Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5145 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jens Ahrends und Stefan Henze (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Reaktion der Landesregierung auf Ausschluss von AfD-Abgeordneten von Delegationsreise Anfrage der Abgeordneten Jens Ahrends und Stefan Henze (AfD), eingegangen am 09.10.2019 - Drs. 18/4808 an die Staatskanzlei übersandt am 16.10.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 18.11.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Im Rahmen einer seit fast 40 Jahren bestehenden Partnerschaft der jetzigen Region Hannover mit der israelischen Region Unter-Galiläa findet im kommenden November eine weitere Abgeordneten- Delegationsreise nach Israel statt. Entgegen der bisherigen Gepflogenheit, jeweils mindestens einem Vertreter der größeren in der Regionsversammlung vertretenen Fraktionen eine Dienstreisegenehmigung zu erteilen und damit die Gelegenheit zur Mitfahrt zu ermöglichen, hat die Regionsversammlung am 24.09.2019 mehrheitlich beschlossen, keinen Vertreter der AfD mitreisen zu lassen . Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung bewertet und kommentiert innerkommunale Vorgänge nicht, soweit dies nicht im Rahmen der Kommunalaufsicht durch das Land als Rechtsaufsicht geboten ist. Letzteres kommt vorliegend nicht in Betracht. Gegen die Entscheidung, kein Mitglied der Fraktion der AfD in der Regionsversammlung bei der Delegationsreise zu berücksichtigen, hat diese Fraktion am 30.09.2019 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO beim Verwaltungsgericht Hannover gestellt und am 21.10.2019 begründet. Mit Beschluss vom 30.10.2019 hat das Verwaltungsgericht Hannover den Antrag abgelehnt. Hiergegen konnte die Fraktion binnen zweier Wochen Beschwerde einlegen . Es ist hier nicht bekannt, dass hiergegen ein Rechtsmittel eingelegt worden ist oder das Hauptsacheverfahren weiter betrieben wurde. Darüber hinaus ist das Verhältnis zwischen Regionspräsidentin oder Regionspräsidenten und Regionsversammlung , welche in staatsrechtlichen Kategorien beide der Exekutive zugerechnet werden , nicht mit dem Verhältnis zwischen dem Landtag als Legislative und der Landesregierung als Exekutive vergleichbar. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Entscheidung der Regionsversammlung? Siehe Vorbemerkung. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5145 2 2. Ist der Landesregierung bekannt, ob Vertreter der Partnerregion Unteres-Galiläa Vorbehalte gegen die mögliche Teilnahme eines AfD-Vertreters geäußert haben? Dem Sachbericht des Beschlusses des VG Hannover vom 30.09.2019 ist zu entnehmen, dass der Landrat von Unter-Galiläa es als richtig und angemessen bezeichnet, dass kein Mitglied der AfD-Fraktion an der Delegationsreise teilnehmen soll. 3. Wie hätte die Landesregierung in vergleichbarer Situation entschieden (mit Begründung )? Siehe Vorbemerkung. 4. Hätte die Landesregierung ebenfalls eine Parlamentsentscheidung herbeigeführt, oder hätte sie kraft eigener Kompetenz entschieden (mit Begründung)? Siehe Vorbemerkung. 5. Ist der Reiseausschluss entgegen bisherigen Gepflogenheiten der demokratischen Kultur zuträglich oder abträglich (mit Begründung)? Siehe Vorbemerkung. (Verteilt am 20.11.2019) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortunggemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jens Ahrends und Stefan Henze (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Reaktion der Landesregierung auf Ausschluss von AfD-Abgeordneten von Delegationsreise