Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5111 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Harm Rykena und Klaus Wichmann (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Wird der VVN-BdA vom niedersächsischen Verfassungsschutz beobachtet? Anfrage der Abgeordneten Harm Rykena und Klaus Wichmann (AfD), eingegangen am 09.10.2019 - Drs. 18/4812 an die Staatskanzlei übersandt am 16.10.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 15.11.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Am 21. Juni 2019 hielt Frau Andrea Röpke am Hildegard-von-Bingen-Gymnasium einen Vortrag zum Thema Rechtsextremismus in Niedersachsen, Link: https://www.kreiszeitung.de/lokales/diep holz/twistringen-ort47316/gewalt-alltaeglich-aber-kaum-praesent-12584626.html. Frau Röpke ist Mitglied der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN-BdA), die u. a. in Bayern vom Verfassungsschutz beobachtet und dort im Verfassungsschutzbericht 2018 erwähnt wird. Die Vereinigung ist Herausgeber des Magazins Antifa. Im bayerischen Verfassungsschutzbericht von 2018 (S. 235 bis 236) ist über die VVN-BdA zu lesen : „Der VVN-BdA ist die bundesweit größte linksextremistisch beeinflusste Organisation im Bereich des Antifaschismus. Sie arbeitet mit offen linksextremistischen Kräften zusammen. In der VVN-BdA wird nach wie vor ein kommunistisch orientierter Antifaschismus verfolgt. Diese Form des Antifaschismus dient nicht nur dem Kampf gegen den Rechtsextremismus. Vielmehr werden alle nicht marxistischen Systeme - also auch die parlamentarische Demokratie - als potenziell faschistisch, zumindest aber als eine Vorstufe zum Faschismus betrachtet, die es zu bekämpfen gilt.“ Danach verweist der Bericht auf den 22. Parteitag der DKP, der die engen personellen Überschneidungen und eine Zusammenarbeit zwischen DKP und VVN-BdA beweist. „Auf dem 22. Parteitag der DKP bezeichnete der DKP-Parteivorsitzende Patrik Köbele in seiner Rede die VVN-BdA als wichtigsten Bündnispartner der DKP. Es sei gut und richtig, dass viele Genossinnen und Genossen Mitglied der VVN-BdA seien.“ Aus der Darstellung des bayerischen Verfassungsschutzes geht eine enge personellen Überschneidung und Zusammenarbeit des VVN-BdA mit linksextremistischen Gruppierungen wie der DKP hervor, die auf Grundlage des Verfassungsschutzberichtes 2018 für das Bundesland Niedersachsen nicht ausgeschlossen werden kann. Dort wird die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) als „Marxistisch-Leninistische Organisation“ bezeichnet und dem Linksextremismus zugeordnet (S. 68 ff). Die „linksextremistisch beeinflusste Organisation“ ist auch mit einer niedersächsischen Landesvereinigung mit insgesamt acht Kreisvereinigungen in Celle, Hannover, Lüneburg, Osnabrück, Ostfriesland , Peine, Stade und Wolfsburg tätig. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5111 2 1. Stuft die Landesregierung die VVN-BDA als linksextremistisch oder als linksextremistisch beeinflusst ein? Wenn ja warum? Wenn nein, warum nicht? Die Landesvereinigung des Vereins „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN-BDA) wird vom niedersächsischen Verfassungsschutz nicht beobachtet, weil zurzeit keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine linksextremistische Bestrebung vorliegen. Allerdings erfolgt gemäß dem gesetzlichen Auftrag des niedersächsischen Verfassungsschutzes eine kontinuierliche inhaltliche Prüfung und Bewertung des Vereins. In diesem Zusammenhang werden punktuell Bezüge zu linksextremistischen Gruppierungen, so auch der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP), festgestellt. 2. Warum wird die VVB-BdA nicht im aktuellen niedersächsischen Verfassungsschutzbericht genannt? Siehe Beantwortung der Frage 1. 3. Wird die VVN-BdA vom niedersächsischen Verfassungsschutz beobachtet? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Siehe Beantwortung der Frage 1. 4. Welche personellen Überschneidungen zwischen DKP und VVN-BdA sind der Landesregierung bekannt, und wie groß sind diese? Siehe Beantwortung der Frage 1. 5. Plant die Landesregierung, die VVN-BdA in Zukunft zu beobachten? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Siehe Beantwortung der Frage 1. 6. Welche antifaschistischen Gruppierungen und Vereine gibt es in Niedersachsen, und welche stuft die Landesregierung als extremistisch ein? Nicht jede Organisation oder Gruppierung, die sich als antifaschistisch bezeichnet, ist per se extremistisch . Insofern kann nur eine Einzelfallprüfung ergeben, ob eine Gruppierung, die sich im Kampf gegen den Faschismus engagiert, als extremistisch einzustufen ist. Aufgrund des gesetzlichen Auftrages des niedersächsischen Verfassungsschutzes werden nur extremistische Bestrebungen beobachtet. Dem linksextremistischen Verständnis nach kann der Faschismus nur erfolgreich bekämpft werden, wenn zugleich auch seine Ursache, der Kapitalismus, beseitigt wird. Konsequenter „Antifaschismus“ zielt daher für Linksextremisten zwangsläufig auch auf die Überwindung des demokratischen Rechtsstaats als „Hüter“ der kapitalistischen Wirtschaftsordnung. Als linksextremistische Gruppierungen/Parteien/Vereine, die sich mit dem Thema Antifaschismus in Niedersachsen beschäftigen, können hier genannt werden: – Antifaschistische Jugend Göttingen (AJ Göttingen), – Antifaschistische Linke International (A.L.I.), – Basisdemokratische Linke Göttingen (BL Göttingen), – Deutsche Kommunistische Partei (DKP), – Fast Forward Hannover (FFH), – Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union (FAU), Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5111 3 – Interventionistische Linke Hannover (IL Hannover), – Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD), – Redical M, – Rote Hilfe e. V. (RH). Eine weitergehende Unterrichtung kann in vertraulicher Sitzung des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes erfolgen. 7. Welche dieser Gruppierung und Vereine werden in welcher Höhe vom Land gefördert? Die unter der Beantwortung zu Frage 6 aufgeführten Gruppierungen werden nicht vom Land Niedersachsen gefördert. 8. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, ob Landesbehörden oder Schulen mit antifaschistischen Organisationen zusammenarbeiten? Wenn ja, seit wann arbeiten welche Landesbehörden oder Schulen mit welchen antifaschistischen Organisationen zusammen und warum? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. (Verteilt am 19.11.2019) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Harm Rykena und Klaus Wichmann (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Wird der VVN-BdA vom niedersächsischen Verfassungsschutz beobachtet?