Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/528 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Belit Onay, Helge Limburg, Christian Meyer, Julia Hamburg, Anja Piel und Dragos Pancescu (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Islamfeindliche Übergriffe in Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Belit Onay, Helge Limburg, Christian Meyer, Julia Hamburg, Anja Piel und Dragos Pancescu (GRÜNE), eingegangen am 14.02.2018 - Drs. 18/324 an die Staatskanzlei übersandt am 20.02.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 20.03.2018, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Immer wieder wird über Übergriffe auf Moscheen und islamische Einrichtungen in Deutschland berichtet . Vor einigen Tagen gestand der Angeklagte Nino K., im September 2016 vor der „Fatih Camii“-Moschee in Dresden selbstgebaute Rohrbomben in einem Eimer mit brennbaren Stoffen abgestellt und mittels Zeitschaltuhr gezündet zu haben. Den Mordvorwurf wies er jedoch zurück, er habe nur ein Zeichen setzen wollen. Vorbemerkung der Landesregierung Nach einem Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder wurde bundesweit im Jahr 2001 ein einheitliches Definitionssystem der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) eingeführt, um eine bundeseinheitliche und differenzierte Auswertung und Lagedarstellung zu ermöglichen. Die PMK wird in den folgenden voneinander unabhängigen Dimensionen abgebildet : Deliktsqualität, Themenfeld, Phänomenbereich, Internationale Bezüge und Extremistische Kriminalität. Das Themenfeld „Hasskriminalität“ umfasst politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen , dass sie gegen eine Person gerichtet sind, wegen ihrer/ihres zugeschriebenen oder tatsächlichen Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physischer oder/und psychischer Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuellen Orientierung und/oder sexuellen Identität, äußeren Erscheinungsbildes und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet. Nach einer auf Bundesebene abgestimmten Änderung des Themenfeldkataloges ist seit dem 08.12.2016 unter Hasskriminalität eine gesonderte Erfassung islamfeindlicher Straftaten möglich. Anschläge oder Angriffe auf Moscheen stellen im strafrechtlichen Sinne kein eigenständiges Delikt dar. Vielmehr werden - je nach den Umständen des konkreten Einzelfalles - unterschiedliche Straftatbestände verwirklicht. Vor diesem Hintergrund erfolgte zur Beantwortung dieser Landtagsanfrage eine elektronische Recherche im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem NIVADIS nach Ermittlungsvorgängen, bei denen das Wort „Moschee“ im Kurzsachverhalt oder als Tatörtlichkeit erfasst wurde oder bei denen im Themenfeld der Hasskriminalität „Islamfeindlich“ eingetragen wurde. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/528 2 Mit der Beantwortung der gleichnamigen Kleinen Anfragen zur schriftlichen Beantwortung vom 04.02.2016 und 28.06.2017 (vgl. Drs. 17/5381 und 17/8490) wurde der Betrachtungszeitraum vom 01.09.2014 bis zum 10.07.2017 bereits abgedeckt. Insofern berücksichtigt die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung lediglich den Betrachtungszeitraum vom 11.07.2017 bis zum 21.02.2018. 1. Wie viele Anschläge oder Angriffe auf Moscheen (oder in Bau oder Planung befindliche Moscheen) in Niedersachsen gab es seit dem 1. September 2014 bis heute? Vom 11.07.2017 bis zum 21.02.2018 sind in Niedersachsen insgesamt acht Straftaten im Zusammenhang mit Moscheen zu verzeichnen. Dabei handelt es sich um Diebstahlsdelikte, Volksverhetzungen, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Sachbeschädigungen. Von den insgesamt acht Straftaten wurden vier Taten der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet, die sich wie folgt auf die Phänomenbereiche verteilen: – drei Straftaten auf den Phänomenbereich -rechts-, – eine Straftat auf den Phänomenbereich -nicht zuzuordnen-. Welche Straftaten der PMK im Einzelnen zugeordnet wurden, kann der anliegenden Tabelle entnommen werden. 2. Wo, wann und gegen welche Moscheen (oder in Bau oder Planung befindliche Moscheen ) haben sich diese im Einzelnen gerichtet? Eine Aufstellung mit Informationen zu dem Tatort, dem Tattag und der Bezeichnung der jeweiligen Moschee ist der beigefügten Tabelle zu entnehmen. 3. Kamen bei den Anschlägen oder Angriffen Personen zu Schaden (bitte jeweiligen Anschlägen oder Angriffen zuordnen)? Bei den acht Straftaten wurden in keinem Fall natürliche Personen als „Geschädigter“ oder „Opfer“ erfasst. 4. Welcher Art waren die Beschädigungen im Einzelnen (bitte jeweils Schadensart und - höhe angeben)? Eine Aufstellung zu den Beschädigungen im Einzelnen sowie der Schadenshöhe ist der beigefügten Tabelle zu entnehmen. 5. Bei wie vielen dieser Anschläge oder Angriffen konnten Tatverdächtige ermittelt werden ? Von den insgesamt acht Straftaten konnten zu vier Straftaten insgesamt sechs Tatverdächtige ermittelt werden. Von den insgesamt vier Politisch motivierten Straftaten konnten zu zwei Straftaten insgesamt vier Tatverdächtige ermittelt werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/528 3 6. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, ob die Täterinnen und Täter derartiger Schändungen einer politisch motivierten Szene zugeordnet werden können? Wenn ja, welcher (bitte jeweiligen Anschlägen oder Angriffen zuordnen)? Von den sechs ermittelten Tatverdächtigen können zwei Personen der rechten Szene und zugeordnet werden. Eine dieser Personen wird als Beschuldigter zu der Volksverhetzung am 07.09.2017 an der Fatih Moschee in Helmstedt geführt. Die zweite Person ist als alleiniger Beschuldigter bezüglich eines Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zum Nachteil einer Moschee in Oldenburg vom 21.02.2018 erfasst. Die übrigen vier ermittelten Tatverdächtigen können bisher keiner politischen Szene zugeordnet /zugerechnet werden. 7. In wie vielen Fällen kann die Landesregierung eine politische Motivation derartiger Vorfälle ausschließen (bitte jeweiligen Anschlägen oder Angriffen zuordnen)? Von den recherchierten acht Straftaten wurden vier als nicht politisch motiviert bewertet und in der Tabellenspalte „PMK“ mit „Nein“ gekennzeichnet. Eine genauere Zuordnung kann der Anlage entnommen werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/528 4 (Verteilt am ) (Verteilt am 21.03.2018) Anlage Drucksache 18/528 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Belit Onay, Helge Limburg, Christian Meyer, Julia Hamburg, Anja Piel und Dragos Pancescu (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Islamfeindliche Übergriffe in Niedersachsen