Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5180 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jörn Schepelmann (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Welche Strategie verfolgt die Landesregierung in Niedersachsens am dichtesten besiedelter Wolfsregion? Anfrage des Abgeordneten Jörn Schepelmann (CDU), eingegangen am 17.10.2019 - Drs. 18/4890 an die Staatskanzlei übersandt am 21.10.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 21.11.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Im August 2019 vermeldete das Wildtiermanagement der niedersächsischen Landesjägerschaft, dass ein neues Wolfsrudel in Eschede nachgewiesen werden konnte. Damit leben mit sechs von 24 Wolfsrudeln 25 % dieser Tiere auf 3,26 % der Landesfläche, was einerseits dem für die Art geeigneten Lebensraum entspricht, andererseits nach Auffassung vieler Menschen in der Region als belastend und beängstigend empfunden wird. Parallel zur weiteren Ausbreitung der Wolfsterritorien kommt es im Landkreis Celle vermehrt zu „auffälligen“ Wolfsrissen. Die Cellesche Zeitung berichtete bereits am 2. Juli 2019 unter der Überschrift „Während des Hütens: Wolf reißt zwei Lämmer“ wie folgt: „Machtlos musste Carl-Wilhelm Kuhlmann am Montag dabei zusehen, wie zwei Lämmer während des Hütens von einem Wolf weggeschleppt worden sind.“ (Quelle:https://www.cellesche-zeitung.de/ Celler-Land/Fassberg/Schaefer-sieht-machtlos-zu-Waehrend-des-Huetens-Wolf-reisst-zwei-Laem mer). Der Vorfall ereignete sich am Tag im touristisch geprägten Naturpark Südheide. Auf einem Milchviehbetrieb in Walle im Landkreis Celle wurde ein Kälbchen in einem Aufzucht-Iglu, in dem noch neun weitere Tiere standen, gerissen und nahezu vollständig aufgefressen. Der Unterstand befand sich auf dem Hof des Betriebes. 1. Wie hat sich die Anzahl der Wölfe im Landkreis Celle seit derem ersten Nachweis entwickelt ? Über die Anzahl der Individuen liegen keine exakten Informationen vor. Eine Übersicht bietet die nachfolgende Tabelle der Territorien, die teilweise oder komplett im Landkreis Celle liegen: Monitoringjahr 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 2018/2019 Paar 1 1 2 2 1 1 1 1 Rudel 1 2 4 4 5 6 7 2. Welche Gesamtstrategie und welche konkreten Handlungsansätze sieht die Landesregierung hinsichtlich der Besiedelung mit Wölfen im Landkreis Celle vor? Für den Landkreis Celle gilt nichts anderes als für den Rest des Landes: Um ein konfliktarmes Zusammenleben mit Wölfen auf Dauer möglich zu machen, ist ein sachgerechter Herdenschutz, so wie er für die jeweilige Tierart empfohlen wird, unumgänglich. Dort wo dieser nicht ausreicht, weil er von einzelnen Individuen mehrfach überwunden wurde, werden die Möglichkeiten des Wolfsmanagements - bis hin zur Entnahme - auszuschöpfen sein. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5180 2 3. Gibt es nach Ansicht der Landesregierung eine regionale Obergrenze für Wolfsrudel? Wenn ja, wann ist diese erreicht? Wenn nein, warum nicht? Eine Obergrenze ist EU- und bundesrechtlich nicht vorgesehen. 4. Sieht die Landesregierung die Möglichkeit, das Wolfsvorkommen regional zu begrenzen , wie dies bereits das BfN-Skript 201 explizit vorsieht (Quelle: https://www.bfn.de/ fileadmin/MDB/documents/service/skript201.pdf)? Wenn nein, warum nicht? Eine solche regionale Begrenzung ist nach Auffassung der Landesregierung aus dem BFN-Skript 201 nicht abzuleiten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Sieht die Landesregierung die Möglichkeit, wolfsfreie Zonen einzurichten? Wenn ja, unter welchen Bedingungen? Wenn nein, warum nicht? Für die Einrichtung wolfsfreier Zonen sieht die Landesregierung keine rechtlich tragfähige Grundlage . Die Landesregierung sieht aber die Notwendigkeit für Managementmaßnahmen, wenn in Regionen , in denen ein technischer Herdenschutz aus rechtlichen oder naturräumlichen Gründen nicht möglich ist, durch residente Wölfe mehrfach Nutztiere angegriffen werden. 6. Wie haben sich die Nutztierrisse seit der Wiederansiedlung der Wölfe im Landkreis Celle entwickelt (bitte untergliedert nach Jahren und Tierarten)? Eine Darstellung der durch Wölfe verursachten Nutztierschäden kann auf dem Umweltkartenserver des MU (https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen_im_fokus/der_wolf_in_nieder sachsen/nutztierrisse-in-niedersachsen-174833.html) abgerufen werden, auch eine getrennte Betrachtung nach Tierarten und Jahren ist möglich. Die letzte Auswertung für den Landkreis Celle ist in anliegender Tabelle zu finden. Rissvorfälle aus dem laufenden Monat sind darin noch nicht abgebildet . 7. Warum wurde die Darstellung der Risslisten nach Landkreisen abgeschafft? Sie wurde nicht abgeschafft; siehe Antwort zu Frage 6. 8. Wie können sich Tierhalter vor Wolfsrissen, wie dem oben beschriebenen in Walle, schützen? Zur Prävention gegen Wolfsübergriffe in Kälberiglus empfiehlt es sich, mit wolfsabweisenden Zäunen zu arbeiten. Je nach Betriebsorganisation kann zumindest der Bereich, in dem die Kälberiglus stehen, wolfsabweisend eingezäunt werden. 9. Wie sieht die konkrete Strategie zur Entnahme verhaltensauffälliger Wölfe, insbesondere vor dem Hintergrund der erfolglosen Jagd auf den sogenannten Rodewalder Rüden, auch in anderen Landkreisen aus? Die Landesregierung wird die Möglichkeiten der vorgesehenen Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes („Lex Wolf“) nutzen. Sie wird diese durch eine niedersächsische Wolfsverordnung konkretisieren und so eine rechtssichere Grundlage für erforderliche Wolfsmanagementmaßnahmen schaffen. Ein Ziel ist es, die örtlichen Jagdausübungsberechtigten zukünftig direkt und stärker einbinden zu können. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5180 3 10. Die bisher zur Entnahme des sogenannten Rodewalder Rüden angeordneten Maßnahmen haben nicht zum Erfolg geführt. Ist die Landesregierung bereit, der Jägerschaft im Territorium dieses Rudels insgesamt eine zeitlich oder sachlich begrenzte Abschussgenehmigung zum Schutz der Weidetiere zu erteilen? Dies wird von der Landesregierung angestrebt. Die Möglichkeiten hierzu werden derzeit geprüft; siehe auch die Antwort zu Frage 9. 11. Welche Möglichkeiten ergreift die Landesregierung, um der zunehmenden Verunsicherung unter der Landbevölkerung und den Touristen trotz des Wissens, dass Wolfsangriffe auf Menschen extrem selten sind, entgegenzutreten und damit a) eine Einschränkung der Naturnutzung und b) Einbußen im Tourismussektor zu verhindern? Die Landesregierung klärt im Rahmen ihrer Möglichkeiten über den geeigneten Umgang mit dem Wolf auf und sieht bezogen auf die Landnutzung keine Gefahr für den Menschen, die Anlass für Einschränkungen böten. Tatsächliche Einbußen im Tourismussektor sind der Landesregierung nicht bekannt. 12. Welche Möglichkeiten haben Wanderschäfer, ihre Herden, die für den Erhalt der Heidelandschaft unerlässlich sind, vor Wolfsangriffen zu schützen? Auf Initiative der Landesregierung arbeitet ein auf partizipative Mediationsprozesse spezialisiertes Unternehmen mit den örtlichen Stakeholdern an Konzepten zur Konfliktlösung. Dabei liegt der Fokus auf der Hüteschäferei im Raum Lüneburger Heide 13. Wie lange dauert aktuell die Bearbeitungszeit für a) Billigkeitsleistungen nach Wolfsrissen und b) Präventionsanträge Herdenschutz? Aufgrund der durch die Einführung der 100-Prozent-Förderung von Herdenschutzmaßnahmen sprunghaft gestiegenen Anzahl von Anträgen ist es aktuell zu Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten gekommen. Die Landesregierung hat inzwischen Maßnahmen eingeleitet, um den Bearbeitungsstau in angemessener Zeit aufzulösen. 14. Wie viele Mitarbeiter sind aktuell mit wie vielen Stunden für welche Aufgabenbereiche im Wolfsbüro beschäftigt? Im Wolfsbüro selbst sind zurzeit zehn Personen beschäftigt, davon drei in Teilzeit. Die Stundenzuordnung zu einzelnen Aufgabenbereichen variiert, je nach Arbeitsaufkommen und Dringlichkeit in den verschiedenen Aufgabenbereichen. Die Aufteilung nach Arbeitsbereichen stellt sich wie folgt dar: – eine Leitung Wolfsbüro, – drei Tierärztinnen (davon zwei in Teilzeit), – vier Biologinnen (davon eine in Teilzeit), – zwei Mitarbeiterinnen für Verwaltung und Beratung. Darüber hinaus erfolgt aus anderen Bereichen des NLWKN Unterstützung für die Bearbeitung von Präventionsanträgen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5180 4 15. Warum und aufgrund welcher fachlichen Qualifikation hat das Wolfsbüro bei Wolfsrissen vereinzelt dazu geraten, Vertreter des NABU oder anderer interessierter Verbände zur Aufnahme des Vorfalls hinzuziehen? Zur Aufnahme oder Dokumentation von Nutztierschäden werden vom Wolfsbüro keine Vertreter des NABU oder anderer interessierter Verbände hinzugezogen. Die ehrenamtlich tätigen Wolfsberater des Landes Niedersachsen haben unterschiedliche persönliche Hintergründe, darunter gibt es Mitglieder von Verbänden unterschiedlichster Ausrichtung, beispielhaft seien hier Umwelt-, Jagdund Tierhalterverbände erwähnt. 16. Haben Rissdokumentationen nicht-staatlicher Naturschutzorganisationen nach Ansicht der Landesregierung die gleiche Glaubwürdigkeit wie die Erfassung beispielsweise durch einen Mitarbeiter des Wolfsbüros oder einen Amtsveterinär? Eine solche Rissdokumentation durch Verbände findet im Land Niedersachsen keine Anwendung. Es kommen ausschließlich Dokumentationen von bestellten ehrenamtlichen Wolfsberatern und/oder Mitarbeitern des Wolfsbüros zur Auswertung; Hinweise von anderer Seite werden aber aufgenommen und diesen wird nachgegangen. 17. Sind die Veterinärämter zeitlich und personell dazu in der Lage, die Rissgutachten der ehrenamtlichen Wolfsberater zu übernehmen? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 18. Die Quartalsberichte der Landesjägerschaft weisen regelmäßig (zuletzt II/19) fehlende Meldungen aus, die vom Wolfsbüro nicht an die Landesjägerschaft weitergeleitet wurden . Welcher Art und Herkunft sind diese Meldungen? Auf welcher Rechtsgrundlage werden sie gegebenenfalls zurückgehalten? Zur Beantwortung wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Einschätzung von Wolfsverhalten und -monitoring“ (Drucksache 18/2907) verwiesen: „Fehlende Meldungen“ gibt es nicht, da es keine Meldepflicht gibt. Die Feststellungen der Landesjägerschaft beziehen sich auf eben solche Meldungen, in denen die Autoren eine Freigabe nicht erteilt haben. 19. Warum werden die Wolfsmeldungen der Bundesforstverwaltung in Niedersachsen nicht direkt an die Landesjägerschaft gemeldet? Auf welchem Wege und in welchen Intervallen fließen die Daten ins Wolfsmonitoring ein? Jede Melderin oder jeder Melder kann frei entscheiden, ob und an wen er eine Sichtung oder einen Hinweis weitergibt. Alle Daten, die bei der Landesjägerschaft oder dem Wolfsbüro eingehen, werden laufend geprüft und im Wolfsmonitoring berücksichtigt. 20. Wie weit ist die Bundesratsinitiative des Landes Niedersachsen aus dem Oktober 2018 fortgeschritten? Sowohl die niedersächsische als auch weitere Bundesratsinitiativen aus „Wolfsländern“ waren unter den Bundesländern nicht mehrheitsfähig. Die spezifische Betroffenheit war nicht ausreichend. Einzelpunkte wurden allerdings aufgegriffen und haben u. a. in den GAK-Förderrichtlinien und der vorgesehenen Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes („Lex Wolf“) ihren Niederschlag gefunden . So sind jetzt Herdenschutzmaßnahmen auch mit GAK-Mitteln förderfähig und, wenn die „Lex Wolf“ in der jetzigen Fassung verabschiedet werden sollte, können beispielsweise für Entnahmen auch örtliche Jäger rechtsicher eingebunden werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5180 5 21. Welche konkreten Vorteile und Fortschritte verspricht sich die Landesregierung a) von der Bundesratsinitiative (Bundesrat-Drucksache 481/18) und b) der geplanten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zum Umgang mit dem Wolf auf Landesebene? Die Landesregierung verspricht sich vor allem Rechtssicherheit für entscheidende und handelnde Personen im Wolfsmanagement, darüber hinaus deutliche Verbesserungen für Weidetierhalter und damit eine solide Grundlage für eine dauerhafte und tragfähige Akzeptanz des Wolfs in der Bevölkerung . (Verteilt am 25.11.2019) Lfd. Nr. Datum Konkrete Örtlichkeit Betroffene Tierart Anzahl toter/ eingeschl. Tiere Anzahl verletzter Tiere Anzahl verschollener Tiere Schadensverursacher Mindestschutz gem. RL Betroffene Tierart Kommentar 1066 28.10.2019 Bargfeld Schaf 1 in Bearbeitung ja 1057 17.10.2019 Bargfeld Schaf 8 in Bearbeitung ja 1027 25.09.2019 Hambühren Schaf 1 0 0 in Bearbeitung 1005 27.08.2019 Walle Rind 1 0 0 in Bearbeitung nicht erforderlich Kalb 981 01.07.2019 Niederohe Schaf 2 in Bearbeitung 968 02.06.2019 Metzingen Rind 1 0 0 Wolf nicht nach-weisbar nicht erforderlich Kalb 921 27.03.2019 Eversen Schaf 3 0 0 Wolf nein 915 16.03.2019 Oldendorf Schaf 2 1 0 Wolf nein 1 Schaf ist verletzt 898 10.02.2019 Brunsiek Schaf 4 1 0 Wolf 892 31.01.2019 Sülze Schaf 2 0 1 Wolf nein 890 05.01.2019 Niederohe/ Faßberg Schaf 1 0 0 Wolf nicht nachweisbar nein 883 11.01.2019 Eschede Schaf 2 0 0 Wolf nein 878 01.01.2019 Bargfeld Schaf 3 1 1 Wolf ja Lamm 872 24.12.2018 Winsen/Aller Rind 1 0 0 keine Beurteilung möglich nicht erforderlich 1 neugeborenes Kalb ist tot 790 05.10.2018 Schwachhausen Pferd 0 1 0 Wolf nicht nach-weisbar nicht erforderlich 1 Pferd ist verletzt 769 07.09.2018 Schmarbeck Schaf 1 0 0 Wolf Lamm 751 11.08.2018 Niederohe Schaf 1 0 0 keine Beurteilung möglich 675 17.04.2018 Hornbostel Rind 1 0 0 Wolf nicht nach-weisbar nicht erforderlich Kalb 674 17.04.2018 Meißendorf Schaf 1 0 0 Wolf nein 655 18.03.2018 Eldingen OT Heese Schaf 2 0 0 Wolf nein 652 14.03.2018 Hornbostel Rind 1 0 0 keine Beurteilung möglich nicht erforderlich 649 26.02.2018 Eschede/ Endeholz Gatterwild 4 1 0 Wolf nein 621 14.01.2018 Eldingen Schaf 5 4 0 Wolf nein 620 14.01.2018 Bargfeld Schaf 2 0 3 Wolf nein 613 27.12.2017 Huxahl Schaf/Ziege 5 0 0 Wolf nein Lfd. Nr. Datum Konkrete Örtlichkeit Betroffene Tierart Anzahl toter/ eingeschl. Tiere Anzahl verletzter Tiere Anzahl verschollener Tiere Schadensverursacher Mindestschutz gem. RL Betroffene Tierart Kommentar 586 14.11.2017 Eversen s. NTR 554 Schaf 1 0 1 keine Beurteilung möglich 554 07.10.2017 Eversen Schaf 1 keine Beurteilung möglich 552 07.10.2017 Adelheidsdorf/ OT Großmoor Schaf 5 0 0 kein Wolf ja 500 17.08.2017 Schmarbeck/ Faßberg Schaf 20 0 0 Wolf ja 483 18.07.2017 Faßberg Schaf 3 0 0 Wolf nein Lamm 478 15.07.2017 Schmarbeck/ Faßberg Schaf 4 0 1 Wolf ja 467 09.04.2017 Hornsbostel Rind 1 0 0 Wolf nicht nach-weisbar nicht erforderlich Kalb 424 13.04.2017 Wittbeck Schaf 1 0 0 Wolf nein 382 08.01.2017 Wathlingen Gatterwild 1 0 0 kein Wolf ja 355 19.11.2016 Brunsiek Schaf 5 1 0 Wolf nein 311 09.09.2016 Winsen (Aller) OT Schmalhorn Rind 1 0 0 kein Wolf nicht erforderlich Kalb 295 11.06.2016 Habighorst Schaf 1 0 0 Wolf nicht nach-weisbar nein 285 20.05.2016 Müden/Örtze Schaf 9 1 0 Wolf nein 265 09.03.2016 Bergen-Eversen Schaf 1 0 0 Wolf ja 262 02.03.2016 Adelheidsdorf OT Grossmoor Schaf 1 0 0 kein Wolf 214 14.11.2015 Jeversen Schaf 1 0 0 kein Wolf nicht erforderlich 198 18.10.2015 Hohnhorst Schaf 1 0 0 Wolf nicht nach-weisbar nicht erforderlich 197 15.10.2015 Hetendorf Gatterwild 3 0 0 Wolf nicht erforderlich 195 12.10.2015 Hetendorf Gatterwild 3 1 0 Wolf nicht erforderlich 154 02.06.2015 Nienhagen Schaf 5 2 0 Wolf nicht erforderlich mehrere Lämmer tot/verletzt, ein Schaf verletzt 141 10.05.2015 Eschede Schaf 2 1 0 Wolf nicht erforderlich 2 Lämmer tot, 1 Schaf verletzt Lfd. Nr. Datum Konkrete Örtlichkeit Betroffene Tierart Anzahl toter/ eingeschl. Tiere Anzahl verletzter Tiere Anzahl verschollener Tiere Schadensverursacher Mindestschutz gem. RL Betroffene Tierart Kommentar 123 27.03.2015 Bollersen Schaf 2 0 0 Wolf nicht erforderlich 117 07.03.2015 Wietze/ Hornbostel Schaf 3 0 0 Wolf nicht erforderlich 82 13.11.2014 Eversen Schaf 3 0 0 Wolf 61 27.05.2014 Eschede Rind 1 0 0 kein Wolf nicht erforderlich Kalb 57 11.04.2014 Bergen/Belsen Schaf 1 5 1 kein Wolf 56 23.03.2014 Eschede Schaf 1 0 0 Wolf Lamm 55 23.03.2014 Eschede Gatterwild 2 0 0 Wolf 54 22.03.2014 Bardowick/ Wittorf Schaf 1 0 0 kein Wolf 53 19.03.2014 Eschede Schaf 1 0 0 Wolf 52 15.03.2014 Neu Neetze Schaf 1 0 0 Wolf Lamm 51 13.03.2014 Stinstedt Schaf 10 0 0 Wolf 50 10.03.2014 Lüdingworth Schaf 4 0 0 Wolf 2 Lämmer und 2 Schafe tot 49 06.03.2014 Stinstedt Schaf 0 3 2 Wolf 48 18.02.2014 Dorfmark Schaf 1 0 0 kein Wolf 47 07.02.2014 Dehnsen Schaf 1 0 0 keine Beurteilung möglich 46 04.02.2014 Eschede Gatterwild 2 0 0 Wolf 45 14.01.2014 unbekannt Schaf 1 0 0 kein Wolf 44 10.01.2014 Eschede Gatterwild 1 0 0 Wolf 43 09.01.2014 Eschede Gatterwild 2 0 0 Wolf 42 05.01.2014 Wenzingen Schaf 1 0 0 kein Wolf 41 30.12.2013 Eschede Gatterwild 2 0 0 Wolf 40 15.12.2013 Eschede Gatterwild 1 0 0 Wolf 39 09.12.2013 Eschede Gatterwild 5 0 0 Wolf 37 24.11.2013 Lutterloh, Unter-lüß Schaf 1 2 0 Wolf 34 07.11.2013 Altensalzkoth, Bergen Gatterwild 10 0 0 Wolf 32 04.11.2013 Eschede Schaf 1 0 0 kein Wolf Lfd. Nr. Datum Konkrete Örtlichkeit Betroffene Tierart Anzahl toter/ eingeschl. Tiere Anzahl verletzter Tiere Anzahl verschollener Tiere Schadensverursacher Mindestschutz gem. RL Betroffene Tierart Kommentar 31 04.11.2013 Bülkau, Boven-moor Rind 1 0 0 kein Wolf nicht erforderlich Kalb 23 10.09.2013 Meißendorf Schaf 10 2 0 Wolf 19 16.05.2013 Schmarbecker Heide Schaf 1 0 0 Wolf 18-05180 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jörn Schepelmann (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Welche Strategie verfolgt die Landesregierung in Niedersachsens am dichtesten besiedelter Wolfsregion? Anlage