Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/506 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode, Horst Kortlang und Jan-Christoph Oetjen (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Wann kommt das Landesprogramm der Landesregierung zur Unterstützung der Luftreinhaltung ? Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode, Horst Kortlang und Jan-Christoph Oetjen (FDP), eingegangen am 17.01.2018 - Drs. 18/205 an die Staatskanzlei übersandt am 23.01.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 13.03.2018, gezeichnet Dr. Bernd Althusmann Vorbemerkung der Abgeordneten Aufgrund erhöhter Abgaswerte und Überschreitungen von Grenzwerten hat die Deutsche Umwelthilfe mehr als ein Dutzend Städte in Deutschland verklagt. Eine dieser Städte ist Hannover. Im Zusammenhang mit den erhöhten Abgaswerten werden Fahrverbote von Dieselfahrzeugen in den betroffenen Städten diskutiert. Laut HAZ vom 29.11.2017 hat Bundeskanzlerin Merkel im Rahmen des sogenannten Diesel-Gipfels am 28.11.2017 den Kommunen mehr Geld für die Luftreinhaltung zugesagt . Im gleichen Artikel zeigte sich Hannovers Oberbürgermeister von der zugesagten 1 Milliarde Euro für „90 betroffene Kommunen“ (HAZ, 29.11.2017) enttäuscht. Während Ministerpräsident Weil für unbürokratische Hilfen und Länderbudgets, die vom Bund finanziert werden sollen , plädierte (ebenda) brachte Verkehrsminister Althusmann ein „spezielles Landesprogramm“ (ebenda) zur Unterstützung der betroffenen Kommunen ins Gespräch. Vorbemerkung der Landesregierung Sowohl der Ministerpräsident als auch der Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung haben Gespräche mit den Oberbürgermeistern der in Niedersachsen von NO2-Überschreitungen betroffenen Städte Hameln, Hannover, Hildesheim, Oldenburg und Osnabrück geführt, um u. a. mögliche zusätzliche Unterstützungen von Landesseite zu erörtern. Ausfluss dieser Gespräche ist die Idee eines unterjährigen ÖPNV-Sonderförderprogramms 2018 für die betroffenen niedersächsischen Kommunen. Ein solches niedersächsisches ÖPNV-Sonderförderprogramm könnte die Maßnahmen des Bundes zur Unterstützung der von NO2-Überschreitungen betroffenen bundesweit 90 Kommunen („Sofortprogramm saubere Luft“) ergänzen. Von Bundesseite sind im Dezember 2017 bereits die ersten Förderprogramme angelaufen und weitere werden 2018 folgen. Das „Sofortprogramm saubere Luft“ wird über den „Fonds für nachhaltige Mobilität für die Stadt“ finanziert. Für das Sofortprogramm stellt die Bundesregierung 750 Millionen Euro und die Industrie 250 Millionen Euro bereit. Vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018 zu Dieselfahrverboten in Stuttgart und Düsseldorf sieht sich die Landesregierung in ihren Bemühungen bestätigt, zunächst alternative Maßnahmen zur Senkung von NO2-Belastungen zu forcieren. Diesem Ziel dient auch die Erweiterung von Fördermöglichkeiten. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit ist unbedingt zu beachten. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/506 2 1. Wann ist mit dem speziellen Landesprogramm zur Unterstützung der Kommunen zur Verbesserung der Luftreinhaltung von Verkehrsminister Althusmann zu rechnen? Das dafür vorgesehene ÖPNV-Sonderförderprogramm 2018 soll kurzfristig aufgelegt werden. Derzeit laufen entsprechende Vorbereitungen. MW befindet sich dazu in der Abstimmung mit den fünf im Jahr 2016 von NO2-Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städten in Niedersachsen. 2. Wie wird sich die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung des speziellen Landesprogramms zur Unterstützung der Kommunen zur Verbesserung der Luftreinhaltung darstellen ? Das geplante ÖPNV-Sonderförderprogramm 2018 soll im Laufe des Jahres umzusetzende zusätzliche Förderungen für den ÖPNV in von NO2-Jahresgrenzwertüberschreitungen betroffenen Städten außerhalb des jährlichen ÖPNV-Jahresförderprogramms ermöglichen. Konkret sollen in diesem Rahmen zusätzliche Förderungen für die Beschaffung emissionsarmer Omnibusse für den ÖPNV- Linienverkehr, die Nachrüstung von Diesel-Omnibussen im ÖPNV-Linienverkehr mit Abgasnachbehandlungssystemen (sogenannte SCR-Kats) sowie der Umbau oder Neubau von Wendeschleifen in Verbindung mit einer Umstellung auf den Einsatz von Omnibussen mit Elektroantrieb im ÖPNV ermöglicht werden. Die Antragstellung soll fristungebunden möglich sein, ansonsten aber im Wesentlichen an die etablierten Regularien der sonstigen ÖPNV-Förderprogramme des Landes anknüpfen . Eine Finanzierung soll aus den für Förderungen des ÖPNV über das Niedersächsische Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) bereitgestellten Mitteln erfolgen. 3. Welche Kommunen in Niedersachsen können ab wann gegebenenfalls „schnell und unbürokratisch“ (Ministerpräsident Weil, HAZ, 29.11.2017) auf das spezielle Landesprogramm zur Unterstützung der Kommunen zur Verbesserung der Luftreinhaltung zugreifen ? Förderungen aus dem „Sofortprogramm saubere Luft“ der Bundesregierung können die Städte in Anspruch nehmen, bei denen in 2016 eine Überschreitung der Jahresgrenzwerte für NO2-Belastung vorlag. In Niedersachsen sind dies die Städte Hameln, Hannover, Hildesheim, Oldenburg und Osnabrück. Das landesseitig geplante ÖPNV-Sonderförderprogramm 2018 soll sich ebenfalls auf diese fünf Städte erstrecken. Darüber hinaus wird geprüft, ob das ÖPNV-Sonderförderprogramm des Landes zusätzlich auch für Kommunen geöffnet werden kann, bei denen die Jahresgrenzwerte für die NO2-Belastung nur knapp unterschritten werden. (Verteilt am 16.03.2018) Drucksache 18/506 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode, Horst Kortlang und Jan-Christoph Oetjen (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Wann kommt das Landesprogramm der Landesregierung zur Unterstützung der Luftreinhaltung?