Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/623 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Belit Onay und Anja Piel (GRÜNE) Antwort des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung Was tut die Landesregierung für die Sprachmittlung? Anfrage der Abgeordneten Belit Onay und Anja Piel (GRÜNE), eingegangen am 08.03.2018 - Drs. 18/475 an die Staatskanzlei übersandt am 13.03.2018 Antwort des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 10.04.2018, gezeichnet Dr. Carola Reimann Vorbemerkung der Abgeordneten Mangelnde Deutschkenntnisse sowie das Fehlen von Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern können dazu führen, dass Geflüchtete und Migrantinnen und Migranten ihnen zustehende Leistungen nicht in Anspruch nehmen oder nur unzureichend medizinisch versorgt werden können. In Beratungsdiensten , bei Elterngesprächen in Schulen und Kindertagesstätten oder in der Arbeitsmarktintegration ist die Beratungsqualität gefährdet, wenn die sprachliche Verständigung nicht gelingt. Gerade bei traumatisierten Personen sind umfassende Verständigungsmöglichkeiten zwischen Ärztinnen und Ärzten und Patientinnen und Patienten von besonderer Bedeutung, was ohne Sprachmittlerinnen und Sprachmittler nicht möglich ist. Jede Interaktion mit Behörden, im Gesundheits-, Bildungs - oder Sozialwesen wird zur Herausforderung. SPD und GRÜNE hatten im Haushalt 2017/2018 über die sogenannte Politische Liste 1,75 Millionen Euro für den Aufbau von Netzwerken zur Qualifizierung und Vermittlung von Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern/Dolmetscherinnen und Dolmetschern bereitgestellt. Im Jahr 2017 wurde seitens des Sozialministeriums ein Verfahren zur Interessensbekundung für die Vergabe von Zuwendungen zwecks Auf- und Ausbau von Sprachmittlungspools sowie Qualifizierung von Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern durchgeführt. Die Förderung sollte im Herbst 2017 beginnen. Vorbemerkung der Landesregierung Im Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 wurden bei Kapitel 05 02 Titel 684 15 Haushaltsmittel i. H. v. jährlich 1,75 Millionen Euro mit der Zweckbestimmung „Förderung von Dolmetscherleistungen für traumatisierte Flüchtlinge“ eingestellt. In den Erläuterungen zu 0502-684 15 wurden dazu folgende Festlegungen getroffen: a) Förderung von Dolmetscherleistungen für traumatisierte Flüchtlinge (bis 2016), b) Förderung von Sprachmittlungsdiensten zur Verbesserung der Integration von Schutz- und Zukunft suchenden Menschen, c) Förderung von Maßnahmen zur Überwindung von Sprachbarrieren von geflüchteten Frauen und Mädchen. Die Mittel waren bisher bei Kapitel 05 11 TGr. 64 und TGr. 68 veranschlagt. Für das unter b) genannte Förderprogramm, das Inhalt der vorstehenden Anfrage ist, stehen 1,45 Millionen Euro zur Verfügung. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/623 2 1. a) Kommen als Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger ausschließlich juristische Personen des privaten Rechts wie Vereine und Verbände oder auch juristische Personen des öffentlichen Rechts in Betracht? Die Förderung erfolgt nach den Voraussetzungen der §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO). Aufgrund der Zuordnung der Haushaltsmittel zur Haushaltsstelle 0502-684 15 sind Zuwendungen nur an soziale oder ähnliche Einrichtungen, nicht an öffentliche Einrichtungen möglich. b) Wie viele Bewerbungen sind im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens eingegangen (bitte nach juristischen Personen des privaten und des öffentlichen Rechts aufschlüsseln)? Aufgrund der Abfrage sind 13 Bewerbungen von juristischen Personen des privaten Rechts eingegangen . c) Welche Zuwendungsbeträge wurden daraufhin an wen und für welchen Zweck genau vergeben? Falls konkrete Empfänger nicht genannt werden dürfen, bitte nach juristischen Personen des privaten und des öffentlichen Rechts aufschlüsseln Es wurde eine Landeszuwendung bis zur Höhe von 444 571,20 Euro an eine juristische Person des privaten Rechts bewilligt. 2. Wer kommt für die Umsetzungsphase als Kooperationspartner der Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger in Betracht oder steht bereits als solcher fest (bitte auch hier nach juristischen Personen des privaten und des öffentlichen Rechts aufschlüsseln)? Es kommen regionale Kooperationspartner in Betracht, die sowohl juristische Personen des öffentlichen als auch juristische Personen des privaten Rechts sein können. Voraussetzung ist, dass Erfahrungen in der Migrationsarbeit vorhanden sind. Die Kooperationspartner stehen noch nicht fest. 3. Auf welcher Grundlage erfolgten die Zuwendungen? Die Zuwendung wurde auf der Grundlage der §§ 23, 44 LHO gewährt. 4. a) Erwartet die Landesregierung zukünftig einen Nachfrageumfang, der den Erlass einer Richtlinie für Zuwendungen für den Auf- und Ausbau von Sprachmittlungspools sowie die Qualifizierung von Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern erforderlich macht (bitte begründen)? Zuwendungen werden nach §§ 23, 44 LHO gewährt. Nach den Verwaltungsvorschriften Nr. 3.3 zu § 23 LHO ist bei einer erstmaligen Veranschlagung von Zuwendungen noch keine Richtlinie notwendig . Eine Veranschlagung in Folgejahren setzt grundsätzlich eine Förderrichtlinie voraus, in welcher der Förderzweck zu konkretisieren ist. Dies gilt nicht bei einer geringen Anzahl von Zuwendungsempfängern . Über die Festsetzung der Förderung wird bei der Aufstellung des Haushalts für 2019 entschieden. Dabei wird der Bedarf an solchen Angeboten Grundlage der Entscheidung sein. b) Wie wird die Landesregierung dabei sicherstellen, dass der bestehende Markt für kommerzielle Sprachmittlungsdienstleistungen nicht beeinträchtigt wird? Das durch die Landeszuwendung geförderte Projekt zielt darauf ab, die bestehenden Strukturen zu ergänzen und nicht zu verdrängen. Durch eine anfangs vom Projektträger bzw. seinem dafür zuständigen Kooperationspartner zu dem Projekt durchzuführende Bestandsaufnahme der regionalen Gegebenheiten und vorhandenen Ressourcen soll festgestellt werden, wo ein Bedarf an zusätzlichen Sprachmittlungsdiensten besteht. Die kommunalen Koordinierungsstellen Migration und Teilhabe werden mit ihrer Expertise gegebenenfalls in das Projekt mit einbezogen. Der Projektträger Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/623 3 bietet regional bereits vorhandenen Akteurinnen und Akteuren einen Austausch und Einbeziehung an. 5. Was unternimmt die Landesregierung für den Aufbau eines Systems der Qualitätskontrolle und -sicherung für Sprachmittlungsleistungen? Der Aufbau eines Systems der Qualitätskontrolle und -sicherung für Sprachmittlungsleistungen ist ein wesentliches Ziel des durch die Landeszuwendung geförderten Projekts. (Verteilt am 13.04.2018) Drucksache 18/623 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Belit Onay und Anja Piel (GRÜNE) Antwort des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Was tut die Landesregierung für die Sprachmittlung?