Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/634 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dana Guth (AfD) Nachfragen zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schlachten“ (Drucksache 18/360) Anfrage der Abgeordneten Dana Guth (AfD) an die Landesregierung, eingegangen am 04.04.2018 Die Antworten der Landesregierung zu oben genannter Anfrage führen zu den folgenden, weiteren Fragen an die Landesregierung. 1. Wie viele Ausnahmegenehmigungen wurden 2017 erteilt? 2. Wie viele Tiere wurden 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 betäubungslos geschlachtet? 3. Wem wurden die Ausnahmegenehmigungen erteilt? 4. Warum wurde der Runderlass des ML vom 18.11.2010 - 204.1-42506/5-134 -, welcher die Anforderungen an die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen gemäß § 4 a Abs. 2 Nr. 2 des Tierschutzgesetzes an Angehörige des islamischen Glaubens regelt und am 31.12.2015 außer Kraft getreten ist, nicht verlängert? 5. Welche Anforderungen stellen die Veterinärbehörden seitdem an die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen gemäß § 4 a Abs. 2 Nr. 2 des Tierschutzgesetzes? 6. Sieht die Landesregierung die Methode der Elektrokurzzeitbetäubung als tierschutzkonform an? Und wenn ja, warum? (Verteilt am 11.04.2018) Drucksache 18/634 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Nachfragen zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Ausnahmegenehmi-gungen zum betäubungslosen Schlachten“ (Drucksache 18/360)