Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/577 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Harm Rykena (AfD) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund Anfrage des Abgeordneten Harm Rykena (AfD), eingegangen am 21.02.2018 - Drs. 18/415 an die Staatskanzlei übersandt am 28.02.2018 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 28.03.2018, gezeichnet In Vertretung Gaby Willamowius Vorbemerkung des Abgeordneten Auf Anfrage der NRW-AfD-Fraktion veröffentlichte die Landesregierung NRW am 30.01.2018 Zahlen über den Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund an allgemeinbildenden Schulen (LT NRW Drucksache 17/1847). Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Zahlen in Niedersachsen vergleichbar sind. In der im Juni 2016 veröffentlichten Statistikbroschüre des niedersächsischen MK werden nur Zahlen bezüglich Schülern mit ausländischer Staatsangehörigkeit aufgeführt , jedoch keine Zahlen zum Migrationshintergrund. Nach der Definition der Kultusministerkonferenz ist bei Schülern ein Migrationshintergrund anzunehmen , wenn mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft: a) keine deutsche Staatsangehörigkeit, b) nichtdeutsches Geburtsland, c) nichtdeutsche Verkehrssprache in der Familie bzw. im häuslichen Umfeld (auch wenn der Schüler die deutsche Sprache beherrscht).1 Vorbemerkung der Landesregierung Im Rahmen der jährlich durchgeführten statistischen Erhebung zur Unterrichtsversorgung in Niedersachsen wird - an den allgemeinbildenden Schulen zu Beginn des neuen Schuljahrs, an den berufsbildenden Schulen Anfang November - die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit dem Merkmal „Migrationshintergrund“ nicht erhoben. In Niedersachsen gibt es im Rahmen der statistischen Erhebungen an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen keine Definition, nach welchen Kriterien Schülerinnen und Schüler über einen Migrationshintergrund verfügen. Das Kriterium der Staatsangehörigkeit von Schülerinnen und Schülern wird insoweit als nicht aussagekräftig angesehen, da es sowohl Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund und deutscher Staatsangehörigkeit gibt als auch Schülerinnen und Schüler , die trotz des Besitzes einer anderen als der deutschen Staatsangehörigkeit keinen Migrationshintergrund haben, z. B. Migranten in der dritten Generation. Im Zuge der statistischen Erhebungen zur Unterrichtsversorgung in Niedersachsen werden die Staats- und Religionszugehörigkeit der Schülerinnen und Schüler, die Anzahl der Schülerinnen und 1 http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Statistik/Defkat2011.pdf (S. 29). Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/577 2 Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache und die Anzahl der Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache mit Förderbedarf erfasst. Im berufsbildenden Bereich wird darüber hinaus das Merkmal „Häusliche Umgangssprache“ erfasst. Alle diese statistisch erfassten Merkmale lassen jedoch keine eindeutigen Rückschlüsse darüber zu, ob die Schülerinnen und Schüler über einen Migrationshintergrund verfügen. 1. Nach welchen Kriterien erhebt die Landesregierung den Anteil der Schülerschaft mit Migrationshintergrund an niedersächsischen Schulen (gebeten wird um eine Erläuterung der statistischen Erhebung)? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. 2. Wie viele der Grundschulen haben einen Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund von weniger als 25 %, 25 bis 50 %, 50 bis 75 %, 75 bis 90 %, 90 bis 100 %? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. 3. Wie viele der Hauptschulen haben einen Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund von weniger als 25 %, 25 bis 50 %, 50 bis 75 %, 75 bis 90 %, 90 bis 100 %? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. 4. Wie viele der Realschulen haben einen Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund von weniger als 25 %, 25 bis 50 %, 50 bis 75 %, 75 bis 90 %, 90 bis 100 %? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. 5. Wie viele der Gesamtschulen haben einen Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund von weniger als 25 %, 25 bis 50 %, 50 bis 75 %, 75 bis 90 %, 90 bis 100 %? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. 6. Wie viele der Gymnasien haben einen Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund von weniger als 25 %, 25 bis 50 %, 50 bis 75 %, 75 bis 90 %, 90 bis 100 %? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. 7. Welche Schulen haben einen Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund von 75 bis 90 % und 90 bis 100 % (gebeten wird um eine Übersicht mit Auflistung der einzelnen Schulen, differenziert nach Schulformen, Namen und Standorten)? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. (Verteilt am 04.03.2018) Drucksache 18/577 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund Vorbemerkung des Abgeordneten Vorbemerkung der Landesregierung