Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5233 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Hermann Grupe und Horst Kortlang (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Hängen die Zukunft und die Vielfalt der niedersächsischen Kulturlandschaft vom Wolf ab? Anfrage der Abgeordneten Hermann Grupe und Horst Kortlang (FDP), eingegangen am 21.10.2019 - Drs. 18/4916 an die Staatskanzlei übersandt am 23.10.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 29.11.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Wie der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz auf seiner Homepage schreibt, ist der Wolf zurück in Niedersachsen und breitet sich mehr und mehr aus. Es könne daher zu Nutztierrissen kommen, die zu Konflikten führen können (https://www.nlwkn.nieder sachsen.de/startseite/naturschutz/wolfsburo/das-wolfsbuero-im-nlwkn-134954.html). Die Fachpresse berichtet, dass es auch im Bereich der Deichschäfereien bereits zu Nutztierrissen durch Wölfe gekommen sei (https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/wolf-reisstschafe -auf-cuxhavener-deich-9571550.html). Die Deichschäfer leisteten mit ihren Tieren einen wertvollen Beitrag zur Deichsicherheit und -pflege (https://www.weser-kurier.de/region/niedersach sen_artikel,-Im-Fruehjahr-pflegen-Schafe-die-Deiche-_arid,115180.html). Der NDR berichtete, dass der verhaltensauffällige Rüde mit der Kennung „GW717m“, auch bekannt als „Rodewalder Rüde“, seit dem 23. Januar 2019 vom Umweltministerium zum Abschuss freigegeben sei. Die Jagd auf den Rodewalder Rüden habe bereits über 100 000 Euro gekostet und sei bislang nicht von Erfolg gekrönt (https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weserleinegebiet /Jagd-auf-Rodewalder-Wolf-Kosten-gerechtfertigt,wolf4100.html). 1. Welche Bedeutung hat nach Kenntnis der Landesregierung der Erhalt der Wolfspopulation für die Biodiversität (bitte auch exemplarisch anhand von Beispielen darstellen)? Der Wolf ist ein Spitzenprädator, der als solcher wichtige Funktionen im Naturhaushalt wahrnimmt. Hätte er diese nicht, hätte er sich als Art nicht entwickeln und etablieren können. Insofern stellt die bloße Anwesenheit des Wolfes in Niedersachsen einen neuen Aspekt der Biozönose dar. Der Wolf greift in Teilen in die Wildbestände unserer Kulturlandschaft ein. Dabei kann es auch über die Fläche zu einer Verringerung des Verbiss- und Schäldrucks durch wiederkäuende Schalenwildbestände kommen. Beispielhaft für die mittel- bis langfristig positiven Auswirkungen auf das Ökosystem seien hier die Erfahrungen aus dem Yellowstone Nationalpark genannt. Siehe dazu auch: https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad= rja&uact=8&ved=2ahUKEwic_7OjgfnlAhXF_KQKHb2cBDEQtwIwAHoECAUQAQ&url=https%3A%2 F%2Fwww.youtube.com%2Fwatch%3Fv%3Dysa5OBhXz-Q&usg=AOvVaw3fdrAYhuHA9vao HbcaqpB und etliche andere Beiträge, die dieses belegen. Dass diese Beobachtungen nicht eins zu eins auf die niedersächsische Kulturlandschaft übertragbar sind, liegt auf der Hand. Entscheidend für die Betrachtung ist jedoch, dass Großprädatoren - und damit auch Wölfe - messbare positive Auswirkungen auf Ökosysteme haben können. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5233 2 Unabhängig davon ist der Wolf als Art durch internationales, europäisches und deutsches Recht besonders geschützt. 2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Artenvielfalt in einem Wolfsrevier ? Die Landesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse über die Artenvielfalt in einem Wolfsrevier; dies würde gezielte Biodiversitätsstudien in den bekannten, zum Teil großflächigen Wolfsterritorien voraussetzen. Solche Untersuchungen sind der Landesregierung bislang nicht bekannt geworden. 3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die ökologische Bedeutung der Wölfe zum Erhalt der biologischen Vielfalt allgemein? Siehe hierzu die Antwort zu Frage 1. 4. Welche FFH-Lebensraumtypen sind nach Kenntnis der Landesregierung besonders abhängig von den Wölfen, und welche Zeigerarten sind durch den Verlust der jeweiligen Lebensraumtypen in ihrer Population gefährdet? Abhängig von Wölfen sind nach Kenntnis der Landesregierung keine FFH-Lebensraumtypen, entsprechend liegen auch keine Kenntnisse über die Gefährdung von Populationen von Zeigerarten vor. 5. Welche Kulturlandschaftstypen ohne FFH-Schutz sind nach Kenntnis der Landesregierung besonders abhängig von der Besiedelung mit Wölfen? Hier gilt die Antwort zu Frage 4 entsprechend. 6. Welche Tier- und Pflanzenarten sowie Biotoptypen drohen nach Kenntnis der Landesregierung verloren zu gehen, wenn es keine Wölfe mehr in Niedersachsen geben würde ? Die rezenten Biotoptypen in Niedersachsen spiegeln nach wie vor den Zustand nach Ausrottung des Wolfes wider. Über die Rolle des Wolfes in möglicherweise verlorengegangenen Biotoptypen der Vergangenheit liegen der Landesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor. 7. Welche Tier- und Pflanzenarten sowie Biotoptypen könnten von einer Ausdehnung der Wolfspopulation profitieren? Profitieren können alle Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften, die einem übermäßigen Äsungsdruck durch freilebendes Schalenwild unterliegen; das gilt in besonderem Maße für Wälder und deren Verjüngung. In der Folge entstehen ökologische Nischen, die vielen anderen Tierarten zugutekommen. 8. Gibt es Erkenntnisse, wie sich die Wildbestände in den unterschiedlichen Wolfsrevieren verändert haben? Und wenn ja, wie haben sie sich verändert? Hierzu liegen - vor allem aus Sachsen - wissenschaftliche Untersuchungen vor. Hinweise auf Änderungen der Wildbestände gibt es nicht, zumindest die Jagdstrecken als Indikator für solche Veränderungen haben in den ältesten deutschen Wolfsrevieren keine Einbrüche erlebt. Eine Schalenwildart aber ist in besonderem Maße durch die Rückkehr des Wolfs betroffen: das Mufflon (Ovis musimon). Diese ursprünglich auf Korsika, Sardinien und Zypern verbreitete Schafart wurde durch den Menschen u. a. nach Deutschland eingeführt. Anders als die heimischen Schalenwildarten hat Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5233 3 es keine gemeinsame Koevolution mit großen Beutegreifern durchlaufen und infolgedessen keine genetisch programmierte Abwehr- oder Vermeidungsstrategie in Bezug auf diese. Vor allem im Flach- und Hügelland ist der Fortbestand dieser ortsfremden Wildart durch die Rückkehr des Wolfs und die Wiederansiedlung des Luchses gefährdet. 9. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass die Wölfe ein besonderes positives Zeichen setzen für die Artenvielfalt in Niedersachsen? Und wenn ja, inwiefern? Ja, im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. 10. Wie bewertet die Landesregierung Wölfe aus Sicht von Tierschutz in Deutschland? Tierschutz und Regelungen zum Tierschutz richten sich immer auf das Verhältnis Mensch-Tier. So sieht auch das Tierschutzgesetz vor allem die Tierhalter in der Pflicht, ihre Tiere vor Angriffen durch Beutegreifer zu schützen. Der Wolf ist da grundsätzlich nicht anders zu betrachten, als alle anderen Beutegreifer, die Haustiere gefährden und immer schon gefährdet haben. Hier seien beispielhaft nur Füchse, Marder, Waschbären, Greifvögel und andere genannt. 11. Wie hoch schätzt die Landesregierung den gesamtgesellschaftlichen ökonomischen Nutzen durch die ökologischen Leistungen des Wolfes in Niedersachsen ein, und welche ökologischen Leistungen sind gegebenenfalls besonders hervorzuheben? Hierzu liegen der Landesregierung keine Berechnungen vor. Es steht auch nicht an, den gesamtgesellschaftlichen ökonomischen Wert eines Wildtieres zu bewerten. 12. Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung die Anzahl der Wölfe seit dem Jahr 2006 in Niedersachsen entwickelt, und welche Schlussfolgerung zieht die Landesregierung aus diesem Trend für die zukünftige Entwicklung des Bestandes? Im Jahr 2006 und den Jahren davor existierte in Niedersachsen keine Wolfspopulation, gelegentlich über die Elbe einwandernde Wölfe wurden in der Regel bereits nach kurzer Zeit geschossen. Erst im Jahr 2012 bildete sich in Niedersachsen ein Wolfspaar, seitdem hat sich die Population auf ca. 30 Wolfsterritorien ausgeweitet die sich vor allem im Nordosten und im Westen des Landes befinden . Detaillierte Informationen finden sich hier: https://www.wolfsmonitoring.com/monitoring/ wolfsterritorien/. Nicht zu verwechseln sind jedoch das Wachstum der Anzahl an Territorien mit dem Wachstum der absoluten Anzahl Wölfe. Ein Territorium kann von einem Einzelwolf, einem Paar oder einem Rudel mit durchschnittlich acht Tieren bewohnt sein; einzelne Rudel erreichen dabei vorübergehend größere Tierzahlen. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Wolfsterritorien in den nächsten Jahren weiter steigen wird, solange weitere geeignete Territorien besetzt werden können. Die Schlussfolgerungen der Landesregierung daraus sind zum einen, dass die Anstrengungen im Herdenschutz nicht nur unvermindert beibehalten, sondern deutlich verstärkt werden müssen, um das Zusammenleben mit dieser Tierart so konfliktarm wie möglich zu gestalten. Völlig ausschließen lassen sich Konflikte aber auch in Zukunft nicht. Daher arbeitet die Landesregierung an Lösungsmöglichkeiten , die in besonders kritischen Fällen (konkrete Gefahr für Menschen, wiederholtes Überwinden jeweils empfohlener Herdenschutzmaßnahmen) eine Entnahme der betreffenden Tiere rechtssicher und praktikabel ermöglichen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5233 4 13. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Ursachen der Entwicklung des Wolfes seit 2006 vor, und welche Maßnahmen hat die Landesregierung gegebenenfalls vor, um diesen Trend aufzuhalten? Ursachen für eine solche Populationsentwicklung sind der strenge gesetzliche Schutz bei gleichzeitigem Vorhandensein geeigneter Territorien und ein ausreichendes Nahrungsangebot. Der Landesregierung stehen keine Maßnahmen zur Verfügung, um diesen Trend aufzuhalten. Erklärtes Ziel der FFH-Richtlinie und ihrer Ausgestaltung durch das Bundesnaturschutzgesetz ist das Erreichen eines günstigen Erhaltungszustandes der deutschen Wolfspopulation in der jeweiligen biogeografischen Region. Sobald dieser bundesseitig festgestellt wird, sieht die Landesregierung die Voraussetzung für eine Änderung der rechtlichen Situation und ein Bestandsmanagement dieser Tierart als gegeben an. 14. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Flächengröße, die ein Wolfsrudel im natürlichen Lebensraum benötigt? Wie groß ist diese in Niedersachsen? Die Flächengröße, die ein Wolfsrudel benötigt, variiert in Abhängigkeit von der Produktivität der Fläche. Hier ist eine generelle Aussage nicht möglich. In Niedersachsen, mit seinen in weiten Teilen des Landes sehr hohen Schalenwildbeständen - und damit optimaler Nahrungssituation für Wölfe - schwanken die Territoriengrößen zwischen ca. 200 und ca. 400 km2. 15. Wie viel Prozent der Landfläche in Niedersachsen sind durch Wölfe besiedelt? Derzeit noch weniger als die Hälfte. Eine genaue Aussage kann hier nicht getroffen werden, da es keine vermessenen Territoriengrenzen gibt. 16. In welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind Wölfe beheimatet? Ursprünglich in allen. Aktuell sind die Inselstaaten Großbritannien und Irland noch frei von Wölfen. 17. Wie hoch ist der Wolfsbestand in den unter Frage 16 genannten Staaten? Populationen gibt es in den baltischen Staaten, in Skandinavien, in den Ländern des ehemaligen Ostblocks, in Italien, Frankreich, Spanien und Portugal. Diese sind fast alle grenzüberschreitend. Die aktuellste Verbreitungskarte (Stand 2018) findet sich unter https://chwolf.org/woelfe-kennen lernen/verbreitung-lebensraeume. Danach sind folgende Populationsgrößen anzunehmen: Population Anzahl Tiere ca. Skandinavische Population 430 Karelische Population 1 000 Baltische Population 3 600 Zentral-Europäische Population 1 000 Karpaten-Population 4 000 Balkan-Population 4 000 Alpen-Population 400 bis 550 Italienische Population 1 000 bis 2 000 Iberische Population 2500 Sierra Morena-Population 0, max. wenige Einzeltiere 18. Wie viele Mitgliedstaaten haben eine Obergrenze für Wölfe festgelegt (bitte die Obergrenzen der jeweiligen Mitgliedstaaten nennen)? Die Landesregierung hat keine systematischen Erkenntnisse über etwaige Obergrenzen von Wölfen in EU-Mitgliedstaaten. Bekannt ist, dass Schweden seine Populationszielgröße im Rahmen des Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5233 5 günstigen Erhaltungszustandes auf 300 erwachsene Tiere festgesetzt hat. Voraussetzung für diese Zahl ist der genetische Austausch mit der karelischen Population. In Frankreich wurde die Zahl von 500 Wölfen festgelegt, um das Aussterberisiko langfristig gering zu halten. 19. Gelten die Obergrenzen für das gesamte Land oder nur für bestimmte Gebiete? Wie sind diese Gebiete definiert? Hierüber liegen der Landesregierung keine belastbaren Informationen vor. Lediglich für Finnland ist bereits in der FFH-Richtlinie und deren Anhängen festgelegt, dass in den Rentierzuchtgebieten im Norden des Landes Wölfe dem Anhang V der FFH-Richtlinie unterliegen und bejagt werden dürfen. 20. In welchen Ländern wird der Wolfsbestand reguliert, und nach welchen Kriterien geschieht das? In Finnland sind im Rahmen eines „Bestandspflegeplans“ pro Jahr 15 % der dortigen ca. 300 Wölfe in den südlichen Landesteilen (also außerhalb der Rentierzuchtgebiete), in denen der Wolf, wie in Deutschland, Anhang IV der FFH-Richtlinie unterworfen ist, getötet worden. Die mangelnde Selektivität und die negative Wirkung auf den Gesamtbestand wurde kürzlich seitens des EuGH moniert. Informationen zu weiteren Mitgliedstaaten liegen der Landesregierung nicht vor. 21. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Entwicklung der europäischen Wolfsbestände in den letzten 20 Jahren, und wie bewertet sie diese? Vor allem nach Inkrafttreten von Berner Konvention und FFH-Richtlinie sind die Wolfspopulationen in den „neuen“ Wolfsländern Deutschland, Frankreich, Schweden und Schweiz entstanden und mehr oder weniger schnell gewachsen. In denjenigen europäischen Ländern, in denen die Wölfe nie ausgerottet waren, sind die Bestände weitgehend stabil, in Italien haben sie deutlich zugenommen , auf der spanischen Halbinsel nur die nördliche Population, die Sierra Morena-Population ist vermutlich kürzlich erloschen. Die Landesregierung bewertet die positive Entwicklung der Wolfspopulationen aus biologisch-ökologischer Sicht als positiv, aus wirtschaftlicher Sicht vor allem als Herausforderung, denn die für ein konfliktarmes Zusammenleben mit dieser Tierart nötigen rechtlichen Regelungen und Managementmaßnahmen müssen teilweise erst noch entwickelt werden. Insbesondere für Halterinnen und Halter von Weidetieren bedeutet die Rückkehr und Ausbreitung des Wolfs eine neue Gefährdung und dadurch bedingt einen zusätzlichen Aufwand. Deshalb unterstützt das Land die Tierhalter in diesem Bereich durch verschiedene Maßnahmen. 22. Welche Kosten sind seit Wiederansiedlung des Wolfes für das Land Niedersachsen angefallen ? Wie haben sich die Kosten seit 2009 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? Hinsichtlich einer Kostenaufstellung bis zum 31.08.2015 wird auf die Antworten in der Drucksache 17/4380 verwiesen. Im Kalenderjahr 2015 wurden Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz vor Wolfsübergriffen i. H. v. 338 502,54 Euro ausgezahlt. Die Billigkeitsleistungen zur Minderung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen beliefen sich auf 21 238,54 Euro. Für alle weiteren Kosten, mit Ausnahme von Personalkosten, entstand ein Gesamtbetrag i. H. v. 105 455,76 Euro. Im Kalenderjahr 2016 wurden Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz vor Wolfsübergriffen i. H. v. 232 438,16 Euro ausgezahlt. Die Billigkeitsleistungen zur Minderung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen beliefen sich auf 22 807,08 Euro. Für alle weiteren Kosten, mit Ausnahme von Personalkosten, entstand ein Gesamtbetrag i. H. v. 129 514,67 Euro. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5233 6 Im Kalenderjahr 2017 wurden Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz vor Wolfsübergriffen i. H. v. 487 501,68 Euro ausgezahlt. Die Billigkeitsleistungen zur Minderung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen beliefen sich auf 39 745,48 Euro. Für alle weiteren Kosten, mit Ausnahme von Personalkosten, entstand ein Gesamtbetrag i. H. v. 378 615,72 Euro. Im Kalenderjahr 2018 wurden Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz vor Wolfsübergriffen i. H. v. 863 480,03 Euro ausgezahlt. Die Billigkeitsleistungen zur Minderung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen beliefen sich auf 42 851,99 Euro. Für alle weiteren Kosten, mit Ausnahme von Personalkosten, entstand ein Gesamtbetrag i. H. v . 325 687,98 Euro. Bis zum 21.11.2019 wurden für das Kalenderjahr 2019 Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz vor Wolfsübergriffen i. H. v. 684 757,87 Euro ausgezahlt. Die Billigkeitsleistungen zur Minderung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen beliefen sich bis zum 21.11.2019 auf 28 019,12 Euro. Für alle weiteren Kosten, mit Ausnahme von Personalkosten, entstand bis zum 21.11.2019 ein Gesamtbetrag i. H. v. 207 521,55 Euro. 23. Wie schätzt das Land Niedersachsen die künftige Kostenentwicklung im Zusammenhang mit dem Wolf ein, und welche Maßnahmen sind gegebenenfalls geplant, um diese Kosten einzudämmen? In den nächsten Jahren ist mit einer Zunahme der Kosten, insbesondere bei der Förderung von wolfsabweisenden Präventionsmaßnahmen, zu rechnen. Ziel ist es die Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter angemessen zu unterstützen, insofern sind keine Maßnahmen geplant, um hier die Kosten „einzudämmen“. (Verteilt am 04.12.2019) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Hermann Grupe und Horst Kortlang (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Hängen die Zukunft und die Vielfalt der niedersächsischen Kulturlandschaft vom Wolf ab?