Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/672 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Wie ist die Personalauslastung an niedersächsischen Schulen? Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP), eingegangen am 08.03.2018 - Drs. 18/492 an die Staatskanzlei übersandt am 14.03.2018 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 13.04.2018, gezeichnet In Vertretung Gaby Willamowius Vorbemerkung der Abgeordneten Die Grundschule Itterbeck im Landkreis Grafschaft Bentheim beklagt, dass der überwiegende Teil ihrer Lehrkräfte parallel an mehreren Schulen unterrichtet, wodurch es zu häufigen Lehrerwechseln an der Schule komme. Dies führe zu einer geringen Bindung der Schüler an ihre Lehrer, wodurch das Lernumfeld gestört werde. Zudem gestalte sich die Beschaffung von Vertretungslehrkräften äußerst schwierig, da bürokratische Hürden bestünden, wie beispielsweise die erst nach der Auswahl durch die Schule durchgeführte Überprüfung der Bewerbungsfähigkeit der Lehrkraft. Vorbemerkung der Landesregierung Die Antworten der Landesregierung beziehen sich - gemäß den Vorbemerkungen der Abgeordneten - auf den Bereich der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen. Verträge von Vertretungslehrkräften werden befristet abgeschlossen. Nach Rückkehr der zu vertretenden Lehrkraft oder am Ende eines Schulhalbjahrs endet deshalb der jeweilige Vertrag in der Regel. Die befristete Laufzeit ist u. a. darin begründet, dass die Vertretungslehrkräfte sich auch auf zum folgenden Schulhalbjahr ausgeschriebene unbefristete Planstellen bewerben. Die Befristung eines Vertretungsvertrags im Hinblick auf einen Vertretungsbedarf schützt das Recht des Vertretenen, auf seinen Arbeitsplatz nach Entfall der Vertretungsgrunds zurückzukehren. Die Regelungen des Mutterschutzes und der Elternzeit schützen vor allem Frauen und sichern ihnen das Recht auf Rückkehr in den bisherigen Arbeitsplatz. Die Regelung fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in besonderem Maße. Die Vertretungsmittel sind zwar seit dem Jahr 2003 mehr als verdoppelt worden, dennoch sind sie begrenzt. Bei Ausfällen von Lehrkräften wird immer geprüft, ob eine Schule diese mit ihrem eigenen Vertretungskonzept auffangen kann oder ob gegebenenfalls durch Abordnungen und Versetzungen von benachbarten besser versorgten Schulen kurzfristig ein Versorgungsausgleich herbeigeführt werden kann. Erst wenn beides nicht möglich ist, stellt die Schule einen Antrag auf Zuweisung einer Vertragsmöglichkeit für eine Vertretungslehrkraft. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/672 2 1. Wie viele Lehrkräfte in Deutschland arbeiten parallel an mehreren Schulen, und wie viele Schulen sind davon betroffen? Eine Aussage darüber, wie viele Lehrkräfte in Deutschland parallel an mehreren Schulen tätig sind und wie viele Schulen davon betroffen sind, ist der Landesregierung nicht möglich. Im Zuständigkeitsbereich der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) sind gegenwärtig (Stand: 20.03.2018) rund 6 350 Lehrkräfte (Lehrkräfte für herkunftssprachlichen Unterricht sowie Förderschullehrkräfte inkludiert) von rund 1 050 öffentlichen allgemeinbildenden Schulen (inklusive Förderschulen) parallel an mehreren Schulen tätig. 2. Wie viele sogenannte Feuerwehrlehrkräfte, also Vertretungslehrer, gibt es derzeit an niedersächsischen Schulen Für Vertretungen und damit den Einsatz von Vertretungskräften an allgemeinbildenden Schulen wird im Haushaltsplan ein Mittelbudget für Entgelte für vorübergehend für Vertretungen tätige, nichtbeamtete Lehrkräfte veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2017 stehen rund 31 Millionen Euro und im Haushaltsjahr 2018 rund 32 Millionen Euro zur Verfügung. Eine detaillierte Darstellung der aktuell laufenden Vertretungsverträge mit Enddatum zwischen dem 31.03.2018 und dem Ende des Schuljahrs 2017/2018 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Vertretungsverträge im Schuljahr 2017/2018 mit Ende im Zeitraum vom 31.03.2018 bis Schuljahresende* NLSchB Anzahl Regionalabteilung Braunschweig 99 Regionalabteilung Hannover 160 Regionalabteilung Lüneburg 208 Regionalabteilung Osnabrück 361 Gesamt 828 * Stand 20.03.2018 3. Wie viele mögliche Vertretungslehrer, die zurzeit nicht an einer Schule sind, stehen aktuell in Niedersachsen noch zur Verfügung? Mit Abschluss des Einstellungsverfahrens zum 01.02.2018 standen laut Bewerbungsportal (EIS) 364 Lehrkräfte (davon 117 pensionierte Lehrkräfte) aktiv für einen Vertretungsvertrag zur Verfügung . Zusätzlich gab es 1 579 Bewerbungen ohne eine für die Unterrichtstätigkeit in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung (sogenannter Quereinstieg). Zurzeit werden für das Einstellungsverfahren zum 06.08.2018 die Bewerbungen im Bewerbungsportal (EIS) fortlaufend übernommen. Daher steht für eine Aussage lediglich ein tagesaktueller Stand zur Verfügung. Am 20.03.2018 beliefen sich die Bewerbungen für Vertretungsstellen auf 904 Lehrkräfte (davon 81 pensionierte Lehrkräfte), davon stehen 231 Lehrkräfte sowie 67 pensionierte Lehrkräfte ab sofort für einen Vertrag zur Verfügung. Zusätzlich stehen 1 135 Bewerbungen ohne eine für die Unterrichtstätigkeit in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung (sogenannter Quereinstieg) im Bewerbungsportal (EIS), davon 898 sofort, für einen Vertretungsvertrag zur Verfügung. 4. Bei wie vielen solcher Vertretungslehrkräfte wird die Bewerbungsfähigkeit im Nachhinein geprüft, und warum geschieht dies erst, nachdem sich die Schulen bereits für den jeweiligen Lehrer entschieden haben? Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren für die Einstellung einer Vertretungslehrkraft erfolgt grundsätzlich nach den gleichen Regeln wie für eine dauerhafte Einstellung in den Schuldienst und ist insbesondere unter Berücksichtigung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (§ 9 des Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/672 3 Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern - BeamtStG) vorzunehmen. Aus Gründen der Qualitätssicherung werden auch als Vertretungslehrkräfte vorrangig Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossener Lehramtsausbildung eingestellt. Können für Stellen an allgemeinbildenden Schulen keine Vertretungslehrkräfte gefunden werden, die über die ausgeschriebenen Lehrbefähigungsfächer verfügen, so können auch Bewerbungen für den direkten Quereinstieg berücksichtigt werden. Die abschließende Prüfung der Bewerbungsfähigkeit und der stellenbezogenen Einstellungsvoraussetzungen erfolgt an allgemeinbildenden Schulen durch die NLSchB grundsätzlich erst bei beabsichtigter Einstellung in den Schuldienst, also nach Beendigung des Auswahlverfahrens. Während bei ausgebildeten Lehrkräften das Lehramt und die Unterrichtsfächer und somit die fachlichen Einstellungsvoraussetzungen aufgrund des Studienabschlusses leicht feststellbar sind, ist eine Zuordnung von Bewerberinnen und Bewerbern ohne eine für die Unterrichtstätigkeit an allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung (sogenannter Quereinstieg) zu bestimmten Lehrämtern und Unterrichtsfächern aufgrund der Vielfalt der Studienabschlüsse nicht ohne weiteres möglich. Der Prüfaufwand ist deutlich höher und erfordert bei jeder Bewerbung eine stellenbezogene Einzelfallprüfung, die durch die NLSchB, Regionalabteilung Osnabrück, zentral vorgenommen wird. Im Rahmen der konkreten Prüfung kann es erforderlich sein, dass von der ausgewählten Bewerberin bzw. dem ausgewählten Bewerber Unterlagen nachgefordert werden, insbesondere detailliertere Studieninhalte in Form von Studienbüchern, Transcript of Records etc. Daher nimmt die Prüfung der Einstellungsvoraussetzungen bei Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern in der Regel deutlich mehr Zeit in Anspruch und kann im Einzelfall im Ergebnis auch zum Bescheid der Nichteinstellungsfähigkeit führen. Die Landesregierung ist dabei, die Abwicklung dieses Verfahrens zu beschleunigen und insbesondere auch die Kommunikation über die Verfahrensabläufe zu optimieren, deren Unkenntnis gelegentlich zu Unmut führt. (Verteilt am 16.04.2018) Drucksache 18/672 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums Wie ist die Personalauslastung an niedersächsischen Schulen?