Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5248 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg und Christian Meyer (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Hat die Landesregierung rechtsradikale und antisemitische Bestrebungen auf Imageboards wie 4Chan und anderen Internetplattformen im Blick? Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg und Christian Meyer (GRÜNE), eingegangen am 16.10.2019 - Drs. 18/4878 an die Staatskanzlei übersandt am 18.10.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 02.12.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Laut Presseberichten ist das Livevideo des mutmaßlichen Attentäters von Halle über das Live- Streaming-Portal Twitch gepostet worden. Das Video, Bekennerschreiben und Beschreibungen der technischen Ausstattung des Täters sowie der geplante Tathergang wurden vermutlich auf sogenannten Imageboards, wie 4Chan, 8Chan, kiwifarms und Kohlchan, veröffentlicht. Das deutschsprachige Kohlchan.net wurde wenige Stunden nach der Tat mit dem Hinweis vom Netz genommen , dass der Täter Kohlchan nicht für die Verbreitung seines Livestreams und seiner Dokumente genutzt habe.1 Auch der Attentäter im neuseeländischen Christchurch bediente sich solcher Imageboards, um seine Tat im Internet anzukündigen und seine Beweggründe zu verbreiten.2 Die Amadeu Antonio Stiftung brachte für den Einsatz gegen rechte Bestrebungen im Netz den Einsatz digitaler Streetworkerinnen und -worker ins Spiel. Die Stiftung fordert, dass Präventionsarbeit nicht nur offline stattfinden dürfe.3 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Nutzung sogenannter Imageboards durch Rechtsradikale? Die Kommunikationsmöglichkeiten haben sich in den vergangenen Jahrzehnten mit der Digitalisierung grundlegend verändert. Tweets, Postings und vieles mehr sind heute ein völlig normaler Weg für viele Bürgerinnen und Bürger, aber auch Vereine, Organisationen oder Unternehmen, um andere zu informieren und auf dem Laufenden zu halten. Auch sogenannte Imageboards, die neben anderen Internetplattformen dem Bereich der sogenannten Social Media zuzurechnen sind, erfahren zunehmend eine größere Verbreitung und werden auch von Straftäterinnen bzw.Straftätern eingesetzt. Bei den sogenannten Imageboards handelt es sich um Online-Plattformen, auf denen die Nutzerinnen und Nutzer anonym Bilder hochladen und kommentieren können. User-Namen existieren hier nicht oder können von den Nutzenden individuell erstellt werden. Teilweise werden zufällige IDs generiert, z. B. bei 4chan oder 8chan, über die sich Nutzende in der Kommunikation aufeinander beziehen können. Die Imageboards werden zwar offiziell von sogenannten Moderatorinnen bzw. Moderatoren begleitet, sind aber dafür bekannt, 1 https://kohlchan.net/ (abgerufen am 11.10.19 11:23) 2 https://www.tagesspiegel.de/politik/tatverdaechtiger-aus-halle-menschen-toeten-und-sich-selbstleidtun /25104378.html# 3 https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/digital-streetwork-paedagogische-interventionen-im-web-20-8393/ Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5248 2 dass kaum Inhalte beanstandet oder gar gelöscht werden. Dies bietet auch Extremisten die Möglichkeit , auch strafrechtlich relevante Inhalte unerkannt und ungestört verbreiten zu können. Auf manchen Plattformen findet sich auch eine Vielzahl von Beiträgen, die als rechtsextremistisch zu bewerten sind. Diese haben in der Regel einen internationalen Kontext und sind zumeist in englischer Sprache verfasst. Eine genauere Lokalisierung der Nutzenden ist dabei nicht möglich. Statistische Erhebungen über Nutzerzahlen und Beiträge aus Deutschland liegen bislang nicht vor. Herkömmliche soziale Medien spielen in der Kommunikation von Rechtsextremisten weiterhin eine große Rolle. Allerdings ist die Verbreitung entsprechender Inhalte u. a. durch verbesserte Löschungsmechanismen der Betreiber deutlich erschwert. Extremisten weichen zunehmend auf alternative Online-Plattformen aus, bei denen die Anonymität der Nutzenden gewährleistet ist und extremistische Inhalte uneingeschränkt veröffentlicht werden können. Sowohl der Zugriff als auch die Strafverfolgung und die Löschung sind auf diesen Plattformen erschwert. Darüber hinaus findet die Kommunikation untereinander häufig nur noch in geschlossenen Nutzergruppen über Messenger- Dienste wie Telegram, WhatsApp oder Discord statt. Eine Spezifikation von Imageboards, die speziell durch Rechtsextremisten genutzt werden, ist nicht bekannt. 2. Wie viele solcher Plattformen sind der Landesregierung bekannt (bitte auflisten)? Die Beantwortung von Anfragen von Mitgliedern des Landtags hat die Landesregierung gemäß Artikel 24 der Niedersächsischen Verfassung (NV) nach bestem Wissen vollständig vorzunehmen. Diesem Verlangen braucht die Landesregierung gemäß Artikel 24 Abs. 3 NV nicht zu entsprechen, soweit zu befürchten ist, dass durch das Bekanntwerden von Tatsachen dem Wohl des Landes Nachteile zugefügt oder schutzwürdige Interessen Dritter verletzt werden. Im vorliegenden Fall könnte durch die Auflistung die weitere operative Bearbeitung erschwert werden , wenn allgemein bekannt würde, welche Seiten/Plattformen speziell von niedersächsischen Sicherheitsbehörden mit Blick auf strafrechtliche und verfassungsfeindliche Inhalte geprüft würden. Dies könnte zum einen dazu führen, dass sich Straftäterinnen/Straftäter auf andere Plattformen zurückziehen (Verdrängung), gegebenenfalls offenbarte Lücken von Extremistinnen und Extremisten könnten gezielt ausgenutzt werden oder aber die Liste könnte in der rechtsextremistischen Szene verbreitet werden und könnte hierdurch das Radikalisierungspotenzial weiter erhöhen. Aus diesen Gründen kann eine Unterrichtung nur in vertraulicher Sitzung erfolgen. 3. Welche Gefahren sieht die Landesregierung, die durch die rechtsradikale Radikalisierung auf solchen Plattformen entstehen könnten? Die rechtsextremistische Szene hat durch das Internet einen Resonanzrahmen, der weit über die sonstigen Möglichkeiten der Vernetzung durch das derzeitige Personenpotenzial hinausgeht. Die Verbreitung rechtsextremistischer Ideologien hat sich durch den Einsatz moderner Medien erheblich vereinfacht und zu einer wirksamen Verlagerung in den virtuellen Raum geführt. Das Internet bietet der rechtsextremistischen Szene zahlreiche Anknüpfungspunkte, um zielgruppengerecht Personen für fremdenfeindliche, rassistische und antisemitische Inhalte zu erreichen. Auf diversen Internetplattformen werden in zum Teil exzessiver Form hasserfüllte und menschenverachtende Einträge eingestellt. Durch die virale Verbreitung solcher Beiträge dringt der Rechtsextremismus tiefer in die Mitte der Gesellschaft. Dabei wirken bestimmte Internetplattformen als sogenannte Echokammern. Innerhalb dieser geschlossenen Systeme finden Menschen Informationen vor, die ihre bestehenden Ansichten verstärken, ohne eine Korrektur durch eine demokratische Öffentlichkeit. Dies kann die politische und soziale Polarisierung und rechtsextremistische Einstellungsmuster verstärken und zur Radikalisierung beitragen. Auf den betreffenden Plattformen erfolgt teilweise eine unreflektierte Verbreitung rechtsextremistischer Ideologie oder von entsprechenden Verschwörungstheorien. Nicht selten versuchen einzelne Nutzende, den Diskurs in ihrem Sinne zu beeinflussen und die Diskussion in eine bestimmte Richtung zu lenken. Unter den Nutzenden ist auch eine Abwertung bestimmter gesellschaftlicher Grup- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5248 3 pen zu beobachten, insbesondere von Ausländern, Juden und demokratischen Politikern. Durch das weitgehende Fehlen einer Kontrollinstanz in diesen abgeschotteten User-Gruppen, die als Korrektiv fungieren könnte, kann sich hier eine Radikalisierung der Nutzenden schneller und relativ unbemerkt vollziehen. In der Anonymität der Imageboards fühlen sich die Nutzenden sicher und frei von Konventionen. Es kann hierbei zu einem gegenseitigen „Überbieten“ im virtuellen Raum mit immer extremeren Ansichten und Forderungen kommen, die im Extremfall zu einem Ausleben bzw. zu einer Ausführung in der realen Welt führen können. 4. Welche weiteren Internetplattformen nutzen Rechtsradikale für ihre Vernetzung, den Austausch und die Verbreitung von Informationen im Internet (bitte auflisten)? Allgemein ist bekannt, dass durch Personen bzw. Gruppen der rechten Szene u. a. Social Media- Profilseiten, Messenger, Chatrooms, Webseiten und Blogs/Foren zur Kommunikation genutzt werden . Im Rahmen von Ermittlungsverfahren sind bei der niedersächsischen Polizei Facebook, Twitter , Instagram, WhatsApp, Telegram, vk.com, Threema und YouTube bekannt geworden. Eine weitergehende Unterrichtung kann nur in vertraulicher Sitzung erfolgen. Die Begründung der Vertraulichkeit wurde in der Beantwortung der Frage 2 bereits erläutert. 5. Wie reagiert die Landesregierung, wenn sie Kenntnis über rechtsradikale Radikalisierungsentwicklungen auf sogenannten Imageboards oder anderen Online-Plattformen und -Spielen erhält? 6. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um die Verbreitung strafrechtlich relevanter Dokumente und Dateien auf sogenannten Imageboards oder anderen Online-Plattformen und -Spielen zu verhindern? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammenfassend beantwortet. Werden durch den niedersächsischen Verfassungsschutz Hinweise auf Imageboards oder andere Online-Plattformen und -Spiele festgestellt, erfolgt eine weitere gezielte Bearbeitung und Auswertung . Ziel ist es hierbei, netzwerkartige Strukturen aufzudecken und die Protagonisten zu identifizieren , um eine weitergehende Bewertung vornehmen zu können. Bei der Feststellung von strafrechtlich oder gefährdungsrelevanten Inhalten erfolgt eine Weitergabe der Informationen an die Polizei. Bei der Landespolizei werden bei Vorliegen entsprechender Erkenntnisse unter Maßgabe der rechtlichen Voraussetzungen Gefahrenermittlungen oder strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet . Konkrete Ermittlungsmaßnahmen werden sachgerecht und orientiert an den im Einzelfall vorliegenden Erkenntnissen auszurichten sein. Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben nach Maßgabe der Strafprozessordnung Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. So werden bei Feststellung strafrechtlich relevanter Inhalte diese beweiserheblich gesichert und Bestandsdaten zum Urheber im Rahmen der Möglichkeiten erhoben. Im Ergebnis kann es zu Löschungen, Sperrungen und vergleichbaren Maßnahmen kommen . Bei Betroffenen oder Beschuldigten werden entsprechende internetfähige Geräte im Einzelfall sichergestellt oder beschlagnahmt. Daneben wird auf die Antworten zu den Fragen 8, 14 und 15 hingewiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5248 4 7. Wie oft ergaben sich in den letzten drei Jahren Anfangsverdachte auf sogenannten Imageboards oder anderen Online-Plattformen und -Spielen für politisch rechts motivierte Straftaten in Niedersachsen? 8. Wie viele politisch rechts motivierte Straftaten wurden in den letzten drei Jahren in Zusammenhang mit sogenannten Imageboards oder anderen Internet-Plattformen und - Spielen von niedersächsischen Behörden festgestellt, erfasst und/oder verhindert? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammenfassend beantwortet. In Niedersachsen werden seitens der Staatsanwaltschaften erst seit Mitte des Jahres 2018 rechts motivierte Straftaten statistisch erfasst. Daneben erfolgt jedoch keine gesonderte statistische Erfassung von Taten, die darüber hinaus auch einen Bezug zu sogenannten Imageboards oder sonstigen Online-Plattformen und -Spielen aufweisen. Eine händische Auszählung der in Betracht kommenden Verfahren übersteigt das im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage Zumutbare und Leistbare. Im Bereich der Polizei wird weder eine gesonderte Statistik im Sinne der Fragestellungen geführt noch besteht in den polizeilichen Auskunftssystemen die Möglichkeit der gezielten Auswertung nach Imageboards bzw. anderen Online-Plattformen zur Beantwortung der Fragestellung. Straftaten der politisch motivierten Kriminalität werden gemäß den Regelungen zum Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) erfasst. – Seit Bestehen des KPMD-PMK bis zum 31.12.2018 gab es im niedersächsischen Tatmittelkatalog den Begriff „Elektronisches Dokument Internet“, zu dem alle Straftaten mit Internetbezug erfasst werden konnten. Im Ergebnis einer aktuellen Erhebung durch das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen sind für das Jahr 2016: 368 Fälle, 2017: 278 Fälle und für 2018: 207 Fälle mit Straftaten der politisch motivierten Kriminalität - rechts - und diesem Tatmittel registriert. Eine nähere Eingrenzung des Bereiches „Internet“ erfolgte dabei nicht. – Am 01.01.2019 wurde ein bundesweit einheitlicher Tatmittelkatalog eingeführt, der unter dem Oberbegriff „Informationstechnik“ die Unterbegriffe „Internet“, „Direktnachricht Internet“ und „Soziales Netzwerk“ enthält. Darunter sind u. a. Kurznachrichten wie SMS, MMS, E-Mail etc., z. B. Messenger Dienste wie „whatsapp“, „Threema“ („Direktnachricht Internet“), z. B. Facebook, Twitter, Instagram, YouTube (Soziales Netzwerk) und alle Straftaten, die im/mittels Internet begangen wurden, zu subsumieren. Mit Stand 11.11.2019 sind im Ergebnis einer Erhebung des LKA Niedersachsen auf der Basis des dynamischen, d. h. der fortwährenden Veränderung unterliegenden Datenbestands, in einem Zusammenhang mit Straftaten der politisch motivierten Kriminalität - rechts - stehend, 250 Fälle zum Thema „Internet“, 156 Fälle zum Thema „Direktnachricht Internet“ und 98 Fälle zum Thema „Soziales Netzwerk“ erfasst, wobei zu berücksichtigen ist, dass Mehrfachnennungen aus dem vorgenannten Tatmittelkatalog möglich sind. Eine automatisiert gestützte Auswertung des KPMD-PMK nach einzelnen sozialen Netzwerken, Internetportalen oder Imageboards ist aus den vorgenannten Gründen nicht möglich. Imageboards sind gemäß dem LKA Niedersachsen im Rahmen des KPMD-PMK in Niedersachsen bislang nicht bekannt geworden. Bekannt gewordene Straftaten wurden mittels WhatsApp-, Facebook -, Twitter- oder Instagram-Einträgen begangen oder waren auf den Inhalt einzelner Homepages zurückzuführen. 9. Hat die niedersächsische Polizei, der Verfassungsschutz und Justizbehörden Expertinnen und Experten für sogenannte Imageboards oder andere Internet-Plattformen und - Spiele? Wenn ja, seit wann und wie viele? Wenn nein, ist die Einstellung solcher Expertinnen und Experten geplant? Bei den niedersächsischen Justizbehörden gibt es keine Zuständigkeitskonzentration für den Bereich der Imageboards bzw. anderer Internet-Plattformen und -Spiele. Derartige Verfahren werden von allen Dezernentinnen und Dezernenten bearbeitet, soweit sie nicht in die Zuständigkeit der drei Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5248 5 niedersächsischen Zentralstellen für Internet- und Computerkriminalität fallen. Mit diesen Zentralstellen und der landesweit zuständigen Zentralen Stelle Organisierte Kriminalität und Korruption bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle ZOK stehen allerdings spezialisierte Dienststellen zur Verfügung , die beratend tätig werden können. Die Betrachtung und Auswertung gängiger Social Media-Plattformen, dazu gehören auch Imageboards , Medienplattformen, Foren und Gaming-Communitys, sind Bestandteile klassischer polizeilicher Ermittlungstätigkeiten der Polizei Niedersachsen bei Verfolgung von Cyberkriminalität. Polizeiliche Recherchen für Internet-Plattformen inklusive sogenannter Imageboards werden in den regionalen Polizeidirektionen in den Polizeiinspektionen bzw. in der Polizeidirektion Hannover im Zentralen Kriminaldienst sowie den Zentralen Kriminalinspektionen in unterschiedlicher organisatorischer Ausprägung wahrgenommen, z. B. durch Task Forces, Teams Cybercrime, DV-Gruppen oder IT-Spezialisten. Deshalb sind in der Landespolizei Kompetenzen bei allen im Cyber-Ermittlungsbereich eingesetzten Vollzugsbeamten und Tarifbeschäftigten in unterschiedlichen Ausprägungen vorhanden. In diesem Kontext wird auf die aktuelle Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Cyberkriminalität in Niedersachsen“ (Drs. 17/4789) hingewiesen. Im Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen werden im Rahmen von anlassunabhängigen Recherchen Imageboards, wenn strafbare Inhalte erkannt werden, einzelfallabhängig einer Überprüfung unterzogen. Im Dezernat 38, Zentralstelle IuK-Kriminalität (Cybercrime), erfolgt eine Operative Analyse in Ermittlungsverfahren des LKA Niedersachsen und die Ermittlungsführung in herausragenden Fällen der Cybercrime. Darüber hinaus werden anlassunabhängige Recherchen nach strafrechtlich oder gefahrenabwehrrechtlich relevanten Sachverhalten in Datennetzen durchgeführt und Polizeibehörden und -dienststellen fachbezogen unterstützt. Daneben ist die Landespolizei seit dem Jahr 2011 aktiv in den sozialen Netzwerken präsent. Die Anzahl der Accounts ist kontinuierlich auf nunmehr 89 Präsenzen auf Facebook, Twitter, Instagram und YouTube gewachsen. Mittlerweile betreuen allein zehn hauptamtliche studierte Kommunikations - oder Medienwissenschaftler als sogenannte Social-Media-Manager die niedersächsischen Kanäle. Neben der Nachwuchsgewinnung, der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit und der Fahndung hat auch die Prävention eine wesentliche Bedeutung. Zusammen mit den Aspekten der Vertrauensförderung und der Unterstützung eines aktiven Dialogs mit den Bürgerinnen und Bürgern hat die digitale polizeiliche Präsenz folglich das Ziel, sowohl präventiv als auch regulierend zu wirken. Ergänzend zu den funktionalen Accounts stellt sich die niedersächsische Polizei den Kriminalitätsentwicklungen im digitalen Raum zudem mit dem Ansatz des digitalen Community Policings. Hierbei wird Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten die Möglichkeit eingeräumt, dienstlich in sozialen Netzwerken offen erkennbar und ansprechbar zu sein. Derzeit sind 19 Beamtinnen und Beamte vor allem auf Facebook und Instagram bürgernah im digitalen Raum aktiv. Um den Polizistinnen und Polizisten einsatzbegleitend vor Ort zu helfen, noch professioneller und sicherer zu handeln, hat die Landespolizei im Jahr 2019 in einem ersten Schritt 13 sogenannte Intel Officer eingestellt. Dabei werden Nachrichten durch Informationen aus frei verfügbaren, offenen Quellen im digitalen Raum gewonnen, um diese in Echtzeit einsatzunterstützend zu analysieren, auszuwerten und zu bewerten. Ziel ist es, Erkenntnisse im Zeitraum zwischen dem Notruf und dem Eintreffen des Streifenwagens am Einsatzort an die eingesetzten Beamtinnen und Beamten zu übermitteln. Auf diesem Weg werden potenzielle Gefahren für das konkrete Einsatzgeschehen frühzeitig erkannt und minimiert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des niedersächsischen Verfassungsschutzes haben neben den bekannten Internetplattformen in allen Fachbereichen, die mit Internetauswertung beschäftigt sind, auch die neuesten technischen Entwicklungen im Internet stets im Blick. Unabhängig davon ist geplant, die Internetkompetenz weiterhin zu stärken. Hierfür werden mittelfristig 14 weitere Stellen für die Internetbearbeitung geschaffen. Davon werden zwölf Stellen für Sachbearbeiterinnen /Sachbearbeiter, verteilt auf die unterschiedlichen Phänomenbereiche, besetzt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5248 6 10. Wie werden Beamtinnen und Beamte der niedersächsischen Sicherheitsbehörden und der Justiz zu diesen Themen aus- und fortgebildet? Der Landespräventionsrat im Justizministerium führt wiederkehrend Informations- und Sensibilisierungsveranstaltungen in Kooperation mit den Bildungseinrichtungen der niedersächsischen Justiz sowie im Rahmen der Deutschen Richterakademie zu Erkennen und Umgang von Rechtsextremismus durch. Aktuell erarbeitet das Ministerium ein Fortbildungsangebot zum Umgang mit rechter Hetze (Hate-speech) für die Staatsanwaltschaften. Inwieweit Imageboards thematisiert werden, wird sich im Rahmen des Konzeptionierungsprozesses entscheiden. Recherchen in Internetplattformen und sozialen Netzwerken sind in der Polizei Niedersachsen sowohl im Bereich der Ausbildung als auch in der Fortbildung thematisch verankert. In der Ausbildung wird vorrangig der Fokus auf bekannte und häufig genutzte soziale Netzwerke gelegt. Das Angebot in der Fortbildung ist zusätzlich auf die jeweilige Zielgruppe (Einsatz- und Führungskräfte, Staatsschutz , Eigentumskriminalität, Pressesprecher sowie Angehörige von Social Media-Teams bzw. sogenannte Intel Officer) orientiert. Hier werden in den unterschiedlichen Seminaren gesondert Hinweise gegeben und einsatz- bzw. deliktsbezogen die jeweils relevanten Portale, Foren und Netzwerke vorgestellt. – Aus- und Fortbildungskonzept „Cybercrime“ Insbesondere im neuen Curriculum, das mit Wirkung vom 01.04.2018 eingeführt worden ist, ist der Bereich Cybercrime und digitale Ermittlungen im Studium an der Polizeiakademie Niedersachsachsen erheblich ausgeweitet worden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich die curricularen Inhalte an den Erfordernissen der Erstverwendung in der Sachbearbeitung des Einsatz- und Streifendienstes (ESD) sowie des polizeilichen Ermittlungsdienstes (KED/ZKD) ausrichten. Darüber hinaus ist nach altem Curriculum die „vertiefende Spezialisierung“ zum 01.10.2019 mit einer Studiengruppe am Studienort Nienburg pilotiert worden. Die Möglichkeiten digitaler Ermittlungen werden hier noch intensiver betrachtet. Eine Umsetzung im neuen Curriculum ist ab 01.10.2020 mit jeweils einer Studiengruppe jedes Studienganges an jedem der drei Studienorte vorgesehen. In der Fortbildung der Landespolizeibeamtinnen und -beamten wird das Thema umfassend abgebildet . Im Aus- und Fortbildungskonzept Cybercrime/Digitale Spuren erfolgt eine modular aufbauende Qualifizierung in verschiedenen Qualifizierungsstufen. In der Qualifizierungsstufe der Ersteinschreitenden wird der Themenkomplex „Internet und Soziale Netzwerke“ durch Multiplikatoren sowohl in den Grundmodulen als auch wiederkehrend alle drei bis fünf Jahre in den Erhaltungsmodulen an alle ca. 10 000 Angehörigen dieser Zielgruppe vermittelt. In der Qualifizierungsstufe der Sachbearbeitenden im weiteren Sinne erfolgt zunächst eine Grundqualifizierung durch Teilnahme an deliktsspezifischen und deliktsübergreifenden Cybercrime-Grundmodulen. In diesen Seminaren wird insbesondere auf den allgemeinen Umgang bei der Ermittlung in sozialen Netzwerken abgestellt . Dargestellt werden Ermittlungsmethoden, die auf unterschiedliche Netzwerke, Foren oder Portale anzuwenden sind. Zu den genannten Grundmodulen finden wiederkehrend alle drei bis fünf Jahre deliktsspezifische oder deliktsübergreifende Erhaltungsfortbildungen statt. Darauf aufbauend erfolgt eine Vertiefung der Inhalte unter unterschiedlichen Aspekten in weiterführenden Cybercrime- Aufbaumodulen. In der Qualifizierungsstufe der Sachbearbeitenden im engeren Sinne ist das abgefragte Thema ebenfalls Inhalt der Grundqualifizierung. Hier wird schwerpunktmäßig inhaltlich auf die offene und verdeckte Informationsgewinnung im Internet und in sogenannten Darknets eingegangen . Auch hier wird der Fokus nicht explizit auf einzelne Netzwerke, Boards oder Portale gelegt, sondern es werden generell auf alle Medien anzuwendende Ermittlungsmethoden dargelegt. Eine Vertiefung erfolgt auch für diese Zielgruppe über weitere Seminartypen. – Aus- und Fortbildungskonzept „Social Media“ Auch in einzelnen Seminaren und Webinaren nach dem Aus- und Fortbildungskonzept Social Media werden Fortbildungsinhalte im Sinne der Anfrage thematisch behandelt. Hier sind Fortbildungsveranstaltungen wie der E-Learningkurs Social Media zu nennen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5248 7 – Fortbildungen im Deliktsbereich der politisch motivierten Kriminalität In den Fortbildungsveranstaltungen im Deliktsbereich der politisch motivierten Kriminalität werden die Ermittlerinnen und Ermittler im Grundmodul Staatsschutz in der Recherche im Internet, in sozialen Netzwerken und Foren speziell unterwiesen. Dabei können auch Fortbildungsveranstaltungen aus dem Fortbildungskonzept Cybercrime/digitale Spuren belegt werden. In den Dienststellen vor Ort erfolgt die Unterstützung der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter durch die Analysestellen und das Landeskriminalamt Niedersachsen. – Fortbildungen im Bereich der Einsatzbewältigung In Führungskräfteseminaren zur Einsatzbewältigung von besonderen Sofortlagen (z. B. Amok-, Bedrohungs -, Geiselnahme- und terroristischen Lagen bzw. sogenannten Lebensbedrohlichen Einsatzlagen ), die regelmäßig eine besondere Aufbauorganisation erfordern, werden sowohl für Führungskräfte der ersten Phase als auch für Führungskräfte in der Phase 2 die Bedeutung und Möglichkeiten im Bereich von Sozialen Medien thematisiert sowie Aufbau- und Ablauforganisation für diesen Bereich erörtert. Dies betrifft neben der reinen Öffentlichkeitsarbeit in Sozialen Medien insbesondere auch den Bereich der Open Source Intelligence, also der Informationsgewinnung aus öffentlich zugänglichen Quellen zur Einsatz- und Ermittlungsunterstützung in Echtzeit. Im Bereich der Verhandlungsgruppenfortbildung sowie der Fortbildung für Erstsprecher (Kommunikation mit Tätern in o. g. Einsatzlagen) ist die Kommunikation in und mittels Sozialer Medien sowie in Onlinespielen ebenfalls Bestandteil der Fortbildung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des niedersächsischen Verfassungsschutzes wird regelmäßig die Möglichkeit gegeben, sich an der Akademie für Verfassungsschutz in fachspezifischen Kursen fortzubilden . So werden in Anwenderkursen z. B. zu den Themen „Open Source Intelligence“ oder „Operative Nutzung Internet“ (ONI) Fachkenntnisse im Sinne der Frage vertieft und ausgebaut. 11. Wird die Landesregierung die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Radikalisierung rechtsradikaler Täterinnen und Täter durch sogenannte Imageboards oder andere Internet-Plattformen und -Spiele vorantreiben und finanziell unterstützen? Wenn ja, wie? Es sind derzeit keine entsprechenden Maßnahmen im Sinne der Fragestellung geplant. 12. Wie steht die Landesregierung dazu, Sozial- und Präventionsarbeit gegen Antisemitismus , Rassismus und rechte Gewalt im Netz auszubauen, und was tut die Landesregierung bisher in diesem Bereich? Die politisch motivierte Kriminalität und der Extremismus in jeglicher Form stellen die Gesellschaft, die Sicherheitsbehörden sowie den Staat allgemein vor Herausforderungen. Die Landesregierung nebst ihren Behörden und Einrichtungen geht unter Nutzung aller rechtsstaatlich gebotenen Mittel konsequent gegen jede Form von Gewalt, Kriminalität und Extremismus vor. Dazu gehören Maßnahmen im Kontext der Gefahrenabwehr, Strafverfolgung, aber insbesondere auch der Prävention. Es werden Angebote, Maßnahmen und Projekte, die demokratieerziehende Wirkung entfalten, zu einer demokratischen Gestaltung der Gesellschaft beitragen und sich gegen extremistisches Gedankengut richten, geführt bzw. unterstützt. So fördert das Land auf der Grundlage der zum 31.12.2019 auslaufenden „Richtlinie Demokratie und Toleranz“ Maßnahmen, die sich gegen Fremdenfeindlichkeit , Rassismus, Antisemitismus und jede Form von Diskriminierung und Ausgrenzung wenden. Ab 2020 wird die neue „Richtlinie Teilhabe und Zusammenhalt“ Fördergrundlage sein. Wenngleich diese im Sinne der Frage mitunter nicht ausschließlich auf Sozial- und Präventionsarbeit im Netz bezogen sind, wird insofern ergänzend auf aktuelle Antworten der Landesregierung zu Kleinen Anfragen „Bewilligung von Maßnahmen gegen Extremismus in Niedersachsen“ (Drs. 18/770), „Linksextremismus in Niedersachsen“ (Drs. 18/2115), „Antisemitistische Anschläge und Übergriffe im zweiten Halbjahr 2018“ (Drs. 18/2696) und „Antisemitische Straftaten“ Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5248 8 (Drs. 18/2826) hingewiesen, da diese angesichts ihrer Wirkungskraft nicht vom Internet losgelöst zu betrachten sind. Eingrenzend ist unter Bezugnahme auf die Antwort zu Frage 3 zu konstatieren, dass rechtsextreme Agitation nicht nur analog, sondern auch digital stattfindet und sich dadurch schneller und weiter verbreitet als in der Vergangenheit. Maßnahmen der Prävention konkret im Online-Bereich bereitzustellen und die Möglichkeiten des Internets zu nutzen, ist daher ein wichtiger Aspekt eines ganzheitlichen Präventions- und Bekämpfungsansatzes gegen Antisemitismus, Rassismus und rechte Gewalt. Im Auftrag des Kultusministeriums wurden 2017 umfangreiche Unterrichtsmaterialien zum Thema „Fake News und Social Bots im digitalen Zeitalter“ für den Einsatz in Jahrgang 10 des Sekundarbereichs I/BBS sowie für den Sekundarbereich II entwickelt. Eines der drei Themenmodule befasst sich hierbei mit rechtsextremistischen Inhalten in sozialen Netzwerken. Zudem gibt es regelmäßig, z. B. im Rahmen von Fachtagungen, Fortbildungsangebote für Lehrkräfte zu relevanten Themenfeldern wie beispielsweise „Hate Speech“ oder „Fake News“. Der niedersächsische Verfassungsschutz bietet auf seiner Internetpräsenz umfangreiches Informationsmaterial auch zu Präventionsangeboten der Behörde. Darüber hinaus erfolgte die Einrichtung der Internetseite des Aussteigerprogramms „Aktion Neustart“ (www.aktion-neustart.de). Über diese sowie über die dazu gehörigen Auftritte in den sozialen Medien werden u. a. Personen aus der extremistischen Szene proaktiv angesprochen. Auch im Bereich der Polizei Niedersachsen ist die kritische Auseinandersetzung mit Feindbildern extremistischer Ideologien, so auch mit antisemitischen Stereotypen sowie rassistischen und gewaltverherrlichenden Inhalten und Überzeugungen, ein wichtiger Teil der durch Handlungskonzepte und Maßnahmen hinterlegten Präventionsarbeit insbesondere der Präventionsstelle Politisch Motivierte Kriminalität (PPMK), die 2014 im LKA Niedersachsen eingerichtet wurde. Daneben wurde die Funktion Ansprechpersonen PMK-Prävention für die PPMK in jeder Staatsschutzdienststelle eingerichtet , die im Zusammenwirken insbesondere mit den weiteren sicherheitsbehördlichen Präventionsakteuren vor Ort die zuständigen Ansprechpersonen für die Umsetzung der PMK-bezogenen Präventionsarbeit sind. Als Maßnahmen sind vor allem Sensibilisierungsmaßnahmen von verschiedenen Zielgruppen (u. a. Jugendsozialarbeiterinnen/Jugendsozialarbeiter, Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter schulischer Einrichtungen, der Justiz sowie weiterer kommunaler Einrichtungen) zu den Themenfeldern Radikalisierungsprävention/Islamismus/Rechtsextremismus zu nennen, die auch Feindbilder in extremistischen Ideologien wie z. B. Antisemitismus zielgerichtet thematisieren und hierbei auch die Radikalisierungsgefahren via Internet und soziale Netzwerke beleuchten. Auch innerhalb von Fachtagungen werden rechtsextremistische Radikalisierungsgefahren, nicht zuletzt im Netz, thematisiert. Im Hinblick auf die internetbezogene Extremismusprävention sind insbesondere das Medienpaket „Mitreden! Kompetent gegen Islamfeindlichkeit, Islamismus und dschihadistische Internetpropaganda “ sowie die DVD „Radikal“ herauszustellen. Beide Materialien dienen explizit der Aufklärung über (Rechts-)Extremismus im Netz, wenden sich gezielt an Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und werden durch die PPMK in der Präventionsarbeit eingesetzt. So hat die PPMK unter Verwendung des Films „Radikal“ beispielhaft ein Workshop-Konzept „Radikalisierung und Rechtsextremismus “ für Schulen erarbeitet und an betroffenen Schulen bereits durchgeführt. 13. Wie steht die Landesregierung zu der Idee sogenannter Online-Streetworker? Plant sie solche einzuführen oder ein alternatives Konzept zu etablieren? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Aktuell bestehen keine Planungen zur Einführung von sogenannten Online-Streetworkern. Der Landespräventionsrat macht es sich zur Aufgabe, fortlaufend Präventionsansätze und -maßnahmen zu sichten und in die Gestaltung der Präventionslandschaft in Niedersachsen einfließen zu lassen. Dies trifft auch auf Möglichkeiten der Online-Prävention und ihrer Verknüpfung mit analogen Präventions- und Interventionsinstrumenten zu. Direkte Ansprachen und Ansprechbarkeit im Onlinebereich zur Verfügung zu stellen, können dabei geeignete Instrumente sein. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5248 9 14. Was tut die Landesregierung, um die Betreiber von Online-Plattformen und -Spielen und sogenannten Imageboards zu ermitteln, um das Verbreiten strafrechtlich relevanter Inhalte zu verhindern und Plattformen gegebenenfalls vom Netz zu nehmen? Ergänzend und unter Hinweis auf die Antwort zu den sachbezogenen Fragen 5 und 6 ist festzuhalten , dass die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen und die Durchführung weitergehender strafprozessualer Maßnahmen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für mindestens eine verfolgbare Straftat im Zusammenhang mit Imageboards oder sonstigen Online-Plattformen und -Spielen voraussetzen. Ergibt sich ein Anfangsverdacht in diesem Sinne gegen einen Betreiber einer entsprechenden Online-Plattform, stehen im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen im Einzelfall die Mittel der Strafprozessordnung zur Verfügung (Durchsuchung, Vernehmungen etc.) Bei Vorliegen entsprechender Erkenntnisse unter den rechtlichen Voraussetzungen werden Ermittlungsverfahren eingeleitet, bei denen es in der Folge darum geht, den bzw. die Betreiber des betreffenden Imageboards o. Ä. festzustellen. Mit der Kenntnis über strafrechtlich relevante Inhalte wird an den Provider herangetreten und werden die Bestandsdaten von Nutzenden angefragt. Ziel ist insgesamt, in einem rechtstaatlichen Verfahren die Löschung der Plattform, des Postings oder des Threads zu erreichen. 15. Welche Handhabe hat die Landesregierung, um gegen solche Seiten vorzugehen? Und reichen diese Möglichkeiten nach Ansicht der Landesregierung aus? Wenn nein, was tut sie, um in diesem Bereich künftig besser agieren zu können? Die Betreiber sozialer Netzwerke sind nach der Störerhaftung im Zivilrecht (§§ 1004 Abs. 1 und 823 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) sowie nach § 3 des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu löschen bzw. den Zugang zu ihnen zu versperren. Auch sind die Betreiber nach dem NetzDG verpflichtet, im Fall der Entfernung die Inhalte zu Beweiszwecken zu sichern und für die Dauer von zehn Wochen zu speichern. Die Opfer sind zu benachrichtigen . Es fehlt an einer Identifizierungspflicht für die Nutzerinnen und Nutzer von Internetplattformen . Diese gesetzlichen Lücken müssen durch die Änderung von Bundesgesetzen geschlossen werden, dafür trägt der Bund die Verantwortung. Darüber hinaus sollten die Pflichten der Betreiber, mit staatlichen Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden zu kooperieren, ausgeweitet werden. Die Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder haben sich auf ihrem Sondertreffen im Oktober 2019 in einer gemeinsamen Abschlusserklärung darauf verständigt, gesetzliche Lücken zu schließen. Um den Zugriff auf Betreiber von Plattformen zu erleichtern, sollen darüber hinaus gesetzliche Regelungen geprüft werden, die die Diensteanbieter verpflichten, die Server der Internetplattformen für die Dienstleistungen gegenüber europäischen Nutzerinnen und Nutzern auch in der Europäischen Union zu betreiben. Neben diesen gesetzlichen Änderungen haben sich die Innenminister - und -senatoren darauf verständigt, die Verfahren zur Verfolgung von Straftaten im Bereich der Verbreitung rechtswidriger Inhalte durch die Schaffung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften oder durch die verstärkte Nutzung des beschleunigten Verfahrens gemäß §§ 417 ff. der Strafprozessordnung zu beschleunigen. Das öffentliche Interesse an der Verfolgung etwa von Hasskriminalität soll verstärkt bejaht werden, sodass weniger Verfahren eingestellt werden. Sofern ein Anfangsverdacht einer Straftat gegen einen Betreiber einer entsprechenden Seite bejaht wird, stehen außerdem die Mittel der Strafprozessordnung zur Verfügung, die gegebenenfalls auch im Wege der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen verfolgt werden können. Die Durchsetzung von Löschungsverpflichtungen und Einziehungsanordnungen gegenüber den Betreibern setzt ein rechtskräftiges Urteil voraus. (Verteilt am ) (Verteilt am 05.12.2019) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg und Christian Meyer (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Hat die Landesregierung rechtsradikale und antisemitische Bestrebungen auf Imageboards wie 4Chan und anderen Internetplattformen im Blick?