Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5101 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Harm Rykena und Stephan Bothe (AfD) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Plant die Landesregierung im Jahr 2020 einen Staatsvertrag mit islamischen Verbänden abzuschließen ? Anfrage der Abgeordneten Harm Rykena und Stephan Bothe (AfD), eingegangen am 07.10.2019 - Drs. 18/4762 an die Staatskanzlei übersandt am 10.10.2019 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 14.11.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Am 2. August 2019 war in der HAZ ein Artikel mit dem Titel „Wird der Dialog mit dem Islam neu belebt ?“ zu lesen. Grund für diese Spekulation war die von CDU-Fraktionschef Toepffer geäußerte Bereitschaft zu neuen Gesprächen mit islamischen Verbänden über eine „verstärkte Kooperation“. Bereits am 20. Mai 2019 berichtete die NOZ über die Teilnahme des niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil am „offiziellen Fastenbrechen der Schura in einem Industriegebiet am Rande Hannovers“. Dort hat er laut NOZ gesagt, dass man „weiter auf einer sehr konkreten Ebene zusammenarbeiten“ könne. Im Einzelplan 7 des Haushaltsentwurfs für 2020 (Kapitel 765, S. 140) ist neben einem Zuschuss in Höhe von 200 000 Euro eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 600 000 Euro für die islamischen Verbände DITIB und Schura geplant. Weiterhin ist auch für die Alevitische Gemeinde neben einem Zuschuss in Höhe von 100 000 Euro eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 300 000 Euro eingestellt. Zusätzlich wurden ein weiterer Zuschuss und eine Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höhe wie bei der Alevitischen Gemeinde „an sonstige Religions- und Weltanschauungsgemeinden “ vermerkt. Insgesamt plant die Landesregierung, Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1,2 Millionen Euro für islamische Verbände bereitzuhalten. Vorbemerkung der Landesregierung Die Verhandlungen der Landesregierung mit dem DITIB-Landesverband Niedersachsen und Bremen e. V. (DITIB) sowie mit Schura Niedersachsen - Landesverband der Muslime in Niedersachsen e. V. (Schura) und der Alevitischen Gemeinde Deutschland e. V. zum Abschluss von Verträgen über die Gestaltung der wechselseitigen Beziehungen wurden im Januar 2017 ausgesetzt. Dies war ebenso wie die Zusammenarbeit mit DITIB in den vergangenen Monaten bereits mehrfach Gegenstand Kleiner Anfragen (vgl. Drs. 18/2116, 18/2362, 18/3096 und 18/4635). Die Landesregierung befindet sich derzeit in einem Prozess der Meinungsbildung in der Frage, ob die Gespräche mit den betreffenden Verbänden über einen Vertrag wieder aufgenommen werden. Ungeachtet dessen arbeitet die Landesregierung in einzelnen Sachfragen mit den islamischen Landesverbänden DITIB, Schura und Muslime in Niedersachsen e. V. (MiN) sowie mit der Alevitischen Gemeinde Deutschland e. V. zusammen. Dies betrifft insbesondere die Themen Prävention vor islamistischer bzw. salafistischer Radikalisierung, Seelsorge in Justizvollzugsanstalten, die Studiengänge für Islamische Theologie und Islamische Religion an der Universität Osnabrück sowie den Islamischen Religionsunterricht an Schulen. Bei den im Einzelplan 07 des Haushaltsplanentwurfs 2020 im Kapitel 07 65 ausgewiesenen Mitteln handelt es sich im Wesentlichen um die nach den Entwürfen für Verträge des Landes Niedersachsen mit Schura und DITIB bzw. mit der Alevitischen Gemeinde Deutschland vorgesehene finanziel- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5101 2 le Unterstützung in Form einer befristeten Anschubfinanzierung (vgl. Artikel 8 bzw. 17 der Vertragsentwürfe , einzusehen unter https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/vertragsver handlungen-mit-ditib-und-schura-sowie-der-alevitischen-gemeinde-139428.html). Hiernach sollten die Vertragspartner jeweils eine Anschubfinanzierung bis zur Höhe von jeweils 500 000 Euro, zahlbar in fünf jährlichen Raten von jeweils bis zu 100 000 Euro, erhalten. Ausgaben dürfen jeweils nur mit Einwilligung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen des Landtags geleistet werden. Dies ist bisher nicht geschehen. Da die oben genannten Verträge als Rechtsgrundlage für die finanzielle Unterstützung bisher nicht unterzeichnet sind, wird aktuell auch keine Auszahlung dieser Mittel erfolgen. Die in der Vorbemerkung der Abgeordneten in Bezug genommenen Verpflichtungsermächtigungen für mögliche Zahlungen an die islamischen Landesverbände Schura und DITIB sowie die Alevitische Gemeinde Deutschland in künftigen Jahren beziehen sich auf die zukünftigen Raten und belaufen sich danach auf insgesamt 900 000 Euro. Die weitere Verpflichtungsermächtigung in Höhe von weiteren 300 000 Euro ist für „sonstige Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften“ vorgesehen . Eine Festlegung auf eine islamische Orientierung ist damit nicht erfolgt. Diese Mittel sollten rein vorsorglich vorgehalten werden, um bei Bedarf und vergleichbarem Sachverhalt auch andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit einbeziehen zu können. 1. Auf welcher rechtlichen Grundlage erhalten die verschiedenen islamischen Verbände Zuschüsse vom Land Niedersachsen? Sofern die entsprechenden Voraussetzungen der jeweiligen Förderrichtlinie erfüllt sind, können die islamischen Landesverbände - wie andere Antragsteller auch - Projektförderungen erhalten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Darüber hinaus erhalten Islamische Verbände keine Zuschüsse vom Land. Ergänzend wird hierzu auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 2. Warum wird die Schura vom Land Niedersachsen bezuschusst, obwohl in ihr die vom niedersächsischen Verfassungsschutz beobachtete Mili-Görüs-Bewegung organisiert ist? Die Schura ist derzeit kein Beobachtungsobjekt des niedersächsischen Verfassungsschutzes. In Niedersachsen wird auch die Islamische Gemeinschaft Milli-Görüs (IGMG) als nicht extremistischer Teil der Milli-Görüs-Bewegung nicht vom Verfassungsschutz beobachtet. 3. Wie hoch ist der Anteil der Schura und wie hoch der Anteil der DITIB am jährlichen staatlichen Zuschuss von 200 000 Euro? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 sowie die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 4. Seit wann erhalten welche islamischen Verbände Zuschüsse und in welcher Höhe (bitte nach Jahren und Verband aufschlüsseln)? Entfällt. Für den Bereich der Projektförderung wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 5. Unter der Titelnummer 684 42-0 199 im Kapitel 765 sind eine Bezuschussung in Höhe von 100 000 Euro und eine Verpflichtungsermächtigung von 300 000 Euro für „sonstige Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften“ veranschlagt. Um welche Verbände, Vereine und Organisationen handelt es sich konkret (bitte einzeln aufschlüsseln)? Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5101 3 6. Welche islamischen Gruppierungen, Vereine etc. gibt es in Niedersachsen, und welche stuft die Landesregierung als extremistisch ein (bitte auch nach Jahr der Einstufung und der begonnenen Beobachtung aufschlüsseln)? Im Kontext der Vorbemerkung der Abgeordneten wird bei der Beantwortung davon ausgegangen, dass mit der Frage religiös orientierte „islamische Gruppierungen, Vereine etc.“ gemeint sind. In Niedersachsen ist eine Vielzahl islamischer Verbände bzw. Vereine vertreten. Eine abschließende Aufzählung ist nicht möglich, da für Religionsgemeinschaften keine Melde- oder Registrierungspflichten existieren. Dies folgt aus dem Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften nach Artikel 140 des Grundgesetzes (GG) i. V. m. Artikel 137 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung (WRV). Dieses Recht gilt für alle Religionsgemeinschaften ohne Rücksicht darauf, ob sie Körperschaften des öffentlichen Rechts oder privatrechtliche Vereine sind. Ausweislich des niedersächsischen Verfassungsschutzberichtes aus dem Jahr 2018 werden im Bereich Islamismus Vereine und Organisationen beobachtet, die den Beobachtungsobjekten der salafistischen Bestrebungen, der Muslimbruderschaft, des Kalifatstaates, der Hizb-i Islami, der Hizb ut-Tahrir al-Islami, der Mili-Görüs-Bewegung, der Tablighi Jama’at, der türkischen Hizbullah, der Hizb Allah und des sonstigen schiitischen Islamismus zugerechnet werden. Gemäß Artikel 24 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung braucht die Landesregierung einem Auskunftsverlangen von Mitgliedern des Landtags nicht zu entsprechen, wenn durch das Bekanntwerden von Tatsachen dem Wohl des Landes oder des Bundes Nachteile zugefügt werden. Aus den vorgenannten Gründen kann eine einzelne Aufzählung von extremistischen Vereinen oder Gruppierungen sowie der Beginn der jeweiligen Beobachtung nicht im Rahmen dieser Anfrage beantwortet werden. Dieses könnte zu einer Offenlegung der Arbeitsweise und Zielsetzung der Sicherheitsbehörden sowie einer Sensibilisierung der Szene führen. Die weiterhin notwendige Gewinnung von Informationen über islamistische Vereine oder Gruppierungen könnte so gefährdet oder zumindest wesentlich erschwert werden. Daher können weiterführende Aussagen zu Erkenntnissen im Zusammenhang mit islamistischen Organisationen und deren Ortsvereinen lediglich in vertraulicher Sitzung des zuständigen Landtagsausschusses erfolgen. 7. Welche der von der Landesregierung in 6. genannten Gruppierungen, Vereine etc. sind in DITIB oder Schura organisiert (bitte nach Verbänden einzeln aufschlüsseln)? Die einzelnen Mitgliedsvereine der Schura können eingesehen werden auf der Website: https://www.schura-niedersachsen.de/schura/mitgliedsvereine/; die Mitgliedsvereine des DITIB auf der Website: https://www.ditib.de/ unter der Rubrik „Unsere Gemeinden“. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 8. Welche der in 6. genannten Gruppierungen, Vereine etc. erhalten in Form von Projekten oder Ähnlichem Förderungen vom Land? Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung wurden folgende islamische und alevitische Jugendverbände im Rahmen des Förderprogramms Generation³ gefördert (Stand 17.10.2019): Träger (Projektnummer in der internen G³-Datenbank ) Projektname Laufzeit Fördersumme in Euro IGMG-Jugend Ortsverein Hannover e. V. Starke Mädchen - starke Frauen 06.06.2015 bis 31.01.2016 2.500 IGMG-Jugend Ortsverein Hannover e. V. Buchprojekt 01.09.2017 bis 31.08.2018 2.500 IGMG-Jugend Ortsverein Hannover e. V. jungundaktiv 01.01.2018 bis 30.06.2018 2.500 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5101 4 Träger (Projektnummer in der internen G³-Datenbank ) Projektname Laufzeit Fördersumme in Euro IGMG Regionalverband Hannover e. V. youthful 01.03.2017 bis 31.12.2017 2.500 ATIB Jugend Hannover Mavi gök, Yesil doga 01.07.2016 bis 01.06.2017 2.500 Bund der Alevitischen Jugendlichen Hildesheim Jugend kreativ - Das Einmaleins des Mediendesigns! 01.07.2017 bis 01.01.2018 2.500 Bund der Alevitischen Jugendlichen Hildesheim Jugend übernimmt Verantwortung 01.08.2019 bis 31.12.2019 2.500 Bund der Alevitischen Jugendlichen Hildesheim Musik verbindet (Jugend-)Kulturen 01.09.2019 bis 31.12.2019 2.500 DITIB-Jugend Hannover Real and Relax Oase 01.12.2017 bis 01.06.2018 2.500 Bund der Alevitischen Jugendlichen in Hannover Vielfalt mit all‘ seinen Facetten 02.11.2018 bis 02.03.2019 2.500 Bund der Alevitischen Jugendlichen in Hannover grünesdenken 02.03.2019 bis 31.12.2019 2.500 MJD, Ortsgruppe Hannover Interreligiöse Fahrradtour 02.06.2019 bis 03.09.2019 2.500 MiN youngschura 01.01.2019 bis 30.06.2020 9.700 9. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, ob Landesbehörden oder Schulen mit islamischen Organisationen zusammenarbeiten? Wenn ja, welche Landesbehörden oder Schulen arbeiten mit welchen Organisationen seit wann zusammen und warum? Für den Geschäftsbereich der Staatskanzlei: Die Staatskanzlei arbeitet sachbezogen mit den Islamischen Verbänden DITIB, Schura Niedersachsen sowie der Alevitischen Gemeinde Deutschland und seit 2019 punktuell auch mit dem neugegründeten islamischen Verband MiN zusammen. Für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung: Zu dem ersten Workshop „Zukunftslabor Europa“ am 13.09.2019 in Hannover hatte das Ministerium u. a. junge Vertreterinnen und Vertreter im Alter von bis 25 Jahren der christlichen Kirchen sowie der jüdischen und muslimischen Gemeinden eingeladen. Unter den mehr als 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmern waren drei Vertreterinnen des Verbandes MiN. Das Zukunftslabor wird fortgesetzt . Für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport: Im Beirat der Kompetenzstelle Islamismusprävention Niedersachsen (KIP NI) sind die zwei islamischen Verbände DITIB und Schura Niedersachsen - Landesverband der Muslime in Niedersachsen e. V. in beratender Funktion vertreten. Darüber hinaus stellen der Aufbau, die Pflege und der Austausch von und mit Netzwerken interkultureller und religiöser Vereine, Gemeinschaften und Einrichtungen eine Zielrichtung der Aktivitäten der Polizei des Landes dar. Dies erfolgt u. a., indem auf Ebene der Polizeiinspektionen regelmäßig sogenannte Kooperationsgespräche mit Einflusspersonen islamischer Einrichtungen (z. B. Moscheevereinen ) durchgeführt werden. Die Kooperationsgespräche werden auch zukünftig elementarer Bestandteil der polizeilichen Tätigkeit sein. Zusätzlich sind vertrauensbildende, dem gemeinsamen Dialog dienende Maßnahmen (Präventionsprojekte) mit muslimischen Organisationen und Akteuren vor Ort durch Präventionsfachkräfte (Polizeiinspektionen) vorgesehen. Zur weiteren Beantwortung wird auf die Antwort der Landesregierung in der Drs. 18/3096 verwiesen . Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5101 5 Für den Geschäftsbereich des Justizministeriums: Eine Zusammenarbeit des Justizministeriums erfolgt im Bereich der Gefängnisseelsorge ausschließlich mit den islamischen Landesverbänden Schura und MiN: Hierfür wurde im Jahr 2012 für den Bereich der Gefängnisseelsorge zwischen dem Justizministerium und den niedersächsischen Landesverbänden von Schura und DITIB eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Die Vereinbarung mit DITIB wurde Anfang des Jahres 2019 gekündigt. Seitdem erfolgt die Zusammenarbeit der niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen in der muslimischen Gefängnisseelsorge neben Schura auch mit dem Verband MiN. Anlass der Zusammenarbeit ist die gesetzliche Verpflichtung, den Anspruch auf religiöse Betreuung durch eine Seelsorgerin oder einen Seelsorger der Religionsgemeinschaft der oder des Gefangenen sicherzustellen. Die Seelsorge in den Justizvollzugs- und Jugendarrestanstalten unterliegt dem verfassungsrechtlichen Schutz von Artikel 140 GG i. V. m. Artikel 141 WRV. Hiernach haben Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften einen Anspruch auf Zugang zu den Justizvollzugseinrichtungen, soweit seitens der Gefangenen ein Bedürfnis nach Seelsorge und/oder Gottesdienst besteht. Die Ausübung der religiösen Betreuung ist Aufgabe und Recht der Religionsgemeinschaften. Der Staat hat insofern Gewährleistungspflichten. Für den Geschäftsbereich des Kultusministeriums: Das Kultusministerium arbeitet im Rahmen des Religionsunterrichts mit der Alevitischen Gemeinde Deutschland sowie den islamischen Landesverbänden DITIB und Schura zusammen. Die Landesregierung hält ein entsprechendes Unterrichtsangebot für dauerhaft erforderlich. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Darüber hinaus wird nach § 171 des Niedersächsischen Schulgesetzes auf Vorschlag der Alevitischen Gemeinde Deutschland sowie auf gemeinsamen Vorschlag der islamischen Landesverbände DITIB und Schura jeweils eine Person in den Landesschulbeirat berufen. Beim Landesschulbeirat handelt es sich um ein reines Beratungsgremium mit derzeit rund 40 Mitgliedern. Die Kerncurricula aller Schulformen für die Fächer Evangelische und Katholische Religion sehen in der Unterrichtseinheit „Nach Religionen fragen“ vor, dass Schülerinnen und Schüler imstande sind, „religiöses Leben in ihrem Umfeld zu beschreiben“. Hierzu ist die Thematisierung der Gotteshäuser Synagoge, Kirche und Moschee als verbindlicher Unterrichtsinhalt vorgesehen. Es bietet sich in diesem Zusammenhang unbedingt an, nach Möglichkeit alle genannten Gotteshäuser nicht nur im Unterricht kennenzulernen, sondern sie im Sinne des entdeckenden Lernens auch zu besuchen. Dies hat zum Ziel, den Schülerinnen und Schülern in authentischer Umgebung Einblick in die Glaubenspraxis von Menschen anderer religiöser Orientierungen zu ermöglichen. Die Besuche werden im Religionsunterricht vor- und nachbereitet. Eine entsprechende eigenverantwortliche Zusammenarbeit der Schulen mit einzelnen Moscheegemeinden wird jedoch datenmäßig nicht systematisch erfasst, sodass hier keine konkreteren Angaben möglich sind. Für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung: Um den Gefahren des Salafismus entgegenzutreten, hat die Landesregierung im Dezember 2013 das Sozialministerium beauftragt, eine zivilgesellschaftliche Beratungsstelle einzurichten und gemeinsam mit den islamischen Verbänden ein entsprechendes Konzept für die Struktur und Arbeit einer solchen Stelle zu schaffen. Hierdurch wurden außerhalb der Sicherheitsbehörden Beratungsund Begleitungsprozesse entwickelt, die helfen sollen, junge Menschen vor einer Radikalisierung durch islamistische Einflüsse zu bewahren. Dabei gilt es insbesondere, Distanzierungsprozesse zur Abwendung von gewaltbezogener und extremistischer Ideologie zu stärken und eine Reintegration in die Gesellschaft zu ermöglichen. Als Träger der Beratungsstelle wurde der „Verein für jugend- und familienpädagogische Beratung Niedersachen - beRATen e. V.“ am 10.12.2014 gegründet. Gründungs- und Vorstandsmitglieder waren neben DITIB und Schura auch das Land Niedersachsen. Aus Sicht der Landesregierung stellt die seitdem erfolgte konstruktive Zusammenarbeit mit den islamischen Landesverbänden eine wichtige Grundlage für eine effektive Radikalisierungsprävention im Land dar. Darüber hinaus stellt die Alevitische Gemeinde Deutschland eine Person als beratendes Mitglied im Landesjugendhilfeausschuss. Auf gemeinsamen Vorschlag von DITIB und Schura kommt hier zu- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5101 6 dem eine weitere Person als beratendes Mitglied hinzu. Die Besetzung des Landesjugendhilfeausschusses erfolgt nach den Regelungen in § 10 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs und zur Niedersächsischen Kinder- und Jugendkommission . Außerdem ist der DITIB-Landesjugendverband Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Niedersächsischer Jugendverbände und über diese AG auch Mitglied im Landesjugendring. Für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur: Das Institut für Islamische Theologie an der Universität Osnabrück befasst sich mit den wissenschaftlichen Disziplinen der Islamischen Theologie, der Religionspädagogik und der damit verbundenen Forschung. Seit Gründung des Instituts existiert zudem ein konfessorischer Beirat zur Orientierung an verfassungs- und staatskirchenrechtlichen Anforderungen, dem auch Vertreterinnen und Vertreter der islamischen Landesverbände Schura und DITIB angehören. 10. Wozu dienen die Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt 1,2 Millionen Euro für DITIB, Schura, Alevitische Gemeinde und „sonstigen Religions- und Weltanschauungsgemeinden “? Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 11. Plant die Landesregierung, im Jahr 2020 einen Staatsvertrag mit islamischen Verbänden abzuschließen? Der Prozess der Meinungsbildung zur Frage der Wiederaufnahme entsprechender Gespräche ist noch nicht abgeschlossen. Aus diesem Grund kann entsprechend auch noch keine Aussage über einen konkreten Zeitpunkt des Abschlusses etwaiger Verträge getroffen werden. Es wird ergänzend auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 12. Welche islamischen Verbände zieht die Landesregierung für einen Staatsvertrag als Partner in Betracht (bitte die Verbände aufzählen und begründen, warum diese aus Sicht der Landesregierung als Partner geeignet erscheinen)? Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. (Verteilt am 15.11.2019) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Harm Rykena und Stephan Bothe (AfD) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Plant die Landesregierung im Jahr 2020 einen Staatsvertrag mit islamischen Verbänden abzuschließen?