Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5229 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jens Nacke und Ulf Thiele (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Gesamtgebiet „Leda-Jümme Lockergestein rechts“ Anfrage der Abgeordneten Jens Nacke und Ulf Thiele (CDU), eingegangen am 24.10.2019 - Drs. 18/4944 an die Staatskanzlei übersandt am 28.10.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 29.11.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Der Schutz unserer Gewässer und unseres Grundwassers ist von besonderer Bedeutung und bedarf entsprechender Fürsorge. Mit Blick auf das Anhörungsverfahren zur Ausweisung der nitratsensiblen Gebiete (sogenannte rote Gebiete) weisen Fachleute darauf hin, dass die Ausweisung von Teilen des Leda-Jümme-Gebietes fachlich nicht nachvollziehbar sei. Sie führe zu ungerechtfertigten Belastungen des betroffenen Gebietes. 1. An welchen Einrichtungen im Grundwasserkörper Leda-Jümme werden Proben entnommen , die geeignet wären, eine Grundwasserkörperbewertung nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vorzunehmen (bitte jede Einrichtung einzeln aufführen)? Für eine Grundwasserkörperbewertung ist ein WRRL-Messnetz zusammengestellt worden, welches im Rahmen der Bestandsaufnahme für die Bewirtschaftungszeiträume fortgeschrieben wird. Für den Grundwasserkörper „Leda-Jümme Lockergestein rechts“ enthält das WRRL-Messnetz bis 2015 insgesamt 31 Messstellen (von landesweit 1 085 Messstellen) bzw. ab 2016 insgesamt 33 Messstellen (von landesweit 1 119 Messstellen). Eine detaillierte Aufstellung ist Tabelle 1 zu entnehmen. 2. Wo befinden sich diese Einrichtungen (bitte als Karte darstellen)? Siehe Abbildung 1. 3. In wessen Eigentum befinden sich diese Einrichtungen (bitte für jede Einrichtung einzeln aufführen)? Siehe Tabelle 1, Spalte „Messstellen-Betreiber“. 4. In wessen Auftrag werden die Proben von wem entnommen und analysiert (bitte für jede Einrichtung einzeln aufführen, einschließlich der jeweiligen Anzahl der in den Jahren 2015 bis 2019 entnommenen Proben)? Siehe Tabelle 1, Spalte „Messstellen-Betreiber“. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5229 2 5. Genügen alle Einrichtungen den Qualitätsanforderungen für das Probenentnahmeverfahren ? Wenn nein, welche nicht und warum nicht? Die Qualitätsanforderungen für eine Probenahme beginnen mit der Probenahme selbst, die Standortauswahl einer Messstelle ist zunächst kein Kriterium zur Durchführung einer qualifizierten Probenahme . Ein Standort wäre aus Sicht der Probenahme ungeeignet, wenn die Durchgängigkeit der Filterstrecke oder die Ergiebigkeit des Grundwasserleiters selbst die Entnahme behindern würde. Näheres zum Ablauf einer solchen Probenahme ist der Veröffentlichung „Gewässerüberwachungssystem Niedersachsen“ zu entnehmen, veröffentlicht unter folgenden Link: https://www.nlwkn.nie dersachsen.de/wasserwirtschaft/grundwasser/guenmessnetze/grundwassermenge-und--messnet ze-42558.html. 6. Sind alle Einrichtungen zugelassen und innerhalb der Zulassungsfrist? Wenn nein, welche nicht? Grundwassermessstellen des Landes Niedersachsen unterliegen keinem Zulassungsverfahren und somit auch keiner Zulassungsfrist. Die rechtlichen Grundlagen zum Bau und Betrieb einer Messstelle des Landes finden sich in den § 30 und § 31 im Niedersächsischen Wassergesetz (NWG), bezüglich der Messstellen der Wasserversorger wird auf § 89 NWG verwiesen. 7. Welche der aus diesen Analysen gewonnenen Daten stehen dem NLWKN zur Verfügung ? Alle. 8. Wurden bei der Bewertung des Grundwasserkörpers Leda-Jümme alle Daten berücksichtigt , insbesondere bei der Beurteilung der Typfläche aus 2015, der Einstufung nach § 7 GrwV als „in einem schlechten chemischen Zustand“ in 2016? Wenn nein, warum nicht (bitte einzeln für jede Einrichtung begründen)? Ja, schon grundsätzlich werden im ersten Schritt die gemeldeten WRRL-Messstellen berücksichtigt . Für die Bewertung 2015 somit die 1085 WRRL-Messstellen. Im Rahmen der weiteren Bewertung werden bei Bedarf, sofern im WRRL-Messnetz Qualitätsnorm-Überschreitungen festgestellt werden, weitere bekannte Messstellen hinzugezogen. Somit sind auch solche Messstellen, die längere Datenreihen aufweisen und dem NLWKN bekannt sind, bei der Bewertung berücksichtigt worden . 9. Welche Bewertungen führten zur letztendlichen Einstufung des Gebietes als nitratsensibles Gebiet? Die Düngeverordnung (DüV) gibt vor, wie die Ausweisung zu erfolgen hat. Im ersten Schritt sind die Grundwasserkörper (GWK), die gemäß der Grundwasserverordnung (GrwV) als „GWK im schlechten chemischen Zustand aufgrund der Nitratbelastung“ ermittelt worden sind, heranzuziehen (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 DüV). Es wird also an eine Bewertung angeknüpft, die auf Grundlage des Wasserrechts gemäß den Rahmenbedingungen der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der EG-Grundwasserrichtlinie erstellt worden ist. Die Düngeverordnung des Bundes legt es ins Ermessen der Bundesländer, ob Bereiche von Grundwasserkörpern, in denen bestimmte Messergebnisse unterschritten wurden, aus der Gebietskulisse herausgenommen werden. Dafür gelten allerdings strenge Regeln (Binnendifferenzierung nach § 13 Abs. 2 Satz 3 DüV). Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5229 3 Für eine Herausnahme müssen folgende Kriterien erfüllt sein: – keine Messstelle weist mehr als 50 mg/l Nitrat auf und – keine Messstelle weist mehr als 37,5 mg/l Nitrat mit steigendem Trend auf. Der Bundesverordnungsgeber hat die Ermächtigung zur Binnendifferenzierung ausdrücklich auf Gebiete, die diese Kriterien erfüllen, beschränkt. Somit wurden alle Teilflächen, in denen im Rahmen der Bewertung nach Grundwasserverordnung keine Schwellenwertüberschreitung an einer Messstelle und kein steigender Trend an einer Messstelle oberhalb von 37,5 mg/l festgestellt wurden, aus den als nitratbelastet gemeldeten GWK herausgeschnitten . Im Ergebnis wurde rund ein Drittel der Fläche, die als im schlechten Zustand nach WRRL gemeldet wurde, aus der Gebietskulisse Grundwasser wieder herausgenommen. 10. Welche Proben aus bei der Grundwasserbewertung berücksichtigten Einrichtungen haben welche Ergebnisse geliefert, die in die Bewertung eingeflossen sind? Für die WRRL-Bewertung sind die Proben bzw. die aktuellen Jahresmittelwerte 2013 herangezogen worden. 11. Aus welchen Teilgebieten besteht das Gebiet „Leda-Jümme Lockergestein“ rechts (bitte als Karte darstellen)? Siehe Abbildung 2. 12. Welche Einrichtungen nach Frage 1 befinden sich in welchem Teilgebiet? Siehe Tabelle 1, Spalte „Teilraum“. 13. Welche Teilgebiete des Grundwassergebietes Leda-Jümme sind nitratsensibles Gebiet und welche nicht (bitte als Karte darstellen)? Siehe Abbildung 2. 14. Wie erfolgt die parzellenscharfe Abgrenzung dieser Gebiete, und welche Aspekte werden bei dieser Entscheidung berücksichtigt? Für die Vollzugstauglichkeit der Regelungen des Verordnungsentwurfes erfolgte die Übertragung der fachlichen Kulisse auf die Ebene der Feldblockgeometrien. Hierbei wurden nur Feldblöcke, die zu 50 % oder mehr in der fachlichen Kulisse lagen, vollständig der Kulisse zugeordnet. 15. Wurden beim Grundwasserkörper Leda-Jümme zusätzliche Feldblockgeometrien der Kulisse zugeordnet oder herausgenommen? Siehe Antwort zu Frage 14. 16. Werden bei der Bewertung der Messstellen die Jahreshöchstwerte oder Jahresmittelwerte herangezogen. Es werden die Jahresmittelwerte herangezogen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5229 4 17. Wie wird der Jahresmittelwert ermittelt? An welchen Tagen erfolgt jeweils die Probenahme (je nach Zeitpunkt ergeben dieselben Messstellen sehr unterschiedliche Nitratgehalte , sodass isolierte Einzelwerte oft ein falsches Bild ergeben)? Der Jahresmittelwert wird als arithmetische Mittel aller Messwerte ermittelt. Bei einmaliger Beprobung pro Jahr erfolgt die Probenahme in der Regel im Frühjahr. Bei zweimaliger Beprobung pro Jahr erfolgt die Probenahme in der Regel im Frühjahr und im Herbst. 18. Welche Rolle spielt die Bodenart bei der Abgrenzung der Teilräume bzw. Typflächen? Die Teilräume bzw. Typflächen werden als Gebiete (innerhalb eines GWK) mit ähnlichen hydrogeologischen , hydrodynamischen, hydrochemischen und bodenkundlichen Eigenschaften abgegrenzt. 19. Wird der Nitratabbau im Boden (Denitrifikation) bei der Ermittlung der Messergebnisse berücksichtigt? Falls nein, warum nicht? Die Messergebnisse bilden die tatsächlichen Nitratgehalte des Grundwassers an der jeweiligen Messstelle ab. Diese Nitratgehalte werden nicht unwesentlich durch den Nitratabbau im Boden beeinflusst . Insofern ist dieser durch die Messergebnisse berücksichtigt. 20. Nach welchen Kriterien werden die Messstellen ausgewählt, bzw. wie wird eine Repräsentativität gewährleistet? Die der Bewertung nach WRRL zugrundliegenden Messstellen wurden als repräsentativ für die Anforderung der WRRL ausgewählt. Sie beschreiben den chemischen Zustand der Grundwasserkörper für die wesentlichen Parameter (u. a. Nitrat, Pflanzenschutzmittel, Cadmium, etc.). Für die Auswahl der Messstellen (MST) für das WRRL-Messnetz sind die technische Eignung und die Repräsentativität der MST von entscheidender Bedeutung. Die technische Eignung bezieht sich u. a. auf einen fachgerechten Ausbau und eine ausreichende Dokumentation sowie einen voll funktionsfähigen Zustand der MST. Die Beurteilung der Repräsentativität einer MST erfolgt auf Grundlage der Landnutzung, der Flächenaufteilung der Teilräume oder Typflächen, der Tiefenverteilung im Grundwasserkörper und der emissions- und flächengewichteten Nitratwerte für den Grundwasserkörper. 21. Wird die potenzielle Sickerwasserkonzentration als Ausgangsgröße für die Feststellung des chemischen Zustands bei der aktuellen Binnendifferenzierung gleichermaßen berücksichtigt ? Falls nein, warum nicht? Eine Berücksichtigung der potenziellen Sickerwasserkonzentration erfolgt ausschließlich im Rahmen der Bewertung der Grundwasserkörper nach Wasserrahmenrichtlinie. Auf Basis der hier als im schlechten Zustand bewerteten Grundwasserkörper erfolgt in einem zweiten Schritt die Abgrenzung der nitratsensiblen Gebiete nach Düngeverordnung durch Herausnahme derjenigen Teilräume aus diesen Grundwasserkörpern, in denen keine Grenzwertüberschreitung festgestellt wurde. Die Regelungen der Düngeverordnung lassen bei diesem Schritt keine Berücksichtigung der Sickerwasserkonzentration zu. 22. Wird die Gebietskulisse automatisch angepasst, wenn 2021 eine neue Zustandsbewertung der Grundwasserkörper vorliegt? Eine Bewertung des chemischen Zustands der Grundwasserkörper (GWK) nach § 7 GrwV erfolgt gemäß den Vorgaben des europäischen Wasserrechts in einem sechsjährigen Turnus (vgl. §§ 83, 84 WHG). Turnusgemäß ist bis Ende 2021 eine überarbeitete wasserrechtliche Bewertung aller GWK zu erstellen. Wenn sich aus dieser Bewertung der GWK erhebliche Änderungen ergeben sollten , wird anschließend geprüft, ob eine Anpassung der Gebietskulisse Grundwasser durch eine Änderung der NDüngGewNPVO notwendig ist. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5229 5 Messstelle „Eggelogerfeld II“ 23. Welche Ergebnisse lieferte die Messstelle „Eggelogerfeld II“? Die Messstelle wird seit 1989 beprobt und weist seit 1993 Nitratwerte oberhalb von 50 mg/l auf. In den letzten zehn Jahren lagen die Nitratwerte auf einem hohen Niveau zwischen 170 und 280 mg/l. Siehe Abbildung 3. 24. Wurden diese Ergebnisse bei der Einstufung berücksichtigt? Gegebenenfalls bis wann? Die Ergebnisse wurden bei der Bewertung der Grundwasserkörper 2015 berücksichtigt. Nach der Überprüfung der Messstellen in 2018 wurde die Messstelle aus dem WRRL-Messnetz herausgenommen . Seitdem werden die Ergebnisse dieser Messstelle nicht mehr berücksichtigt. 25. Warum wurden die Ergebnisse der Messstelle „Eggelogerfeld II“ nicht mehr berücksichtigt ? Die Messstelle ist aus dem WRRL-Messnetz aufgrund der schlechten Förderleistung sowie einer nicht ausreichenden Grundwassersäule über der Filterstrecke in den Sommermonaten herausgenommen worden. 26. Warum führte die Feststellung, dass die Ergebnisse der Messstelle aus technischen Gründen nicht berücksichtigt werden können, nicht dazu, auch bisherige Ergebnisse dieser Messstelle nicht mehr zu berücksichtigen? Die schlechte Förderleistung der Messstelle stellte keine Veranlassung dar, die bisherigen Messwerte dieser Messstelle nicht zu berücksichtigen. 27. Hätte eine Außerachtlassung der Ergebnisse von „Eggelogerfeld II“ bei der Bewertung 2016 dazu geführt, dass der Grundwasserkörper nicht als nitratbelastet eingestuft worden wäre? Falls ja, wäre damit die Grundlage für die weitere Prüfung entfallen? Falls nein, wieso nicht? Der Grundwasserkörper Leda-Jümme rechts wäre auch ohne die Ergebnisse der Messstelle Eggelogerfeld II als nitratsensibel eingestuft worden, da weitere Messstellen im Grundwasserkörper erhöhte Nitratwerte aufweisen. 28. Ist der Landesregierung bekannt, dass sich in unmittelbarer Nähe dieser Messstelle ein Düngemittelschuppen befindet, der entgegen einer Darstellung des ML vom 10.01.2019 weiterhin als Speicher genutzt wird? Der Landkreis Ammerland hat den NLWKN darauf hingewiesen, dass sich in unmittelbarer Nähe der Messstelle ein Lager für Düngemittel befindet. 29. Kann die Landesregierung ausschließen, dass die Lagerung und der Umgang mit den Düngemitteln in der Vergangenheit und nach der derzeitigen Handhabung die Messwerte beeinflusst haben? Falls ja, warum? Es wurde ausgeschlossen, dass die Lagerung und der Umgang mit Düngemittel die Messwerte beeinflusst haben, weil die Lagerstätte außerhalb des Anstrombereichs der Messstelle liegt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5229 6 30. Warum hält die Landesregierung es ausweislich eines Schreibens des ML vom 10.01.2019 nicht für plausibel, dass die in unmittelbarer Nähe der Messstelle befindliche Verrieselung einer Kleinkläranlage der alleinige Verursacher der hohen Nitratwerte ist? Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Kleinkläranlage die Messwerte beeinflusst hat. Es ist aber davon auszugehen, dass weitere diffuse Einträge zu den hohen Messwerten geführt haben . 31. Kann die Landesregierung ausschließen, dass die in unmittelbarer Nähe der Messstelle befindliche Verrieselung einer Kleinkläranlage die Messwerte beeinflusst hat? Falls ja, warum? Siehe Antwort auf Frage 30. 32. Wenn ausweislich einer E-Mail des MU vom 19.09.2019 nach den Jahr 2015 die Messstelle herausgenommen wurde, warum wurde sie weiterhin in verfügbaren Karten oder Materialien dargestellt? Die Darstellung der Messstellen auf den Internetseiten wird nicht jährlich aktualisiert, sondern in größeren Abständen (Meldung alle sechs Jahre mit neuer Bestandsaufnahme). Messstelle „Wiefelstede Peilrohr 216“ 33. Seit wann wird die Messstelle „Wiefelstede Peilrohr 216“ betrieben? Die Messstelle Wiefelstede wird seit 1989 vom Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband (OOWV) betrieben. 34. Welche Ergebnisse lieferte die Messstelle seit Inbetriebnahme? Die Messstelle weist seit dem Beginn der Messungen in 1989 hohe Nitratwerte auf. In den letzten zehn Jahren wurden Nitratwerte zwischen 100 und 170 mg/l gemessen. Siehe Abbildung 4. 35. Handelt es sich bei der Messstelle um eine anerkannte Messstelle nach WRRL? Wenn ja, seit wann? Die Messstelle wurde in diesem Jahr als Ersatz für die Messstelle Eggelogerfeld II in das WRRL- Messnetz aufgenommen. 36. Wurden die Ergebnisse dieser Messstelle bei der Bewertung 2016 berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht? Die Messstelle war bei der letzten Bewertung der Grundwasserkörper noch nicht Bestandteil des WRRL-Messnetzes, die Ergebnisse wurden deswegen nur als Zusatzinformation berücksichtigt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5229 7 37. Wenn ausweislich einer E-Mail des MU vom 19.09.2019 nach dem Jahr 2015 die Messstelle hinzugenommen wurde, warum wurde sie in verfügbaren Karten oder Materialien dargestellt? Falls ja, ab wann und warum erst ab diesem Zeitpunkt? Falls nein, warum nicht? Die Messstelle ist noch nicht in den Karten auf den Internetseiten dargestellt, weil die Darstellung der Messstellen nicht jährlich, sondern in größeren Abständen aktualisiert wird (siehe Antwort zu Frage 32). 38. Wer hat zu welchem Zeitpunkt mit welcher Begründung veranlasst, dass die Werte dieser Messstelle bei der Einschätzung des Gebietes herangezogen werden? Der NLWKN hat die Messstelle in diesem Jahr als Ersatz für die Messstelle Eggelogerfeld II in das WRRL-Messnetz aufgenommen, die Ergebnisse sollen künftig zur Bewertung beitragen. 39. Ist der Landesregierung bekannt, dass sich die Messstelle direkt in einer langjährigen ehemaligen Lagerstätte für Stoppelrüben befindet, die zu diesem Zweck noch bis vor 25 bis 30 Jahren genutzt wurde, und dass deren Einrichtung aus diesem Grund vom damaligen bewirtschaftenden Landwirt beanstandet wurde? Nein. 40. Ist der Landesregierung bekannt, dass die Messstelle schon einmal auffällig war in Bezug auf Metabolitenfunde von Rübenherbiziden und dass diese Auffälligkeit von einem Prüfinstitut in Zusammenarbeit mit dem OOWV durch die Rübenlagerstätte erklärt wurde ? Nein. Messstelle „522 LBH 22 Hesel“ 41. Welche Messergebnisse lieferte die Messstelle seit ihrer Inbetriebnahme (bitte tabellarische Auflistung aller Messergebnisse seit Inbetriebnahme mit Angabe, wann und durch wen die Messung vorgenommen wurde)? Die Messstelle LBH 22 wurde im Januar 1994 im Rahmen des Kooperationsmodells Trinkwasserschutz eingerichtet (finanziert aus der Wasserentnahmegebühr) und es liegen von 1994 bis 2018 hydrochemische Untersuchungen des Grundwassers vor. Aufgrund des umfangreichen Datenmaterials ist dieses als Anlage 1 beigefügt. 42. Sind dem Umweltministerium konkrete Ereignisse bekannt, die zur Grenzwertüberschreitung geführt haben? Wenn ja, wann haben diese stattgefunden und welche waren dies? Nein, das prognostizierte Einzugsgebiet von LBH 22 wird nach dem Kenntnisstand der Landesregierung rein landwirtschaftlich genutzt. 43. Welche Maßnahmen wurden zwischenzeitlich ergriffen, um die aus diesem Ereignis resultierende Nitratbelastung zu reduzieren? LBH 22 befindet sich innerhalb des Trinkwassergewinnungsgebietes Hesel-Hasselt in unmittelbarer Nähe der TW-Fassung. Im Rahmen des Kooperationsmodells Trinkwasserschutz sind in Zusammenarbeit mit der Wasserschutzzusatzberatung u. a. die landwirtschaftlichen Flächen im Nahbereich der Messstelle bereits langjährig mit verschiedenen freiwilligen Vereinbarungen belegt und die Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5229 8 dort wirtschaftenden Betriebsleiter durch die Wasserschutzzusatzberatung betreut (Rundschreiben, Düngeplanungen etc.). 44. Zeigen diese Maßnahmen Wirkung? Wenn ja, in welchem Umfang? Ja, von 2001 bis einschließlich 2009 war eine deutliche Reduzierung der Nitratbelastung von ca. 140 mg/l auf ca. 49 mg/l zu verzeichnen. Nach einem Wiederanstieg 2012/2015 auf ca. 110 mg/l verringerte sich die Nitratkonzentration auf ca. 52 mg/l in 2016 und stagniert seitdem bei ca. 60 mg/l. Messstelle „527 LBH 27 Großoldendorf“ 45. Seit wann wird die Messstelle betrieben? LBH 27 wurde im August 2014 gebaut und wird seitdem betrieben. 46. Warum wurde sie angelegt? LBH 27 befindet sich im Trinkwassergewinnungsgebiet Hesel-Hasselt und wurde im Rahmen des Kooperationsmodells Trinkwasserschutz eingerichtet (finanziert aus der Wasserentnahmegebühr), um insbesondere auf den austragsgefährdeten Standorten (prioritäre Flächen) sowohl das GW- Monitoring als auch die Erfolgskontrolle der Kooperationsarbeit zu ergänzen. 47. Welche Messergebnisse lieferte die Messstelle seit ihrer Inbetriebnahme? Für die Messstelle LBH 27 liegen von 2014 bis 2018 hydrochemische Untersuchungen des Grundwassers vor. Aufgrund des umfangreichen Datenmaterials ist dieses als Anlage 2 beigefügt. 48. Seit wann liegt die Messstelle über QN? Für LBH 27 liegt die Nitratkonzentration seit der Erstanalyse 11/2014 (230 mg/l) über QN, seitdem hat sich die Nitratkonzentration reduziert und liegt aktuell 2/2018 bei 150 mg/l. 49. Von wem wird die Messstelle betrieben? Die Messstelle wird vom Wasserversorgungsverband Moormerland-Uplengen-Hesel-Jümme betrieben . 50. Warum ist die Messstelle nicht in den online veröffentlichten Karten als mit mehr als 50 mg NO3/l belastete Messstelle dargestellt? Die Messstelle wird erst mit der nun anstehenden Aktualisierung (Bestandsaufnahme WRRL 2019) ab 2020 in den Kartendarstellungen berücksichtigt. 51. Kann die Landesregierung ausschließen, dass umliegende nitratbelastende Einflussquellen vorhanden sind, die die Messergebnisse beeinflusst haben? Ja, das prognostizierte Einzugsgebiet wird rein landwirtschaftlich betrieben. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5229 9 52. Wenn nicht, welche Art, welcher Qualität und welchen Umfangs bezüglich des Einflusses sind diese Einflussquellen? Siehe Antwort zu Frage 51. Allgemein 53. Welche Auswirkungen auf das Verfahren hat es, dass während der Anhörung maßgebliche Entscheidungsgründe, wie beispielsweise die Berücksichtigung von Messstellen, nicht veröffentlicht wurden und den Anzuhörenden nicht bekannt waren? Das Verfahren zur Niedersächsischen Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat (NDüngGewNPVO) entsprach vollumfänglich den rechtlichen Vorgaben. Dies umfasst insbesondere auch die erfolgte Beteiligung der einzubeziehenden Stellen und Verbände. 54. Welche Rechtsmittel gegen die Verordnung stehen einem betroffenen Landwirt in einem „roten Gebiet“ zur Verfügung? Die Fragen 54 bis 56 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Grundsätzlich ist hervorzuheben, dass es im Ergebnis dem Gericht, welches von einem Bürger oder einer Organisation angerufen wird, obliegt, im Einzelfall auf Grundlage des Vortrags der an einem Verfahren beteiligten Parteien festzustellen, ob die erhobene Klage - oder ein eingereichter Antrag - zulässig und begründet ist. Dies gebietet der Grundsatz der Gewaltenteilung. Soweit es tatsächlich zu Verfahren gegen das Land Niedersachsen kommen sollte, wird sich im Rahmen dieser Verfahren - wie allgemein üblich - die beklagte Behörde u. a mit der Frage befassen , ob die jeweilige Klage statthaft bzw. zulässig ist. 55. Welche Rechtsmittel stehen einem berufsständischen Verband, beispielsweise dem Landvolk, zur Verfügung? Siehe Antwort zu Frage 54. 56. Welche Rechtsmittel stehen einer Teilorganisation eines berufsständischen Verbandes, beispielsweise dem Kreislandvolk Ammerland, zur Verfügung? Siehe Antwort zu Frage 54. 57. Hat die Landesregierung die Möglichkeit, durch eigenes Handeln eine Klagebefugnis zu ermöglichen, beispielsweise durch eine ausdrückliche Normierung in der Verordnung? Die Zulässigkeit gerichtlicher Klagen oder Anträge ist durch Gesetze festgelegt. Eine Möglichkeit, die bestehende Gesetzeslage durch eine Verordnung zu ändern, sieht die Landesregierung nicht. (Verteilt am 04.12.2019) Insgesamt liegen 285 Grundwassermessstellen im Grundwasserkörper Leda-Jümme Lockergestein rechts vor, davon sind 33 Messstellen WRRL 1119 und 31 Messstellen WRRL1085 Alle 1119 WRRL Messstellen im Grundwasserkörper (33 GWM) BST Messstellen - Kennzahl WRRL_ 1119 WRRL_ 1085 Messstelle Rechtswert Hochwert Teilraum- Kennzahl Teilraum Messstellen- Betreiber Messwerte 2013-2018 Aurich 1415220 Ja Ja 522 LBH 22 Hesel 32408906,43 5903535,614 NI02_01/4 Ostfriesisch- Oldenburgische Geest WVV Moormerland -Uplengen 11 Aurich 1415270 Ja Nein 527 LBH 27 32415181 5910116 NI02_01/4 Ostfriesisch- Oldenburgische Geest WVV Moormerland -Uplengen 10 Brake-Oldenburg 2512160 Ja Nein Peilrohr 216 32439007,25 5902266,623 NI02_01/4 Ostfriesisch- Oldenburgische Geest OOWV 16 Brake-Oldenburg 9610373 Ja Ja Osterscheps I 32429079,99 5886486,041 NI02_01/7 Hunte-Leda- Moorniederung 3 NLWKN 11 Brake-Oldenburg 9610379 Ja Ja Ihorst I 32421906,05 5901658,122 NI02_01/4 Ostfriesisch- Oldenburgische Geest NLWKN 10 Brake-Oldenburg 9610385 Ja Ja Godensholt 32421280,18 5892643,715 NI02_01/3 Ostfriesische Marsch/ Hunte-Leda- Moorniederung NLWKN 10 Brake-Oldenburg 9610439 Ja Ja Linswege 32433115,55 5904553,638 NI02_01/4 Ostfriesisch- Oldenburgische Geest NLWKN 11 Brake-Oldenburg 9610459 Ja Ja Eggelogerfeld III 32430191,73 5906467,901 NI02_01/4 Ostfriesisch- Oldenburgische Geest NLWKN 11 Brake-Oldenburg 9610469 Ja Ja Ocholt I 32425428,59 5896662,06 NI02_01/4 Ostfriesisch- Oldenburgische Geest NLWKN 10 Brake-Oldenburg 9610533 Ja Ja Gristede I 32438160,55 5899430,767 NI02_01/4 Ostfriesisch- Oldenburgische Geest NLWKN 11 Brake-Oldenburg 9611345 Ja Ja Elmendorf-BDF 32432943,6 5896719,924 NI02_01/4 Ostfriesisch- Oldenburgische Geest NLWKN 13 Cloppenburg 9700016 Ja Ja Bethen 2/6 I 32436513,82 5859516,544 NI02_01/1 Cloppenburger Geest 1 NLWKN 17 Cloppenburg 9700028 Ja Ja Bösel I 32429847,66 5871817,065 NI02_01/2 Hunte-Leda- Moorniederung 1 NLWKN 27 Cloppenburg 9700030 Ja Ja Bösel II 32429845,15 5871823,423 NI02_01/2 Hunte-Leda- Moorniederung 1 NLWKN 11 Cloppenburg 9700037 Ja Nein Bührener Tannen I 32433475,55 5857969,365 NI02_01/1 Cloppenburger Geest 1 NLWKN 5 Cloppenburg 9700059 Ja Ja Edewechterdamm I 32428883,09 5882338,514 NI02_01/5 Hunte-Leda- Moorniederung 2 NLWKN 14 Cloppenburg 9700084 Ja Ja Garrel-Süd 32434834,35 5865074,161 NI02_01/2 Hunte-Leda- Moorniederung 1 NLWKN 12 Cloppenburg 9700108 Ja Nein Halen 32442544,22 5857121,976 NI02_01/1 Cloppenburger Geest 1 NLWKN 12 Cloppenburg 9700109 Ja Ja Harkebrügge 32419903,17 5887947,566 NI02_01/7 Hunte-Leda- Moorniederung 3 NLWKN 9 Cloppenburg 9700142 Ja Ja Kampe I 32422159,67 5881848 NI02_01/8 Hunte-Leda- Moorniederung 3 NLWKN 14 Cloppenburg 9700175 Ja Nein Mehrenkamp 32422881,53 5878749,233 NI02_01/7 Hunte-Leda- Moorniederung 3 NLWKN 5 Cloppenburg 9700257 Ja Ja Varrelbusch 32433773,7 5861787,261 NI02_01/9 Cloppenburger Geest 2 NLWKN 13 Cloppenburg 9700299 Ja Ja Vehnemoor I 32430094,44 5878482,941 NI02_01/5 Hunte-Leda- Moorniederung 2 NLWKN 12 Cloppenburg 9700301 Ja Nein Lohe II (neu) 32419222,39 5890299,679 NI02_01/7 Hunte-Leda- Moorniederung 3 NLWKN 11 Cloppenburg 9700302 Ja Nein Nikolausdorf (neu) 32436760,23 5870885,522 NI02_01/2 Hunte-Leda- Moorniederung 1 NLWKN 9 Aurich 9840601 Ja Ja Nortmoor I 32403268,46 5901417,483 NI02_01/4 Ostfriesisch- Oldenburgische Geest NLWKN 9 Aurich 9840611 Ja Ja Nortmoor II 32403269,46 5901416,483 NI02_01/4 Ostfriesisch- Oldenburgische Geest NLWKN 7 Aurich 9841651 Ja Ja Bentstreek I 32423475,64 5913692,181 NI02_01/4 Ostfriesisch- Oldenburgische Geest NLWKN 9 Aurich 9841672 Ja Ja Bentstreek II 32423477,53 5913693,217 NI02_01/4 Ostfriesisch- Oldenburgische Geest NLWKN 6 Aurich 9851081 Ja Ja Nortmoor- Rüscheweg I 32404891,77 5898595,583 NI02_01/3 Ostfriesische Marsch/ Hunte-Leda- Moorniederung NLWKN 6 Aurich 9851092 Ja Ja Nortmoor- Rüscheweg II 32404891,77 5898593,584 NI02_01/3 Ostfriesische Marsch/ Hunte-Leda- Moorniederung NLWKN 6 Aurich 9851611 Ja Ja Kleinoldendorf I 32413034,66 5907253,016 NI02_01/4 Ostfriesisch- Oldenburgische Geest NLWKN 9 Aurich 9853151 Ja Ja Stapel I 32422110,09 5909404,036 NI02_01/4 Ostfriesisch- Oldenburgische Geest NLWKN 8 Alle 1085 WRRL Messstellen im Grundwasserkörper BST Messstellen - Kennzahl WRRL_ 1119 WRRL_ 1085 Messstelle Rechtswert Hochwert Teilraum- Kennzahl Teilraum Messstellen- Betreiber Messwerte 2013-2018 Aurich 1415220 Ja Ja 522 LBH 22 Hesel 32408906,43 5903535,614 NI02_01/4 Ostfriesisch- Oldenburgische Geest WVV Moormerland -Uplengen 11 Brake-Oldenburg 9610361 Nein Ja Eggelogerfeld II 32430206,82 5906448,103 NI02_01/4 Ostfriesisch- Oldenburgische Geest NLWKN 13 Brake-Oldenburg 9610373 Ja Ja Osterscheps I 32429079,99 5886486,041 NI02_01/7 Hunte-Leda- Moorniederung 3 NLWKN 11 Brake-Oldenburg 9610379 Ja Ja Ihorst I 32421906,05 5901658,122 NI02_01/4 Ostfriesisch- Oldenburgische Geest NLWKN 10 Brake-Oldenburg 9610385 Ja Ja Godensholt 32421280,18 5892643,715 NI02_01/3 Ostfriesische Marsch/ Hunte-Leda- Moorniederung NLWKN 10 Brake-Oldenburg 9610387 Nein Ja Langebrügge I 32433197,52 5898243,314 NI02_01/4 Ostfriesisch- Oldenburgische Geest NLWKN 10 Brake-Oldenburg 9610439 Ja Ja Linswege 32433115,55 5904553,638 NI02_01/4 Ostfriesisch- Oldenburgische Geest NLWKN 11 Brake-Oldenburg 9610459 Ja Ja Eggelogerfeld III 32430191,73 5906467,901 NI02_01/4 Ostfriesisch- Oldenburgische Geest NLWKN 11 Brake-Oldenburg 9610469 Ja Ja Ocholt I 32425428,59 5896662,06 NI02_01/4 Ostfriesisch- Oldenburgische Geest NLWKN 10 Brake-Oldenburg 9610519 Nein Ja Dänikhorst 32428527,25 5889224,962 NI02_01/10 Hunte-Leda- Moorniederung 3 NLWKN 10 Brake-Oldenburg 9610533 Ja Ja Gristede I 32438160,55 5899430,767 NI02_01/4 Ostfriesisch- Oldenburgische Geest NLWKN 11 Brake-Oldenburg 9611345 Ja Ja Elmendorf-BDF 32432943,6 5896719,924 NI02_01/4 Ostfriesisch- Oldenburgische Geest NLWKN 13 Cloppenburg 9700014 Nein Ja Bethen 32437008,6 5857653,283 NI02_01/1 Cloppenburger Geest 1 NLWKN 14 Cloppenburg 9700016 Ja Ja Bethen 2/6 I 32436513,82 5859516,544 NI02_01/1 Cloppenburger Geest 1 NLWKN 17 Cloppenburg 9700028 Ja Ja Bösel I 32429847,66 5871817,065 NI02_01/2 Hunte-Leda- Moorniederung 1 NLWKN 27 Cloppenburg 9700030 Ja Ja Bösel II 32429845,15 5871823,423 NI02_01/2 Hunte-Leda- Moorniederung 1 NLWKN 11 Cloppenburg 9700059 Ja Ja Edewechterdamm I 32428883,09 5882338,514 NI02_01/5 Hunte-Leda- Moorniederung 2 NLWKN 14 Cloppenburg Cloppenburg Cloppenburg Cloppenburg Cloppenburg Cloppenburg Aurich Aurich Aurich Aurich Aurich Aurich Aurich Aurich Ta 9700084 Ja Ja Garrel-Süd 32434834,35 5865074,161 NI02_01/2 Hunte-Leda- Moorniederung 1 NLWKN 12 9700109 Ja Ja Harkebrügge 32419903,17 5887947,566 NI02_01/7 Hunte-Leda- Moorniederung 3 NLWKN 9 9700142 Ja Ja Kampe I 32422159,67 5881848 NI02_01/8 Hunte-Leda- Moorniederung 3 NLWKN 14 9700169 Nein Ja Lohe II (alt) 32419470,26 5890275,906 NI02_01/7 Hunte-Leda- Moorniederung 3 NLWKN 6 9700257 Ja Ja Varrelbusch 32433773,7 5861787,261 NI02_01/9 Cloppenburger Geest 2 NLWKN 13 9700299 Ja Ja Vehnemoor I 32430094,44 5878482,941 NI02_01/5 Hunte-Leda- Moorniederung 2 NLWKN 12 9840601 Ja Ja Nortmoor I 32403268,46 5901417,483 NI02_01/4 Ostfriesisch- Oldenburgische Geest NLWKN 9 9840611 Ja Ja Nortmoor II 32403269,46 5901416,483 NI02_01/4 Ostfriesisch- Oldenburgische Geest NLWKN 7 9841651 Ja Ja Bentstreek I 32423475,64 5913692,181 NI02_01/4 Ostfriesisch- Oldenburgische Geest NLWKN 9 9841672 Ja Ja Bentstreek II 32423477,53 5913693,217 NI02_01/4 Ostfriesisch- Oldenburgische Geest NLWKN 6 9851081 Ja Ja Nortmoor- Rüscheweg I 32404891,77 5898595,583 NI02_01/3 Ostfriesische Marsch/ Hunte-Leda- Moorniederung NLWKN 6 9851092 Ja Ja Nortmoor- Rüscheweg II 32404891,77 5898593,584 NI02_01/3 Ostfriesische Marsch/ Hunte-Leda- Moorniederung NLWKN 6 9851611 Ja Ja Kleinoldendorf I 32413034,66 5907253,016 NI02_01/4 Ostfriesisch- Oldenburgische Geest NLWKN 9 9853151 Ja Ja Stapel I 32422110,09 5909404,036 NI02_01/4 Ostfriesisch- Oldenburgische Geest NLWKN 8 belle 1: Messstellen Abbildung 1 Abbildung 2 Abbildung 3: Jahresmittelwerte Nitrat an der Messstelle Eggelogerfeld II Abbildung 4: Trendbetrachtung Nitrat an der Messstelle Wiefelstede Peilrohr 216 18-05229 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jens Nacke und Ulf Thiele (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Gesamtgebiet „Leda-Jümme Lockergestein rechts“ 18-05229 Anlagen