Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5048 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stefan Henze (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Sturmtief Mortimer lässt am 30.09.2019 in Niedersachsen Bäume auf Bahngleise stürzen und ICE verunfallen - Liegen das Vegetationsmanagement der Bahn und insbesondere der „Aktionsplan Vegetation“ im Plan? Anfrage des Abgeordneten Stefan Henze (AfD), eingegangen am 07.10.2019 - Drs. 18/4764 an die Staatskanzlei übersandt am 10.10.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 11.11.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Gleich mehrere Baumstürze sorgten in Niedersachsen für Probleme im Bahn- und damit auch Berufsverkehr : Zwischen Nienburg und Eystrup stürzte ein Baum auf die Oberleitung. Ein ICE fuhr in die Unfallstelle. Die Strecke zwischen Hannover und Bremen wurde darauf zeitweise gesperrt. Zu einem weiteren Baumunfall kam es bei Wolfsburg, als ein ICE gegen einen auf die Gleise gestürzten Baum fuhr. Bei diesem Unfall verletzte sich der Lokführer. Die Bahnhöfe in Braunschweig und Hildesheim wurden aufgrund des Sturms am 30.09.2019 im Fernverkehr nicht bedient, und auf den Achsen Richtung Berlin und Frankfurt am Main über Göttingen waren die Strecken über mehrere Stunden gesperrt. Auch im Nahverkehr kam es zu Verkehrsbehinderungen. Vorbemerkung der Landesregierung Ein zuverlässiger und störungsfreier Verkehr von Personen und Gütern auf der Schiene hat einen hohen Stellenwert für die Landesregierung. Es liegt deshalb im Interesse der Landesregierung, im Rahmen ihrer Möglichkeiten innerhalb der unterschiedlichen Ressortverantwortlichkeiten aktiv darauf hinzuwirken, dass Störungen durch wetterbedingt umstürzende Bäume oder abbrechende Äste soweit möglich vermieden werden und dafür seitens der DB Netz AG als Eisenbahninfrastrukturunternehmen der Deutschen Bahn AG (DB AG) und verantwortlicher Betreiberin des bundeseigenen Schienennetzes durch ein vorausschauendes und langfristig angelegtes Vegetationsmanagement ausreichend Vorsorge getroffen wird. Insbesondere zu Herbstbeginn besteht die Gefahr, dass es durch sturmbedingt umstürzende Bäume zu Beeinträchtigungen im Bahnverkehr kommen kann, da die Bäume zu diesem Zeitpunkt regelmäßig noch stark belaubt sind und entsprechende Lasten zu tragen haben. Dies haben leider auch die Störungen im Bahnverkehr während der Sturmtiefs „Ignaz “ und „Mortimer“ im September dieses Jahres erneut gezeigt. Die Landesregierung selbst hat allerdings mangels eigener Zuständigkeit keine Möglichkeit, unmittelbar auf die Wahrnehmung der Vegetationskontrolle durch die DB Netz AG einzuwirken. Die Aufsicht über die DB Netz AG als Eisenbahn des Bundes liegt vielmehr beim Bund und wird gemäß § 5 Abs. 1 a Nr. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) durch das Eisenbahn-Bundesamt ausgeübt. Die Landesregierung kann im Rahmen ihrer Zuständigkeiten deshalb nur flankierende Maßnahmen zur Unterstützung der DB AG bei deren Wahrnehmung des Vegetationsmanagements entlang von Bahnstrecken in Niedersachsen ergreifen. Als eine solche Unterstützungsmaßnahme wurde unter Mitwirkung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz von der DB AG zusammen mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz sowie Vertretern Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5048 2 der unteren Naturschutz- und Waldbehörden auf der kommunalen Ebene ein Leitfaden „Vegetationsmanagement an Bahntrassen der Deutschen Bahn AG in Niedersachsen“ erarbeitet. Dieser Leitfaden soll dazu dienen, die Planung von Vegetationsmaßnahmen der DB AG und ihrer Konzernunternehmen zu verbessern, die Zeit für naturschutzrechtliche sowie waldrechtliche Genehmigungen zu verkürzen und notwendige Arbeiten schneller ausführen zu können. Dazu enthält der Leitfaden konkrete Handlungsempfehlungen für reibungslose Abläufe und eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Organisationseinheiten der DB AG sowie den Naturschutz- und Waldbehörden . Umfasst sind insbesondere Hinweise zu den rechtlichen Grundlagen, nach denen bei der Planung und Durchführung von Vegetationsarbeiten vorgegangen werden muss. Dazu zählen u. a. das Eisenbahn-, Naturschutz- und Waldrecht sowie landesspezifische Regelungen. Ein weiterer Bestandteil des Leitfadens sind Informationen zu eisenbahntechnischen und betrieblichen Anforderungen u. a. im Zusammenhang mit sicherheitsrelevanten Bereichen in Bezug auf die Vegetation. Der Leitfaden liefert zudem Antworten auf Fragen zur Planung, Ausführung, Abnahme und Sofortmaßnahmen sowie zu den Themen Qualifikation und Qualitätssicherung. Darüber hinaus setzt sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür ein, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vegetationskontrolle entlang von Eisenbahnstrecken zu verbessern und dafür Vorschriften im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) zu schaffen, damit künftig umsturzgefährdete Bäume auf privaten Grundstücken zum Schutz der Eisenbahninfrastruktur gefällt werden dürfen. Im Straßenrecht auf Bundes- und Landesebene bestehen entsprechende Regelungen bereits seit vielen Jahren. Hierzu hat sich das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung in der Vergangenheit - u. a. im Rahmen der Beratungen des Länderausschusses Eisenund Bergbahnen, dessen Vorsitz Niedersachsen derzeit innehat, sowie im Arbeitskreis Bahnpolitik der Verkehrsministerkonferenz - aktiv mit konkreten Vorschlägen zur Veränderung der bundesrechtlichen Vorschriften eingebracht. Zwischenzeitlich hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur angekündigt, eine entsprechende Regelung in das AEG im Rahmen des dort in Vorbereitung befindlichen Entwurfs für das sogenannte Eisenbahnrechtsbereinigungsgesetz grundsätzlich aufnehmen zu wollen. Minister Dr. Bernd Althusmann hat kürzlich in einem gemeinsamen Schreiben mit dem nordrheinwestfälischen Verkehrsminister Hendrik Wüst vom 18. September 2019 gegenüber Bundesverkehrsminister Scheuer das Anliegen beider Länder nach einer wirksamen gesetzlichen Regelung dafür noch einmal verdeutlicht. Auch der Vorstandsvorsitzende der DB AG, Dr. Richard Lutz, wurde mit einem entsprechenden Schreiben beider Minister gebeten, die Anstrengungen der DB AG im Rahmen der Vegetationskontrolle weiter zu intensivieren. In seinem Antwortschreiben an Minister Dr. Althusmann vom 9. Oktober 2019 hat Herr Dr. Lutz mitgeteilt, dass die DB AG parallel zur Erarbeitung des Leitfadens „Vegetationsmanagement an Bahntrassen der Deutschen Bahn AG in Niedersachsen“ einen „Aktionsplan Vegetation“ verabschiedet habe. Zum „Aktionsplan Vegetation“ der DB AG enthält das Schreiben von Herrn Dr. Lutz folgende näheren Erläuterungen: „Er beinhaltet folgende Stufen: 1. Das bisherige Präventionsprogramm wird weitergeführt. Eine überarbeitete Richtlinie und einheitliche Leistungsbeschreibungen sorgen für eine Umsetzung der Qualitätsvorgaben. 2. Die Intensivierung der Inspektion entlang des Streckennetzes verläuft planmäßig im fünfjährigen Hochlauf. Bisher wurden ca. 8 000 km nach neu definierten Vorgaben inspiziert und daraus zu bearbeitende Bäume in einem geographischen Informationssystem digital erfasst. Mit diesem System wird gleichzeitig die Qualitätskontrolle für die innerhalb eines Jahres umzusetzenden Maßnahmen sichergestellt. 3. Im Rahmen eines Durchforstungskonzeptes werden die identifizierten Bäume entnommen und gezielt stabile Bäume gefördert. Unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen aus dem Natur- und Artenschutz werden Durchforstungskonzepte abschnittsweise durchgeführt und die Hochprioritätsrelationen sukzessive in stabile Bestände überführt. 4. Die Hot Spots aus dem Programm ‚Zukunft Bahn‘ werden weiter gepflegt, sodass die nachhaltige Sturmsicherheit auf diesen ca. 445 km gewährleistet ist. Durch die Konzentration auf die Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5048 3 notwendigen Fällmaßnahmen, die sich aus den Inspektionen ergeben, erzielt die DB AG einen deutlich schnelleren Effekt für die Sturmsicherheit des Systems Schiene. Um den Zustand der Bestände zu erfassen, wird die Vegetationsstrategie durch eine satellitengestützte Datenerhebung der Waldflächen sowie punktuelle Befliegungen mit Helikoptern und Drohnen unterstützt. Aus den Ergebnissen werden kurzfristig Handlungsoptionen abgeleitet, die in einer Abarbeitung münden.“ 1. Welche genauen Erkenntnisse über die Umstände der oben geschilderten Baumunfälle liegen der Landesregierung vor? Die in der Vorbemerkung des Abgeordneten konkret angesprochenen Beeinträchtigungen des Zugverkehrs in Niedersachsen ergaben sich nur teilweise anlässlich des Sturmtiefs „Mortimer“ am 30. September 2019; teilweise entstanden sie bereits anlässlich des Sturmtiefs „Ignaz“ am 17. September 2019. Eigene Erkenntnisse zu den näheren Umständen der geschilderten Vorfälle liegen der Landesregierung nicht vor. Auf Anfrage hat die Landesregierung von der DB AG folgende Informationen zu den jeweiligen Beeinträchtigungen des Zugverkehrs in Verbindung mit diesen beiden Sturmereignissen und zu deren Ursachen erhalten: Das Sturmtief „Ignaz“ am 17. September 2019 hatte nach Auskunft der DB AG vorwiegend Auswirkungen auf den Raum zwischen Hamburg, Bremen und Hannover. Dabei sei es zu einigen Probleme in der pünktlichen Verkehrsdurchführung in Norddeutschland gekommen, die allerdings nur teilweise ihre Ursache in Problemen mit der Vegetation gehabt hätten. Wie die DB AG insoweit mitteilte , habe sich eine durch Vegetation verursachte Störung nördlich von Celle ereignet. Am Nachmittag des 17. September 2019 habe die Strecke zwischen Hannover und Hamburg deshalb für einige Stunden komplett und eines der beiden Gleise noch deutlich länger gesperrt werden müssen, weil hier ein Baum in die Oberleitung gestürzt sei. Dieser Baum habe auf einem Anliegergrundstück gestanden, auf dem laut DB AG der Eigentümer für die Verkehrssicherung zuständig sei. Grundsätzlich inspizierten die Baumkontrolleure der DB AG aus Gründen der Anlagenverantwortung auch Bäume auf Anliegergrundstücken, sofern sie vom DB-Grund aus sichtbar seien. Die Sichtbarkeit sei in diesem Fall leider nicht gegeben gewesen. Im Falle eines Störfalls an der Infrastruktur der DB Netz AG zwischen Hannover und Hamburg sorgten im Vorfeld abgestimmte Umleitungskonzepte dafür, den Schienenpersonenfernverkehr sowie den Güterverkehr auf Alternativstrecken über Verden und Rotenburg umzuleiten. Das sei im Fall der Sperrung am 17. September 2019 nördlich von Celle auch geschehen. Auf dieser dann hoch ausgelasteten Umleitungsstrecke sei es dann am Abend des 17. September 2019 zusätzlich zu einer Oberleitungsstörung gekommen, die in der Presseberichterstattung fälschlicherweise ebenfalls auf vermeintlich vegetationsbedingte Ursachen zurückgeführt worden sei. Tatsächlich habe in diesem Fall aber ein Fernverkehrszug mit einem defekten Stromabnehmer die Oberleitung im Bahnhof Nienburg beschädigt. Bedingt durch weitere technische und betriebliche Besonderheiten sei es dann zu umfangreichen Schäden gekommen mit der Folge, dass anfangs der komplette Bahnhof Nienburg und ein längerer Streckenabschnitt nördlich davon hätten gesperrt werden müssen . Verbunden mit der dichten Zugbelegung (hervorgerufen durch die Umleitung) sei es dann zu den großen Auswirkungen auf den Zugverkehr gekommen, die in den Medien breit thematisiert, aber leider fälschlicherweise mit Vegetationsproblemen in Verbindung gebracht worden seien. Nach Mitteilung der DB AG hatte das Sturmtief „Mortimer“ am 30. September 2019 demgegenüber insbesondere Auswirkungen auf den Raum Hildesheim, Braunschweig und Wolfsburg. Hier sei in der Tat ein ICE im Bereich Wolfsburg in einen umgestürzten Baum gefahren. Auch dieser Baum habe laut der DB AG eine Vorschädigung aufgewiesen, die sich im Vorfeld von außen allerdings nicht als Gefahr dargestellt habe, auf deren Basis der Baum sofort hätte entnommen werden müssen . Eine komplette Streckensperrung für die Strecke zwischen Berlin und Frankfurt (über Braunschweig –Hildesheim–Göttingen) - die durch DB Netz AG hätte veranlasst werden müssen - habe es allerdings in diesem Fall nicht gegeben. Lediglich das Eisenbahnverkehrsunternehmen DB Fernverkehr habe sich entschieden, bis zu einer Klärung für wenige Stunden auf der betroffenen Strecke nicht mehr zu fahren. Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen hätten eine andere Entscheidung getroffen und seien weiter auf der Strecke verkehrt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5048 4 2. Wann erfolgte an den Unfallstellen der letzte Kontrollgang und Rückschnitt in den Rückschnitt- und Stabilisierungszonen? Die Landesregierung hat mangels eigener Kenntnis dazu eine Auskunft der DB AG eingeholt. Diese teilte mit, dass die Anlagenverantwortung für die Vegetation an den Strecken bei der DB Netz AG liegt. Nach Auskunft der DB AG existiert für die Vegetationskontrolle dabei unternehmensintern ein verbindliches Regelwerk (Nr. 882, Landschaftsplanung und Vegetationskontrolle). In einem Modul dieses Regelwerks seien Vorgaben zur Inspektion von Vegetation geregelt. Grundsätzlich gelte, so die DB AG, dass die Regelinspektion der Vegetation einmal jährlich erfolge. Dabei solle gewährleistet sein, dass die Vegetation abwechselnd im belaubten und im unbelaubten Zustand inspiziert werde. Auch der unterjährige Zeitraum der Sichtbarkeit von Pilzfruchtkörpern oder sonstigen Pathogenen, die Hinweise auf die Stand- oder Bruchfestigkeit liefern, solle bei der Wahl des abwechselnden Zeitpunkts von Regelinspektionen Beachtung finden. Die Einhaltung dieser Fristen wird nach Mitteilung der DB AG dokumentiert. Die Schadstelle bei Celle vom 17. September 2019 sei zuletzt im Oktober/November 2018 und dann kurz vor dem Ereignis im September 2019 inspiziert worden. Die Schadstelle bei Wolfsburg vom 30. September 2019 sei zuletzt im Mai 2019 und im Herbst 2018 inspiziert worden. 3. Wie konnte es trotz des Vegetationsmanagements des „Aktionsplans Vegetation“ und des Leitfadens Vegetationsmanagement an Bahntrassen der Deutschen Bahn AG in Niedersachsen vom 15.04.2019 zu den Baumstürzen kommen? Der Leitfaden „Vegetationsmanagement an Bahntrassen der Deutschen Bahn AG in Niedersachsen “ gibt Handlungsempfehlungen für die Zusammenarbeit zwischen den unteren Naturschutz- und Waldbehörden sowie der DB AG mit dem Ziel einer Beschleunigung der im Einzelfall erforderlichen behördlichen Antrags- und Genehmigungsverfahren zur Pflege oder Entfernung von Bäumen und Sträuchern entlang des Schienennetz der DB AG in Niedersachsen. Der Leitfaden legt nicht fest, welche Arbeiten die DB AG wann durchführt. Seine Aufgabe ist es, die Grundlage für eine effiziente Vegetationsbearbeitung zu schaffen, indem sich alle Beteiligten mit ihren jeweiligen Rollen wiederfinden und die Schnittstellen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt sind. Die Umsetzung des Vegetationsmanagements selbst liegt in der Zuständigkeit der DB AG. Hinsichtlich der Mitteilungen der DB AG über die Erkennbarkeit der Schäden an den betroffenen Bäumen im Rahmen der Kontrolltätigkeiten und die Umstände der Baumstürze wird auf die Ausführungen bei den Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen; hinsichtlich des Aktionsplan Vegetation der DB AG darüber hinaus auf die seitens der DB AG übermittelten Darstellungen in der Vorbemerkung . Eigene Informationen zu den konkreten Ursachen der o. g. Baumstürze liegen der Landesregierung nicht vor. Unabhängig davon gilt generell, dass es keine garantierte Standsicherheit der Vegetation bei Starkwindereignissen gibt. 4. Wie kontrolliert die Landesregierung die in dem gemeinsam erarbeiteten Leitfaden zur Unfallverhütung und Verbesserung des Verkehrsflusses vorgesehenen Maßnahmen? Bei dem Leitfaden handelt es sich um eine Veröffentlichung der DB AG für die Zusammenarbeit zwischen den unteren Naturschutz- und Waldbehörden sowie der DB AG. Das auf dieser Grundlage durchgeführte Vegetationsmanagement obliegt ebenso wie die Unterhaltung und Instandhaltung der Schienenwege der DB AG und wird von dieser eigenverantwortlich durchgeführt. Im Übrigen wird hinsichtlich der Zuständigkeiten für die Aufsicht über die DB AG auf die Ausführungen in der Vorbemerkung verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5048 5 5. Haben im Bereich der Unfallstellen Prüf- bzw. Kontrollmaßnahmen nach 5.3 (S. 34) des unter Frage 3 genannten Leitfadens stattgefunden, und, wenn ja, wann? Die DB AG hat zu dieser Frage mitgeteilt, dass die Prüf- und Kontrollmaßnahmen gemäß Abschnitt 5.3 des Leitfadens „Vegetationsmanagement an Bahntrassen der Deutschen Bahn AG in Niedersachsen “ sich auf die Qualität der fachgerechten Ausführung von Vegetationsarbeiten beziehen. Sie haben daher keine direkte Auswirkung auf die Standsicherheit der Vegetation. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der Antwort zu der Frage 2 verwiesen. Weitere Informationen liegen der Landesregierung nicht vor. 6. Wer führt die internen und externen Qualitätsprüfungen nach 5.3. des Leitfadens durch, und ist eine staatliche Stelle daran beteiligt? 7. Für den Fall, dass keine staatliche Stelle an der Qualitätsprüfung beteiligt ist: Warum wird dies nicht für notwendig erachtet? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach Mitteilung der DB AG erfolgen die Qualitätsprüfungen für durchgeführte Vegetationsarbeiten von der DB Fahrwegdienste GmbH, die unternehmensintern für die DB Netz AG in fast allen Bereichen die Vegetationsarbeiten durchführe. Im Zuge dieser Qualitätsüberwachungen würden sowohl die Leistung der von den Fahrwegdiensten in Eigenleistung erbrachten Arbeiten als auch die von beauftragten Fremdunternehmern durchgeführten Leistungen erfasst. Im Übrigen wird hinsichtlich der Zuständigkeiten für die Aufsicht über die DB AG auf die Ausführungen in der Vorbemerkung verwiesen. Grundsätzlich hat das Eisenbahn-Bundesamt als zuständige staatliche Aufsichtsbehörde das Recht, die Arbeiten der DB Netz AG und der von diesen beauftragten Unternehmenseinheiten zu überwachen. 8. Gibt es ein Berichtswesen Bahn bzw. DB Netz an die Landesregierung, welches über den Jahresverlauf des Vegetationsmanagements auf dem Gebiet Niedersachsens liegender Strecken Rechnung legt? 9. Wenn 8. mit „Nein“ beantwortet wird, warum nicht? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Ein solches Berichtswesen an die Landesregierung besteht nicht. Auf die Ausführungen in der Vorbemerkung zu den Zuständigkeiten wird verwiesen. Die Landesregierung besitzt insoweit auch keine rechtlichen Einwirkungsmöglichkeiten im Hinblick auf eine für die ordnungsgemäße Verkehrsdurchführung im Netz der DB AG als bundeseigener Eisenbahn erforderliche und vorausschauende Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Vegetationskontrolle durch die DB AG. 10. Wie ist das Verhältnis Fremddienstleistung zu Eigendienstleistung DB oder verbundener Unternehmen im Bereich Vegetationsmanagement? Zu dieser Frage hat die DB AG keine Auskunft erteilt. Es wird allerdings auf die Ausführungen bei der Antwort zu den Fragen 6 und 7 verwiesen, dass nach Mitteilung der DB AG die DB Fahrwegdienste GmbH unternehmensintern für die DB Netz AG in fast allen Bereichen die Vegetationsarbeiten durchführe. Eigene Erkenntnisse zu dieser Frage liegen der Landesregierung nicht vor. (Verteilt am 13.11.2019) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stefan Henze (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Sturmtief Mortimer lässt am 30.09.2019 in Niedersachsen Bäume auf Bahngleise stürzen und ICE verunfallen - Liegen das Vegetationsmanagement der Bahn und insbesondere der „Aktionsplan Vegetation“ im Plan?