Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5113 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Resettlement in Niedersachsen Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD), eingegangen am 09.10.2019 - Drs. 18/4805 an die Staatskanzlei übersandt am 16.10.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 15.11.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Im Rahmen der 193. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 8. und 9. Dezember 2011 beschloss die Innenministerkonferenz die Einführung eines permanenten Neuansiedlungsprogramms zur Neuansiedlung von Flüchtlingen (Resettlement)1. Im Laufe der Jahre erhöhte sich die Zahl der im Rahmen des Programms in die Bundesrepublik aufgenommenen Neusiedler beständig. Wurden im Jahr 2015 insgesamt 414 Neusiedler aufgenommen , waren es 2016 1 239, 2017 2 988, 2018 3 205 und 2019 bislang (Stand: 01.10.2019) 2 928 Personen2. Insgesamt sollen in den Jahren 2018 und 2019 10 200 Personen in die Bundesrepublik umgesiedelt werden3. Anfang Juli 2019 veröffentlichte der UNHCR eine sogenannte Dreijahresstrategie, wonach weitere Kapazitäten im Rahmen des Neuansiedlungsprogramms geschaffen werden sollen4. So sollen bis Ende 2028 über 3 000 000 Personen allein durch Resettlement und weitere Aufnahmeprogramme dauerhaft umgesiedelt werden5. Nach den jüngsten Schätzungen des UNHCR werden für das Jahr 2020 1,44 Millionen Plätze im Resettlement-Programm angestrebt6. Vorbemerkung der Landesregierung Resettlement ist ein international anerkanntes flüchtlingspolitisches Instrument zur Lösung langanhaltender Flüchtlingskrisen, an dem sich die Bundesregierung bereits seit mehreren Jahren freiwillig beteiligt. Flüchtlingen, bei denen eine Rückkehr in das Herkunftsland, aber auch die Integration im Erstzufluchtsstaat in absehbarer Zeit ausgeschlossen ist, wird im Rahmen dieses Verfahrens die Möglichkeit gegeben, sich in aufnahmebereiten Staaten wie Deutschland eine dauerhafte Lebensperspektive aufzubauen. Aufgrund der Bezeichnung der Kleinen Anfrage sowie aufgrund der in der Vorbemerkung genannten Zahl von 10 200 Personen, die nach Deutschland umgesiedelt werden können, ist davon aus- 1 Vgl. http://www.bundesrat.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/11-12-09/Beschluesse.pdf?__blob=publi cationFile&v=2, S. 27 2 Vgl. https://resettlement.de/aktuelle-aufnahmen/. 3 Vgl. https://www.zeit.de/news/2018-04/19/deutschland-sagt-aufnahme-von-10200-fluechtlingen-zu-180419- 99-957961 4 Vgl. https://www.unhcr.org/dach/de/32196-resettlement-ist-wichtiges-schutzinstrument-besonders-schutz beduerftige-fluechtlinge-und-muss-gestaerkt-werden.html 5 Vgl. https://www.unhcr.org/protection/resettlement/5d15db254/three-year-strategy-resettlement-comple mentary-pathways.html 6 Vgl. https://www.unhcr.org/dach/de/32196-resettlement-ist-wichtiges-schutzinstrument-besonders-schutz beduerftige-fluechtlinge-und-muss-gestaerkt-werden.html Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5113 2 zugehen, dass sich die entsprechenden Fragestellungen nur auf die im Rahmen des Resettlements aufgenommenen Personen beziehen. Das Aufnahmeprogramm des Bundes zur Aufnahme von schutzbedürftigen syrischen Flüchtlingen, die Aufnahmen über Relocation, die Niedersächsische Aufnahmeanordnung zur Einreise von syrischen Flüchtlingen zu ihren in Niedersachen lebenden Verwandten sowie die Niedersächsische Anordnung zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für besonders schutzbedürftige Frauen und Kinder aus dem Nordirak bleiben folglich ohne Berücksichtigung . 1. Im Rahmen welcher (Aufnahme-)Programme werden Flüchtlinge in Niedersachsen seit 2015 angesiedelt? Bitte auflisten nach Jahren und Programm unter Angabe der Rechtsgrundlage für den rechtmäßigen Aufenthalt und der Anzahl der jeweils aufgenommenen Personen seit 2015. Jahr Aufnahmeprogramm des Bundes Rechtsgrundlage Anzahl der in Niedersachsen aufgenommenen Personen 2015 Resettlement für die Aufnahme von bis zu 300 Schutzbedürftigen aus Ägypten Anordnung des Bundesministeriums des Innern vom 13.05.2015 gemäß § 23 Abs. 2 AufenthG 45 (2015) 2015 Resettlement für die Aufnahme von bis zu 200 Schutzbedürftigen aus dem Sudan und dem Libanon Anordnung des Bundesministeriums des Innern vom 24.09.2015 gemäß § 23 Abs. 4 AufenthG 2016/2017 Resettlement für die Aufnahme von bis zu 1.600 Schutzbedürftigen aus dem Sudan und dem Libanon, Ägypten und ggf. Türkei Anordnung des Bundesministeriums des Innern vom 04.04.2016 gemäß § 23 Abs. 4 AufenthG 128 (2016) 15 (2017) 2017 Humanitäre Aufnahme von Schutzbedürftigen aus der Türkei Anordnung des Bundesministeriums des Innern vom 11.01.2017 gemäß § 23 Abs. 2 AufenthG 264 (2017) 2018 Resettlement für die Aufnahme von 300 Schutzbedürftigen aus Libyen im Rahmen eines Evakuierungsmechanismus Anordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 06.07.2018 gemäß § 23 Abs. 4 AufenthG 30 (2018) 1 (2019) 2018 Humanitäre Aufnahme von monatlich bis zu 500 Schutzbedürftigen aus der Türkei Anordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 29.12.2017 gemäß § 23 Abs. 2 AufenthG 249 (2018) 2018/2019 Resettlement für die Aufnahme von bis zu 2.900 Schutzbedürftigen aus Ägypten, Äthiopien, Jordanien und dem Libanon Anordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 11.12.2018 gemäß § 23 Abs. 4 AufenthG 1 (2018) 104 (2019) 2019 Humanitäre Aufnahme von monatlich bis zu 500 Schutzbedürftigen aus der Türkei Anordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 21.12.2018 gemäß § 23 Abs. 2 AufenthG 195 (bis zum 24.09.19) 2019 Resettlement zur Aufnahme von 500 besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge unterschiedlicher Staatsangehörigkeit oder staatenloser Flüchtlinge aus Ägypten, Äthiopien, Jordanien und aus dem Libanon aus dem Pilotprojekt Neustart im Team Anordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 15.04.2019 gemäß § 23 Abs. 4 AufenthG Über dieses Programm sind derzeit noch keine Einreisen nach Niedersachsen erfolgt . Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5113 3 2. Mit welcher Anzahl an Personen, die nach Deutschland und Niedersachsen umgesiedelt werden, rechnet die Landesregierung in den Jahren 2020 und 2021? Dazu befindet sich der Bund derzeit noch in der Planungsphase, sodass zu diesem Zeitpunkt hierzu weder vom Bund noch vom Land Niedersachsen eine verbindliche Aussage zu einer Personenzahl getroffen werden kann. 3. Wie viele der bislang im Rahmen der Aufnahmeprogramme in Niedersachsen angesiedelten Personen sind dauerhaft in ihr Herkunftsland oder einen Drittstaat zurückgekehrt ? Hierüber liegen der Landesregierung keine Daten vor. 4. Findet nach Aufnahme der Neusiedler eine Überprüfung dahin gehend statt, ob die Schutzbedürftigkeit weiterhin besteht? Resettlement steht für die dauerhafte Neuansiedlung von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen in einem anderen als dem Erstaufnahmestaat. Eine regelmäßige Überprüfung der Schutzbedürftigkeit erfolgt nicht. Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens findet eine Überprüfung der Personen durch die Sicherheitsbehörden statt. Ausgeschlossen von der Aufnahme sind grundsätzlich Personen, die wegen Delikten , die in Deutschland als vorsätzliche Straftat anzusehen sind, verurteilt worden sind, oder bei denen tatsächliche Anhaltspunkte die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass Verbindungen zu kriminellen Organisationen oder terroristischen Vereinigungen bestehen oder bestanden haben oder dass sie in sonstiger Weise Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder unterstützt haben, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung verstoßen oder gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind. Stellt sich nach der Einreise heraus, dass die Aufnahmezusage trotz des Vorliegens eines der vorgenannten Tatbestände erteilt worden ist oder werden derartige Sachverhalte nachträglich bekannt, sind diese dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mitzuteilen. Das BAMF prüft daraufhin, ob eine Rücknahme der Aufnahmezusage in Betracht kommt. 5. Welche Kosten sind durch die Aufnahmeprogramme seit 2015 entstanden (bitte auflisten nach Jahren)? Eine pauschale Bezifferung der Kosten für die Durchführung der Aufnahmeprogramme ist nicht möglich, da die aufzuwendenden Mittel von den individuell unterschiedlichen Anforderungen hinsichtlich der aufzunehmenden Personen abhängen und eine vollständige Datenerfassung nicht vorliegt . 6. Sieht die Landesregierung eine Grenze der Aufnahmemöglichkeiten Niedersachsens zur dauerhaften Neuansiedlung von Migranten? Falls ja, wie beziffert die Landesregierung die Obergrenze? Die Landesregierung befürwortet, dass im Sinne europäischer Solidarität ein EU-Resettlement- Programm aufgelegt worden ist. Die Anzahl der von Deutschland aufzunehmenden Personen wird durch das Bundesministerium des Innern gegenüber der EU erklärt. Niedersachsen wird seine durch den Königsteiner Schlüssel der Höhe nach festgelegte Verpflichtung erfüllen. (Verteilt am 19.11.2019) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Resettlement in Niedersachsen