Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5105 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel, Anja Piel und Eva Viehoff (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung Nachfragen zur Schlösserverwaltung und zur Marienburg (Drucksachen 18/2876, 18/3064 und 18/3084) Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel, Anja Piel und Eva Viehoff (GRÜNE), eingegangen am 10.10.2019 - Drs. 18/4842 an die Staatskanzlei übersandt am 16.10.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 14.11.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Einem Bericht im Rundblick vom 09.10.2019 zufolge plant die Landesregierung die Einrichtung einer Stabsstelle für Schlösserverwaltung und zwei weitere Sonderaufgaben. Das Landeskabinett habe am 08.10.2019 eine Vorstufe dieses Konzepts gebilligt. Die Leitung der Stabsstelle soll mit B6 besoldet werden. Allein für die Marienburg beabsichtigt die Landesregierung demnach, zusammen mit dem Bund 27,2 Millionen Euro für die Sanierung bereitzustellen. Im Haushaltsentwurf 2020 und in der Mipla des Landes sind bislang 7 Millionen Euro eingeplant. Vorbemerkung der Landesregierung Im Rahmen einer Änderung der Geschäftsverteilung in der Niedersächsischen Landesverwaltung wird die Aufgabe „Geschäftsstelle Museum Friedland“ mit Wirkung vom 01.01.2020 vom MI zum MWK verlagert (Kabinettsbeschluss vom 23.07.2019). Der politischen Bedeutung dieser Aufgabe wird MWK durch die Verortung in herausgehobener Stellung als Stabsstelle gerecht. Diese wird ebenfalls zum 01.01.2020 unter der Bezeichnung Stabsstelle „Verbindungsbüro, Geschäftsstelle Museum Friedland, Sonderaufgaben“ eingerichtet (Kabinettsbeschluss vom 08.10.2019). Landesmittel für die Sanierung des Kulturdenkmals Marienburg sind in Kapitel 06 76 Titel 893 71 veranschlagt. Für die denkmalgerechte Sanierung stellen Bund und Land in den Jahren 2020 bis 2024 hälftig insgesamt 27,2 Millionen Euro, das Land mithin 13 600 TEUR zur Verfügung. Im Jahr 2020 sind im Haushaltsplanentwurf 100 TEUR veranschlagt. Zudem wurde im Haushaltsjahr 2020 eine Verpflichtungsermächtigung über 13 500 TEUR ausgebracht, die sich wie folgt auf die folgenden Haushaltsjahre aufteilt: 2021: 100 TEUR, 2022: 100 TEUR, 2023: 6.650 TEUR, 2024: 6 650 TEUR. 1. Welche Aufgabe und welche Sonderaufgaben soll die o. g. Stabsstelle künftig übernehmen ? Neben der Aufgabe „Geschäftsstelle Museum Friedland“ werden in der Stabsstelle künftig folgende Aufgabenfelder wahrgenommen: – Verbindungsbüro zur Landesbeauftragten für Heimatvertriebene, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, – Zuständigkeit für den Bereich Provenienzforschung mit den Themen „NS verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut“, „Koloniales Erbe“, „Netzwerk Provenienzforschung NDS“ sowie Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5105 2 – die Leitung Kulturausschuss der KMK. Darüber hinaus soll die Stabstelle ein Konzept entwickeln, wie sich die herausragenden niedersächsischen Baudenkmale vor dem Hintergrund und unter Berücksichtigung der jeweiligen Eigentums - und Nutzungssituation optimal verwalten und im Sinne öffentlichkeitswirksamer Denkmalpflege am besten vermarkten lassen. 2. Für welche Immobilien und Einrichtungen soll die o. g. Stabsstelle künftig zuständig sein? Bis auf weiteres verbindet sich mit der Aufgabe der Stabsstelle keine Zuständigkeit für konkrete Liegenschaften. 3. In wessen Eigentum sind die Immobilien und Einrichtungen, für die die Stabsstelle zuständig sein soll, derzeit? Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Sollen auch jenseits der Marienburg Eigentümer von Baudenkmalen von gesetzlichen Unterhaltspflichten befreit werden? Die Pflicht zur Erhaltung von Kulturdenkmalen gemäß § 6 Abs. 1 NDSchG trifft ausnahmslos jeden Eigentümer. Da Denkmalschutz und Denkmalpflege öffentliche Belange sind, werden zahlreiche private und institutionelle Eigentümer im Rahmen staatlicher Förderprogramme bei der denkmalgerechten Erhaltung ihrer Kulturdenkmale unterstützt. Das gilt auch für den Eigentümer von Schloss Marienburg. Da der gegenwärtige Eigentümer sich im Rahmen der mit der Landesregierung vereinbarten Gesamtlösung zu Beginn des Jahres 2020 von der Immobilie trennen will, wird die Pflicht zur Erhaltung wie auch die Förderfähigkeit auf den neuen Eigentümer übergehen. 5. Welche Haushaltstitel soll die Stabsstelle verwalten? Für den Aufgabenbereich „Museum Friedland“ werden mit dem Haushalt 2020 die bisher im Einzelplan 03 veranschlagten Mittel zum MWK Kapitel 06 02 TGr. 90 verlagert. Die Mittel für das Verbindungsbüro der Landesbeauftragten für Heimatvertriebene und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sind in Kapitel 06 02 TGr. 84 veranschlagt. Beide Titelgruppen werden zukünftig in der Stabsstelle zu bewirtschaften sein. 6. Wie viel Personal soll die Stabsstelle insgesamt vorhalten (bitte Anzahl und Besoldungsstufen nennen)? Stabsstelle Verbindungsbüro, Geschäftsstelle Museum Friedland, Sonderaufgaben VZE BesGr./EG TV-L 1,0 B6 1,0 B2 1,0 A16 1,0 voraus. ehem. höherer Dienst bzw. vgl. TV-L 1,0 A13 1,0 A12 0,5 E12 1,5 E6 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5105 3 Lediglich die B6-Stelle (mit kw-Vermerk) wird mit dem Haushaltsplanentwurf 2020 neu geschaffen. Zwei Stellen (B2 und A13 gD) werden zum Jahreswechsel aus dem Einzelplan des MI an das MWK verlagert. Die weiteren in der Tabelle aufgeführten Stellen (bzw. das dafür anzusetzende Budget) stammen aus dem Haushalt des MWK. 7. Wie soll die Stabsstelle im Haushalt 2020 finanziell ausgestattet werden (bitte Sachmittel und Personalmittel nennen)? Siehe Antworten zu den Fragen 5 und 6. Die sachmittelbezogene Ausstattung der Stabsstelle wird - wie bei allen Organisationseinheiten des MWK - zentral bereitgestellt. 8. Wie viele mit B6 besoldete Stabsstellen wurden in den letzten 15 Jahren bei der Landesregierung vorgehalten bzw. sollen neu geschaffen werden (bitte Ministerium und Aufgabe nennen)? Ressorts Stabsstellen BesGr. B6 Ministerium für Inneres und Sport – von 11/2015 bis 05/2019 Stabsstelle „Beauftragte/r für Beschwerdemanagement und Museum Friedland“ Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) – ab dem Jahr 2020 Stabsstelle „Verbindungsbüro, Geschäftsstelle Museum Friedland, Sonderaufgaben“ Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) – von 06/2008 bis 01/2014 Stabsstelle S „Koordinator Maritime Wirtschaft, Luft- und Raumfahrtindustrie“ Für alle weiteren Ressorts gilt Fehlanzeige. 9. Welche der Archivalien des Hauses Hannover, die im Landesarchiv Niedersachsen liegen , sind bislang nur mit Zustimmung des Hauses Hannover bzw. seiner Rechtsnachfolger zugänglich (bitte nur jeweilige Deposita nennen)? Zu den nachfolgend aufgeführten Beständen ist die Zustimmung des Depositars erforderlich für – die Einsicht in Findmittel zu Archivalien, die noch Schutzfristen unterliegen, sowie – die Benutzung der Archivalien und die Herstellung von Reproduktionen. NLA-Abteilung Hannover Dep. 84 „König Georg V., Urkunden und Akten“ Dep. 103 I „Hannoversches Königshaus: Ältere Urkunden, Akten und Handschriften“ Dep. 103 II „Hannoversches Königshaus: Korrespondenzen“ Dep. 103 III „Hannoversches Königshaus: Domestica“ Dep. 103 IV „Hannoversches Königshaus: Hofämter“ Dept. 103 VIII tws. „Hannoversches Königshaus: Kabinetts- und andere Akten“ Dep. 103 XV bis Dep. 103 XXXIX „Hannoversches Königshaus: div. Teilbestände“ NLA-Abteilung Wolfenbüttel 5 N „Königliches Hausarchiv, Braunschweigische Akten“ 10. Hat die Landesregierung im Zuge der Gespräche über die Marienburg eine vollständige Öffnung der Archive eingefordert? Das als Depositum im Niedersächsischen Landesarchiv befindliche Hausarchiv des Hauses Hannover war nicht Gegenstand der Gespräche. Das derzeit auf Schloss Marienburg befindliche Archivgut soll im Rahmen der mit dem gegenwärtigen Eigentümer gefundenen Gesamtlösung Eigentum der gemeinnützigen „Stiftung Schloss Marienburg“ werden. Sie wird es zur Erfüllung ihres Stiftungszwecks der Öffentlichkeit zugänglich machen. (Verteilt am 18.11.2019) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel, Anja Piel und Eva Viehoff (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung Nachfragen zur Schlösserverwaltung und zur Marienburg (Drucksachen 18/2876, 18/3064 und 18/3084)