Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5114 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Belit Onay und Dragos Pancescu (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Unterbringung von Geflüchteten Anfrage der Abgeordneten Belit Onay und Dragos Pancescu (GRÜNE), eingegangen am 15.10.2019 - Drs. 18/4874 an die Staatskanzlei übersandt am 18.10.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 15.11.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Vor dem Hintergrund eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Aufnahmegesetzes (Drucksache 16/2520) hatte das niedersächsische Innenministerium unter dem 15.06.2010 eine Abfrage zur Unterbringungssituation in den Kommunen durchgeführt. Laut der Auswertung des Innenministeriums vom 27.01.2011 haben 42 der abgefragten 48 Kommunen geantwortet und zum Stichtag 01.06.2010 Angaben zu den Unterbringungsarten und untergebrachten Personen gemacht. Um hinsichtlich der Unterbringung von Geflüchteten in Niedersachsen einen mit den damaligen Daten vergleichbaren Überblick über den Status quo zu gewinnen, stellen wir der Landesregierung die folgenden Fragen. Unter dem Aspekt der Vergleichbarkeit liegt als Stichtag für die Beantwortung der Fragen der 01.06.2019 nahe. Sollte absehbar sein, dass zu diesem Datum noch keine Zahlen vorliegen, möge die Landesregierung einen geeigneteren Stichtag wählen. Vorbemerkung der Landesregierung Das Land ist gesetzlich verpflichtet, für die Unterbringung Asylbegehrender und unerlaubt eingereister Ausländerinnen und Ausländer sowie von Personen, denen aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Union vorübergehender Schutz gewährt wird, die dazu erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen zu unterhalten. Dem Land Niedersachsen stehen hierfür die Einrichtungen der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen zur Verfügung. Für Ausländerinnen und Ausländer, die nach Abschluss der Erstaufnahme in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen auf die niedersächsischen Städte und Gemeinden verteilt werden, sind nach dem derzeit geltenden Niedersächsischen Aufnahmegesetz die Landkreise, die Region Hannover , die kreisfreien Städte und die Städte Hannover und Göttingen für die Unterbringung zuständig . Als örtliche Kostenträger haben die Landkreise und die Region die Möglichkeit, die kreis- bzw. regionsangehörigen Kommunen zur Erfüllung dieser Aufgabe heranzuziehen (§ 2 Abs. 3 AufnG). Der niedersächsische Landesgesetzgeber hat über die bundesrechtlichen und allgemeinen Regelungen - wie beispielsweise Asylgesetz, Aufenthaltsgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz, Bundesinfektionsschutzgesetz , Baurecht - hinaus keine weiteren Vorgaben gemacht, sodass es den Landkreisen und kreisfreien Städten, der Region Hannover und den gegebenenfalls herangezogenen kreisangehörigen Städten und Gemeinden hiernach obliegt, die zu gewährende Unterkunft und deren Belegung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Detail auszugestalten. Aus der vorgenannten bestehenden Zuständigkeit führt das Land keine laufenden gesonderten Erhebungen zur detaillierten Unterbringungssituation in den Kommunen durch, sodass die erfragten Daten nicht unmittelbar verfügbar sind. Vor diesem Hintergrund wurden die 47 kommunalen Träger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gebeten, die zur Beantwortung erforderlichen Angaben zur Unterbringung von Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erteilen. So- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5114 2 fern in den für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes vorgesehenen Unterkünften Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem Zweiten oder Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II oder SGB XII) untergebracht werden sollten, sollten diese Angaben getrennt von den Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz übermittelt werden. Die vorgenannte Abfrage wurde auf den zeitnahen Stichtag 1. Oktober 2019 abgestellt, da Angaben bzw. Aussagen zur Unterbringungssituation bzw. -belegung immer eine Momentaufnahme darstellen , weil sich die Gegebenheiten, z. B. durch kurzfristige Neubelegungen und Wegzüge, ständig verändern. Dieses erschwert die Ermittlung der erfragten Angaben je weiter der gewählte Stichtag zurückliegt. Soweit die Fragesteller auf eine Abfrage aus dem Jahr 2010 Bezug nehmen, ist darauf hinzuweisen , dass eine Vergleichbarkeit des Ergebnisses der aktuellen Abfrage mit der seinerzeitigen Befragung zur Unterbringungssituation in den Kommunen zum Stichtag 1. Juni 2010 nicht zu erreichen war. Wie die Fragesteller bereits in ihrer Vorbemerkung ausführen, erfolgte im Jahr 2010 die Erhebung vor dem Hintergrund eines Gesetzentwurfes zur Änderung des Aufnahmegesetzes und ermöglichte sowohl den abgefragten kommunalen Kostenträgern als auch dem auswertenden Innenministerium einen erheblich längeren Bearbeitungszeitraum. So umfasste der Zeitraum von der Abfrage am 15. Juni 2010 bis zur Auswertung vom 27. Januar 2011 insgesamt etwa sieben Monate . Dabei musste auch im Jahr 2010 festgestellt werden, dass das zusammengefasste Ergebnis zur Abfrage insbesondere zu den Unterbringungsarten und untergebrachten Personen lediglich Anhaltswerte und keine landesweite Vollerhebung darstellte. Von den nunmehr zum Stichtag 1. Oktober 2019 abgefragten 47 kommunalen Trägern erteilten 43 Kommunen eine Rückmeldung. Davon gaben elf kommunale Träger an, keine Angaben machen zu können. Die übrigen kommunalen Träger erteilten Auskünfte, soweit es ihnen möglich war. Dabei waren viele Rückmeldungen kommunaler Träger unvollständig, da nicht alle herangezogenen kreis- oder regionsangehörigen Kommunen vollständige oder verwertbare Daten zuliefern konnten. Darüber hinaus konnten ein Teil der kommunalen Träger bzw. ihre herangezogenen kreis- oder regionsangehörigen Kommunen hinsichtlich der erfragten Angaben keine Differenzierung zwischen den einzelnen Unterbringungsarten vornehmen oder die geforderten Daten nicht innerhalb der gesetzten Frist ermitteln, zumal diese Daten nicht in dieser Form vor Ort erfasst werden. Den Kommunen bereitete in diesem Zusammenhang insbesondere auch die Zuordnung zu einzelnen von den Fragestellern definierten Unterbringungsarten (Frage 1 Buchst. b, c und d) Schwierigkeiten. Darüber hinaus waren Rückmeldungen zum Teil nicht plausibel und insofern nicht verwertbar. Klarstellungen hierzu konnten aufgrund der Vielzahl der offenen Fragen zu den einzelnen Meldungen nicht innerhalb der für die Bearbeitung parlamentarischer Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit eingeholt werden. Vor diesem Hintergrund sind die Rückmeldungen der kommunalen Träger sowohl im Hinblick auf die aktuelle Abfrage als auch im Vergleich zur Abfrage aus dem Jahr 2010 nur sehr bedingt aussagefähig . Zusammengefasst können die Ergebnisse zur Unterbringungssituation zum Stichtag 1. Oktober 2019 daher nur sehr grobe Anhaltswerte und vor allem keine landesweite Vollerhebung darstellen. Da keine einheitliche Zulieferung zur Personengruppe von Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern nach den SGB II und SGB XII sowie Selbstzahlern erfolgte, war hierzu eine Auswertung nicht möglich. Die nachfolgenden Zusammenfassungen der gemeldeten Daten beziehen sich daher ausschließlich auf die Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5114 3 1. Wie viele Personen, die nach dem niedersächsischen Aufnahmegesetz von den Kommunen unterzubringen sind, sind jeweils in den einzelnen Kommunen in folgenden Einrichtungen untergebracht? a) Eigene Wohnung (Einzelperson, Paar oder Familie). Definition: Die Wohnung bildet nicht mit mehreren Wohnungen zusammen eine Gemeinschaftsunterkunft. Bitte differenzieren nach Anmietung durch die Kommune und Anmietung durch die untergebrachten Personen. Gebietskörperschaft (Landkreise, Region, kreisfreie Städte) Anzahl der untergebrachten Personen zum Stichtag 1. Oktober 2019 in eigenen Wohnungen Anmietung durch Kommune Anmietung durch untergebrachte Person Braunschweig, Stadt 62 114 Ammerland; unvollständig, da nur ein Teil der kreisangehörigen Kommunen Angaben machen konnte 239 65 Celle; unvollständig, da nur ein Teil der kreisangehörigen Kommunen Angaben machen konnte 137 226 Cuxhaven 87 112 Delmenhorst, Stadt 256 167 Emden, Stadt - 138 Emsland; unvollständig, da nur ein Teil der kreisangehörigen Kommunen Angaben machen konnte 720 195 Friesland 139 421 Gifhorn 559 k.A. Goslar k.A. 678 Göttingen (ohne Stadt Göttingen) 44 696 Göttingen, Stadt 210 - Hameln-Pyrmont 428 Harburg - 334 Heidekreis; unvollständig, da nur ein Teil der kreisangehörigen Kommunen Angaben machen konnte 51 162 Helmstedt; unvollständig, da nur ein Teil der kreisangehörigen Kommunen Angaben machen konnte 172 k.A. Hildesheim; Angaben nur für Stadt Hildesheim möglich 458 149 Leer 578 357 Lüneburg; unvollständig, da nur ein Teil der kreisangehörigen Kommunen Angaben machen konnte 37 163 Oldenburg 228 63 Oldenburg (Oldb), Stadt 115 k.A. Osnabrück, Stadt 56 448 Peine; unvollständig, da nur ein Teil der kreisangehörigen Kommunen Angaben machen konnte 311 21 Region Hannover ohne Landeshauptstadt; Daten nicht vollständig, da nur Rückmeldungen eines Teiles der regionsangehörigen Kommunen vorliegen 913 180 Salzgitter, Stadt 184 k.A. Stade 669 Uelzen 84 130 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5114 4 Gebietskörperschaft (Landkreise, Region, kreisfreie Städte) Anzahl der untergebrachten Personen zum Stichtag 1. Oktober 2019 in eigenen Wohnungen Anmietung durch Kommune Anmietung durch untergebrachte Person Vechta; unvollständig, da nur ein Teil der kreisangehörigen Kommunen Angaben machen konnte 330 43 Wilhelmshaven, Stadt 59 150 Wolfsburg, Stadt 7 365 b) Wohngemeinschaft mit eigenem Zimmer. Definition: In einer Wohnung mit unter zehn Plätzen Kapazität werden Menschen untergebracht, die nicht zwangsläufig verwandt sind. Sie teilen sich miteinander Bad und Küche. Die Wohnung bildet nicht mit mehreren Wohnungen zusammen eine Gesamtunterkunft. Gebietskörperschaft (Landkreise, Region, kreisfreie Städte) Anzahl der untergebrachten Personen zum Stichtag 1. Oktober 2019 in Wohngemeinschaft mit eigenem Zimmer Ammerland; unvollständig, da nur ein Teil der kreisangehörigen Kommunen Angaben machen konnte 27 Celle; unvollständig, da nur ein Teil der kreisangehörigen Kommunen Angaben machen konnte 41 Cuxhaven 24 Emden, Stadt 22 Emsland; unvollständig, da nur ein Teil der kreisangehörigen Kommunen Angaben machen konnte 148 Gifhorn 125 Heidekreis; unvollständig, da nur ein Teil der kreisangehörigen Kommunen Angaben machen konnte 8 Helmstedt; unvollständig, da nur ein Teil der kreisangehörigen Kommunen Angaben machen konnte 58 Hildesheim; Angaben nur für Stadt Hildesheim möglich 17 Leer 116 Lüneburg; unvollständig, da nur ein Teil der kreisangehörigen Kommunen Angaben machen konnte 18 Oldenburg 42 Oldenburg (Oldb), Stadt 11 Osnabrück, Stadt 115 Peine; unvollständig, da nur ein Teil der kreisangehörigen Kommunen Angaben machen konnte 99 Region Hannover ohne Landeshauptstadt; Daten nicht vollständig , da nur Rückmeldungen eines Teiles der regionsangehörigen Kommunen vorliegen. Darüber hinaus beruht ein Teil der Angaben auf groben, überschlägigen Schätzungen 37 Salzgitter, Stadt 47 Uelzen 22 Vechta; unvollständig, da nur ein Teil der kreisangehörigen Kommunen Angaben machen konnte 34 Wilhelmshaven, Stadt 2 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5114 5 c) Unterkunft mit Wohnbereichen. Definition: Es besteht eine Unterkunft mit kleineren Wohnbereichen, in die jeweils eine Küche und ein Bad integriert sind. Die Wohnbereiche werden mit Paaren, Familien und Einzelpersonen belegt. Mehrere Wohnbereiche bilden eine Gesamtunterkunft. Gebietskörperschaft (Landkreise, Region, kreisfreie Städte) Anzahl der untergebrachten Personen zum Stichtag 1. Oktober 2019 in Wohngemeinschaft mit eigenem Zimmer Braunschweig, Stadt 355 Celle; unvollständig, da nur ein Teil der kreisangehörigen Kommunen Angaben machen konnte 21 Emden, Stadt 148 Emsland; unvollständig, da nur ein Teil der kreisangehörigen Kommunen Angaben machen konnte 102 Göttingen (ohne Stadt Göttingen) 55 Göttingen, Stadt 276 Heidekreis; unvollständig, da nur ein Teil der kreisangehörigen Kommunen Angaben machen konnte 39 Helmstedt; unvollständig, da nur ein Teil der kreisangehörigen Kommunen Angaben machen konnte 20 Hildesheim; Angaben nur für Stadt Hildesheim möglich 114 Leer 102 Lüneburg; unvollständig, da nur ein Teil der kreisangehörigen Kommunen Angaben machen konnte 143 Osnabrück, Stadt 73 Peine; unvollständig, da nur ein Teil der kreisangehörigen Kommunen Angaben machen konnte 130 Region Hannover ohne Landeshauptstadt; Daten nicht vollständig , da nur Rückmeldungen eines Teiles der regionsangehörigen Kommunen vorliegen. Darüber hinaus beruht ein Teil der Angaben auf groben, überschlägigen Schätzungen. 350 Uelzen 82 Vechta; unvollständig, da nur ein Teil der kreisangehörigen Kommunen Angaben machen konnte 81 Wolfsburg, Stadt 151 d) Unterkunft ohne Wohnbereiche. Definition: Die Unterbringungsform hat keine eigenen Wohnbereiche neben dem Schlafraum. Die Zimmer, Küchen, (Sanitäranlagen) Aufenthaltsräume gehen direkt von den Hauptfluren ab. In der folgenden Tabelle wurden auch die kommunalen Träger mit einbezogen, die laut ihrer Meldung zwar über die Unterbringungsart der Gemeinschaftsunterkunft verfügen, zur Anzahl der aktuell untergebrachten Personen jedoch keine Angaben erteilten. Gebietskörperschaft (Landkreise, Region, kreisfreie Städte) Anzahl der untergebrachten Personen zum Stichtag 1. Oktober 2019 in Wohngemeinschaft mit eigenem Zimmer Braunschweig, Stadt k.A. Ammerland; unvollständig, da nur ein Teil der kreisangehörigen Kommunen Angaben machen konnte 140 Celle; unvollständig, da nur ein Teil der kreisangehörigen Kommunen Angaben machen konnte 5 Emsland; unvollständig, da nur ein Teil der kreisangehörigen Kommunen Angaben machen konnte 426 Gifhorn 449 Göttingen (ohne Stadt Göttingen) 68 Göttingen, Stadt 41 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5114 6 Gebietskörperschaft (Landkreise, Region, kreisfreie Städte) Anzahl der untergebrachten Personen zum Stichtag 1. Oktober 2019 in Wohngemeinschaft mit eigenem Zimmer Harburg 1376 Helmstedt; unvollständig, da nur ein Teil der kreisangehörigen Kommunen Angaben machen konnte 75 Hildesheim 62 Leer 69 Lüneburg; unvollständig, da nur ein Teil der kreisangehörigen Kommunen Angaben machen konnte 96 Oldenburg 3 Oldenburg (Oldb), Stadt 45 Osnabrück, Stadt 263 Peine; unvollständig, da nur ein Teil der kreisangehörigen Kommunen Angaben machen konnte 61 Region Hannover ohne Landeshauptstadt; Daten nicht vollständig , da nur Rückmeldungen eines Teiles der regionsangehörigen Kommunen vorliegen. Darüber hinaus beruht ein Teil der Angaben auf groben, überschlägigen Schätzungen 450 Stade 548 Uelzen 34 Vechta; unvollständig, da nur ein Teil der kreisangehörigen Kommunen Angaben machen konnte 102 Verden k.A. Wilhelmshaven, Stadt 12 Wolfsburg, Stadt 137 2. Wie hoch sind jeweils die Kosten pro untergebrachter Person in den vier Einrichtungskategorien aus Frage 1? Für eine einheitliche Betrachtung wurden für die Kosten der Unterbringung die Bruttomieten (Nettomieten zuzüglich Wohnungsnebenkosten - wie Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Strom etc. -) abgefragt und die hierzu erteilten Meldungen der Kommunen zugrunde gelegt. Dabei wurde jeweils eine Spanne zwischen dem niedrigsten und höchsten angegebenen Wert dargestellt. Vollständigkeitshalber wird darauf hingewiesen, dass zu dieser Frage lediglich wenige - häufig auch nur einzelne herangezogene kreis- oder regionsangehörige - Kommunen Meldungen erteilen konnten, sodass deren Aussagekraft äußerst begrenzt ist, zumal aufgrund der kurzen Bearbeitungszeit die vorliegenden Meldungen nicht vollständig im Hinblick auf ihre Plausibilität hinterfragt werden konnten. Unterbringungsform Kosten der Unterbringung pro untergebrachter Person pro Monat Anzahl der kommunalen Kostenträger, deren gemeldete Angaben berücksichtigt wurden a) Eigene Wohnung Anmietung durch Kommune Einzelperson 180,00 € - 456,85 € 16 Paare 140,00 € - 360,00 € 13 Familien 120,67 € - 265,00 € 17 Anmietung durch untergebrachte Person Einzelperson 186,00 € - 480,51 € 18 Paare 143,32 € - 328,31 € 13 Familien 106,64 € - 325,00 € 17 b) Wohngemeinschaft mit eigenem Zimmer 154,00 € - 623,24 € 14 c) Unterkunft mit Wohnbereichen Einzelperson 190,00 € - 533,10 € 9 Paare 190,00 € - 533,10 € 5 Familien 178,00 € - 533,10 € 7 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5114 7 Unterbringungsform Kosten der Unterbringung pro untergebrachter Person pro Monat Anzahl der kommunalen Kostenträger, deren gemeldete Angaben berücksichtigt wurden d) Unterkunft ohne Wohnbereiche GU bis zu 50 Personen 144,00 € - 652,80 € 13 GU bis zu 100 Personen 50,80 € - 897,96 € 7 GU über 100 Personen 160,50 € - 734,34 € 5 3. Wie hoch sind jeweils die Kosten pro durch untergebrachte Personen genutztem Quadratmeter Wohnraum in den vier Einrichtungskategorien aus Frage 1? Wie zur Beantwortung von Frage 2 wurden für eine einheitliche Betrachtung der Kosten der Unterbringung die Bruttomieten (Nettomieten zuzüglich Wohnungsnebenkosten - wie Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Strom etc. -) abgefragt und die hierzu erteilten Meldungen der Kommunen zugrunde gelegt. Dabei wurde jeweils eine Spanne zwischen dem niedrigsten und höchsten angegebenen Wert dargestellt. Ebenso wie bei Frage 2 sind die Rückmeldungen nicht vollständig, vielmehr konnten zu dieser Frage noch wesentlich weniger Kommunen Meldungen erteilen. Vor diesem Hintergrund und mangels der Möglichkeit einer Plausibilitätsprüfung ist die Aussagefähigkeit der aufgeführten Werte äußerst begrenzt. Bei einem Teil der Unterbringungsformen können aus den vorgenannten Gründen selbst bloße Anhaltswerte nicht angegeben werden. Unterbringungsform Kosten der Unterbringung pro untergebrachter Person genutztem Quadratmeter pro Monat Anzahl der kommunalen Kostenträger, deren Angaben berücksichtigt werden konnten a) Eigene Wohnung Anmietung durch Kommune Einzelperson 5,05 € - 12,92 € 12 Paare 3,43 € - 12,11 € 10 Familien 4,91 € - 11,79 € 12 Anmietung durch untergebrachte Person Einzelperson 6,20 € - 19,28 € 9 Paare 7,25 € - 8,24 € 2 Familien 6,03 € - 10,47 € 6 b) Wohngemeinschaft mit eigenem Zimmer 5,24 € - 12,00 € 8 c) Unterkunft mit Wohnbereichen Keine Angaben möglich d) Unterkunft ohne Wohnbereiche Keine Angaben möglich 4. Wie viele Gemeinschaftsunterkünfte gibt es jeweils in den Landkreisen und (kreisfreien ) Städten für Personen, die nach dem niedersächsischen Aufnahmegesetz von den Kommunen unterzubringen sind, mit einer Kapazität von a) bis zu 50 Personen, b) bis zu 100 Personen, c) über 100 Personen? Bei der Beantwortung dieser Frage wurden alle eingegangenen Rückmeldungen berücksichtigt. Gebietskörperschaft Anzahl der Gemeinschaftsunterkünfte mit einer Kapazität von bis zu 50 Personen bis zu 100 Personen über 100 Personen Ammerland; unvollständig, da nur ein Teil der kreisangehörigen Kommunen Angaben machen konnten 7 1 - Aurich k.A. k.A. k.A. Braunschweig, Stadt - 6; 8 ab 2020 1 (Unterkunftsreserve ) Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5114 8 Gebietskörperschaft Anzahl der Gemeinschaftsunterkünfte mit einer Kapazität von bis zu 50 Personen bis zu 100 Personen über 100 Personen Celle; unvollständig, da nur ein Teil der kreisangehörigen Kommunen Angaben machen konnte 1 - - Cloppenburg k.A. k.A. k.A. Cuxhaven - - - Delmenhorst, Stadt - - - Diepholz k.A. k.A. k.A. Emden, Stadt - - - Emsland; unvollständig, da nur ein Teil der kreisangehörigen Kommunen Angaben machen konnte 32 - - Friesland - - - Gifhorn - 2 2 Goslar - - - Göttingen ohne Stadt Göttingen - 9 - Göttingen, Stadt 2 - - Grafschaft Bentheim k.A. k.A. k.A. Hameln-Pyrmont - - - Hannover, Landeshauptstadt k.A. k.A. k.A. Harburg 32 17 4 Heidekreis 1 - - Helmstedt; unvollständig, da nur ein Teil der kreisangehörigen Kommunen Angaben machen konnte 3 - - Hildesheim 3 1 0 Leer 4 - - Lüneburg; unvollständig, da nur ein Teil der kreisangehörigen Kommunen Angaben machen konnte 4 5 1 Nienburg (Weser) - - - Oldenburg 1 - - Oldenburg (Oldb), Stadt - 1 - Osnabrück k.A. k.A. k.A. Osnabrück, Stadt 3 1 1 Osterholz - - - Peine; unvollständig, da nur ein Teil der kreisangehörigen Kommunen Angaben machen konnte 4 2 1 Region Hannover ohne Landeshauptstadt ; unvollständig, da nur ein Teil der kreisangehörigen Kommunen Angaben machen konnte 10 7 2 Salzgitter, Stadt - - - Schaumburg k.A. k.A. k.A. Stade k.A. k.A. k.A. Uelzen - 1 - Vechta 4 - - Verden 1 - - Wesermarsch k.A. k.A. k.A. Wilhelmshaven, Stadt 1 - - Wittmund k.A. k.A. k.A. Wolfenbüttel k.A. k.A. k.A. Wolfsburg, Stadt - 1 1 (Verteilt am 19.11.2019) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Belit Onay und Dragos Pancescu (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Unterbringung von Geflüchteten