Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5109 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Unbesetzte Schulleiterstelle am Gymnasium Winsen Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode und Björn Försterling (FDP), eingegangen am 14.10.2019 - Drs. 18/4859 an die Staatskanzlei übersandt am 17.10.2019 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 15.11.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine schriftliche Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Sylvia Bruns und Susanne Victoria Schütz (FDP) vom 14.02.2019 (Drucksache 18/2849) geht hervor, dass die Schulleitungsstelle am Gymnasium Winsen bereits im August 2018 vakant war. Auch zu Beginn des Schuljahres 2019/2020 scheint keine Besetzung der Stelle möglich gewesen zu sein. In einem Brief an Minister Tonne vom 28.09.2019, welcher den Fragenden in Kopie vorliegt , kritisiert der Elternrat des Gymnasiums Winsen die lange Vakanz und die „Kommunikation insbesondere über den zeitlichen Verlauf des Prozesses“. In ihrem Brief zeigen die Elternvertreter auf, dass der Schulleiter des Gymnasiums Winsen zum Sommer 2018 die Schule verließ, um auf Anfrage der Landesschulbehörde die Leitung des Gymnasiums Oedeme zu übernehmen. Vorbemerkung der Landesregierung Ein Schulleitungs-Besetzungsverfahren soll grundsätzlich zeitnah erfolgen. Die konkrete Dauer kann nicht allgemeingültig bestimmt werden; hier ist eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. Verschiedene Faktoren können zu einer zeitlichen Ausdehnung führen. So kann es sich um gesetzliche Vorgaben handeln, die Berücksichtigung finden, wie z. B. eine zweite Ausschreibung im Schulverwaltungsblatt durch die Gleichstellungsbeauftragte gemäß § 11 Abs. 2 des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes oder eine Benehmensherstellung mit dem Schulträger und/oder dem Schulvorstand nach Ministerentscheidung gemäß § 45 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG). Auch kann die individuelle Situation einer Bewerberin oder eines Bewerbers Einfluss auf die Verlängerung des Verfahrens haben, wenn z. B. eine langfristige Erkrankung vorliegt oder eine abgelehnte Bewerberin oder ein abgelehnter Bewerber gegen die Nichteinsetzung klagt. 1. Zu welchem Zeitpunkt soll die vakante Schulleitungsstelle am Gymnasium Winsen besetzt werden? Die Schulleitungsstelle am Gymnasium Winsen soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt besetzt werden . Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5109 2 2. Warum konnte die Schulleitungsstelle am Gymnasium Winsen bisher nicht besetzt werden? In dem aktuell laufenden Verfahren gab es ursprünglich eine Bewerberin und zwei Bewerber, von denen zwei in den vergangenen Monaten schwer erkrankten, sodass das Verfahren bis zu deren Gesundung angehalten werden musste. Die schulfachliche Dezernentin hat den ständigen Vertreter des Schulleiters des Gymnasiums Winsen umgehend von diesem Umstand in Kenntnis gesetzt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen war es jedoch nicht möglich, genauere Informationen an die gesamte Schulgemeinschaft und die Schulöffentlichkeit weiterzugeben. 3. Welche Schritte sind nötig, bis es zu einer Besetzung der Schulleitungsstellen am Gymnasium Winsen kommt? Zurzeit werden die dienstlichen Beurteilungen der Bewerberinnen und Bewerber durch die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB) erstellt. Nach Abschluss des Beurteilungsverfahrens übersendet die NLSchB dem Kultusministerium die Bewerbungsunterlagen aller Bewerberinnen und Bewerber. Eine Auswahlkommission legt dem Kultusministerium einen Auswahlvorschlag vor. Die Auswahlkommission kann die Bewerberinnen und Bewerber zu einer persönlichen Vorstellung einladen. In den Fällen des § 45 Abs. 2 NSchG beauftragt das Kultusministerium die NLSchB, das Verfahren zur Herstellung des Benehmens mit der Schule und dem Schulträger durchzuführen. 4. Wie häufig wurde die Schulleitungsstelle am Gymnasium Winsen bisher ausgeschrieben ? Der Dienstposten einer Oberstudiendirektorin/eines Oberstudiendirektors (A16) als Schulleiterin/- Schulleiter des Gymnasiums Winsen wurde im aktuellen Besetzungsverfahren einmal ausgeschrieben , und zwar im Schulverwaltungsblatt 08/2018. 5. Wie viele Bewerbungen gab es bisher für die Schulleitungsstelle am Gymnasium Winsen ? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 6. Wie viele geeignete Bewerberinnen und Bewerber gab es bisher für die Schulleitungsstelle am Gymnasium Winsen? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 7. Welche Vakanzen sind bei der Neubesetzung von Schulleitungsstellen an Gymnasien üblich? Das Kultusministerium strebt bei Eintritt von Schulleiterinnen oder Schulleitern in den Ruhestand bzw. bei Freiwerden von Schulleitungsstellen aus anderen Gründen die zeitnahe Besetzung der Stellen an. Sie werden im Regelfall direkt im Anschluss ohne Vakanz wieder besetzt. Daten in Bezug auf Vakanzen werden statistisch nicht erfasst. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5109 3 8. Warum und wann wurde dem vorherigen Schulleiter die Leitung des Gymnasium Oedeme von der Landesschulbehörde angetragen, und welche Pläne und Schritte wurden zu diesem Zeitpunkt zur Nachbesetzung der Schulleitungsstelle am Gymnasium Winsen von der Landesschulbehörde verfolgt? Dem damaligen Leiter des Gymnasiums Winsen wurde nach Mitteilung der NLSchB die Stelle des Schulleiters am Gymnasium Oedeme in Lüneburg nicht angetragen. Die höhengliche Versetzung an das Gymnasium Oedeme erfolgte am 01.08.2018 auf Antrag des Schulleiters. Der Dienstposten einer Oberstudiendirektorin/eines Oberstudiendirektors (A16) als Schulleiterin /Schulleiter des Gymnasiums Winsen wurde daraufhin mit Wirksamkeit der Versetzung im Schulverwaltungsblatt 08/2018 ausgeschrieben. 9. Wo liegt nach Auffassung der Landesregierung die Zuständigkeit für eine zügige Neubesetzung der Schulleitungsstelle am Gymnasium Winsen angesichts des Umstandes, dass der vorherige Schulleiter nicht durch Eigeninitiative, sondern auf Anfrage der Landesschulbehörde die Schulleitung am Gymnasium Winsen im Sommer 2018 aufgab, um an das Gymnasium Oedeme zu wechseln? Die Entscheidung über die Besetzung von A-16-Dienstposten einer Oberstudiendirektorin/eines Oberstudiendirektors als Schulleiterin/Schulleiter eines Gymnasiums liegt regelhaft bei der obersten Schulbehörde, dem Kultusministerium. Die NLSchB in Lüneburg hat das Besetzungsverfahren der Schulleitung des Gymnasiums Winsen nach Gesundung eines Bewerbers zum frühestmöglichen Zeitpunkt wieder aufgenommen. Das Verfahren soll möglichst zeitnah abgeschlossen werden. 10. Wie bewertet die Landesregierung das Vorgehen der Landesschulbehörde in diesem Fall? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 11. Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Landesregierung nötig, um schnell Abhilfe zu schaffen und die kommissarische Schulleitung zu entlasten? Wer ist für die Durchführung zuständig, und wann wird es zu diesen Veränderungen kommen? Zur Entlastung des ständigen Vertreters des Schulleiters, der in seiner Funktion regelhaft die Amtsgeschäfte des kommissarischen Schulleiters während der Vakanz übernimmt, stehen die Anrechnungsstunden der freien Schulleiterstelle uneingeschränkt zur Verfügung. Diese können für die Delegation von Aufgaben der Schulleitung genutzt werden. Im konkreten Fall wird der kommissarische Schulleiter von der Dezernentin der Schule schulfachlich intensiv begleitet und unterstützt. Diese besondere Begleitung durch die NLSchB bleibt bis zur Besetzung der Stelle der Schulleiterin/des Schulleiters bestehen. (Verteilt am 18.11.2019) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Unbesetzte Schulleiterstelle am Gymnasium Winsen