ausbildung für die bisherigen Träger der Fachschulen (Personalbedarf, Kosten, etc.)? Soweit die Schule keine Kooperationsvereinbarung mit einer Hochschule schließt, wird sie abgewickelt . Für das Personal gelten die üblichen arbeitsrechtlichen Regelungen, wobei der Arbeitsmarkt für Hebammen aufnahmefähig ist. Da die Schulen im Verbund mit anderen Schulen des Gesundheitswesens betrieben werden, dürfte sich für die Infrastruktur eine Nutzung finden. Die Kostenstrukturen der jeweiligen Träger sind nicht bekannt. (Verteilt am 13.11.2019) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Susanne Victoria Schütz, Björn Försterling und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung Ausgestaltung der akademisierten Ausbildung von Hebammen in Niedersachsen