Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5258 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Christian Meyer, Anja Piel, Belit Onay, Imke Byl und Dragos Pancescu (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Einordnung des Todes von A. B. am 31.10.2012 in die polizeiliche Kriminalstatistik Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Christian Meyer, Anja Piel, Belit Onay, Imke Byl und Dragos Pancescu (GRÜNE), eingegangen am 05.11.2019 - Drs. 18/5019 an die Staatskanzlei übersandt am 07.11.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 03.12.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Am 31.10.2012 wurde der Leichnam des 44-jährigen Mordopfers A. B. aus dem Maschsee in Hannover geborgen. Der Täter lockte sie, nachdem sie sich laut Zeugenaussagen über seine rechte Gesinnung lustig gemacht habe, in seine Wohnung und ermordete sie dort mit einer Machete. Er veröffentliche u. a. rechte Rapmusik, gewaltverherrlichende Gedichte, betrieb rechte Internetseiten und verherrlichte Online die Taten des rechtsextremen Terroristen Anders Breivik. Er wurde zu zwölf Jahren Haft verurteilt, nachdem er aufgrund einer Persönlichkeitsstörung und Drogen- und Alkoholabhängigkeit für nur vermindert schuldfähig befunden wurde. 1. Ist das oben angesprochene Tötungsdelikt in der polizeilichen Statistik als Politisch motivierte Kriminalität -rechts- geführt? 2. Wenn nein, welche Begründung liegt dieser Einschätzung zugrunde? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenfassend beantwortet. Nein, unter Berücksichtigung des Motivs und der Persönlichkeitsstörung des Täters erfolgte keine Einstufung der Tat im Sinne des bundeseinheitlichen Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität “. Der Täter trug sich in der Zeit vor der Tat mit dem Gedanken, den Tod eines Menschen verursachen und miterleben zu wollen. Täter und Opfer kannten sich aus der Drogenszene und haben teilweise ihre Freizeit gemeinsam verbracht. Bei passender Gelegenheit setzte er seine Gedanken um. 3. Geht die Landesregierung bei der Tötung von A. B. von einem rassistischen oder fremdenfeindlichen Motiv aus? 4. Wenn nein, von welchem Motiv geht die Landesregierung aus? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenfassend beantwortet. Nach den Feststellungen des Landgerichts - Schwurgerichts - Hannover in seinem rechtskräftigen Urteil vom 23.10.2013 kann nicht von einem rassistischen oder fremdenfeindlichen Motiv des Verurteilten ausgegangen werden. Dieser litt zum Tatzeitpunkt an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung mit dissozialen, paranoiden und narzisstischen Anteilen. Auch wenn der Verurteilte über rechtsradikale Ansichten verfügte, Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5258 2 sah die Kammer hinsichtlich der Mordmerkmale den einzigen Zweck der Tat darin, einen anderen Menschen zu töten, ihm beim Sterben zuzusehen und ihn dabei zu beherrschen. Keinen Anlass für die Tötung sah die Kammer in dem Umstand, dass sich die Getötete vor der Tat über die rechtsradikale Gesinnung des Verurteilten lustig gemacht hatte, dies habe lediglich den Weg für die Durchsetzung des seit Jahren bestehenden Tötungswunsches geebnet. 5. Plant die Landesregierung eine Untersuchung und eventuelle Neubewertung des Falles ? 6. Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 5 und 6 werden zusammenfassend beantwortet. Eine erneute Befassung der Justiz mit dem Verfahren ist schon aufgrund des Grundsatzes „ne bis in idem“ nicht möglich. Unabhängig davon besteht aufgrund der durch das Landgericht Hannover getroffenen Feststellungen kein Anlass für eine Untersuchung und Neubewertung des Falles. Es gibt trotz einer möglichen rechtsradikalen Gesinnung des Verurteilten keine Anhaltspunkte, die Tat anders zu beurteilen. (Verteilt am 06.12.2019) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Christian Meyer, Anja Piel, Belit Onay, Imke Byl und Dragos Pancescu (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Einordnung des Todes von A. B. am 31.10.2012 in die polizeiliche Kriminalstatistik