Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/573 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Hillgriet Eilers (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Wie gestaltet sich der „Kampf“ des Umweltministers um einen LNG-Terminal in Wilhelmshaven ? Anfrage der Abgeordneten Hillgriet Eilers (FDP), eingegangen am 21.02.2018 - Drs. 18/416 an die Staatskanzlei übersandt am 28.02.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 27.03.2018, gezeichnet Dr. Bernd Althusmann Vorbemerkung der Abgeordneten „Minister Olaf Lies kämpft für LNG-Terminal in Wilhelmshaven“ lautete die Überschrift einer Presseinformation des MU vom 14.02.2018. Die Studie „LNG-Infrastruktur an der deutschen Nordseeküste unter Betrachtung besonders geeigneter Standorte“, gefördert durch das Land, bescheinigte bereits im Oktober 2017 dem Standort Wilhelmshaven eine besondere Eignung für die Errichtung eines LNG-Terminals. Laut Aussage der Landesregierung (Drucksache 18/75) wird der Bau und Betrieb eines LNG-Importterminals in Wilhelmshaven seit 1972, also seit ca. 45 Jahren, geplant. Des Weiteren führt die Landesregierung aus, dass angesichts „der aktuellen Versorgungslage … zurzeit kein LNG-Importbedarf“ besteht. „Aktuell kann der Zugang zu LNG über die benachbarten Staaten … sichergestellt werden“ (ebenda). In der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD steht: „Wir wollen ein Flüssiggasterminal (LNG) an der Küste schaffen“ (Koalitionsvereinbarung, Zeile 1895). Die Landesregierung beziffert den Bau eines landbasierten LNG-Terminals mit mehr als 1 Milliarde Euro (Drucksache 18/75). Unabhängig von den Studien und Ausführungen der Landesregierung zeichnet sich seit Juni 2017 eine Standortpräferenz für ein LNG-Terminal am Unterelbehafen Brunsbüttel ab. Konkret hat sich dort ein LNG-Joint Venture der drei Firmen Gasunie LNG Holding B. V., Oiltanking GmbH sowie Vopak LNG Holding B. V. am 17.01.2018 gegründet. Die drei Firmen bilden zusammen die „German LNG Terminal GmbH“. „Der Gegenstand des Unternehmens besteht darin, ein multifunktionales LNG-Importterminal in Norddeutschland zu entwickeln, aufzubauen, zu besitzen und zu betreiben “ (http://germanlng.com/de/unternehmensprofil/). Konkret planen die drei Unternehmen den Baubeginn des LNG-Terminals nach der Investitionsentscheidung 2019. Die Inbetriebnahme des LNG-Importterminals in Brunsbüttel ist für das vierte Quartal 2022 geplant. Das entspricht einem Zeitfenster von ca. fünf Jahren zwischen Gründung des Joint Ventures und Inbetriebnahme des geplanten LNG-Terminals. Vorbemerkung der Landesregierung Laut dem Konsultationsdokument zum Netzentwicklungsplan Gas 2018 bis 2028 wird für das LNG- Terminal Brunsbüttel eine Transportkapazität von 8,7 Milliarden kW angemeldet, die beim zukünftigen Ausbau der Netzinfrastruktur Berücksichtigung finden soll. Diese Größenordnung entspricht weniger als 1 % des deutschen Erdgasverbrauchs und wird damit keinen substanziellen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten können. Offensichtlich verfolgt das Joint Venture „German LNG Ter- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/573 2 minal GmbH“ das Ziel, die in der Region ansässigen Industrieunternehmen sowie den Hamburger Hafen mit LNG als Schiffstreibstoff zu versorgen. Im Vergleich dazu sehen die ersten Überlegungen und zum Teil bereits begonnenen Planungen zur Errichtung eines versorgungsstrategischen LNG-Importterminals in Wilhelmshaven weitaus größere Umschlagskapazitäten vor, die zum Teil mehr als 10 % des Erdgasbedarfs in Deutschland abdecken würden. Insofern werden hier unterschiedliche Versorgungstrategien verfolgt, die kaum miteinander vergleichbar sind. Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung zu der Kleinen Anfrage zur Fragestunde „Welche Bedeutung misst die Landesregierung der Errichtung eines LNG-Importterminals bei?“ (Drs. 18/75 vom 14.12.2017) verwiesen. 1. Sind der Landesregierung die unternehmerischen Tätigkeiten rund um die „German LNG Terminal GmbH“ bekannt und, wenn ja, seit wann? Auf Basis der Presseberichterstattung verfolgt die Landesregierung seit Herbst 2015 die Aktivitäten zur Planung und Realisierung eines LNG-Infrastrukturprojektes in Brunsbüttel. 2. Wie schätzt die Landesregierungen ihre Bestrebungen und ihr Wirken bezüglich der Realisierung eines LNG-Importterminals in Norddeutschland im Verhältnis zu den konkreten Planungen der „German LNG Terminal GmbH“ ein? Die Landesregierung unterstützt aktiv potenzielle Investoren, die Interesse an dem Aufbau von LNG-Infrastruktur in Niedersachsen haben. Dies umfasst insbesondere Beratungsleistung zu potenziellen Ansiedlungsvorhaben, Vermittlung von Kontakten in der Branche sowie die Gestaltung des Rechtsrahmens. Letztendlich entscheidet jedoch der Investor auch vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens sowie eigener Einschätzungen zur zukünftigen Entwicklung des LNG-Marktes über dessen Realisierung. In diesem Zusammenhang wird auf die Antworten zu den Fragen 10 und 12 sowie auf die Vorbemerkung verwiesen. 3. Wie „intensiv“ (Drucksache 18/75) hat sich die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung für „ein nachhaltig attraktives Investitionsklima für LNG-Terminals“ (ebenda) bisher wie und wann eingesetzt? 4. Hat die Landesregierung die angekündigte Bundesratsinitiative für „ein nachhaltig attraktives Investitionsklima für LNG-Terminals“ (ebenda) bereits formuliert und eingebracht ? Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. In der Vergangenheit hat sich die Landesregierung sowohl an die Bundesregierung als auch deren im Geschäftsbereich nachgeordnete Institutionen (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation , Post und Eisenbahnen) gewandt, um Investitionen in LNG-Infrastrukturprojekte zu forcieren. Bereits im November 2015 wurde das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vom damaligen niedersächsischen Wirtschaftsminister Lies angeschrieben, um Fördermittel für ein LNG- Importterminal zu generieren. Außerdem wurde mit Schreiben vom August 2017 sowie mit Schreiben vom Februar 2018 die Bundesnetzagentur kontaktiert, um die Möglichkeiten der regulativen Unterstützung zu eruieren sowie um sich für eine Berücksichtigung des LNG-Terminals in Wilhelmshaven im Netzentwicklungsplan Gas 2018 bis 2028 einzusetzen. Auch finden fortlaufend Gespräche mit dem Bund auf allen Ebenen statt, die im Regelfall jedoch nicht weiter dokumentiert werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/573 3 Ziel der Landesregierung ist es, die bisherigen Bestrebungen weiter auszuweiten. Im Vordergrund dabei steht die für dieses Jahr bereits angekündigte Bundesratsinitiative (siehe Antwort zur Frage 2 derDrs. 18/75 vom 14.12.2017), die derzeit erarbeitet wird. 5. Hat die Landesregierung die von ihr geforderte norddeutsche Gesamtstrategie über die unterschiedlichen Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten von LNG bereits initiiert? Das Ziel einer norddeutschen Gesamtstrategie zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur setzt in erster Linie eine gemeinsame Verständigung und Zusammenarbeit der norddeutschen Küstenländer voraus . Aus diesem Grund beabsichtigt die Landesregierung, im Rahmen der Konferenz der Wirtschafts - und Verkehrsminister und Senatoren der norddeutschen Küstenländer verstärkt auf ein gemeinsames Handeln hinzuwirken. 6. Wenn ja: Wann wurde diese Gesamtstrategie mit wem begonnen, und wann ist mit Ergebnissen zu rechnen? Es wird auf die Antwort zur Frage 5 verwiesen. 7. Was macht die von der Landesregierung als sinnvoll erachtete „zentrale Koordinierung für LNG-Projekte im maritimen Bereich“ (Drucksache 18/75)? 8. Vor dem Hintergrund des konkreten Handelns und Wirkens der „German LNG Terminal GmbH“: Hält die Landesregierung an den in der Drucksache 18/75 beschriebenen „Kernaufgaben“, insbesondere der Erstellung von Arbeits- und Zeitplänen und der Vorbereitung einer Realisierungsstudie für LNG-Projekte, fest? Die Fragen 7 und 8 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung prüft, in diesem Jahr eine Geschäftsstelle für die zentrale Koordinierung von LNG-Projekten im maritimen Bereich einzurichten, in der Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Ministerien sowie weitere Stakeholder tätig werden. Dazu finden Gespräche innerhalb der Landesregierung statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 2 verwiesen. 9. In welcher Form unterstützt die Landesregierung die Vorhaben der „German LNG Terminal GmbH“ direkt oder indirekt? Die Aktivitäten der Landesregierung zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur sind auf Niedersachsen gerichtet. 10. Welche Realisierungschancen räumt die Landesregierung derzeit einem LNG-Importterminal am Standort in Wilhelmshaven bis 2023 ein? Für den Bau und Betrieb eines versorgungsstrategischen LNG-Importterminals in Wilhelmshaven sprechen die geographisch günstige Lage, die nautischen Rahmenbedingungen (d. h. keine Restriktionen für den Schiffstransport) sowie die örtlichen Gegebenheiten zur unmittelbaren Einbindung ins transeuropäische Gasversorgungsnetz. Besonders vorteilhaft sind zudem die in der Nähe befindlichen Gasspeicherkapazitäten am Standort Etzel, einem der größten europäischen Kavernenspeicher , die in dieser Größenordnung ein Alleinstellungsmerkmal in Deutschland bieten. Die Umsetzung des Vorhabens hängt jedoch entscheidend davon ab, ob ausreichend Marktinteresse bei überregionalen Gasversorgungsunternehmen besteht, um einen langfristigen und kontinuierlichen LNG-Absatz zu gewährleisten. Anders als an anderen Standorten an der deutschen Nordseeküste verfügt Wilhelmshaven über keine umfangreiche Erdgasnachfrage durch lokale In- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/573 4 dustrie, sodass sich eine Wirtschaftlichkeit aus der Nachfrage nach Gas für den deutschen Markt und für Mobilität ergeben muss. Wie bereits in der Antwort der Landesregierung zu Drs. 18/75 vorbemerkend dargelegt, sehen die deutschen Gasversorgungsunternehmen offenbar zurzeit keinen LNG-Importbedarf, da der Zugang über Beteiligungen an europäischen LNG-Terminals in angrenzenden Nachbarstaaten sichergestellt ist. Nur bei einer entsprechend soliden Bedarfsprognose ist mit einer positiven Entscheidung potenzieller Investoren zu rechnen, die letztlich zur Realisierung eines LNG-Importterminals in Wilhelmshaven führen kann. 11. Was macht die Prüfung der Landesregierung zur „Einrichtung einer Realisierungsgesellschaft “ (Drucksache 18/75) zur Projektentwicklung von LNG-Importkapazitäten? Die Landesregierung hat die Prüfung zur Einrichtung einer Realisierungsgesellschaft bisher nicht abgeschlossen. Der Prüfprozess steht dabei in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Einrichtung der Geschäftsstelle für LNG-Projekte (siehe Antwort zur Frage 7), zu deren Aufgaben u. a. die Detaillierung der Ziele, die Entwicklung einer Struktur und Geschäftsgrundlage (Organisationsund Gesellschaftsform) sowie die Entwicklung und Sicherstellung der Finanzierung der Realisierungsgesellschaft zählen. 12. Wie aussichtsreich ist nach Einschätzung der Landesregierung der „Kampf“ von Minister Lies für ein LNG-Terminal in Wilhelmshaven? Der Ausbau der LNG-Infrastruktur kann einen wichtigen Beitrag zur Diversifikation der Gasversorgung in Deutschland leisten und den Zugang zu LNG als im Vergleich zu anderen fossilen Brennstoffen emissionsarme Treibstoffalternative für Schiffe und Lastkraftwagen erleichtern. Zudem kann LNG langfristig durch Synthetic Natural Gas (SNG) ersetzt werden, sodass die Infrastruktur selbst in einer Post-Erdgas-Zeit genutzt werden könnte. Wie unter der Antwort zu Frage 10 bereits ausgeführt, hängt die Realisierung eines LNG-Terminals in Wilhelmshaven maßgebend von Investoren ab, die die hervorragenden Rahmen- und Entwicklungsbedingungen nutzen. Die Landesregierung verdeutlicht im engen Verbund mit der Hafenwirtschaft die Chancen. Sie steht bereit, um mit interessierten Unternehmen den Rahmen möglicher Begleitung und Unterstützung eines solchen Vorhabens auszuloten. Die Planungen von HES Wilhelmshaven GmbH zum Bau eines Large-Scale-Terminals, über die zuletzt pressewirksam berichtet wurde (Wilhelmshavener Zeitung vom 13.03.2018), sind hierbei als positives Zeichen zu bewerten . Die LNG-Importkapazitäten eines neuen Terminals müssen im nationalen Netzentwicklungsplan verankert werden. Dies ist durch die Fernleitungsnetzbetreiber zu veranlassen und durch die BNetzA zu bestätigen. Dann kann ein solches Projekt auch Eingang in den europäischen Netzentwicklungsplan finden und die Unterstützung durch Europäische Programme erreichen. Für weitere Informationen wird auf die LNG-Potenzialstudie unter www.LNG-Potentialstudie.de verwiesen. 13. Was meint Minister Lies konkret, wenn er den Bund auffordert, „die nötige Unterstützung “ (PI des MU, 14.02.2018) für ein LNG-Terminal zu geben? Niedersachsen hat sich kürzlich bei der BNetzA für die Berücksichtigung eines LNG-Terminals in Wilhelmshaven bei der Modellierung des Netzentwicklungsplans Gas 2018 bis 2028 eingesetzt. Im ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans Gas 2018 bis 2028 der Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) wird das LNG-Terminal in Wilhelmshaven bisher nur informatorisch erwähnt. Niedersachsen hat sich ferner am Konsultationsverfahren der FNB beteiligt und in einer Stellungnahme die Interessenlage des Landes für ein LNG-Terminal in Wilhelmshaven verdeutlicht. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/573 5 14. Beinhaltet diese Forderung die Verausgabung von Steuergeldern für derzeit nicht rentable /unwirtschaftliche LNG-Importterminals in Norddeutschland? Wie in der Antwort zu Frage 3 der Drs. 18/75 vom 14.12.2017 bereits ausgeführt, hält die Landesregierung zunächst die Einrichtung einer Realisierungsgesellschaft für ein LNG-Terminal für zweckmäßig . Ob für eine Realisierung eines LNG-Terminals in Wilhelmshaven gegebenenfalls Finanzhilfemittel, z. B. der EU über die Liste der Projekte of Common Interest, verfügbar gemacht werden können, bleibt einer Prüfung zur gegebenen Zeit vorbehalten. Bezüglich der Wirtschaftlichkeit eines solchen Vorhabens wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen . 15. Würde die Landesregierung auch die Subventionierung eines LNG-Importterminals am Standort Brunsbüttel, betrieben durch das Joint Venture „German LNG Terminal GmbH“, befürworten? Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, die Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung durch das Land Schleswig-Holstein zu kommentieren. 16. Wie erklärt sich die Landesregierung, dass ein privatwirtschaftliches Joint Venture ein LNG-Importterminal außerhalb von Niedersachsen voraussichtlich innerhalb von fünf Jahren errichten kann? Nach den Erkenntnissen der Landesregierung hat das Joint Venture „German LNG Terminal GmbH“ im Januar 2018 ein sogenanntes Open Season Verfahren eröffnet, um den Abnahmebedarf für LNG am Standort Brunsbüttel zu ermitteln. In Abhängigkeit der Ergebnisse dieser Marktrecherche soll voraussichtlich erst 2019 eine endgültige Investitionsentscheidung erfolgen. Auch ist bisher nicht bekannt geworden, mit welchem Vertriebsansatz (Bereitstellung von Schiffstreibstoffen, LNG- Versorgung des ChemCoast Parks in Brunsbüttel oder/und Beitrag zur bundesdeutschen Gasversorgung ) und mit welcher konkreten Anlagenkapazität ein derartiges Terminal errichtet werden soll. Dabei können diese Aspekte einen signifikanten Einfluss auf Genehmigungs- und Bauzeiträume nehmen. Angesichts dieser Ausgangslage beteiligt sich die Landesregierung nicht an Spekulationen zu der möglichen Inbetriebnahme bzw. dem Zeitraum bis zur möglichen Inbetriebnahme eines LNG-Infrastrukturprojekts in Brunsbüttel. 17. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus den Vorgängen rund um das Joint Venture „German LNG Terminal GmbH“ für ein LNG-Terminal in Niedersachsen ? Es wird auf die Antwort zur Frage 10 sowie auf die Vorbemerkung verwiesen. 18. Unter welchen Voraussetzungen hätte/hat der Standort Wilhelmshaven bezüglich Bau und Betrieb eines LNG-Terminals noch eine Chance auf Realisierung? Es wird auf die Antwort zur Frage 10 verwiesen. 19. Was gedenkt die Landesregierung in 2018 konkret zu tun, damit der Anforderung in der Koalitionsvereinbarung bezüglich der Schaffung eines Flüssiggasterminals an der Küste Niedersachsens Rechnung getragen wird? Es wird auf die Antwort zur Frage 2 der Drs. 18/75 vom 14.12.2017 verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/573 6 20. Welche Haltung hat der Bund/die Bundesregierung zur Errichtung eines LNG-Importterminals an der deutschen Küste, und würde der Bund hierfür Steuergelder/Subventionen bereitstellen? Nach den Ausführungen des neuen Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD beabsichtigt die Bundesregierung, Deutschland zu einem Standort für LNG-Infrastruktur zu machen. Welche konkreten Maßnahmen und Zielsetzungen die Bundesregierung damit verfolgt, bleibt vorerst abzuwarten . (Verteilt am 03.04.2018) Drucksache 18/573 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Wie gestaltet sich der „Kampf“ des Umweltministers um einen LNG-Terminal in Wilhelms-haven?