Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5201 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Harm Rykena (AfD) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Was tut die Landesregierung im Fall einer möglichen Neutralitätspflichtverletzung an der IGS Emsland? Anfrage des Abgeordneten Harm Rykena (AfD), eingegangen am 24.10.2019 - Drs. 18/4943 an die Staatskanzlei übersandt am 28.10.2019 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 26.11.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Am 24.09.2019 berichtete die NOZ in dem Artikel „Hat ein Lehrer bessere Noten für Teilnahme an Klima-Demo versprochen?“ über eine mögliche Neutralitätspflichtverletzung an der IGS Emsland. Danach wird einem Klassenlehrer von Schülern und Eltern vorgeworfen, Schüler zur Teilnahme an der örtlichen Fridays-for-Future-Demonstration gedrängt zu haben, indem er bei Teilnahme bessere Noten im Sozialverhalten versprach und Nichtteilnehmende als „faul, träge und gleichgültig“ bezeichnete . Die NOZ bezieht sich auf Elternchatprotokolle, die sie erhalten hat. Vorbemerkung der Landesregierung Anlässlich des in der Vorbemerkung des Abgeordneten genannten Artikels in der NOZ vom 24.09.2019 hat sich das Kultusministerium bereits am 25.09.2019 durch die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB) berichten lassen. Es ist festzustellen, dass an der IGS Emsland sowohl schulfachlich als auch dienstrechtlich kein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot gemäß § 33 des Beamtenstatusgesetzes stattgefunden hat. Die in dem Zeitungsartikel enthaltenen Vorwürfe wurden weder von Schülerinnen und Schülern noch von Eltern aufrechterhalten. Weiterer Handlungsbedarf besteht daher nicht. Die Schulleitung und die betroffene Lehrkraft haben unter Einbeziehung von Eltern sowie Schülerinnen und Schülern einen reflektierten und angemessenen Umgang mit den Fridays-for-Future- Demonstrationen gezeigt. Eine diskursive Auseinandersetzung von Lehrkräften mit Eltern und Schülern auf Grundlage des Leitbilds der IGS Emsland, „Verantwortung, Engagement, Teilhabe, Nachhaltigkeit und zukünftige Herausforderungen selbständig zu bewältigen“ ist erfolgt. Dies wird von der Landesregierung begrüßt. 1. Was tut bzw. hat die Landesregierung getan, um den Fall einer möglichen Neutralitätspflichtverletzung bezüglich des betroffenen Klassenlehrers aufzuklären? Die Schulleitung der IGS Emsland hat die Lehrkraft zu den Aussagen des Zeitungsartikels befragt und der NLSchB diesbezüglich berichtet. Weiterhin hat die Schulleitung umgehend einen Elternabend zur Transparenzherstellung des Sachverhaltes durchgeführt. Die NLSchB berichtete dem Kultusministerium unmittelbar. Darüber hinaus wird zur weiteren Beantwortung auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen . Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5201 2 2. Wie viele Beschwerden in Bezug auf die IGS Emsland sind bei der Landesschulbehörde eingegangen? Der NLSchB liegt keine Beschwerde gegen die Schule vor. 3. In welchem Jahrgang soll dieser Vorfall stattgefunden haben? Der Sachverhalt betrifft eine Klasse des Schuljahrgangs 7. 4. Wie viele Schüler und Eltern haben die Vorwürfe gegen den Klassenlehrer bestätigt? Die in dem Zeitungsartikel enthaltenen Vorwürfe wurden weder von Schülerinnen und Schülern noch von Eltern aufrechterhalten. Auf dem durchgeführten Elternabend wurde die Darstellung im Zeitungsartikel revidiert. Der besagte Chatverlauf habe der Vorbereitung einer klärenden Befragung durch die Elternvertretung im Zuge der demokratischen Meinungsbildung gedient. 5. Im Rahmen welches Unterrichts hat der Lehrer die ihm vorgeworfenen Aussagen getätigt oder soll sie getätigt haben? Die Thematisierung der Fridays-for-Future-Bewegung hat im naturwissenschaftlichen Unterricht „Ökosystem Wald - Waldsterben und Klimawandel“ einer Schwerpunkt-Klasse MENT (Mensch- Natur-Technik) im Schuljahrgang 7 stattgefunden. 6. Wie lautet die vollständige Stellungnahme der Schule zu den Vorwürfen bezüglich des Verhaltens des Klassenlehrers? Die Stellungnahme der Schulleitung zu den erhobenen Vorwürfen lautet: „Der Chatverlauf der Eltern diente der Sammlung von Fragestellungen zur Beauftragung der Elternvertreter für ein klärendes Gespräch. Dieses fand umgehend statt, eine Neutralitätsverletzung konnte von den Elternvertretern und der Schulleitung nicht festgestellt werden. Im Rahmen eines danach umgehend durchgeführten Elternabends wurden die Umstände des vom Lehrer mit seinen Schülern durchgeführten Diskurses erörtert, über Medienkompetenz und Mäßigung diskutiert und eine Neutralitätsverletzung von den zahlreich erschienenen Eltern ausdrücklich nicht festgestellt. Die oben zitierten Begriffe“ (s. Vorbemerkung des Abgeordneten) „wurden sinngemäß lediglich im Rahmen und auf Grundlage des Leitbildes der Schule - ‚Verantwortung, Engagement, Teilhabe, Nachhaltigkeit und zukünftige Herausforderungen selbstständig zu bewältigen‘ - fragend abgeleitet und im Unterrichtsgespräch entsprechend lebhaft mit Perspektivwechsel diskutiert; in der Sache durchaus anspruchsvoll für einen 7. Jahrgang und entsprechend sachgerecht eingebettet in den Themenunterricht einer Schwerpunktklasse MENT (Ökologie und Waldsterben). Diese Diskussion im Unterrichtsgespräch fand nach der Demonstrationsteilnahme statt, eine Nötigung zur Teilnahme kann daher nicht vorliegen. Bessere Noten wurden erkennbar nicht in Aussicht gestellt.“ 7. Wie beurteilt die Landesregierung die Erklärung des Schulleiters, dass laut der Berichterstattung der NOZ mehrere Schüler das Verhalten des Lehrers falsch verstanden haben könnten? Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung und die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5201 3 8. Was hat die bisherige Untersuchung ergeben? Haben die Schüler das Verhalten des Lehrers falsch verstanden, oder liegt eine Verletzung der Neutralitätspflicht vor? Die Stellungnahme der Schulleitung lässt das Vorliegen einer Neutralitätspflichtverletzung nicht erkennen . Die in dem Artikel angeführten Zitate und der dem Zeitungbericht zugrundeliegende Chatverlauf spiegeln den Verlauf und die Intentionen des Unterrichtsgesprächs nicht sachgerecht wider. 9. Wie wird die Landesregierung weiter verfahren, und welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus diesem Fall? Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 10. Erfolgte die Teilnahme der Schüler an der FfF-Demo während der Unterrichtszeit, eines Projekttages oder einer sonstigen außerordentlichen Schulveranstaltung? Die Demonstration fand während der Unterrichtszeit statt. Aussagen über eine mögliche Teilnahme einzelner Schülerinnen und Schüler an der Demonstration können nicht getroffen werden. Für Schülerinnen und Schüler, die an dem Tag in der Schule nicht anwesend waren, liegen jeweils Entschuldigungen durch die Eltern vor. An der Schule wurde in diesem Zusammenhang weder ein Projekttag noch eine außerordentliche Schulveranstaltung durchgeführt. 11. Wie viele Schüler und Lehrer haben an der besagten FfF-Demonstration teilgenommen ? Lehrkräfte der IGS Emsland haben innerhalb ihrer Dienstzeit nicht an der Demonstration teilgenommen . Über eine mögliche Teilnahme von Schülerinnen und Schülern kann keine gesicherte Aussage getätigt werden, da es sich nicht um eine Schulveranstaltung handelte. Anhaltspunkte bieten die vorliegenden Entschuldigungen durch die Eltern: Am Tag der Demonstration lagen in der besagten Klasse fünf Entschuldungen vor, an der Schule insgesamt 82. 12. Gibt es an der Schule Lehrer, die eine Teachers-for-Future-Gruppe gebildet haben? An der Schule ist eine solche Gruppe nicht bekannt. Die Landesregierung strebt auch keine Überwachung des gesellschaftlichen Engagements von Lehrkräften an. 13. Gehört der Klassenlehrer, der dem Vorwurf der Neutralitätspflichtverletzung ausgesetzt ist, einer Teachers-for-Future-Gruppe an? Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. (Verteilt am 28.11.2019) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Harm Rykena (AfD) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Was tut die Landesregierung im Fall einer möglichen Neutralitätspflichtverletzung an der IGS Emsland? Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 26.11.2019