Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/514 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung Nachtragshaushaltsentwurf 2018 der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Christian Grascha (FDP), eingegangen am 13.02.2018 - Drs. 18/301 an die Staatskanzlei übersandt am 19.02.2018 Antwort des Niedersächsischen Finanzministers namens der Landesregierung vom 16.03.2018, gezeichnet Reinhold Hilbers Vorbemerkung des Abgeordneten Im Stellenplan des Nachtragshaushalts 2018 sind seitens der Landesregierung 99 neue Stellen vorgesehen . 1. Welche konkreten Aufgabenzuwächse sieht die Landesregierung für das Haushaltsjahr 2018, die durch den Stellenaufwuchs in den Ministerien abgedeckt werden sollen? Staatskanzlei Die zusätzliche B-6-Planstelle dient der Beschäftigung des 1. stellvertretenden Sprechers der Landesregierung . Die/der 1. stellvertretende Sprecherin/Sprecher der Landesregierung gehört zu den Funktionen, die zum besonderen Vertrauensbereich der Regierungsspitzen gehören. Es ist daher üblich , dass eine Landesregierung, die von anderen politischen Mehrheiten getragen wird als die vorherige , diese Position neu besetzt. Eine entsprechende Planstelle war bisher nicht vorhanden, da der vorherige 1. stellvertretende Sprecher der Landesregierung nicht in einem Beamtenverhältnis stand. Die herausgehobene Position des 1. stellvertretenden Regierungssprechers rechtfertigt eine Einstufung in die Besoldungsgruppe B 6, auch mit Blick auf die Besoldung der Regierungssprecherin (B 9 mit Amtszulage). Die zusätzliche B-3-Planstelle ist für die Leitung der von der StK geplanten Referatsgruppe „Ressortkoordinierung MS, Migration und Teilhabe“ vorgesehen. Es handelt sich um eine neue Leitungsfunktion . Die Einstufung entspricht der üblichen Einstufung einer Referatsgruppenleitung in niedersächsischen Ministerien. In der neuen Referatsgruppe werden die einen politischen Schwerpunktbereich betreffenden Aufgaben angesichts der Bedeutung der Themenfelder Soziales, Migration und Teilhabe zusammengefasst. Eine der beantragten A-16-Planstellen, die beantragte A-12-Planstelle und die beantragten Personalmittel für eine Beschäftigte/einen Beschäftigten der Entgeltgruppe E 9 sind vorgesehen für die Geschäftsstelle der Landesbeauftragten für Heimatvertriebene und Spätaussiedler. Die Koalitionsvereinbarung sieht vor, dass erneut eine Beauftragte/ein Beauftragter der Landesregierung für Heimatvertriebene und Spätaussiedler berufen wird. Die neue Landesbeauftragte wird eine Geschäftsstelle erhalten, die mit einer Leitung und zwei Bearbeiterinnen/Bearbeitern ausgestattet wird. Die Aufgabe wurde bislang von der Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe mit wahrgenommen. Es ist eine deutliche Intensivierung der Aufgabenwahrnehmung gegenüber dem bisherigen Umfang mit dem Ziel einer flächendeckenden Betreuung von Verbänden, Einrichtungen und Einzelpersonen vorgesehen. Nachdem die Landesbeauftragte nunmehr beim Ministerium für Wissenschaft und Kultur angesiedelt wird, werden die Planstellen und Haushaltsmittel dorthin umgesetzt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/514 2 Eine weitere A-16-Planstelle ist für das Referat 103 und dort für die Betreuung des VW-Aufsichtsratsmandats des Ministerpräsidenten vorgesehen. Die Aufgabenerledigung erfolgte bislang durch eine an die StK abgeordnete Person. Die Ausbringung einer Planstelle für diese Daueraufgabe entspricht den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Haushaltswahrheit und -klarheit. Eine der neuen A-13-Planstellen (ehem. g. D.) dient der Bewältigung der immer umfangreicher gewordenen Aufgaben im Bereich der Online-Redaktion der Presse- und Informationsstelle der Landesregierung . Der Bereich Online-Redaktion ist sukzessive gewachsen und nimmt einen ständig steigenden Stellenwert bei der öffentlichen Wahrnehmung der Landesregierung ein. Die neue A-11-Planstelle ist nicht für ein bestimmtes Referat vorgesehen, sondern sie dient zielgerichtet der Nachwuchsgewinnung in der StK zur perspektivischen Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung in der StK in Zeiten des demografischen Wandels. Der erste Einsatz ist geplant in einem Referat mit Querschnittsaufgaben. Danach erfolgt ein rotierender Einsatz in geeigneten Aufgabenbereichen . Die Personalmittel für eine Beschäftigte/einen Beschäftigten der Entgeltgruppe E 6 sind für eine zusätzliche Sekretariatskraft im Verbindungsbüro zur Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe vorgesehen. Die deutlich gestiegene Aufgabenwahrnehmung durch die Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, u. a. durch vielfältige Außentermine, Einzelfallbetreuung, Petitionen, Härtefallkommission , sind auch in der Geschäftsstelle abzubilden. Die beantragten Personalmittel der Entgeltgruppe E 5 im Umfang von 0,22 VZE sind für die Serviceleitung im Gästehaus der Landesregierung vorgesehen. Es ist dort zu einer entsprechenden Aufgabenzunahme gekommen. Weitere in der Staatskanzlei neu geschaffene Stellen dienen zur Stärkung bisheriger Aufgabenwahrnehmung im Bereich von Schwerpunktvorhaben und Koordinierung. Damit wird eine intensivere Befassung mit den jeweiligen Themen möglich und die Qualität der Aufgabenwahrnehmung erhöht. Hierfür sind die dritte neue A-16-Planstelle, die drei neuen A-15 Planstellen und eine der neuen A-13- Planstellen vorgesehen. Ministerium für Inneres und Sport Der Stellenaufwuchs wird für ein zu bildendes Referat für die Planung und Errichtung einer Verwaltungshochschule des Landes und später auch der Aufsicht (Standort- und Liegenschaftsfragen, Ermittlung und Umsetzung von rechtlichen und organisatorischen Anpassungs-/Änderungs- bzw. Neuregelungserfordernissen , Finanzierung, erforderliche weitere Ressourcen, Schaffung der organisatorischen Rahmenbedingungen u. a.) benötigt. Aufgrund des demografischen Wandels soll die Ausbildung von Nachwuchskräften intensiviert werden. Die Koalitionsvereinbarung zwischen der SPD und der CDU für die 18. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtags 2017 bis 2022 sieht diese Aufgaben vor. Finanzministerium 1. Leitung des Ministerbüros: Die Stelle ist notwendig, um neben der Terminvorbereitung die Koordination im Ministerbüro zu gewährleisten. 2. Abt. 4/Referat 45: Die Stelle dient der Stärkung des Beteiligungsmanagements, insbesondere im Zusammenhang mit den gestiegenen Anforderungen an Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen in Finanzdienstleistungsunternehmen wie der NORD/LB und den öffentlichen Versicherungen , sowie der Begleitung regulatorischer Maßnahmen in der Finanzdienstleistungswirtschaft auf Ebene der nationalen und europäischen Gesetzgebung. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sind folgende Aufgabenzuwächse zu verzeichnen: 1. Modellprojekt „Digitales Patientenportal“: Der Datenaustausch und die Kommunikation im Gesundheitswesen sind an vielen Stellen unterbrochen . Gesundheits- und Behandlungsdaten der einzelnen Patientinnen und Patienten werden erho- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/514 3 ben und gehalten (digital aufbewahrt) bei den Krankenkassen, bei den ambulant behandelnden Ärztinnen und Ärzten, in Krankenhäusern sowie einer Vielzahl weiterer Gesundheits- und Pflegedienstleistern , ohne dass es zurzeit technisch möglich ist, im Auftrag und mit Einverständnis der Patientinnen und Patienten, diese Daten im Behandlungsfall digital einzusehen oder digital und sicher auszutauschen . In der Folge werden für die Behandlung oder die Therapie wichtige Informationen nicht weitergegeben oder Daten mittels zum Teil aufwendiger und für die Patientinnen und Patienten belastender Untersuchungen mehrfach erhoben. Gleichzeitig führt die derzeitige Situation dazu, dass die Patientinnen und Patienten selbst oder die ambulanten Gesundheitsdienstleister mobil sein müssen , was insbesondere im ländlichen Raum zu Herausforderungen führt. Es wäre ein wesentlicher Beitrag zur Erhöhung der Versorgungssicherheit, wenn anstelle der Patientin bzw. des Patienten die Daten mobil werden. Es fehlt an einer digitalen Infrastruktur, die einen solchen Datenaustausch ermöglicht . Momentan ist hier ein Marktversagen zu beobachten. Zum einen sind die vorhandenen Marktteilnehmenden angesichts der notwendigen finanziellen Vorleistung und der unsicheren Prognose der Refinanzierung der Startkosten nicht bereit, hier aktiv zu werden und in Vorleistung zu treten , zum anderen werden einzelne Marktteilnehmer nur für die eigenen Versicherten- oder Patientengruppen tätig. Um hier Abhilfe zu schaffen und Erkenntnisse zu gewinnen, wie eine solche Infrastruktur beschaffen sein muss, um in der Gesundheitswirtschaft erfolgreich betrieben werden zu können , ist ein Modellprojekt erforderlich, das in Kooperation und im Commitment eines IT-Dienstleisters mit stationären und ambulanten Gesundheitsdienstleistern sowie einer oder mehrerer gesetzlicher Krankenkassen in einer Region ein IHE-basiertes „digitales Patientenportal“ entwickelt, das den Anforderungen des Interoperabilitätsverzeichnisses genügt und damit unabhängig von der jeweiligen individuellen Hard- und Softwareausstattung von allen Marktteilnehmern genutzt werden kann. Vor diesem Hintergrund plant MS in Kooperation mit dem MW (und dem MWK als zuständigem Ressort für die Universitätskliniken) das Modellprojekt „digitales Patientenportal“ als ein Innovations-Projekt im Rahmen des Masterplans „Soz. Infrastruktur/Gesundheit“, das einen erheblichen Beitrag zum Aufbau und in einem zweiten Schritt auch zum flächendeckenden Ausbau einer digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen darstellt. Das Projekt muss als e-Health Leitprojekt im MS geleitet und begleitet werden, dafür ist die beantragte zusätzliche Stelle der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (ehem. hD) erforderlich. 2. Digitalisierung in der Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungspolitik: Neben dem e-Health Leitprojekt sind bereits weitere Digitalisierungsprojekte im MS in Vorbereitung (z. B. Delegation ärztlicher Leistungen mithilfe entsprechender digitaler Kommunikationsunterstützung ), zum Teil Projekte, die sich in ausgewählten Regionen schon im Echt-Einsatz, aber noch in der Phase des landesweiten Ausrollens für einen flächendeckenden Einsatz befinden (z. B. Koordination der stationären Notfallversorgung durch IVENA), sowie zahlreiche weitere Projekte aus allen Fachabteilungen des MS in der Projektierungs- und/oder Umsetzungsphase. In einer zeitlich befristeten Projektphase ist diese Digitalisierungsoffensive im MS initiiert und entwickelt worden. Um die Ergebnisse nachhaltig und dauerhaft zu implementieren und weiterzuentwickeln, ist die beantragte zusätzliche Stelle der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (ehem. hD) erforderlich. Im Detail werden folgende Aufgaben wahrgenommen: – Digitalisierung in der Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungspolitik: Strategische Planungen zur nachhaltigen Gestaltung der Digitalisierung mit dem Fokus auf die Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungspolitik und Konzeptentwicklung, – Grundsatzfragen der Digitalisierung: Steuerung und abteilungsübergreifende Koordinierung von sozialpolitischen Fragestellungen im Handlungsfeld des MS, ressortübergreifende Zusammenarbeit auf Länder- und Bundesebene, Koordinierung der Themen des digitalen Wandels im MS und im Geschäftsbereich. 3. Social Media: Um den Bürgerinnen und Bürgern wichtige Informationen, insbesondere zu Aspekten der Gesunderhaltung und Abwendung von Gesundheitsrisiken, zukommen zu lassen, sollen in Zukunft verstärkt die Möglichkeiten der sozialen Medien genutzt werden. Die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter soll über gezielte Multimedia-Aktivitäten Bevölkerungsgruppen mit dieser Aufklärungsarbeit erreichen, die über die gängigen Informationskanäle nicht mehr erreicht Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/514 4 werden. Außerdem soll die Interaktivität dieser Medien dafür genutzt werden, um Anregungen und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger in die aktuelle Politik mit einzubeziehen und auf diese reagieren zu können. Das gilt auch für die Sozialpolitik und die Interaktion mit Menschen, die soziale Benachteiligungen ansprechen möchten. Die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter wird Postings über Facebook und Tweeds über Twitter verfassen und eingehende Reaktionen in die Arbeit mit einbeziehen. Außerdem gilt es, neue Themen und Entwicklungen in den sozialen Medien zu analysieren und die Instrumente der Aufklärungs- und Informationsarbeit in diesem Sinne weiterzuentwickeln, um möglichst viele Bürgerinnen und Bürger damit zu erreichen. Auch die Websites des Sozialministeriums und des nachgeordneten Bereichs sowie spezielle Themenhomepages sind entsprechend zu gestalten und zu pflegen. Über die von dieser Mitarbeiterin/diesem Mitarbeiter bedienten Informationskanäle sind insbesondere auch die neuen Möglichkeiten und Projekte im Rahmen der Digitalisierung für die Unterstützung von kranken, pflegebedürftigen und behinderten Menschen vorzustellen und publik zu machen , um so für bessere Standards der Hilfe in Niedersachsen zu sorgen und ein längeres Verbleiben hilfsbedürftiger Menschen in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Bei den Multimedia- Aktivitäten ist eng mit den betreffenden Verbänden zusammenzuarbeiten, um so zu bestimmten Themen gegebenenfalls gemeinsam Aufklärungsarbeit mittels verschiedener Informationskanäle zu leisten. Die/der Beschäftige für Multimedia arbeitet eng mit der Hausspitze und den für die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche verantwortlichen Fachreferate zusammen und garantiert somit eine hohe Verlässlichkeit der versendeten Informationen. Ministerium für Wissenschaft und Kultur Der Aufgabenzuwachs im Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK), welcher durch sechs zusätzliche Planstellen für das Haushaltsjahr 2018 abgedeckt werden soll, begründet sich wie folgt: Mit dem Gesetz über das „Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung“ vom 16.05.2017 hat der Landtag beschlossen, dass das Land ein Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung errichtet . Das Gesetz sieht vor, dass das Sondervermögen vom MWK verwaltet wird. Die mit dem Sondervermögen verbundenen Aufgaben, insbesondere im Zusammenhang mit den Großbauvorhaben an der Medizinischen Hochschule Hannover und der Universitätsmedizin Göttingen, gab es in der Vergangenheit nicht. Für die Aufgabenerledigung durch das MWK darf das Sondervermögen nicht eingesetzt werden, insbesondere dürfen keine Personalaufwendungen für das MWK aus dem Sondervermögen getätigt werden. Diese große Aufgabe ist aber ohne zusätzliches Personal nicht zu bewerkstelligen . Kultusministerium Die Umstrukturierung des MK ist nicht nur mit den Aufgabenzuwächsen, die sich aus der Koalitionsvereinbarung ergeben, sondern auch aus den in den vergangenen Jahren entstandenen vielfältigen und zusätzlichen Aufgaben zu begründen. Genannt seien beispielsweise die Inklusion, der Ganztag oder auch der frühkindliche Bereich, der im letzten Jahrzehnt eine enorme Dynamik erfahren hat. Das Ministerium ist inzwischen an seine Grenzen geraten, diese Aufgaben aus dem vorhandenen Personalbestand angemessen bearbeiten zu können. All dies galt es beim neuen Aufgabenzuschnitt des MK zu berücksichtigen. Insofern ist dies die Begründung für die Einrichtung einer Abteilung 5, in der die Aufgabenbereiche Frühkindliche Bildung, Inklusion im Bildungswesen und Digitalisierung gebündelt werden. Für die Leitung der neuen Abteilung wird eine nach B 6 dotierte Planstelle benötigt. Insbesondere im schon genannten frühkindlichen Bereich sind in den vergangenen Jahren durch politische Grundsatzentscheidungen, wie z. B. den Rechtsanspruch auf Betreuung von unter dreijährigen Kindern, einhergehend mit einem erheblichen Ausbau an Krippenplätzen, der Drittkraftregelung bei den Betreuungskräften in den Krippen oder der Beitragsbefreiung bis hin zur völligen Beitragsfreiheit in dieser Legislaturperiode, vielfältige Aufgaben hinzugekommen. Zur effektiveren Steuerung und Aufteilung der großen Verantwortungsbereiche in der frühkindlichen Bildung sind zwei Referate notwendig: eines davon für die fachliche Steuerung und ein zweites für die administrativen Aufgaben des Fachbereiches II des Landesjugendamtes, die sogenannten Fachdienste. Für die weitere Implementierung dieser umfänglichen Neuerungen und für die rechtliche Beratung im frühkindlichen Bereich , auch mit Blick auf die von vielen für notwendig erachtete Novellierung des KiTaG, wird eine nach A 15 dotierte Stelle benötigt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/514 5 Ein weiterer bildungspolitischer Schwerpunkt, der einen ausgesprochen hohen Aufgabenzuwachs zu verzeichnen hat, ist die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zur Inklusion im Bildungsbereich . Die sich daraus ergebenden Änderungen (Schulgesetznovelle 2012) haben auch heute noch unverändert Aktualität. Zudem ist die jüngste Änderung des Schulgesetzes zur optionalen Wiedereinführung des 5. Jahrgangs an den Förderschulen Lernen zu berücksichtigen. Auch dies erfordert weiter erhöhten Beratungs- und Steuerungsbedarf im MK. Das Referat Inklusion im Bildungswesen wird deshalb organisatorisch in die neue Abteilung 5 integriert. Dieser innovative Aufgabenbereich wurde bereits in der Vergangenheit mit personellen Ressourcen ausgestattet. Eine weitere große Herausforderung stellt die Digitalisierung dar. Der Begriff der Digitalisierung ist im Kultusbereich einerseits durch die Digitale Bildung an Schulen, die sogenannte Medienbildung, sowie andererseits durch die digitale Verwaltung, beispielsweise die eGovernment-Projekte, geprägt. Jedes Aufgabenfeld wird künftig in jeweils einem Referat der neuen Abteilung organisatorisch abgebildet und erhält dadurch einen eigenständigen Verantwortungsbereich. Das Referat Digitale Bildung muss schwerpunktmäßig das Landeskonzept „Medienkompetenz in Niedersachsen - Ziellinie 2020“ umsetzen . Lernen mit digitalen Medien als Querschnittsaufgabe bzw. zur Implementierung in Kerncurricula, Rahmenlehrplänen aller Schulformen und Fächer ist ein großes Arbeitsfeld. Für Medienbildung wird eine A-15-Stelle als stellvertretende Referatsleitung benötigt. Im Referat IT, Informationssicherheit, eGovernment werden schwerpunktmäßig die bildungspolitischen Forderungen des Niedersächsischen IT-Sicherheits- und eGovernment-Gesetzes umzusetzen sein. Die weiteren drei Stellen werden nicht in der neuen Abteilung 5 verortet. Sie werden aber ebenfalls für Aufgaben benötigt, die dringend bearbeitet werden müssen. Dabei ist Personalplanung ein wichtiges Instrument, um den großen Personalbestand in den Schulen sachgerecht zu steuern. Bedingt durch den großen Personalaufwuchs bei den pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedarf es auch für diesen Bereich des nicht lehrenden Personals einer verstärkten zentralen Steuerung. Hierfür wird im Referat 15 eine A-14-Stelle ausgebracht. Für Grundsatzaufgaben und Vorhabenplanung sowie Sonderprojekte der Staatssekretärin wird eine nach A 15 bewertete Stelle in Referat 01 geschaffen. Diese Stelle dient der besseren Steuerung der aufgewachsenen Vorhaben im Ressortbereich auf der Leitungsebene des MK. Schließlich soll nach den Vorstellungen der Koalitionäre die Niedersächsische Landesschulbehörde als Dienstleister für die Schulen neu organisiert und serviceorientiert weiterentwickelt werden, die Anbindung an das Kultusministerium verbessert sowie eine Aufgabenkritik unter zentralen und regionalen Gesichtspunkten erfolgen. Hierfür ist im Referat 11 die zusätzliche A-16-Stelle vorgesehen. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Aufgabenbereich Digitalisierung Digitalisierung ist Bestandteil der allermeisten, wenn nicht schon aller Fachaufgaben in der Landesregierung . Gesundheitsversorgung, Bildung, Innovationen in Unternehmen, Landwirtschaft, Verwaltung , Verkehr und Kommunikation - digitale Lösungen, vernetzte Verfahren und Arbeitsprozesse verändern alles. Digitalisierung bietet für Wirtschaft und Gesellschaft in Niedersachsen immense Chancen und große Herausforderungen. Das Gelingen der digitalen Transformation ist unabdingbar für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts, die Entwicklung unserer Regionen und das Leben und Arbeiten der Menschen. Sie ist Ausdruck eines modernen Wirtschaftsstandorts. Hier muss die Politik gestalten. Das funktioniert nicht mit einem Nebeneinander verschiedener Maßnahmen, sondern es bedarf einer Gesamtstrategie für das Land, eines gemeinsamen Zieles und eines konkreten Plans, wie das gelingen kann. Die zentralen Fragestellungen werden zukünftig im MW zusammengeführt , koordiniert, weiterentwickelt und vermittelt. Der Ausbau der Digitalen Infrastruktur und des Breitbandnetzes ist hier beispielhaft ebenso zu nennen wie die Strategische Ausrichtung der Digitalisierung im Land und die Unterstützung der Wirtschaft durch Förderungsmaßnahmen und Beratungsleistungen im Bereich der Digitalisierung. Vor diesem Hintergrund ist die Stärkung der bisherigen Aufgaben (Breitbandausbau und -förderung) und der neuen Aufgaben im Bereich Digitalisierung (u. a. Digitale Infrastruktur, Strategie/Masterplan, Koordinierung, Beratung) mit insgesamt neun zusätzlichen Stellen als notwendig und angemessen ermittelt worden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/514 6 Aufgabenbereich Politische Abstimmung Der stellvertretende Ministerpräsident und Wirtschaftsminister wird künftig innerhalb der Landesregierung mit zwei nahezu gleich großen Partnern mit einer gleichen Anzahl von Ministerien auch eine wesentliche Aufgabe der politischen Abstimmung wahrnehmen. Für die CDU-geführten Ministerien wird das MW politische Themen an zentraler Stelle zusammenführen und abstimmen. Im MW sind sechs zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die laufende und umfassende regierungsinterne Vorabstimmung auf der Seite der CDU-geführten Ministerien vorgesehen. Im Übrigen verbleibt es bei den nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung etablierten Verfahrensweisen. Aufgabenbereich Beteiligungsmanagement Das MW als Fachministerium trägt die fachliche Verantwortung für die Landesbeteiligung an der Volkswagen AG. Dies umfasst die fachliche Führung und Steuerung, die Sicherstellung der betriebswirtschaftlichen Effizienz und die Einhaltung haushaltsrechtlicher und wirtschaftlicher Vorgaben. Wirtschaftsminister Dr. Althusmann wurde daher, neben dem Ministerpräsidenten, von der Landesregierung in den Aufsichtsrat der Volkswagen AG entsandt und überwacht in dieser Funktion u. a. die Tätigkeit der Geschäftsführung (Aufgaben gemäß § 111 Abs. 1 des Aktiengesetzes). Um den damit verbundenen Aufgaben verantwortungsvoll und in voller fachlicher Erforderlichkeit gerecht zu werden , soll Minister Dr. Althusmann zukünftig durch je eine Beraterin/einen Berater mit einer herausgehobenen fachlichen Expertise im juristischen bzw. betriebswirtschaftlichen Bereich unmittelbar unterstützt werden. Dies wird insbesondere vor dem Hintergrund als notwendig und angemessen angesehen, dass es sich bei Volkswagen um einen Weltkonzern und den größten Einzelarbeitgeber Niedersachsens (ca. 120 000 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter) zuzüglich der zahlreichen Zulieferunternehmen handelt. Volkswagen und die dazugehörige Zulieferindustrie beanspruchen einen erheblichen Anteil an der Wirtschaftsleistung Niedersachsens. So zeugt es von besonderem Verantwortungsbewusstsein, dass Niedersachsen als größter Teilhaber an der Volkswagen AG, u. a. und insbesondere auch in Zeiten der Neuausrichtung des Konzerns (z. B. Elektromobilität), mit der notwendigen eigenen Expertise vertreten wird. Aufgabenbereich Bürokratieabbau Die aktuell im MW wahrgenommenen Aufgaben der Entbürokratisierung umfassen die „Grundsätze des Bürokratieabbaus“. Diese Aufgabe gilt es zu erweitern und zielgerichtet im Bereich der Umsetzung zu verstärken mit dem Ziel, Verwaltungsvorgänge zu beschleunigen und gegebenenfalls Ressourcen - auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels - effizienter zu nutzen. Insbesondere gesetzliche und administrative Hemmnisse für KMUs und Existenzgründer sowie Industrie und Zuwendungsempfänger sollen identifiziert und Vorschläge zu deren Abbau erarbeitet werden. Es handelt sich um eine Aufgabe, die grundsätzlich in alle Fachbereiche der Verwaltung hineinwirkt und deren Gelingen einen wesentlichen Einfluss auf die Effektivität von Verwaltungsabläufen für die betroffenen Interessengruppen, aber auch für die Verwaltung selber haben kann. Vor diesem Hintergrund ist die erweiterte Aufgabenwahrnehmung mit den bisher zur Verfügung stehenden Stellenanteilen (0,15 VZE) nicht zu realisieren. Der Bereich soll insgesamt mit drei Stellen ausgestattet werden. Es entsteht ein Personalmehrbedarf von zwei Stellen. Zudem wird eine bestehende Stelle im Ministerium in den Aufgabenbereich Bürokratieabbau verlagert. Aufgabenbereich Planungsbeschleunigung Die wirtschaftliche Entwicklung im ländlichen Raum hängt entscheidend von einer modernen Verkehrsinfrastruktur ab. Um schnelleres Planen und Bauen zu ermöglichen, hat die Landesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart, die Planungs- und Bauprozesse zu evaluieren, die zuständigen Landesbehörden angemessen auszustatten und notwendige Priorisierungen vornehmen. Zusätzlich soll geprüft werden, ob die Verkürzung des Rechtswegs auf eine Instanz möglich ist. Es soll weiter geprüft werden, ob das Verbandsklagerecht nicht unmittelbar beteiligter Verbände ausgesetzt und bestehende Verkürzungsmöglichkeiten in Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren konsequenter angewendet werden können. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/514 7 Da bei der Stärkung der Verkehrsinfrastruktur dem Autobahnbau eine zentrale Bedeutung zukommt, ist eine Verstärkung der Aufgabe „Planungsbeschleunigung“ insbesondere auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Bundesauftragsverwaltung für die Autobahnen endet und die Zuständigkeit der Länder für Planung, Bau und Betrieb der Bundesautobahnen aktuell zum 01.01.2021 auf den Bund übergeht. Ziel ist, die bis dahin in Angriff genommenen Projekte möglichst zur Baureife zu führen und zu realisieren. Für die Aufgaben der Planungsbeschleunigung wird ein notwendiger und angemessener Personalmehrbedarf von zwei Stellen gesehen. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Im Nachtragshaushalt ist für ML eine Stelle für die Pressestelle beantragt worden. Sie wird vor allem benötigt, um die Aktivitäten im Bereich der sozialen Medien auszubauen und zu intensivieren. Dafür ist es unerlässlich, möglichst niedrigschwellige Angebote zu machen. Mithilfe sozialer Netzwerke wie Facebook, Twitter und Instagram sollen Dialogangebote unterbreitet werden. Für eine strategische Kommunikation muss zwingend qualifiziertes Personal zur Verfügung stehen, das diese Instrumente beherrscht. Die Einrichtung dieser Stelle ist auch aus Gründen der Krisenkommunikation erforderlich. Gleichzeitig wird das Ministerium seine Aktivitäten im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes ausweiten und zielgerichteter kommunizieren. Mit einer weiteren Stelle soll der wirtschaftliche Verbraucherschutz als besonderer Schwerpunkt der Arbeit des Ministeriums in dieser Legislaturperiode weiter ausgebaut werden. Zudem soll erreicht werden, die Themen Ernährung, Ernährungsinformation sowie das Thema „Hauswirtschaft“ vonseiten des ML künftig stärker in den Fokus zu nehmen und durch zielgerichtete Maßnahmen besser auszugestalten und umzusetzen. Justizministerium 1. zum 01.04.2018: B 3 - Leitende Ministerialrätin/Leitender Ministerialrat als Präsidentin/Präsident des Landesjustizprüfungsamts: Bei dem Amt der Präsidentin/des Präsidenten des Landesjustizprüfungsamts handelt es sich um eine herausgehobene Leitungsfunktion in der Landesverwaltung, die bisher nicht mit einer Planstelle unterlegt war, sondern im Nebenamt ausgeübt wurde. Dafür wird nun eine Planstelle bereitgestellt. 2. zum 01.04.2018: B 3 - Leitung einer neu einzurichtenden Referatsgruppe bzw. herausgehobene Referatsleitung IT: Die bisher im Referat 103 (IT-Referat) und in der Projektgruppe Digitalisierung wahrgenommenen Aufgaben sollen unter einer neuen einheitlichen Führung zusammengeführt werden. Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und der Justiz ist eine der großen Zukunftsaufgaben, der auch im Koalitionsvertrag eine herausgehobene Bedeutung zukommt. Dies wird durch die Neuorganisation der IT-Strukturen im Justizministerium mit einer herausgehobenen Leitungsposition für eine besonders qualifizierte Führungskraft abgebildet. 3. zum 01.07.2018: A 16 - Grundsatzreferentin/Grundsatzreferent im Ministerbüro: Der Dienstposten einer Grundsatzreferentin/eines Grundsatzreferenten im Ministerbüro wird neu eingerichtet. Zur Aufrechterhaltung der Zukunftsfähigkeit der Justiz und zur Koordinierung der justizpolitischen Ziele der Landesregierung über die Abteilungsgrenzen hinweg ist eine Verstärkung des Ministerbüros im Justizministerium unverzichtbar. Dies gilt dauerhaft und unabhängig von der politischen Ausrichtung der jeweiligen Landesregierung. 4. zum 01.07.2018: A 15 - Verstärkung der Pressestelle des MJ (2. Pressesprecher): Vor dem Hintergrund der Medienvielfalt muss die Pressestelle des Justizministeriums, die aktuell nur mit einer Stelle für einen Pressesprecher ausgestattet ist, dringend dauerhaft verstärkt werden. Dies ist bereits von der vorangehenden Landesregierung erkannt worden und hat zu einer anteiligen personellen Verstärkung auf einer befristet bis zum 31.12.2017 ausgebrachten Stelle geführt. Diese notwendige Personalverstärkung muss durch eine dauerhaft zur Verfügung gestellte Planstelle abgesichert werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/514 8 Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Für MU sind insgesamt zwei Stellen im Rahmen des NHP 2018 veranschlagt worden, die für die Aufgabenwahrnehmung der „Nachhaltigen Mobilität“ eingesetzt werden sollen. Dabei geht es um Aspekte des Klimaschutzes, der Energiewende sowie der Nachhaltigkeit im Verkehrssektor. Dies ist eine neue Aufgabe, bei der insbesondere folgende Teilaufgaben zu bewältigen sein werden: – Grundsatzangelegenheiten einer nachhaltigen zukunftsorientierten Mobilität, – Mobilitätsstrategie der EU zur Dekarbonisierung des Verkehrs, – Klimaschutz und Mobilität in Bund und Ländern; Bund-Länder-Zusammenarbeit, – Nationaler Energie-und Klimaschutzplan - Teil Verkehr, – neue Mobilitätskonzepte, – Entwicklung von Konzepten und Strategien für nachhaltige Mobilität; multimodale Mobilitätskonzepte , – kommunale Logistik- und Mobilitätskonzepte, – Verkehrsvermeidung, Verkehrsberuhigung, – Stärkung ÖPNV, Fahrradverkehr, – neue Mobilitätsangebote; Modal Split, – Elektromobilität, – alternative Antriebe wie Brennstoffzellenantriebe, – strombasierte und biogene Treibstoffe, z. B. auch im Flug- und Schiffsverkehr, – nachhaltige Mobilität im öffentlichen Beschaffungswesen, – Unterstützung und Förderung von Pilot- und Schaufensterprojekten (z. B. Umstellung von Taxiflotten , Bussen und Bahnen auf alternative Antriebe), – Beobachtung und Auswertung von Trends in Wissenschaft und Forschung. Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung Für das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung besteht der Aufgabenzuwachs aus Querschnittsaufgaben (Personal, Haushalt, Innerer Dienst, Kabinetts- und Landtagsangelegenheiten, Bundesratskoordinierung, Persönliches Büro, Pressestelle), mit deren Wahrnehmung die Funktionsfähigkeit des am 22.11.2017 neu gegründeten Ministeriums sichergestellt werden soll. In der Abt. 3/Landesvertretung Berlin dient der Stellenaufwuchs der Stärkung der Aufgabenwahrnehmung bei zwei besonderen Leitungsfunktionen. 2. Welche zusätzlichen Aufgaben entstehen in der Staatskanzlei durch Herauslösung von drei Abteilungen zu einem neuen Europaministerium? Seit der Gründung eines eigenständigen Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung ist auch für dieses Ressort die Aufgabe der Ressortkoordinierung und -planung in der Staatskanzlei wahrzunehmen. Bisher hat die Landesvertretung in Berlin zusammen mit einem externen Dienstleister im Wesentlichen die Öffentlichkeitsarbeit des Bündnisses „Niedersachsen packt an“ geleistet. Die Aufgabe beinhaltet neben der Erarbeitung der grundsätzlichen konzeptionellen Ausrichtung und Weiterentwicklung der Öffentlichkeitsarbeit insbesondere die laufende Redaktionsarbeit, die der Umsetzung der zentralen Bündnisaufgaben und -vorhaben dient. Da die Geschäftsstelle des Bündnisses weiterhin bei der Staatskanzlei angesiedelt ist, die Landesvertretung nunmehr aber zum Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/514 9 Entwicklung gehört und diese Aufgaben deshalb nicht mehr für die Staatskanzlei wahrnehmen kann, muss der gesamte Aufgabenblock Öffentlichkeitsarbeit des Bündnisses in der Staatskanzlei an anderer Stelle nunmehr mit wahrgenommen werden. 3. Welche im Nachtragshaushalt vorgesehenen neuen Planstellen bzw. Stellenhebungen entfallen konkret auf die Referate der Staatskanzlei, in denen diese zusätzlichen Aufgaben erledigt werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Welche Bedarfe der StK mit den dort noch nicht zugeordneten Stellen gedeckt werden, befindet sich noch in Abstimmung. 4. Wie viele Planstellen in welcher jeweiligen Besoldungsstufe sind derzeit dem Referat 106 der Staatskanzlei zugeordnet? In der StK werden die Planstellen, Beschäftigungsvolumina und Budgets nicht einzelnen Referaten zugewiesen oder zugeordnet, sondern die Referate werden mit dem erforderlichen Personal zur jeweiligen Aufgabenstellung ausgestattet (Topfwirtschaft). Ändert sich die Aufgabe, ändert sich auch die personelle Ausstattung. Das Personal, das derzeit dem Ref. 106 zur Aufgabenerledigung zur Verfügung gestellt ist, belegt folgende Planstellen (Beamtinnen und Beamte): 1,00 B 2 1,70 A 14 1,00 A 13 ehem. h. D. 1,80 A 13 ehem. g. D. 1,00 A 11 0,80 A 8 = 7,30 Vollzeiteinheiten Weiterhin sind eingesetzte Beschäftigte (keine Planstelle erforderlich) wie folgt eingruppiert: 3,00 B 2 at 1,00 A 16 at = 4,00 Vollzeiteinheiten 5. Wie viele Planstellen in welcher jeweiligen Besoldungsstufe waren zum 1. Oktober 2017 dem Referat 106 der Staatskanzlei zugeordnet? Siehe Antwort zu Frage 4. Das Personal, das am 01.10.2017 dem Ref. 106 zur Aufgabenerledigung zur Verfügung gestellt war, belegte folgende Planstellen (Beamtinnen und Beamte): 1,70 A 14 1,00 A 13 ehem. h. D. 1,80 A 13 ehem. g. D. 1,00 A 11 0,80 A 8 = 6,30 Vollzeiteinheiten Weiterhin waren eingesetzte Beschäftigte (keine Planstelle erforderlich) wie folgt eingruppiert: 3,00 B 2 at 1,00 A 16 at = 4,00 Vollzeiteinheiten Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/514 10 6. Durch welche Aufgabenzuwächse oder -abgänge ergeben sich die aus den Antworten zu Fragen 4 und 5 erkennbaren Veränderungen im Referat 106 der Staatskanzlei? Aufgabenabgänge gibt es im Referat 106 derzeit nicht. Aufgabenzuwächse gibt es in folgenden Verantwortungsbereichen des Referats 106: Zum einen ist der Bereich „Regierungsplanung/Grundsatzfragen“ betroffen. Die politische und gesellschaftliche Komplexität auf Landes-, auf Bundes und auf europäischer Ebene hat auch im vergangenen Jahr zugenommen. Der Brexit, die langwierige Regierungsbildung im Bund oder die veränderte Parteienlandschaft sind Teil des Ausdrucks der gegenwärtigen Lage in Deutschland und Niedersachsen . Infolge der hierdurch entstandenen Zunahme von vielschichtigen Inhalten, Strukturen und multidimensionalen Interessen der unterschiedlichen Akteure haben auch die Aufgaben im Bereich Regierungsplanung und Grundsatzfragen zugenommen. Diese Entwicklung betrifft die politische und strategische Planung und hierbei u. a. die Koordinierung zentraler Regierungsvorhaben sowie den Grundsatzbereich wie z. B. die Analyse und Auswertung von politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen . Zum anderen gibt es den bereits in Frage 2 angeführten Aufgabenzuwachs bei der Geschäftsstelle des „Bündnisses Niedersachsen packt an“. Es wird insoweit auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Im Rahmen der beabsichtigten Organisationsveränderungen in der StK wird voraussichtlich Personal mit seinen Aufgaben aus dem Ref. 106 in die neue Referatsgruppe wechseln. Insoweit wird es dann zu Aufgabenabgängen und Personalabgängen in Richtung dieser Referatsgruppe kommen. (Verteilt am 20.03.2018) Drucksache 18/514 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums Nachtragshaushaltsentwurf 2018 der Landesregierung