Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/537 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Abgeordneter Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Wie läuft die Einführung des PolizeiClients? Anfrage der Abgeordneten Abgeordneter Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP), eingegangen am 28.02.2018 - Drs. 18/432 an die Staatskanzlei übersandt am 02.03.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 20.03.2018, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Mit dem Projekt PolizeiClient soll die komplette polizeiliche IT-Infrastruktur der Polizei Niedersachsen bis Ende 2018 umfassend modernisiert und von IT.Niedersachsen betrieben werden. Laut Planung soll seit Herbst 2017 der zwölfmonatige Rollout von ca. 19 000 Clients laufen. Um dieses Volumen bewältigen zu können, sollen bis zu 200 Geräte pro Tag ausgeliefert werden. Am 31.12.2018 soll das Projekt PolizeiClient abgeschlossen sein (https://www.it.niedersachsen.de/ startseite/aktuelles1/gut-geplant-ist-halb-erledigt-startschuss-fuer-den-polizeiclient--139496.html). Vorbemerkung der Landesregierung Im November 2014 wurde durch Entscheidung des Ministers für Inneres und Sport der Startschuss für eines der größten Infrastrukturprojekte in der Polizei des Landes Niedersachsen gesetzt: die Modernisierung und Neugestaltung der gesamten IT-Infrastruktur für die Polizei Niedersachsen. Mit dem Ziel einer Standardisierung der hard- und softwaretechnischen IT-Plattform und einer weitestgehenden Zentralisierung nahezu aller IT-Aufgaben wurde in einem Kooperationsprojekt der Polizei Niedersachsen mit IT.N(iedersachen) die technische und strukturelle Basis für eine moderne und zukunftsfähige IT der Landespolizei gelegt. Im August 2017 begann mit einer Pilotierung in der Polizeiinspektion Diepholz im Rahmen des Projekts „PolizeiClient“ (PoC) die Ausstattung der Polizei mit einer neuen Serverlandschaft sowie modernsten stationären und mobilen PC-Arbeitsplätzen. Mit dem Betriebssystem Windows 10 und einer bisher einmalig realisierten Sicherheitsarchitektur zukunftsfähig gerüstet werden aktuell bis Ende 2018 rund 19 000 Arbeitsplatzausstattungen an die Polizei ausgegeben. Mit der Auslieferung der Hardware übernimmt IT.N den Betrieb der polizeilichen IT vom Rechenzentrum bis hin zu den Endgeräten. Die Realisierung dieses Projekts wird die Polizei in bisher nie da gewesener Weise von vollzugsfremden Aufgaben entlasten. Polizistinnen und Polizisten, die ebenso wie Beschäftigte bisher als IT-Fachpersonal in den Dienststellen der Polizei eingesetzt und gebunden waren, stehen nun für andere Aufgaben zur Verfügung. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/537 2 1. Wie ist der aktuelle Stand des Rollouts (bitte nach Polizeiinspektionen aufschlüsseln)? Polizeibehörde (oder vergleichbar)/Polizeiinspektion (oder vergleichbar) bzw. Standort In den nachstehenden Dienststellen ist der Rollout bisher abgeschlossen: – Polizei Niedersachsen inkl. Pilot 04.10. 2017 bis 31.10.2018, – PD Oldenburg inkl. Pilot 04.10. bis 09.02.2018, – PI Diepholz (Pilot im Stadtgebiet Diepholz und restliche Dienststellen im Anschluss) 04.10. bis 13.10.2017 (Pilot) und 16. bis 20.10.2017 (Komplettierung), – PI Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch (inkl. PD Stab DHF-Gr. und Puppenbühne und GASt, ZKI Oldenburg GEBO sowie WSPSt Brake) 13. bis 23.11.2017, – PI Cloppenburg/Vechta (inkl. PD Stab DHF-Gr. und SET) 27.11. bis 30.11.2017, – PI Verden/Osterholz (inkl. PD Stab DHF-Gr. und SET) 04. bis 07.12.2017, – PI Wilhelmshaven/Friesland (inkl. PD Stab DHF-Gr. und Puppenbühne und WSPI Oldenburg - WSPSt Wilhelmshaven) 11. bis 14.12.2017, – PI Cuxhaven (inkl. WSPI Oldenburg Leitstelle) 08. bis 11.01.2018, – PD Oldenburg Stab (Lokation „Theodor-Tantzen-Platz“) 15./16.01.2018, – ZKI Oldenburg (inkl. PD Stab, PA und ZPD in Lokation „Bloherfelder Str.“) 17. bis 25.01.2018, – PI Oldenburg-Stadt/Ammerland (inkl. PD Stab DHF-Gr. und SET, WSPI Oldenburg Stab, ZPD PHuStN Rastede und Kfz-W) 29.01. bis 07.02.2018 (29.01. bis 01.02. „Friedhofsweg“ und 05.02. bis 07.02 „Rest“), – PD Osnabrück 12.02. bis 23.03.2018, – PD Osnabrück Stab (inkl. KRL OS und RBS) 12./13.02.2018, – PI Osnabrück (inkl. PD Stab DHF-Gr. u. KRL OS - Notleitstelle, ZKI Osnabrück MEK-Gr. und ZPD RMD West und Kfz-Werkstatt) 14. bis 22.02.2018, – ZKI Osnabrück (inkl. ZPD 7. BPH in Lokation „Mercatorstr.“) 26./27.02.2018, – PI Emsland/Grafschaft Bentheim (inkl. PD Stab DHF-Gr. und RVSt Lingen) 28.02. bis 08.03.2018, – PI Leer/Emden (inkl. PD Stab DHF-Gr. und PD Oldenburg - WSPSt Emden) 12. bis 15.03.2018. 2. Wird der Zeitplan eingehalten? Der Rollout des Projekts „PolizeiClient“ befindet sich im Zeitplan. 3. Welche genauen Probleme werden seitens der Polizeiinspektionen gemeldet, und wie geht die Landesregierung damit um? Der Rollout wurde konzeptionell gemeinsam mit der Polizei und IT.N geplant und von IT.N an ein Subunternehmen vergeben. Dazu werden während des Rollouts in den einzelnen Lokationen sogenannte Floorwalker, sowohl von IT.N als auch von der Polizei, eingesetzt. Auftretende Fragestellungen werden unmittelbar vor Ort beantwortet. Darüber hinaus wurde für die Rolloutphase ein tägliches Berichtswesen (Rollout-Tagesauswertung) eingeführt. Festgestellte Störungen können darüber hinaus an die beiden Service-Desk der ZPD NI und des IT.N gemeldet werden. Dort sind (Stand 08.03.2018) insgesamt 7 292 Anfragen erfolgt, die inhaltlich sowohl die sogenannten PolizeiClients als auch insbesondere Fragen zu polizeilichen Fachanwendungen bis hin zu „Passwort-Problemen“ betreffen. Davon konnten 6 587 im sogenannten Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/537 3 First-Level-Service erledigt werden, was einer Problemlösungsrate beim Erstkontakt von 90,33 % entspricht. Insbesondere anwendungsbezogene Problemstellungen, die sich aus der von Dienststellen teilweise angestrebten Überführung sogenannter Alt-Software ergeben, befinden sich in entsprechenden Problemlösungsprozessen der ZPD NI und des IT.N. Dafür ist ein Zeitkorridor bis Ablauf des Jahres 2018 vorgesehen. Siehe dazu auch die Antwort zu Frage 6. Im Ergebnis ist festzustellen, dass im Rahmen des Rollouts bisher keine gravierenden, vor allem keine die Funktionalität der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung beeinträchtigenden, Probleme durch die Polizeiinspektionen gemeldet wurden. 4. Welche Kosten entstehen den Polizeiinspektionen für welche Dienstleistungen durch das IT.Niedersachsen? Die Ausstattungen mit Basishardware, Basissoftware und Basisdienstleistungen werden zentral finanziert . Darüber hinaus können von den Behörden und der Polizeiakademie Niedersachsen (PA NI) standardisierte und individuelle Leistungen beauftragt werden. Diese Kosten sind von den Auftraggebern zu tragen. Da derzeit noch nicht alle Buchungen abgeschlossen sind, können aktuell keine Angaben zu den Zusatzkosten gemacht werden. Zur Erlangung notwendiger Planungssicherheit erfolgt derzeit ein entsprechendes Bedarfs- und Finanzcontrolling. 5. Mit welchem Kostenvolumen rechnet die Landesregierung für die jeweiligen Polizeiinspektionen durchschnittlich pro Jahr für Hardware, Software und Dienstleistungen? Siehe Beantwortung der Frage 4. 6. Was geschieht mit speziell auf der Arbeitsebene entwickelter Software (Dateien von Sachbearbeitern/Dateien einzelner Dienststellen), die ursprünglich für ein anderes Betriebssystem entwickelt wurden? Im Zusammenhang mit dem PolizeiClient wird entsprechend dem Niedersachsen-Client landeseinheitlich die Bürosoftware Microsoft Office eingeführt. Bei der Polizei Niedersachsen wird neben Microsoft Office insbesondere auf den noch vorhandenen Linux-PCs die Bürosoftware LibreOffice eingesetzt. Die mit LibreOffice erstellten Dateien haben keine Bindung an ein Betriebssystem. Grundsätzlich können die mit LibreOffice erstellten Dateien auch mit Microsoft Office weiter bearbeitet werden. Allerdings besteht bei komplexen Dateien, insbesondere bei der Verwendung von Makros, keine ausreichende Kompatibilität. Die Bürosoftware LibreOffice ist derzeit Bestandteil des PolizeiClients und wird bis Ende 2018 weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wird aktuell bei den Dienststellen erhoben, ob und welche Erforderlichkeit für LibreOffice über diesen Zeitpunkt hinaus besteht. Im Rahmen der Migration der Infrastruktur werden die auf Servern gespeicherten Dateien der Dienststellen sowie der Anwenderinnen und Anwender in das neue Dateiverzeichnis des PolizeiClients übertragen und stehen dort weiter zur Verfügung. Neben diesen Office-Dateien bestehen in den Polizeibehörden und der Polizeiakademie zahlreiche eigene serverbasierte Anwendungen. Seit August 2016 werden diese im Rahmen der Vorbereitungen durch die Behörden hinsichtlich ihrer weiteren Erforderlichkeit überprüft und eigenverantwortlich in einem vorgegebenen Migrationsprozess für den PolizeiClient nutzbar gemacht. 7. Wie wurden die Beamten und Mitarbeiter vor Ort auf das Rollout vorbereitet? Zur Vorbereitung wurde auf stringente Rolloutprozesse zurückgegriffen, die in der Vergangenheit hinreichend geübt wurden und sich bewährt haben. Konkret in diesem Projekt wurde wie folgt verfahren : Jedem IT-Koordinator wird 21 Wochen vor Rollout-Beginn eine Checkliste mit zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen zur Durchführung des Rollouts zur Verfügung gestellt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/537 4 Vier Monate vor dem eigentlichen Start der jeweiligen Polizeiinspektion oder vergleichbar wird ein Kickoff am Standort der betreffenden Inspektion durchgeführt. Dabei wird seitens des Projekts der folgende Teilnehmerkreis empfohlen: IT-Koordinatoren (Behörde, Inspektion, Vertreter), Haushälter , Führungskreis sowie lokale Ansprechpartner. Die Verantwortung zur Einladung des Teilnehmerkreises obliegt der Behörde bzw. der Inspektion. Die unmittelbare Vorbereitung auf den Rollout der Beschäftigten vor Ort in den Polizeidienststellen obliegt der Polizei. Eine Woche vor Rollout-Beginn werden gegebenenfalls letzte Punkte zur Durchführung des Rollouts seitens des Projekts mit den zuständigen IT-Koordinatoren abgestimmt. Somit ist sichergestellt, dass alle Betroffenen klare/eindeutige Informationen zum Ablauf und der jeweiligen eigenen Mitwirkungsaufgabe erhalten. Unterstützend werden außerdem Dokumentationen bzw. Handreichungen zum Umzug (im gewünschten Umfang des Auftragsgebers) mit Daten, Veränderungen etc. zur Verfügung gestellt. Der Umfang weiterer inhaltlicher Trainings zur Einarbeitung liegt in der Bewertung des Kunden. IT.Niedersachsen stellt begleitend und einführungsunterstützend Floorwalker zur Verfügung. 8. Gab es eine Schulung und/oder persönliche Hilfe bei der Migration der Datenbestände aus dem Fedora-System? Auf den derzeit in Betrieb befindlichen Linux-Arbeitsplatzrechnern (Linux-Betriebssysteme von Fedora und Debian) findet u. a. aus Datenschutzgründen keine Speicherung von Dateien auf dem Endgerät statt. Die in der Server-Infrastruktur gespeicherten Dateien und E-Mails werden zentral weitgehend automatisiert in das neue System des PolizeiClients überführt. In wenigen Fällen bleiben für die Anwenderinnen und Anwender manuelle Tätigkeiten übrig, so wenn sie auf ihrem Windows-PC Dateien auf der Festplatte gespeichert haben oder wenn sie E-Mails außerhalb ihres E-Mail-Kontos archiviert haben. Im Rahmen der Pilotierung bei der Polizeiinspektion Diepholz wurden Informationsdefizite erkannt und daraufhin entsprechende Dokumentationen für Anwenderinnen und Anwender erstellt, die als gut und ausreichend bewertet wurden. Insofern war eine Schulung bzw. persönliche Hilfe bei der Migration nicht erforderlich. 9. Wenn es keine Schulung der Beamten und Mitarbeiter vor Ort gab: Werden die Anrufe wegen der Probleme in der Anfangszeit voll berechnet? Die Ticketbearbeitung durch IT.Niedersachsen ist im monatlichen Mietpreis der Clients enthalten. Für die Behörden und die PA NI entstehen somit keine Zusatzkosten. 10. Bestehen Probleme bei der Übertragung der Dienstnachweisblätter des alten Systems in das neue System? Wenn ja, welche, und was sind die Folgen für z. B. die Auszahlung der DuZ-Zulagen? Die Führung der Dienstnachweise ist nicht landesweit einheitlich geregelt. Einige Dienststellen nutzen die Anwendung „DUEbel“, die weiterhin zur Verfügung steht. Sollten Dienststellen den Dienstnachweis mit LibreOffice-Dateien verwalten, so sind bislang keine Probleme bekannt oder zu erwarten . (Verteilt am 26.03.2018) Drucksache 18/537 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Abgeordneter Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Wie läuft die Einführung des PolizeiClients?