Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5261 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Angriff auf Polizeibeamte in Bremervörde Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD), eingegangen am 29.10.2019 - Drs. 18/4985 an die Staatskanzlei übersandt am 07.11.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 03.12.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Der Weser-Kurier berichtete am 23. Oktober 2019 in seiner Onlineausgabe1 über einen Streit zwischen zwei Gruppen, der sich am Vortag ereignet habe. An dem Streit seien auch Angehörige von Familienclans beteiligt gewesen. Drei herbeigerufene Polizisten hätten vor Ort zunächst niemanden angetroffen. Dann hätten sich die Streitparteien von zwei Seiten genähert. Bei dem Einsatz seien drei Polizisten verletzt worden. Ein Polizeibeamter sei von einem 26-Jährigen ins Gesicht geschlagen und gewürgt worden. Zur Verstärkung gerufene Polizisten hätten die Lage beruhigen können. Gegen zwei Personen seien Strafverfahren eingeleitet worden. 1. Welche Verletzungen haben die angegriffenen Polizisten jeweils davongetragen? Die drei Polizeivollzugsbeamten (PVB) erlitten Schürfwunden, Prellungen, Würgemale am Hals und beklagten Kopfschmerzen. Zudem leidet ein PVB unter anhaltenden Schlafproblemen. 2. Konnten die Polizisten ihren Dienst fortsetzen? Falls Dienstunfähigkeit eingetreten sein sollte: Wie lange sind die jeweiligen Polizeibeamten voraussichtlich dienstunfähig? Die PVB beendeten ihre Dienstschicht und suchten zur Versorgung und Dokumentation ein örtliches Krankenhaus auf. Ein PVB wurde für einen, ein anderer für drei Tage dienstunfähig geschrieben . 3. Wie viele Polizeibeamte waren an dem Polizeieinsatz beteiligt? Bei dem anfangs gemeldeten Ausgangssachverhalt wurden zunächst vier PVB eingesetzt. Als Verstärkung wurden neun weitere Einsatzkräfte aus den Nachbardienststellen hinzugezogen. 4. Wie viele Personen waren in den jeweiligen Gruppen an dem Streit beteiligt? Laut bisherigem Ermittlungsstand waren auf jeder Seite acht bis zehn Personen am Grundsachverhalt beteiligt. 1 https://www.weser-kurier.de/region/wuemme-zeitung_artikel,-drei-polizisten-bei-streit-zweier-gruppen-inbremervoerde -verletzt-_arid,1869722.html. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5261 2 5. Wie viele dieser Personen wurden gewalttätig? Die Ermittlungsverfahren richten sich gegen zwei Beschuldigte aus einer der beiden Gruppierungen . 6. Welche Nationalität, gegebenenfalls welchen Migrationshintergrund und welchen Aufenthaltsstatus haben die an dem Streit beteiligten Personen? Der Familienteil, der am Grundsachverhalt der gegenseitigen Auseinandersetzung beteiligt war, wird als staatenlos geführt, da die Staatsangehörigkeit bislang nicht geklärt werden konnte. Die Personen haben alle eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Duldungsfiktion bzw. einer Fortbestandsfiktion zum Zweck der Prüfung. Der andere Familienteil entstammt väterlicherseits aus dem Libanon, die Ehefrau entstammt dem ersten Familienteil. Alle haben die deutsche Staatsbürgerschaft. 7. Welche Nationalität, gegebenenfalls welchen Migrationshintergrund und welchen Aufenthaltsstatus haben die beiden Personen gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde ? Die beiden Beschuldigten sind in Deutschland geboren und seit Jahren eingebürgert. 8. Welchen Familienclans gehören die an dem Streit beteiligten Personen an? Siehe Antwort zu Frage 6. 9. Ist bekannt, ob es sich um einen Hinterhalt handelte, um gezielt Polizeibeamte anzugreifen ? Hinweise auf einen Hinterhalt liegen nicht vor. 10. Welche Lehren zieht die Polizei aus diesem Vorfall, um die Sicherheit der im Einsatz befindlichen Beamten zu verbessern? Die Polizei Niedersachsen hat bereits im Rahmen der Strategie 2020 strategische Ziele und Maßnahmen im Kontext Gewalt und Polizei entwickelt. Es sind u. a. die Aus- und Fortbildung, Kommunikation , Einsatznachbereitung sowie Ausstattung und Eigensicherung davon umfasst. Zur Erhöhung der Eigensicherung trägt dazu die stetige Verbesserung der Ausstattung der niedersächsischen PVB unter Berücksichtigung der aktuellen Herausforderungen einer professionellen Aufgabenwahrnehmung maßgeblich bei. Hierzu zählt z. B. eine eigensichernde persönliche Ausstattung wie Körperschutz, ballistische Schutzwesten und Einsatzhelme sowie der Einsatz von Bodycams. (Verteilt am 06.12.2019) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Angriff auf Polizeibeamte in Bremervörde