Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5184 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung Ist Plastik im Teebeutel eine Gesundheitsgefahr? Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP), eingegangen am 24.10.2019 - Drs. 18/4956 an die Staatskanzlei übersandt am 30.10.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 22.11.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Einem Artikel des Guardian zufolge haben Wissenschaftler festgestellt, dass Teebeutel aus Plastik, wenn sie in kochendes Wasser gegeben werden, bis zu 11,6 Milliarden Mikroplastikpartikel und bis zu 3,1 Milliarden Nanoplastikpartikel in der Tasse freisetzen (https://www.theguardian.com/food/ 2019/sep/27/milk-sugar-microplastics-some-tea-bags-found-to-shed-billions-of-particles). Diese Werte liegen über dem Wert von ca. 50 000 Partikeln, die eine Durchschnittsperson im Verlauf eines Jahres über die Nahrung zu sich nimmt (https://www.theguardian.com/food/2019/sep/27/ milk-sugar-microplastics-some-tea-bags-found-to-shed-billions-of-particles). 1. Wie schätzt die Landesregierung die Gesundheitsgefährdung von Verbrauchern durch Mikroplastik aus Nahrung bzw. Nahrungsverpackungen grundsätzlich ein? Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nimmt zu Fakten, Forschung und offenen Fragen zum Thema Mikroplastik mit Veröffentlichung vom 5. Juni 2019 Stellung: Kunststoffe sind heutzutage nahezu überall im Umfeld des Menschen präsent. Die Weltproduktion an Kunststoffen wächst, und es gelangt immer mehr Kunststoff und auch Mikroplastik in die Umwelt. Insbesondere in aquatischen Ökosystemen ist diese Thematik seit längerem bekannt. Der Mensch kann Mikroplastik z. B. über die Luft, das Trinkwasser, Lebensmittel, Staub und kosmetische Mittel aufnehmen. Da Plastik in der Umwelt sehr langsam abgebaut wird, ist davon auszugehen, dass es sich dort weiter anreichert. In der Öffentlichkeit und in der Wissenschaft wird derzeit eine mögliche gesundheitliche Gefährdung der Verbraucherinnen und Verbraucher durch einen möglichen Eintrag von Mikroplastik in die Nahrungskette diskutiert. Nach dem derzeitigen Stand des Wissens geht das BfR nicht davon aus, dass von Mikroplastik in Lebensmitteln gesundheitliche Risiken für den Menschen ausgehen . Der Landesregierung liegen darüber hinaus keine weiteren Informationen vor. 2. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass Plastikteebeutel die Gesundheit der Verbraucher gefährden? 3. Wenn ja, wie konkret, wenn nein, warum nicht? Die Beantwortung der Fragen 2 und 3 erfolgt zusammen. Der Eintrag von Mikroplastik über die Verpackung ist nur als ein möglicher Eintragsweg in das Lebensmittel zu betrachten. Mikroplastik findet sich ubiquitär in Luft, Staub und Wasser. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat sich mit dem Eintrag von Mikroplastik aus Verpackungsmaterial beschäftigt und kommt zu dem Ergebnis, dass ein Eintrag von Mikroplastik in das Lebensmittel über Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5184 2 Produktionsprozesse, aber auch durch abrasive Prozesse möglich ist, wohingegen der Eintrag durch Übergang aus dem Material (Lebensmittelkontaktseite) wenig wahrscheinlich ist. Weiterhin gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine einheitliche Begriffsbestimmung für Mikroplastik und auch keine validierten, d. h. allgemein anerkannten und geprüften Methoden zur Identifizierung und quantitativen Analyse von Mikroplastik. Die Vielfalt der Kunststoffe erschwert die qualitative (d. h. Identifizierung des Kunststoffmaterials) und insbesondere die quantitative (d. h. wie viele Mikropartikel werden gemessen) Analytik von Mikroplastik. Verschiedene analytische Ansätze zur Bestimmung und Quantifizierung von Mikroplastik werden derzeit wissenschaftlich diskutiert. Der Landesregierung liegen keine über die zu Nr. 1 hinausgehenden Informationen vor. 4. Sind der Landesregierung andere Lebensmittelverpackungen bekannt, die eine überdurchschnittlich hohe Anzahl von Mikroplastikpartikeln freisetzen? Der Landesregierung liegen diesbezüglich keine Informationen vor. (Verteilt am 25.11.2019) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung Ist Plastik im Teebeutel eine Gesundheitsgefahr?