Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5146 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stefan Wirtz (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Flächenpotenzial für Aufforstung und Moorentwicklung in Niedersachsen Anfrage des Abgeordneten Stefan Wirtz (AfD), eingegangen am 09.10.2019 - Drs. 18/4806 an die Staatskanzlei übersandt am 16.10.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 18.11.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Wälder und Moore sind bedeutende Lebensräume, ökologisch wichtige Landschaftsbestandteile und gelten als CO2-Senken. In der aktuellen Debatte wird eine Aufforstung von Wäldern als Klimaschutzmaßnahme in Betracht gezogen (https://www.braunschweiger-zeitung.de/niedersachsen/ article226618615/CDU-und-SPD-fordern-in-Niedersachsen-mehr-Baeume-fuer-Klimaschutz.html, abgerufen am 02.10.2019). Auch die Moorentwicklung durch (Wieder-)Vernässung wird von der Landesregierung als Klimaschutzmaßnahme gefördert. So ist für das Haushaltsjahr 2020 ein Betrag von 3 116 000 Euro für die Titelgruppe 63 (Klimaschutz durch Moorentwicklung) vorgesehen. Vorbemerkung der Landesregierung Die Moore, Wälder und weiteren kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen weisen als Kohlenstoffspeicher eine hohe Bedeutung für den Klimaschutz auf. Durch Entwässerung verlieren die Moore und weiteren kohlenstoffreichen Böden ihre Funktion als Kohlenstoffspeicher bzw. -senke. Sie werden stattdessen zu einer Quelle für Treibhausgase, wobei die über sehr lange Zeiträume gespeicherten Kohlenstoffvorkommen in kurzer Zeit wieder in die Atmosphäre abgegeben werden. Das Programm „Niedersächsische Moorlandschaften“ wurde in 2016 von der Landesregierung herausgegeben , um insbesondere dieser Bedeutung der Moore für den Klimaschutz Rechnung zu tragen . Zu diesem Programm wurde eine Kulisse der Moorböden sowie weiteren kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz in Niedersachsen erstellt. Das übergeordnete Ziel des Programms „Niedersächsische Moorlandschaften“ ist es, die vielfältigen natürlichen Funktionen und Leistungen von Mooren als charakteristischen Bestandteilen der niedersächsischen Landschaft und als Wirtschaftsgrundlage des Menschen zu erhalten und zu verbessern. In Bezug auf die Klimaschutzfunktion der Moore bedeutet dies eine Reduktion der Treibhausgas-Emissionen aus Moorböden und weiteren kohlenstoffreichen Böden sowie soweit möglich die Erhaltung der Torfe als Kohlenstoffspeicher und soweit möglich eine Wiederherstellung der natürlichen Senkenfunktion der Moore für Kohlenstoff. Für die Umsetzung des Programms werden Maßnahmen zum Moormanagement ergriffen, mit denen eine Verringerung der Torfzehrung und -sackung und damit Reduzierung von Treibhausgas- Emissionen sowie eine Verbesserung der weiteren natürlichen Funktion der Moore erreicht werden sollen. Hierzu zählen Maßnahmen des Moorbodenschutzes, die insbesondere auf eine Optimierung der jeweils standorttypischen Wasserhaushalte abzielen, und Maßnahmen der moorschonenden Bewirtschaftung, mit denen auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Moorböden eine Verringerung von Torfzehrung und -sackung erreicht werden soll. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5146 2 Die vorgenannten Maßnahmen werden insbesondere in solchen Teilgebieten der o. g. Kulisse der „Niedersächsischen Moorlandschaften“ geplant und verwirklicht, in denen die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen bestehen bzw. geschaffen werden konnten. Dazu sind vielfach langfristige und konkrete gebiets- bzw. projektbezogene Vorbereitungen verschiedener im Moormanagement tätiger Akteure erforderlich. Die Umsetzung der konkreten Maßnahmen insbesondere auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen erfolgt auf Grundlage der freiwilligen Mitwirkung der jeweiligen Flächeneigentümer bzw. -bewirtschafter. Der Wald unterliegt aufgrund seiner herausragenden Funktionen einem besonderen gesetzlichen Schutz, der nicht nur im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung, sondern auch im Waldprogramm des Landes Niedersachsen zum Ausdruck kommt. Dem Wald kommen wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) und wegen seiner Funktionen für die Umwelt, insbesondere für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild, die Agrarund Infrastruktur und die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) eine herausragende Bedeutung zu. Deshalb gilt es ihn zu erhalten, in unterbewaldeten Regionen, zu denen weite Teile Niedersachsens zählen, zu vermehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern. Die Klimaschutzleistung des Forst- und Holzsektors basiert vor allem auf dem Erhalt und Ausbau der Kohlenstoffspeicherkapazität von produktiven Wäldern einschließlich der Waldböden sowie auf einer effizienten Nutzung von Holz, insbesondere durch die Bindung von Kohlenstoff in möglichst langlebigen Holzprodukten, durch Kaskadennutzung dieser Produkte und durch die mit der Holzverwendung verbundenen Substitutionseffekte im Hinblick auf fossile Rohstoffe. 1. Plant die Landesregierung, Aufforstungen auf neuen Flächen durchzuführen, oder ist eine Aufforstung nur in den durch Sturm bzw. durch den Borkenkäfer geschädigten Wäldern geplant? Die Walderhaltung ist im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung geregelt. Für geschädigte Waldbestände besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Wiederbewaldung . Im Rahmen der forstlichen Förderung werden Erstaufforstungen als Maßnahmen der Waldmehrung besonders gefördert. Ein gesondertes Aufforstungsprogramm besteht nicht. 2. Wie viele Hektar Fläche stehen für Aufforstungsmaßnahmen im Sinne einer Neuanlage von Wald in Niedersachsen a) auf landeseigenen Flächen, b) auf privaten Flächen konkret zur Verfügung, und wie viele Hektar Fläche wären dafür geeignet? Potenziell eignen sich alle nicht bewaldeten Grundflächen in der freien Landschaft zur Neuanlage von Wald, sofern keine Festsetzungen eines Bebauungsplanes, Regelungen einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder die Darstellung eines Flächennutzungsplanes der Erstaufforstung entgegenstehen oder eine Abwägung ergibt, dass Ziele, Grundsätze oder sonstige Erfordernisse der Raumordnung sowie besondere Belange des Naturschutzes oder der Landschaftspflege einer Erstaufforstung entgegenstehen. Zahlen zu diesen Flächen liegen der Landesregierung nicht vor. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5146 3 3. Wie viele Hektar Fläche stehen für die Moorentwicklung in Niedersachsen a) auf landeseigenen Flächen, b) auf privaten Flächen konkret zur Verfügung, und wie viele Hektar Fläche wären dafür geeignet? Maßnahmen des Moormanagements bzw. zur Moorentwicklung sind insbesondere in Gebieten geplant , in denen die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen bestehen bzw. geschaffen werden konnten (siehe Vorbemerkung). Dabei ist auch zu beachten, dass diese Maßnahmen sich in unterschiedlichen Phasen von der ersten Potenzialabschätzung bis zur umsetzungsreifen Projektplanung befinden und von einer Vielzahl an Akteuren bei Land, Kommunen, Verbänden und Unternehmen initiiert werden. Eine flächenmäßige quantitative Übersicht zu den vorgenannten Gebieten liegt der Landesregierung nicht vor, sodass keine konkreten und landesweiten Bilanzierungen zu Flächen mit Relevanz für eine Moorentwicklung vorgenommen werden können. Zurzeit wird durch das Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie das „Niedersächsische Moorinformationssystem“ aufgebaut. Es ist zu erwarten, dass nach Fertigstellung dieses Informationssystems konkretere Auswertungen im Hinblick auf die Potenziale zu Maßnahmen des Moormanagements bzw. zur Moorentwicklung erfolgen können. 4. Auf wie vielen Hektar Fläche wird in Niedersachsen die Moorentwicklung durch entsprechende Wiedervernässungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen gefördert (bitte trennen in landeseigene Fläche und private Fläche). Das zentrale Instrument zur Förderung von Maßnahmen des Moormanagements bzw. der Moorentwicklung stellt in Niedersachsen die EFRE-Richtlinie „Klimaschutz durch Moorentwicklung“ dar. Für die EU-Förderperiode 2014 bis 2020 ist als Zielwert angegeben, Maßnahmen zur Anhebung der Wasserstände in Mooren bzw. zur Wiedervernässung auf einer Gesamtfläche von 5 133 ha durch die gemäß der vorgenannten Richtlinie geförderten Projekte umzusetzen. Die Flächen, auf denen die vorgenannten Maßnahmen umgesetzt werden, befinden sich in der Regel im Eigentum des Landes und anderer öffentlicher Stellen sowie von Natur- und Umweltschutzverbänden . Maßnahmen zur moorschonenden Bewirtschaftung werden gemäß dieser Richtlinie, soweit sie nicht im Rahmen von Vorhaben zur Entwicklung, Erprobung und Vorbereitung zur nachhaltigen Etablierung solcher Bewirtschaftungsformen erfolgen, nicht gefördert. 5. Finden die Wiedervernässungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen zur Moorentwicklung auf privaten Flächen ausschließlich durch Vertragsnaturschutz statt? Wenn nicht, welche weiteren Instrumente/Möglichkeiten gibt es? Wiedervernässungsmaßnahmen mit dem Ziel Klimaschutz durch Moorentwicklung können auf Grundlage der EFRE-Richtlinie „Klimaschutz durch Moorentwicklung“ gefördert werden. Maßnahmen im Rahmen der auf Grundlage dieser Richtlinie geförderten Projekte finden auf Flächen statt, die sich in der Regel nicht in Privateigentum, sondern im Eigentum des Landes und anderer öffentlicher Stellen sowie von Natur- und Umweltschutzverbänden befinden (siehe Antwort zu Frage 4.). Für Bewirtschaftungsmaßnahmen auf privaten Flächen mit dem Ziel Klimaschutz durch moorschonende Bewirtschaftung werden vom Land im Rahmen des Vertragsnaturschutzes bisher keine Angebote vorgehalten. (Verteilt am 20.11.2019) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stefan Wirtz (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Flächenpotenzial für Aufforstung und Moorentwicklung in Niedersachsen