Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5059 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Susanne Victoria Schütz, Björn Försterling und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung Wie werden ausschließlich ehrenamtlich organisierte Kultureinrichtungen bei der Mittelvergabe aus der Förderlinie 2 berücksichtigt? Anfrage der Abgeordneten Susanne Victoria Schütz, Björn Försterling und Sylvia Bruns (FDP), eingegangen am 07.10.2019 - Drs. 18/4761 an die Staatskanzlei übersandt am 10.10.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 12.11.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Mit dem „Niedersächsischen Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen“ setzt die Landesregierung im Jahr 2019 das „Ausstattungs- und Investitionsprogramm für kleine Kulturträger in Niedersachsen “ aus dem vergangenen Jahr fort. Entgegen der vorherigen Praxis kam es zu einer Strukturierung des Programms in zwei Förderlinien und damit einhergehend zu veränderten Zuständigkeiten bei der Bewilligung der beantragten Mittel. In der Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/4258, 29.07.2019) auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Ausstattungs- und Investitionsprogramm für kleine Kulturträger in Niedersachsen (Einzelplan 06, Kapitel 06 75, Titel 894 01-8) (Teil 1)“ (Drucksache 18/4163, 12.07.2019) der Abgeordneten Susanne Victoria Schütz, Björn Försterling und Sylvia Bruns (FDP) heißt es dazu: „In der Förderlinie 2 können Fördersummen von über 25 000 Euro bis zu 200 000 Euro beantragt werden. Die Anträge sind bis zum 30.09.2019 direkt beim MWK zu stellen. Die Förderentscheidung wird noch im Jahr 2019 getroffen. Für diese Förderlinie steht 1 Million Euro zur Verfügung.“ 1. Wie viele Anträge für Mittel der Förderlinie 2 sind eingegangen? Es wurden insgesamt 113 Anträge beim Ministerium für Wissenschaft und Kultur eingereicht. 2. Wie weit würde die 1 Million Euro überzeichnet, sollten alle Anträge bewilligt werden? Für die Förderlinie 2 des „Nds. Investitionsprogramms für kleine Kultureinrichtungen (2019)“ liegen Anträge mit einer Antragssumme i. H. v. 9 822 419,40 Euro vor, damit ist das Programm mehr als neunfach überzeichnet. 3. Wie viele nicht vollständige Anträge wurden eingereicht, und wie wird mit diesen verfahren ? In dem für das „Nds. Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen (2019)“ erforderlichen Online -Antragsverfahren können Anträge erst dann digital eingereicht werden, wenn alle für eine Förderentscheidung erforderlichen Angaben und Unterlagen eingetragen bzw. zum Download zur Ver- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5059 2 fügung gestellt wurden. Im Rahmen der formalen Antragsprüfung wurden zudem gegebenenfalls ergänzende Unterlagen bei den Antragsstellern angefordert. Unterlagen, die zum Antragsstichtag noch nicht vorliegen können (wie z. B. Baugenehmigungen), können nachgereicht werden. 4. Welche Beträge wurden bereits vergeben (bitte nach Empfänger und Summe aufschlüsseln )? Das Vergabeverfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Daher wurden noch keine Fördermittelbeträge vergeben. 5. Wie viele Antragsteller sind ausschließlich ehrenamtlich organisierte Kultureinrichtungen ? Insgesamt sind 56 Antragsteller ausschließlich ehrenamtlich ohne hauptamtlich Beschäftigte organisiert . 6. In welchem Umfang konnten ausschließlich ehrenamtlich organisierte Kultureinrichtungen berücksichtigt werden (bitte Fördersumme und geförderten Kultureinrichtungen angeben)? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 7. Wie bewertet die Landesregierung die Anzahl der berücksichtigten sowie eingegangenen Bewerbungen von ausschließlich ehrenamtlich organisierten Kultureinrichtungen vor dem Hintergrund der Ausschreibungsdauer von unter drei Monaten? Die Landesregierung bewertet die Antragszahl in der Förderlinie 2 positiv. (Verteilt am 13.11.2019) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Susanne Victoria Schütz, Björn Försterling und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung Wie werden ausschließlich ehrenamtlich organisierte Kultureinrichtungen bei der Mittelvergabe aus der Förderlinie 2 berücksichtigt?