Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5232 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung Was kostet die Studie „Zeitarbeit in der Pflege“ - und wer bezahlt sie? Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP), eingegangen am 29.10.2019 - Drs. 18/4974 an die Staatskanzlei übersandt am 30.10.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 29.11.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten In ihrer Pressemitteilung vom 22.10.2019 teilte die Pflegekammer u. a. mit: „Im Rahmen der KAP.Ni greift die Pflegekammer Niedersachsen darüber hinaus das Thema ‚Leiharbeit‘ federführend auf. Dazu hat die Pflegekammer Niedersachsen das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e. V. mit der Studie ‚Zeitarbeit in der Pflege‘ beauftragt.“ Vorbemerkung der Landesregierung Nach Auskunft der Pflegekammer ist die Studie „Zeitarbeit in der Pflege“ Teil des von ihr durchgeführten Projekts zur Abbildung der Versorgungsrealität. Ziel dieses Projektes sei es, einen umfassenden Überblick über die Arbeitssituation der Pflegefachpersonen in Niedersachsen zu gewinnen. Verschiedene kurz- und langfristige qualitative und quantitative Erhebungen sollen zur Darstellung eines realistischen Bildes der Versorgungsrealität in Niedersachsen beitragen. Es sollen die Rahmenbedingungen in den verschiedenen Fachbereichen der professionellen Pflege unter Berücksichtigung aktueller gesundheitspolitischer Themen aufgezeigt werden. Darüber hinaus sollen die positiven Aspekte des Pflegeberufs einschließlich der Ressourcen und Bewältigungsstrategien der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Umgang mit Belastungen herausgearbeitet werden. 1. Wurde die Studie ausgeschrieben? Die Studie wurde nicht gesondert ausgeschrieben. Sie wird innerhalb eines Rahmenvertrags erbracht . 2. Ist die Vergabe einer solchen Studie vom Auftrag der Kammer abgedeckt? Gemäß § 9 Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 6 b des Kammergesetzes für die Heilberufe in der Pflege (PflegeKG) ist es u. a. Aufgabe der Kammer, – im Einklang mit den Interessen der Allgemeinheit gemeinsame berufliche Belange der Kammermitglieder wahrzunehmen, – die Qualitätsentwicklung und -sicherung der Berufsausübung der Kammermitglieder, insbesondere durch die Erarbeitung von Empfehlungen, zu fördern und – Behörden bei ihrer Verwaltungstätigkeit und in Fragen der Gesetzgebung zu beraten und zu unterstützen . Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5232 2 Um die gemeinsamen Belange ihrer Mitglieder wahrnehmen zu können, müssen diese zunächst von der Pflegekammer ermittelt werden. Das Projekt Versorgungsrealität verfolgt nach Auskunft der Pflegekammer deshalb das Ziel, die Sicht der Pflegepraxis auf ihre Tätigkeit und die Versorgungssituation zu erheben. Nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen gibt es seitens der Pflegepraxis Sorgen , dass die Qualität der pflegerischen Versorgung durch den verstärkten Einsatz von Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeitern in der Pflege leiden könnte. Um hier gegebenenfalls im Sinne einer Förderung der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der Berufsausübung tätig werden zu können, benötigt die Pflegekammer belastbare Erkenntnisse zur Zeitarbeit in der Pflege. Im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen (KAP.Ni) unterstützt die Pflegekammer die Landesregierung zusammen mit den anderen relevanten Organisationen und Verbänden der Selbstverwaltung im Pflegebereich dabei, Lösungen für die drängendsten Probleme im Pflegebereich zu erarbeiten. Die Rückgewinnung von Pflegekräften aus Leih- bzw. Zeitarbeit wurde als ein wichtiges Aufgabenfeld benannt. Aus Sicht der Landesregierung ist die Durchführung der Befragung zur Zeitarbeit somit vom Aufgabenspektrum der Pflegekammer erfasst. 3. Wer/welches Gremium hat beschlossen, die Studie in Auftrag zu geben? Dem Haushaltsplan der Pflegekammer für das Jahr 2019 ist zu entnehmen, dass für das Projekt „Versorgungsrealität“, zu dem u. a. die Befragung zur Zeitarbeit gehört, Haushaltsmittel in Höhe von 200 000 Euro vorgesehen sind. Der Haushaltsplan der Pflegekammer ist am 28.02.2019 von der Kammerversammlung beschlossen worden. Inhaltlich ist das Projekt „Versorgungsrealität“ in der Kammerversammlung am 27.11.2018 im Rahmen der Aufgabenplanung für das Jahr 2019 vorgestellt und diskutiert worden. Zu den Aufgaben des Vorstands der Pflegekammer gehört es gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 PflegeKG, die von der Kammerversammlung gefassten Beschlüsse umzusetzen. Nach erfolgter Angebotsabfrage hat der Vorstand über die Geschäftsführung den Auftrag erteilt. 4. Wie hoch sind die Kosten der Studie? Für die Befragung zur Zeitarbeit werden nach Auskunft der Pflegekammer insgesamt Kosten in Höhe von rund 8 000 Euro entstehen. 5. Wurden Mitgliedsbeiträge zur Bezahlung der Studie verwandt? Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 PflegeKG erhebt die Pflegekammer zur Erfüllung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben aufgrund einer Beitragsordnung Beiträge von den Kammermitgliedern, soweit sonstige Einnahmen nicht zur Verfügung stehen. Da es sich - wie zu Frage 2 ausgeführt - bei der Durchführung der Befragung um eine Selbstverwaltungsaufgabe handelt und hierfür keine sonstigen Einnahmen zur Verfügung standen, wurde diese aus den Mitgliedsbeiträgen bezahlt. 6. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse des Faktencheck Pflege, den das Landesamt für Statistik Niedersachsen am 28.08.2019 präsentiert hat: Welchen Mehrwert erwartet die Landesregierung von der Studie? Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat im Rahmen der Rechtsaufsicht darüber zu wachen, dass die Pflegekammer ihre Tätigkeit im Rahmen ihres Aufgabenbereichs, im Einklang mit den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Vorschriften und auf der Grundlage eines geordneten Finanzwesens ausübt. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die Durchführung der Befragung zur Zeitarbeit aus rechtsaufsichtlicher Sicht zu beanstanden wäre (siehe Antworten zu den Fragen 1 bis 3). Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5232 3 Die Formulierung von Erwartungen an Studien, die von Organisationen durchgeführt werden, die der Rechtsaufsicht des Landes unterstehen, ist nicht Aufgabe der Aufsichtsbehörde. Dem Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) werden im Rahmen der Pflegestatistik von den Pflegeeinrichtungen die nach der (Bundes-)Pflegestatistik-Verordnung festgelegten Datensätze übermittelt. Quantitative Befragungen von Pflegekräften werden vom LSN nicht durchgeführt. Weder vom LSN noch von den anderen Referentinnen und Referenten sind im Rahmen des Faktenchecks Pflege am 28.08.2019 Daten zur Leih- bzw. Zeitarbeit vorgestellt worden. Wie zu Frage 2 ausgeführt gehört die Rückgewinnung von Pflegekräften aus Leih- bzw. Zeitarbeit zu den Themen, mit denen sich die Vereinbarungspartnerinnen und Vereinbarungspartner der KAP.Ni beschäftigen werden. Die Landesregierung begrüßt es deshalb, dass im Rahmen der von der Pflegekammer durchgeführten Befragung Erkenntnisse zur Leih- bzw. Zeitarbeit gewonnen werden. 7. Wurden weitere Studien von der Kammer in Auftrag gegeben? Ja. 8. Wenn ja, a) welche Studien, b) wurden sie ausgeschrieben, c) an wen wurde vergeben, d) und welche Kosten sind dabei entstanden (bitte jeweils für die Studie und insgesamt angeben)? Die Befragung zur Zeitarbeit ist die erste Studie, die vom Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung e. V. im Rahmen des Projekts „Versorgungsrealität“ erstellt wird. Die Planungen für weitere Befragungen sind noch nicht abgeschlossen; zu den jeweiligen Inhalten und Kosten kann die Pflegekammer deshalb noch keine Angaben machen. Der Gesamtauftragsrahmen für fünf bis sechs Befragungen in den Jahren 2019 bis 2021 beträgt rund 111 000 Euro. Das Vergabeverfahren für das Projekt „Versorgungsrealität“ unterlag nicht den Bestimmungen des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), weil der Schwellenwert nicht erreicht wird. Der Rahmenvertrag wurde nicht nach einer Ausschreibung, sondern nach einer Angebotsabfrage vergeben . Darüber hinaus hat die Pflegekammer ein Vergabeverfahren für eine Berufsfeldanalyse zur Vorbereitung der Entwicklung einer neuen Weiterbildungsordnung durchgeführt. Nach erfolgter Angebotsabfrage wurde die Hochschule Osnabrück mit der Durchführung beauftragt. Die Gesamtkosten hierfür betragen rund 50 000 Euro. (Verteilt am 04.12.2019) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung Was kostet die Studie „Zeitarbeit in der Pflege“ - und wer bezahlt sie?