Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5161 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Harm Rykena (AfD) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Welche Kosten verursachen die regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI)? Anfrage des Abgeordneten Harm Rykena (AfD), eingegangen am 15.10.2019 - Drs. 18/4875 an die Staatskanzlei übersandt am 18.10.2019 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 20.11.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Im Einzelplan 07 des Haushaltsplanentwurfs für 2020 ist im Kapitel 07 08 „Beratungs- und Unterstützungssystem für Schulen“ auf Seite 82 zu lesen: „Als zentrale Anlaufstelle für alle Fragen der sonderpädagogischen Beratung und Unterstützung der inklusiven Schule ist ab dem 01.08.2017 mit Einrichtung von Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI) als Teil der NLSchB in allen Landkreisen und kreisfreien Städten begonnen worden. Zum 01.01.2020 haben insgesamt 36 RZI ihren Betrieb aufgenommen. In den RZI wird sowohl pädagogisches als auch Verwaltungspersonal eingesetzt.“ Weiterhin sollen die Personalkosten im Kapitel 07 08 „Beratungs- und Unterstützungssystem für Schulen“ des Einzelplans 07 (Kapitel 07 08 Titel 422 01) um knapp 4,4 Millionen Euro steigen. Vorbemerkung der Landesregierung Seit 2017 werden in Niedersachsen Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI) eingerichtet. Seit dem 01.08.2019 gibt es in 36 Landkreisen und kreisfreien Städten ein RZI, das mit den Aufgaben der Beratung aller Beteiligten sowie der Erarbeitung von Vorschlägen zum Einsatz des sonderpädagogischen Personals betraut ist. Zum 01.08.2020 werden drei weitere RZI eingerichtet. Die RZI tragen wesentlich dazu bei, dass die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung an den allgemeinbildenden Schulen in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten gelingt. Die RZI haben sich in den Regionen zu gefragten und kompetenten Beratungsinstitutionen für sonderpädagogische Fragestellungen entwickelt. 1. In welcher Höhe belaufen sich die Gesamtkosten für die Betreibung der Regionalen Beratungs - und Unterstützungszentren Inklusive Schule, und in welchen Kapiteln, Titelgruppen oder Titel- und Funktionsnummern sind die Kosten hierfür im Haushalt hinterlegt ? Die Personalausgaben für das in den RZI beschäftigte Personal werden im Kapitel 07 08 Titel 422 01 bzw. 428 01 verbucht. Die konkrete Höhe der Personalausgaben für die RZI kann nicht beziffert werden, da bei den genannten Haushaltsstellen auch Ausgaben für anderweitiges Personal, z. B. für Fachkräfte der Arbeitssicherheit, geleistet werden. Unter Berücksichtigung der Durchschnittssätze des Finanzministeriums für Personalausgaben und der Annahme, dass alle Einstellungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden, ist von einem Betrag in Höhe von rund 4,15 Millionen Euro auszugehen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5161 2 Die Sachausgaben von rund 340 000 Euro werden im Kapitel 07 05 im Deckungskreis sächliche Verwaltungsausgaben, OGr. 51-54 gebucht, die IT-Betriebskosten von rund 48 000 Euro bei Kapitel 07 05 in der Titelgruppe 98/99. Insgesamt belaufen sich die Gesamtausgaben im Haushaltsjahr 2019 für den Betrieb der RZI damit auf rund 4 538 000 Euro (Funktionsnummer 111). 2. In welcher Höhe belaufen sich die Personalausgaben für alle RZIs zusammengenommen ? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Wie viel pädagogisches Personal mit welcher Besoldung ist jeweils in den RZIs eingestellt ? Aktuell ist jedes RZI mit 1,00 Vollzeiteinheiten (VZE) für pädagogisches Personal der Besoldungsgruppe A 14 ausgestattet. Dies entspricht der jeweils vorgesehenen Mindestausstattung. 4. Wie viel Verwaltungspersonal mit welcher Besoldung ist jeweils in den RZIs eingestellt ? Aktuell ist jedes RZI mit 0,50 VZE für Verwaltungspersonal der Entgeltgruppe E 5 ausgestattet. Dies entspricht der jeweils vorgesehenen Mindestausstattung. 5. Wie begründet die Landesregierung den Anstieg bei den Personalkosten um knapp 4,4 Millionen Euro für das Beratungs- und Unterstützungssystem für Schulen, und für welchen Zweck soll das Personal eingesetzt werden? Die Erhöhung des Ansatzes für Personalausgaben ergibt sich aufgrund – einer Erhöhung der Ansätze wegen Tarif- bzw. Besoldungserhöhungen, – 13 zusätzlicher Stellen für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und sieben Beschäftigungsmöglichkeiten für Sicherheitsingenieurinnen und -ingenieure, – neun zusätzlicher Stellen für Arbeitspsychologinnen und -psychologen für die Suchtberatung, – 14 zusätzlicher Stellen für pädagogisches Personal für den weiteren Ausbau der RZI, – zwei zusätzlicher Stellen für die Umsetzung des Aktionsplans „Mehr Fachkräfte für die KiTa“, – einer zusätzlichen Stelle für das Projekt „Gesund leben lernen“. (Verteilt am 25.11.2019) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Harm Rykena (AfD) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Welche Kosten verursachen die regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI)?