Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6804 neu*) 1 _________________ *) Die Drucksache 18/6804 - verteilt am 07.07.2020 - ist durch diese Fassung zu ersetzen. Bei den Fragen 3, 17, 28, 30, 49, 89 und 90 sowie den Anlagen zur Antwort auf Frage 17 wurden Änderungen und Ergänzungen vorgenommen. Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Nachfragen zur Drucksache 18/5825 Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode und Björn Försterling (FDP), eingegangen am 06.05.2020 - Drs. 18/6447 an die Staatskanzlei übersandt am 20.05.2020 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 23.06.2020 Vorbemerkung der Abgeordneten In der Antwort (Drucksache 18/5825) auf die Kleine schriftliche Anfrage „Wie sinnvoll war die Zulassung der Gewässerbenutzung im Rahmen der Baugrubenwasserhaltung für den Bau der Recyclinganlage an der Halde ‚Niedersachsen‘ durch das LBEG ohne Einvernehmen der zuständigen unteren Wasserbehörde“ (Drucksache 18/5470) spricht die Landesregierung mehrfach davon, dass nur „relevante“ Grundwasserbeeinträchtigungen entscheidungserheblich seien. Die Landesregierung könne zwar nicht ausschließen, dass die Haldenbasis dauerhaft mit dem Grundwasser in Berührung stehe und von unten angelöst werde, aber letztendlich entscheidungserheblich sei „die Frage, ob die Halde Verursacher einer relevanten Grundwasserbeeinträchtigung ist, was mangels einer relevanten Grundwasserbeeinträchtigung zu verneinen ist, sowie die Frage, ob die Halde aufgrund der geplanten Abdeckung zu einem Verursacher werden kann“ (Drucksache 18/5825, Seite 4). Die Halde „Niedersachsen“ ist ohne Basisabdichtung auf Grundwasser beeinflussten Böden errichtet worden. Im Bereich der heutigen Haldenbasis existierten, ausweislich historischer Karten, Feuchtgebiete mit einschlägigem Pflanzenbewuchs (mutmaßlich Seggen-, Simsen- oder/und binsenreiche Nasswiese) und ein kleinräumiges, grundwassergespeistes Stillgewässer/Feuchtgebiet. Grundwasser, welches aus südöstlicher Richtung anströmt, stand regelmäßig in Teilbereichen der heutigen Haldenbasis an der Erdoberfläche an und beeinflusst bis heute das angrenzende FFH- Gebiet 098 „Brand“ mit seinen Auen- und Sumpfwäldern sowie den zahlreichen dort vorkommenden Kleingewässern. Im Rahmen der Baugrunduntersuchungen zur Recyclingfläche wurden im April 2016 Grundwasserverhältnisse von minus 0,68 m bis minus 1,07 m unter Geländeoberkante (GOK) punktuell nachgewiesen. Auch im Hydrologischen Gutachten zur Planfeststellung werden Flurabstände des Grundwassers von weniger als 1 m unter GOK im Haldenumfeld angeführt. Der tiefste Bereich der Haldenbasis ist derzeit mehr als 1,20 m in das Erdreich eingedrungen, ein weiteres Absinken wird durch die geplante Abdeckung vorhergesagt. Vorbemerkung der Landesregierung Die Baugrubenwasserhaltung für den Bau der Recyclinganlage an der Halde „Niedersachsen“ hatte aufgrund der begrenzten Reichweite und der kurzen Dauer keine negativen Auswirkungen auf das Grundwasser, die Nachbarschaft oder angrenzende Biotope. Der Ist-Zustand des Grundwassers sowie der bestehenden Halde werden im Genehmigungsverfahren für die Abdeckung als Vorbelastung betrachtet. Es wird geprüft, ob das Vorhaben mit den damit verbundenen Beeinträchtigungen trotz bestehender Vorbelastungen zulassungsfähig ist. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6804 2 Entsprechend wurde vorab der Ist-Zustand des Grundwassers umfangreich untersucht. Dabei wurden keine erheblichen Beeinträchtigungen des Grundwassers festgestellt. Darüber hinaus ist es Zweck des Vorhabens, das wahrscheinliche Versickern von Haldenwasser in das Grundwasser zu reduzieren. Nachfolgend wird an mehreren Stellen auf die Antragsunterlagen verwiesen, die im Internet abrufbar sind (https://nibis.lbeg.de/LBEGVeroeffentlichungen/Planfeststellungsverfahren/Kali%20 und%20 Salz%20-%20Abdeckung%20Halde%20Niedersachsen/). Das Genehmigungsverfahren für die Abdeckung der Kalihalde „Niedersachsen“ ist noch nicht abgeschlossen . Die nachfolgende Antwort der Landesregierung stellt den im Rahmen einer Beantwortung einer Kleinen Anfrage ermittelbaren aktuellen Sachstand dar. 1. Mit Bezug auf die Unterlagen zur laufenden Planfeststellung (Bezug Antragsunterlage F-1.1b_Anlage_01bis07): In welcher Höhe üNN und GOK befindet sich der mittlere Grundwasserspiegel (GWSP) im Bereich der Halde „Niedersachsen“, und in welchen Bereichen schwankt der Grundwasserspiegel (üNN und GOK) unterhalb der Halde „Niedersachsen? 2. In welchem Verhältnis standen die Grundwasserstände im April, Mai und August 2016 zum mittleren GWSP 2016? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Der Grundwasserspiegel verläuft unterhalb der Halde „Niedersachsen“ nicht horizontal, sondern weist stets dem Druckpotenzial entsprechend ein „Gefälle“ (hydrogeolgisch einen Gradienten) auf. Daher kann der Grundwasserspiegel nicht mit einer einzigen Höhenangabe beschrieben werden. Gleiches gilt für den Schwankungsbereich des Grundwasserspiegels. Bespielhaft wird nachstehend der Grundwasserstandsverlauf der Grundwassermessstelle (GWM) 1/97 von 07/1997 bis 12/2018 mit HW15 und HW25 dargestellt (Antragsunterlage F-1.1, Anlage 11.2, ergänzt durch Angaben aus dem Erörterungstermin): (HW15: 15-jähriges Hochwasser; HW25: 25-jähriges Hochwasser; MW: Mittelwert) Die dieser Grafik zugrunde liegenden Rohdaten liegen nicht vor. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6804 3 3. Steht die Halde „Niedersachsen“ zeitweilig im Grundwasser, und wenn ja, wann, wie oft und wie lange? Die Haldenbasis weist nicht lediglich eine Höhenlage über die gesamte Fläche auf, was sowohl mit den Geländegegebenheiten als auch mit den unterschiedlichen Auflasten zusammenhängt. Maßgeblich für die Ermittlung des Abstandes zwischen Haldenbasis und Grundwasserspiegel ist allerdings die Lage der Haldenbasis im Haldenzentrum, da hier der Haldenschwerpunkt liegt und zu einem maximalen Einsinken der Halde in den Boden geführt hat. Da sowohl das Haldengelände als auch der Grundwasserspiegel von Südosten nach Nordwesten in ähnlicher Weise leicht einfallen, ist der Abstand zwischen Haldenbasis und Grundwasserspiegel nach derzeitigem Kenntnisstand im Haldenzentrum am geringsten und kann als „worst-case“ angesehen werden. Die natürliche Höhenlage der Geländeoberkante im Haldenzentrum betrug seinerzeit etwa 43,6 m über Normalnull (NN). Aktuelle Setzungsberechnungen belegen ein maximales Einsinken des Haldenzentrums (Unterkante Salz) um 1,21 m auf dann 42,39 m NN (1. Planänderung, Unterlage F-3). Die Grundwasserhochstände wurden statistisch ausgewertet (vgl. Unterlage F-1.1, Tab. 5.2.5-2). Danach liegen die typischen Grundwasserstände im Haldenzentrum etwa im Bereich von 40,6 bis 41,6 m NN und somit unterhalb des Salzkörpers. Nur in Phasen von ausgeprägten Grundwasserhochständen nähert sich das Grundwasser etwas weiter an. Vergleichend können die Daten der Grundwasserstände in der Messstelle (GWM) 1/97 herangezogen werden, die etwa 0,15 m tiefer als im Haldenzentrum liegen (vgl. Unterlage F-1.1, Anlage 3.1). Aus der statistischen Auswertung der Daten der Messstelle GWM 1/97 für die Jahre 1998 bis 2016 errechnen sich unter Berücksichtigung des Höhenunterschiedes von 0,15 m zum Grundwasserspiegel im Haldenzentrum die mittleren Grundwasserstände für folgende Hochwasser- Wiederkehrintervalle (HW): HW2 Jahre: 41,88 m, HW5 Jahre: 42,10 m, HW10 Jahre: 42,24 m, HW20 Jahre: 42,35, HW25 Jahre: 42,39 m. Die Höhenlage der Haldenbasis im Haldenzentrum von 42,39 m wurde einmal im März 2013 kurzzeitig erreicht. 4. Bei welchen Grundwasserständen steht die Halde mit welchem Volumen im Grundwasser ? Die zur Beantwortung dieser Frage erforderlichen Daten zum exakten Höhennivellement der Haldengrundfläche liegen dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) nicht vor. 5. Welche Auswirkungen hat das auf das Grundwasser und auf andere Schutzgüter? Für den Ist-Zustand der Halde ist ein Salzeintrag in das Grundwasser ausschließlich im Bereich des Haldenmantels und im schmalen Vorlandbereich zwischen Haldenfuß und Haldenrandgraben als wahrscheinlich anzusehen. Die geplante Haldenabdeckung dient u. a. dazu, derartige Einträge und die damit einhergehenden Auswirkungen zu reduzieren. 6. Welche Aussagen kann die Landesregierung zu den Höhenlinien (Isohypsen) des Grundwassers im Haldenbereich und Haldenumfeld (alle Himmelsrichtungen) machen? Für das Zulassungsverfahren wurden die Isohypsenpläne zum Haldenumfeld und zum weiteren Untersuchungsgebiet ermittelt (vgl. Antragsunterlage F-1.1a, Anlagen 3.1 und 4.1). Im Genehmigungsverfahren haben sich bisher keine Zweifel an deren ordnungsgemäßer Bestimmung ergeben. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6804 4 7. Sind regelmäßige und repräsentative Grundwassermessungen im Umfeld der Halde „Niedersachsen“ durchgeführt und aufgezeichnet worden, und falls ja, wie oft? Das Grundwasser am Standort wird umfangreich überwacht. So erfolgt unter Einbeziehung der drei Grundwassermessstellen (GWM) 1/97, 3/97 und 4/97 seit 1997 ein Grundwassermonitoring. Die Lage der Grundwassermessstellen ist in den Planfeststellungsunterlagen beschrieben. Seit 2003 wird ergänzend im Grundwasserabstrom der Halde auch das Grundwasser an der GWM 5/03 überwacht. Ab 2013 wurde dieses Überwachungsmessnetz um weitere zehn Grundwassermessstellen ergänzt, darunter zwei Messstellengruppen mit je drei Einzel-GWM. Überwacht werden dort Grundwasserstand und Grundwasserbeschaffenheit. In der GWM 1/97 ist seit 2007 eine Drucksonde mit Datenlogger installiert, sodass hier besonders lange Messreihen vorliegen. Die Beprobung erfolgt einmal jährlich. Im Mai und Juli 2016 wurden 15 weitere Messstellen im Haldenumfeld errichtet. Berichte mit den Ergebnissen des Grundwassermonitorings werden dem LBEG jährlich vorgelegt. 8. Falls ja, wie fallen die langjährig beobachteten Grundwasserstände im Umfeld der Halde „Niedersachsen“ aus? Der Umfang und die Ergebnisse des Grundwassermonitorings können der Antragsunterlage F- 1.1d, Anlage 9.1 (Laborprüfberichte) entnommen werden. 9. Was umfasst (Parameter bzw. Messprogramm) das „jährliche Grundwassermonitoring“ (Bezug Antragsunterlage F-1.1a_HydrogeolGA-170628+U, Seite 50)? Im Rahmen des Monitorings werden das Haldenwasser sowie Grundwassermessstellen beprobt. Bei allen voll verfilterten Grundwassermessstellen (20 bis 50 m Filterstrecke) erfolgt eine tiefenorientierte Entnahme mehrerer geschöpfter Grundwasserproben (4 bis 6 Proben je GWM). Auch aus den übrigen Bestandsmessstellen wird eine Schöpfprobe entnommen. Aus den in den Jahren 2016 bzw. 2018 neu errichteten insgesamt 22 GWM wurde dagegen jeweils eine Pumpprobe entnommen. Insgesamt wurden im Jahr 2018, inkl. Haldenwasser, 52 Wasserproben im Labor untersucht. Des Weiteren wurden in den vier Grundwassermessstellen GWM 1, GWM 3, GWM 4 und Schlauchkernbohrung B22 je 4 Tiefenprofile (eins je Quartal) der elektrischen Leitfähigkeit (1 m-lntervalle) aufgenommen. Tiefenprofile wurden zusätzlich auch in den jeweils mittleren GWM der 4 neuen Messstellengruppen von 2016 bzw. der 3 neuen von 2018 ermittelt. Im Jahr 2016 wurde der größte Parameterumfang in einer Sonderbeprobung der Messstellen GSM 3, GSM 4, GSM 6, GWM 1/97, GWM 3/97, GWM 5/03, GWM 6/16, zumeist ebenso für die Erstbeprobungen der GWM 5/03, GWM 6/16 o, GWM 6/16 m, GWM 6/16 u, GWM 7/16 o, GWM 7/16 m, GWM 7/16 u, GWM 8/16 o, GWM 8/16 m und GWM 8/16 u ermittelt: Wassertemperatur , pH-Wert, elektr. Leitfähigkeit (25°C), Sauerstoffgehalt, Sauerstoffsättigung, Dichte, Trockenrückstand bei 105°C, gesamter gebundener Kohlenstoff (TOC), gesamter gebundener Stickstoff (TNb), chemischer Sauerstoffbedarf (CSB), BSB-5 (bk>- Sauerstoffbedarf), AOX, EOX, Ammonium , Bromid, Chlorid, Fluorid, Hydrogenkarbonat, Säurekapazität bis pH-Wert 4,3 (Labor), Nitratstickstoff NO3-N, Nitrat NO3, Sulfat, Phosphor, Cyanid, gesamt, Calcium, Kalium, Magnesium, Natrium , Aluminium, Antimon, Arsen, Barium, Blei, Bor, Cadmium, Chrom, gesamt, Chrom-VI, Cobalt, Eisen, Kupfer, Lithium, Mangan, Molybdän, Nickel, Quecksilber, Selen, Strontium, Thallium, Vanadium , Zink, Phenolindex, Summe Phenole/Kresole, Kohlenwasserstoff-Index, Summe LHKW, Summe Tri-/Tetrachlorethen, 1,2-Dichlorethan, Chlorethen (Vinylchlorid), Summe BTEX, Benzol, Summe PAK (16 nach EPA), Naphthalin, Anthracen, Benzo(a)pyren, Dibenz(a,h)anthracen, Benzo (b)fluoranthen, Benzo(k)fluoranthen, Benzo(g,h,i)perylen, Fluoranthen, lndeno(1,2,3-cd)pyren sowie Summe PCB. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6804 5 10. Sind die Messergebnisse und langjährigen Beobachtungen in Bezug auf das Schutzgut Grundwasser unterhalb und im Umfeld der Halde „Niedersachsen“ ausreichend, repräsentativ und belastbar für die zu treffenden Aussagen und Entscheidungen? Ja, die Art und der Umfang der Messungen wurden im Rahmen wasserrechtlicher Erlaubnisse und damit im Einvernehmen mit der Unteren Wasserbehörde festgelegt. 11. Mit Bezug auf die Unterlagen zur laufenden Planfeststellung (Bezug Antragsunterlage F-1.1a_HydrogeolGA-170628+U): Welche Parameter sind im Grundwasserabstrom der Halde „Niedersachsen“ auffällig oder zeigen Überschreitungen? Die Parameter, die punktuell oder mehrfach auffällige Ergebnisse aufweisen und wo entsprechende relevante Richtwerte (Geringfügigkeitsschwellenwerte nach der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)) überschritten werden, sind in der Antragsunterlage F-1.1a, Tabelle 5.5.4-1 aufgeführt . 12. Was ist jeweils die Ursache für diese Auffälligkeiten oder Überschreitungen? Die Bewertung bzw. Interpretation der Auffälligkeiten enthält Antragsunterlage F-1.1a, Tabelle 5.5.4-1. 13. Was umfasst die „Sicherheitsbetrachtung an der Kali-Rückstandshalde Niedersachsen- Riedel“ (Drucksache 18/5825, Seite 5)? Die „Sicherheitsbetrachtung Rückstandshalden der Kaliproduktion; Halde Niedersachsen-Riedel in Wathlingen“ umfasst Grundwasserbeprobungen, deren Analyse und Bewertung sowie die Aufbereitung der Messwerte des zu versenkenden Wassers und Angaben zur Wasserbilanz der Halde Niedersachsen -Riedel. Der weitere Bericht „Abschließende Grundwasseruntersuchungen zur Gefährdungsabschätzung Rückstandshalden der Kaliproduktion; Halde Niedersachsen-Riedel in Wathlingen“ vom September 2003 enthält die Ergebnisse der Grundwasserbeprobung an den Grundwassermessstellen GWM 1, 3, 4, 5, GMS 4, 6, 7, SKB B22, Messstelle 1/95C, Feuerlöschbrunnen 6 und der Beregnungsbrunnen 3, 4 und 5. 14. Auf welcher Basis / welchen Erkenntnissen beruht diese Sicherheitsbetrachtung, und wer hat sie beauftragt? Die „Sicherheitsbetrachtung Rückstandhalden der Kaliproduktion; Halde Niedersachsen-Riedel in Wathlingen“ vom April 2001 ließ die Kali und Salz GmbH anfertigen. Dort heißt es: „Der niedersächsische Umweltminister forderte mit dem Schreiben vom 29.12.1988 (207.3- 62810/100), betriebseigene Deponien und Zwischenlager durch die zuständigen Behörden unter Einschaltung privater Gutachter einer Gefährdungsabschätzung zu unterziehen. Das Oberbergamt in Clausthal-Zellerfeld ordnete mit Schreiben vom 3. Februar 1989 (22-3/89-BII f2.2.6.1-VII-) an, dass der Erlass des niedersächsischen Umweltministers auf die Rückstandshalden der damaligen Kali und Salz AG angewendet wird, wobei im Nachgang eine Beschränkung auf die damals in Betrieb befindlichen Halden Sigmundshall und Niedersachsen-Riedel erfolgte. Eine Begutachtung der o. g. Halden erfolgte durch den inzwischen emeritierten Prof. Dr. G. Lüttig, Institut für Geologie und Mineralogie, Universität Erlangen. Mit dem Gutachten ‚Geotechnologische Betrachtung der Rückstandshalde Niedersachsen-Riedel in Wathlingen‘ vom 20. Dezember 1990 mit Nachträgen in 1992 und 1994 wird die hydrogeologische Situation an diesem Standort dargestellt . Die in dem Gutachten angenommene verdunstungsrate der Halde zur Wasserhaushaltsbilanzierung erschien den Fachbehörden zu hoch. Es sollte daher untersucht werden, ob von den fallenden Niederschlägen tatsächlich ein beträchtlicher Teil verdunstet oder ob eine nicht unerhebli- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6804 6 che Menge des anfallenden Haldenwassers in den Untergrund versickert. Die Haldenaufstandsfläche wurde durchgehend mit einer tonigen Basisabdichtung versehen. Diese wurde durch eine Bohrung angetroffen und somit im o. g. Gutachten als intakt beschrieben. Zur Festlegung eines Untersuchungsprogrammes wurde am 22. August 2000 in Wathlingen ein Ortstermin mit den beteiligten Fachbehörden abgehalten. Im Ergebnis dieses Termins sollen im Rahmen der halbjährlich stattfindenden teufenselektiven Grundwasserprobenahmen im Haldenumfeld zur Grundwasserbeobachtung der Haldenwasserversenkung einmalig im An- und Abstrom der Halde vorhandene zusätzliche Messstellen beprobt werden . Die Untersuchungsergebnisse der Grundwasserbeprobung sowie eine Beurteilung der Wasserhaushaltssitutation der Halde sind in einem Bericht zusammenzustellen (s. Ergebnisvermerk des Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung (NLfB) zum Ortstermin am 22. August 2000 in Wathlingen, N4.03-6259/00-Eng/).“ 15. Welches Unternehmen/Büro hat diese Sicherheitsbetrachtung durchgeführt? In der „Sicherheitsbetrachtung Rückstandhalden der Kaliproduktion; Halde Niedersachsen-Riedel in Wathlingen“ vom April 2001 ist hierzu vermerkt: Umwelt und Arbeitssicherheit und Bereich Geologie der Kali und Salz GmbH, 34119 Kassel. Im Bericht „Abschließende Grundwasseruntersuchungen zur Gefährdungsabschätzung Rückstandshalden der Kaliproduktion; Halde Niedersachsen-Riedel in Wathlingen“ vom September 2003 wird die K+S Aktiengesellschaft, 34131 Kassel, Bereich Geologie angeführt. 16. Wie viele Seiten umfasst diese Sicherheitsbetrachtung? Die „Sicherheitsbetrachtung Rückstandhalden der Kaliproduktion; Halde Niedersachsen-Riedel in Wathlingen“ vom April 2001 umfasst 16 Seiten sowie 3 Anlagen. Der Bericht „Abschließende Grundwasseruntersuchungen zur Gefährdungsabschätzung Rückstandshalden der Kaliproduktion; Halde Niedersachsen-Riedel in Wathlingen“ vom September 2003 umfasst 12 Seiten sowie 3 Anlagen. 17. Kann die Landesregierung die Sicherheitsbetrachtung, die das NLfB 2003 zu Feststellungen bezüglich des Grundwassers im Umfeld der Halde veranlasst hat, dieser Anfrage als Antwort beifügen? Falls nicht, bitte mit Begründung. Es werden sowohl die „Sicherheitsbetrachtung“ als auch die „Gefährdungsabschätzung“ übermittelt (s. Anlagen). Die Originaldokumente können beim LBEG eingesehen werden. 18. Welche Feststellungen aus der Sicherheitsbetrachtung haben das NLfB 2003 zu den Aussagen über den Einfluss des Grundwassers auf den Haldenkörper veranlasst, und sind diese heute noch gültig? In seiner Stellungnahme vom 22.12.2003 - N2.2-31823 - hat das NLfB seinerzeit festgestellt: „Die Beprobung des oberflächennahen Grundwassers aus der im Abstrom der GWM1 neu eingerichteten Messstelle GWM5 lieferte keine Hinweise auf eine Beeinflussung durch Haldenabwasser. Bis auf die Messstelle GWM1 trifft dies auf alle im direkten oder seitlichen Abstrom der Halde beprobten Grundwassermessstellen zu. Die erhöhten Chlorid-Konzentrationen in der Messstelle GWM1 wurden auch durch die aktuellen Untersuchungen bestätigt. Allerdings ist das Na/K-Verhältnis gegenüber früheren Untersuchungen deutlich niedriger, sodass daraus kein Hinweis auf einen andauernden Eintrag von Haldenabwasser abgeleitet werden kann. Als Erklärung kommt ein früherer lokaler Eintrag von Haldenabwasser im Zuge der Haldenerweiterung, wie er von K+S im Gutachten vom April 2001 beschrieben wurde, in Kombination mit Anteilen von geogen versalztem Tiefenwasser infrage. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6804 7 Nach derzeitigem Erkenntnisstand gibt es keine Hinweise, dass das Grundwasser im Umfeld der Kali-Rückstandshalde Niedersachsen-Riedel durch Einträge von Haldenabwasser in relevantem Umfang beeinträchtigt wurde. Die Gefährdungsabschätzung kann damit aus unserer Sicht abgeschlossen werden.“ Der Empfehlung des NLfB, „aus Vorsorge- und Beweissicherungsgründen […], ausgewählte Messstellen auch zukünftig im Rahmen von Monitoring-Maßnahmen (Turnus: ca. 3 - 5 Jahre) auf relevante Parameter für eine Beeinflussung durch Haldenabwasser zu untersuchen“, wird nachgekommen . Da das Monitoring keine Hinweise für eine Beeinträchtigung des Grundwassers durch Haldenwasser ergab, hat die Feststellung des NLfB aus dem Jahr 2003 auch weiterhin Bestand. 19. Stellt die Sicherheitsbetrachtung aus dem Jahr 2003 mit der daraus resultierenden dauerhaften Grundwasserüberwachung die alleinige Grundlage für die Beurteilung einer Grundwasserbeeinträchtigung durch die Kalihalde dar? Die Stellungnahme des NLfB aus dem Jahr 2003 beschreibt den damaligen Stand. Die Entwicklung seit dem Jahr 2003 wurde ausführlich in die Betrachtungen einbezogen. Neben der Sicherheitsbetrachtung und dem in Genehmigungsauflagen verankerten Grundwassermonitoring stehen auch die Untersuchungsergebnisse zur Verfügung, die Eingang in das hydrogeologische Gutachten (Antragsunterlage F-1.1a) gefunden haben. Weiter sind das hydrogeologische Gutachten selbst sowie die Stellungnahmen des Gewässerkundlichen Landesdienstes (GLD) und der unteren Wasserbehörde zu nennen. Im Verfahren werden auch verschiedene Stellungnahmen und Einwendungen bewertet. 20. Falls nein, welche weiteren Untersuchungen hat es gegeben, und warum wurden diese in der Antwort (Drucksache 18/5825) nicht aufgeführt? Die auf Frage 15 der Drucksache 18/5825 gegebene Antwort der Landesregierung „Auch im laufenden Verfahren ergaben sich keine belastbaren Hinweise auf eine relevante Grundwasserbeeinträchtigung durch die Halde. Dabei sind der Gewässerkundliche Landesdienst des Landes Niedersachsen (GLD) sowie der Landkreis Celle als Untere Wasserbehörde in das Genehmigungsverfahren eingebunden.“ hat zusammenfassenden Charakter mit inkludiertem Verweis auf die Verfahrensunterlagen . 21. Wäre es in einem Planfeststellungsverfahren/Genehmigungsverfahren für eine Bauschuttdeponie zulässig, eine Überprüfung für mögliche Umweltbeeinträchtigungen auf 15 Jahre alte Untersuchungen abzustellen? Sofern diese Frage auf die rechtliche Zulässigkeit der Verwendung von 15 Jahre alten Untersuchungsergebnissen für die Durchführung einer Vorprüfung bzw. einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) abzielt, begegnet eine solche Verwendung nur dann keinen rechtlichen Bedenken, wenn und soweit die 15 Jahre alten Untersuchungen auch zum Zeitpunkt der Durchführung der Vorprüfung bzw. der Umweltverträglichkeitsprüfung den Anforderungen des § 7 Abs. 4 i. V. m. Anlage 2 zum UVPG bzw. den Anforderungen des § 16 i. V. m. Anlage 4 zum UVPG in vollem Umfang entsprechen. Dies wäre in jedem konkreten Fall sorgfältig zu prüfen. 22. Wäre es in einem Planfeststellungsverfahren/Genehmigungsverfahren für eine Bundesstraße zulässig, eine Überprüfung für mögliche Umweltbeeinträchtigungen auf 15 Jahre alte Untersuchungen abzustellen? 23. Wäre es in einem Planfeststellungsverfahren/Genehmigungsverfahren für eine Landesstraße zulässig, eine Überprüfung für mögliche Umweltbeeinträchtigungen auf 15 Jahre alte Untersuchungen abzustellen? Die vorstehenden Fragen 22 und 23 werden zusammenhängend beantwortet. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6804 8 In der Planungspraxis für Infrastrukturvorhaben haben sich gestützt auf höchstrichterliche und obergerichtliche Rechtsprechung bestimmte Grundsätze zu den an die Aktualität von umweltfachlichen Untersuchungen zu stellenden Anforderungen herausgebildet. Für Landes- und Bundestraßen ergeben sich hierbei keine gesonderten Regelungen, sie orientieren sich ebenfalls an den umweltrechtlichen Vorgaben. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in einer Entscheidung zur wasserrechtlichen Planfeststellung (BVerwGE 158, 1-142, Elbvertiefung) ausgeführt: „Als Leitlinie für die Praxis mag es im Ansatz sinnvoll sein, die Tauglichkeit der Datengrundlage an einer zeitlichen Grenze auszurichten. Eine solche Grenze kann aber nur einen allgemeinen Anhalt bieten. Sie ändert nichts daran, dass die Aktualität der Datengrundlage nach Maßgabe praktischer Vernunft unter Berücksichtigung der jeweiligen Einzelfallumstände zu beurteilen ist. So kann insbesondere bei einem großflächigen Untersuchungsgebiet die Aktualisierung von Datenbeständen in einem Teilgebiet auch Rückschlüsse auf die Verlässlichkeit älterer Daten für ein anderes Teilgebiet zulassen; eine fortlaufende Aktualisierung aller Bestandsdaten kann nicht verlangt werden.“ Dieser Grundsatz kann auch auf die parallelen (fern-)straßenrechtlichen Bezüge übertragen werden . Als ungefährer Richtwert hat sich in den (fern-)straßenrechtlichen Verfahren ein Datenalter von fünf Jahren herausgebildet, sofern keine besonderen Vorschriften greifen. Diese Altersgrenze ist jedoch nicht starr. Die Beurteilung der Aktualität erfolgt vielmehr einzelfallabhängig nach einer an den Maßstäben praktischer Vernunft orientierten Betrachtung der wertgebenden Umstände. 24. Wäre es in einem Planfeststellungsverfahren/ Genehmigungsverfahren für eine Windkraftanlage zulässig, eine Überprüfung für mögliche Umweltbeeinträchtigungen auf 15 Jahre alte Untersuchungen abzustellen? Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist für die Errichtung und den Betrieb von Windfarmen mit 20 oder mehr Windkraftanlagen erforderlich oder wenn bei Windfarmen mit drei bis weniger als sechs Windkraftanlagen die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls bzw. bei 6 bis weniger als 20 Windkraftanlagen die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls die Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung ergibt. Bezüglich der in diesem Rahmen zulässigen Verwendung 15 Jahre alter Untersuchungen wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. 25. Wäre es in einem Planfeststellungsverfahren/Genehmigungsverfahren für einen Stallbau im Außenbereich zulässig, eine Überprüfung für mögliche Umweltbeeinträchtigungen auf 15 Jahre alte Untersuchungen abzustellen? Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. 26. Auf welchen Feststellungen, Erkenntnissen oder Aussagen beruht die Aussage „Auch im laufenden Verfahren ergaben sich keine belastbaren Hinweise auf eine relevante Grundwasserbeeinträchtigung durch die Halde“ (Drucksache 18/5825, Seite 5)? Die Feststellung beruht auf der Prüfung der Antragsunterlagen unter Hinzuziehung / Bewertung von Stellungnahmen und Einwendungen. In der noch ausstehenden Entscheidung über das Vorhaben wird eine Beschreibung der Einzelheiten erfolgen. 27. Sind die Grundwassermessstellen im Abstrombereich der Halde qualitativ und quantitativ für solche Aussagen ausreichend vorhanden, angelegt und aussagekräftig? Ja. Siehe auch Antworten zu den Fragen 7 und 10. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6804 9 28. Welche Beschaffenheit (pH-Wert, Härte [KH u NKH], chemische Zusammensetzung, Dichte) hat das oberflächennahe Grundwasser jeweils im Anstrom- und im Abstrombereich der Halde? Da der Begriff „oberflächennahes Grundwasser“ hier nicht näher definiert wird, geht die Landesregierung davon aus, dass die Grundwassermessstellen oberhalb des sogenannten Mineralisationssprungs gemeint sind, der sich im Umfeld der Halde langjährig in einer Tiefe zwischen ca. 11 bis 22 m unter Gelände befindet (vgl. Antragsunterlage F-1.1). Eine Ausnahme bildet die Messstellengruppe GWM 8 (errichtet in den Jahren 2016 und 2018), bei der sich die Mischzone bei ca. 28 bis 32 m unter Gelände befindet. Die jeweiligen Angaben sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Anstrom Parameter Einheit GWM 3/97- 10 GMS3 GMS4 GMS6 GWM 8/16o GWM 8/16 m GWM 11/16 GWM 12/16 GWM 13/16 Entnahmetiefe [m u ROK] 10 6 6 6 5 16 5 5 5 pH-Wert [-] 7,37 7,01 7,16 6,65 7,3 7,42 4,85 4,41 4,71 Wassertemperatur [°C] 9,6 10,8 11,1 10,5 13,2 11 11,9 11,7 13,1 el. Leitfähigkeit (25 °C) [µS/cm] 680 761 816 508 1077 930 342 521 891 Redoxpotential [mV] 234 152 258 238 163 152 309 465 159 Dichte (bei 20 °C) [g/cm³] 0,999 0,999 0,999 0,999 0,999 0,999 0,998 0,999 0,999 Säurekapazität pH 4,3 [mmol/l] 2,5 4,9 2,6 1,5 7,2 3,2 1 0,5 0,1 Natrium [mg/l] 56,3 71,3 87 34,7 84,8 65,5 54,5 25,6 46,7 Kalium [mg/l] 26,1 81 78,1 27,8 247 3,19 19,1 19,3 58,3 Calcium [mg/l] 50,8 41,9 32 38,6 4,75 130 3,61 28,7 45,7 Magnesium [mg/l] 8,89 6,15 4,65 7,35 4,02 8,77 0,79 7,13 4,94 Chlorid [mg/l] 57 29 25 16 29 70 22 68 35 Sulfat [mg/l] 126 129 245 165 98,5 254 81,9 121 166 Hydrogenkarbonat [mg/l] 153 229 159 92 439 195 61 31 128 Nitrat [mg/l] <0,20 0,8 <0,20 <0,20 <0,20 <0,20 <0,20 <0,20 <0,20 Bromid [mg/l] <0,5 <0,50 <0,50 <0,50 <0,50 <0,50 <0,50 <0,50 <0,50 Lithium [mg/l] <0,01 <0,01 <0,01 <0,01 <0,01 <0,01 <0,01 <0,01 <0,01 Eisen [mg/l] 9,6 1,3 1,7 3,4 4,5 1,6 1,4 23 2,4 Ammonium [mg/l] <0,5 <0,50 <0,50 <0,50 <0,5 <0,50 <0,50 <0,50 <0,50 Abstrom Parameter Einheit GWM 1/97-10 GWM 4/97- 10 GWM 5/03 GWM 6/16o GWM 7/16o GWM 9/16 o GWM 10/16 GWM 14/18o Entnahmetiefe [m u ROK] 10 10 4 5 5 5 5 5 pH-Wert [-] 7,58 7,85 4,66 6,03 5,5 5 5,5 6,17 Wassertemperatur [°C] 10,2 8,8 10,3 8,9 11,3 11,4 11,9 12,2 el. Leitfähigkeit (25 °C) [µS/cm] 2260 978 755 736 312 1031 644 691 Redoxpotential [mV] 333 212 519 95 53 164 401 -34 Dichte (bei 20 °C) [g/cm³] 0,999 0,999 0,999 0,999 0,998 0,999 0,999 0,999 Säurekapazität pH 4,3 [mmol/l] 2,25 2,6 0,5 1,1 0,9 0,8 2,1 1,7 Natrium [mg/l] 282 59,7 32,7 41,8 38,9 110 55,9 112 Kalium [mg/l] 104 24,1 33,4 20,3 11,3 63,2 29,7 34,6 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6804 10 Abstrom Parameter Einheit GWM 1/97-10 GWM 4/97- 10 GWM 5/03 GWM 6/16o GWM 7/16o GWM 9/16 o GWM 10/16 GWM 14/18o Calcium [mg/l] 94,6 113 75,4 39,9 21 23,5 49,9 63,6 Magnesium [mg/l] 13,9 10,6 11,6 13,6 8,19 7,37 9,19 6,15 Chlorid [mg/l] 494 89 65 53 46,8 138 115 176 Sulfat [mg/l] 230 233 251 195 136 212 190 117 Hydrogenkarbonat [mg/l] 137 159 n.b. 67 55 49 6,1 104 Nitrat [mg/l] 1,7 <0,20 8,8 <0,20 <0,20 <0,20 <0,20 <0,2 Bromid [mg/l] 1,5 <0,50 <0,5 <0,50 <0,50 <0,50 <0,50 0,53 Lithium [mg/l] <0,01 0,01 0,07 0,01 <0,01 0,03 0,02 0,01 Eisen [mg/l] 0,03 4,1 0,46 18 19 8,9 20 5,6 Ammonium [mg/l] <0,5 <0,50 <0,5 <0,50 <0,50 <0,50 <0,4 1,2 Abstrom, fortgesetzt Parameter Einheit 1/95A 1/95B 1/95C 2/95A 2/95B 2/95C SKB 22/89-10 Entnahmetiefe [m u ROK] 9,5 7,5 5,5 9,5 7,5 5,5 10 pH-Wert [-] 6,03 5,03 5,44 6,68 6,39 6,34 5,71 Wassertemperatur [°C] 10,4 10,5 10,3 10,1 9,8 9,8 10,4 el. Leitfähigkeit (25 °C) [µS/cm] 903 599 188,5 730 830 640 765 Redoxpotential [mV] 334 422 361 249 223 186 305 Dichte (bei 20 °C) [g/cm³] 0,999 0,999 0,998 0,999 0,999 0,999 0,999 Säurekapazität pH 4,3 [mmol/l] 2,4 0,1 0,6 2,8 2,8 1,4 0,6 Natrium [mg/l] 86,8 42,6 5,03 43,1 139 98,4 73,3 Kalium [mg/l] 22,4 16,9 13 25,5 31,8 25,7 15,8 Calcium [mg/l] 76,4 44,6 12,9 76 17,3 11,9 33 Magnesium [mg/l] 8,22 11,9 4,74 11,1 4,5 3,56 10,6 Chlorid [mg/l] 125 56 <10 53 119 61 93 Sulfat [mg/l] 156 190 53,1 166 135 156 186 Hydrogenkarbonat [mg/l] 146 6,1 31 171 171 85 37 Nitrat [mg/l] 1,1 1,9 1,4 <0,20 <0,20 <0,20 <0,20 Bromid [mg/l] <0,50 <0,50 <0,50 <0,50 <0,50 <0,50 <0,50 Lithium [mg/l] <0,01 <0,01 0,01 <0,01 <0,01 <0,01 0,02 Eisen [mg/l] 0,2 1,1 1,4 2,4 8 4,3 19 Ammonium [mg/l] <0,5 <0,50 <0,5 <0,50 <0,50 <0,50 <0,50 29. In welchen Quantitäten kommt das oberflächennahe Grundwasser im Umfeld der Halde „Niedersachsen“ im langjährigen Jahresmittel vor, und wie ist die annuelle Ganglinie? Eine quantitative Bestimmung von oberflächennahem Grundwasser ist fachlich nicht einschlägig und praktisch nicht umsetzbar, da das „Umfeld der Halde“ und die „Oberflächennähe“ hier nicht konkret bestimmt werden. Die (jahreszeitliche) Verfügbarkeit von Grundwasser lässt sich noch am ehesten an den Grundwasserganglinien ablesen (siehe auch Antworten zu Fragen 1 und 2). Relevant ist dagegen der mengenmäßige Zustand i. S. d. Grundwasserverordnung, der als „gut“ eingestuft wurde (siehe Umweltkarten des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz [NLWKN]). Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6804 11 30. In welchen Tiefen messen die Grundwassermessstellen im Abstrombereich der Halde das oberflächennahe Grundwasser, und in welcher Tiefe kommt das oberflächennahe Grundwasser im Abstrombereich der Halde vor (bitte unter Angabe der jeweiligen Bezeichnung der GWM)? Für die Deutung des Begriffs „oberflächennahes Grundwasser“ gilt das in der Antwort zu Frage 28 Dargestellte. Die jeweiligen Angaben zur Messtiefe der GWM im Abstrombereich sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Messstelle […-xx = Entnahmetiefe ] Position oberhalb/unterhalb Mineralisationssprung [oberhalb = oberflächennah ] Filter (von) [m u. GOK ] Filter (bis) [m u. GOK ] Entnahmetiefe GW- Probenahme [m u. ROK] 1/95A Abstrom Halde Nord- West oberhalb 8,0 10,0 9,5 1/95B Abstrom Halde Nord- West oberhalb 6,0 8,0 7,5 1/95C Abstrom Halde Nord- West oberhalb 4,0 6,0 5,5 2/95A Abstrom Halde West oberhalb 8,0 10,0 9,5 2/95B Abstrom Halde West oberhalb 6,0 8,0 7,5 2/95C Abstrom Halde West oberhalb 4,0 6,0 5,5 GWM 1/97-10 Abstrom Halde Nord oberhalb 10,5 40,5 10,0 GWM 10/16 Abstrom Halde Nord oberhalb 4,0 6,0 5,0 GWM 14/18o Abstrom Halde Nord(- Ost) oberhalb 3,0 6,0 5,0 GWM 4/97-10 Abstrom Halde Nord- (Ost) oberhalb 10,5 30,5 10,0 GWM 5/03 Abstrom Halde Nord oberhalb 0,7 4,7 4,0 GWM 6/16o Abstrom Halde West oberhalb 3,0 6,0 5,0 GWM 7/16o Abstrom Halde West oberhalb 3,0 6,0 5,0 GWM 9/16o Abstrom Halde Nord- West oberhalb 3,0 6,0 5,0 SKB 22/89-10 Abstrom Halde Nord- West oberhalb 3,0 50,0 10,0 Für diese Grundwassermessstellen lassen sich folgende Werte festhalten: GWM Wasserspiegel unter OK Rohr vor PN [m] ROK [m NN] GOK [m NN] Differenz POK/GOK [m] Wasserspiegel [m u. GOK] 1/95A 3,45 43,68 43,2 0,48 2,97 1/95B 3,46 43,7 43,3 0,40 3,06 1/95C 3,4 43,64 43,2 0,44 2,96 2/95A 3,1 43,4 42,9 0,50 2,6 2/95B 3,12 43,4 42,9 0,50 2,62 2/95C 3,24 43,47 43 0,47 2,77 GWM 1/97 3,49 43,81 43,49 0,32 3,17 GWM 10/16 3,41 43,64 43,12 0,52 2,89 GWM 14/18o 3,28 43,73 42,97 0,76 2,52 GWM 4/97 2,24 42,61 42,69 -0,08 2,32 GWM 5/03 2,39 42,64 42,81 -0,17 2,56 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6804 12 GWM Wasserspiegel unter OK Rohr vor PN [m] ROK [m NN] GOK [m NN] Differenz POK/GOK [m] Wasserspiegel [m u. GOK] GWM 6/16o 3,57 43,88 43,08 0,80 2,77 GWM 7/16o 4,12 44,55 43,78 0,77 3,35 GWM 9/16o 3,88 44,09 43,25 0,84 3,04 SKB 22/89-10 3,39 43,64 43,1 0,54 2,85 31. Kann die Landesregierung ein „Absinken“ des aufgesalzenen Sicker- und Grundwassers im Bereich der Halde aufgrund einer höheren Dichte ausschließen (bitte mit Begründung )? Hochmineralisierte Wässer sinken durch ihre höhere Dichte gegenüber Süßwasser ab. Diese natürlichen Gegebenheiten entziehen sich einer Einflussnahme durch die Landesregierung. 32. Welche Regelwerke (z. B. Trinkwasserverordnung oder EU-Richtlinien) werden zur Beurteilung von relevanten Grundwasserbeeinträchtigungen herangezogen? Maßgeblich für die Beurteilung der Grundwasserbeschaffenheit ist die Verordnung zum Schutz des Grundwassers (Grundwasserverordnung - GrwV) vom 09.11.2010, BGBl I, S. 1513, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 04.05.2017, BGBl. I, S. 1044). Diese auf dem Wasserhaushaltsgesetz beruhende bundesrechtliche Verordnung dient insbesondere der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Des Weiteren werden die Geringfügigkeitsschwellenwerte (GFS-Werte) der LAWA (Stand 2016) zur Beurteilung herangezogen. 33. Ab welchen jeweiligen Werten für die elektrische Leitfähigkeit, für Nitrat, Bromid, Chlorid , Kalium, Natrium und Sulfat ändert sich eine nicht relevante Grundwasserbeeinträchtigung in eine relevante Grundwasserbeeinträchtigung? Eine pauschale (Werte-orientierte) Antwort dazu sieht der Verordnungsgeber nicht vor. Es ist stets eine Betrachtung des Einzelfalls erforderlich. Gem. § 7 Abs. 2 GrwV ist der chemische Grundwasserzustand gut, wenn 1. die in Anlage 2 enthaltenen1 oder die nach § 5 Abs. 1 Satz 2 oder Absatz 3 festgelegten Schwellenwerte an keiner Messstelle nach § 9 Abs. 1 im Grundwasserkörper überschritten werden oder, 2. durch die Überwachung nach § 9 festgestellt wird, dass a) es keine Anzeichen für Einträge von Schadstoffen aufgrund menschlicher Tätigkeiten gibt, wobei Änderungen der elektrischen Leitfähigkeit bei Salzen allein keinen ausreichenden Hinweis auf derartige Einträge geben, b) die Grundwasserbeschaffenheit keine signifikante Verschlechterung des ökologischen oder chemischen Zustands der Oberflächengewässer zur Folge hat und dementsprechend nicht zu einem Verfehlen der Bewirtschaftungsziele in den mit dem Grundwasser in hydraulischer Verbindung stehender Oberflächengewässern führt und c) die Grundwasserbeschaffenheit nicht zu einer signifikanten Schädigung unmittelbar von dem Grundwasserkörper abhängender Landökosysteme führt. Wird ein Schwellenwert überschritten, kann gemäß § 7 Abs. 3 GrwV der chemische Grundwasserzustand auch dann noch als gut eingestuft werden, wenn 1 Von den in der Frage genannten Stoffen sieht die Grundwasserverordnung in Anlage 2 Schwellenwerte für Nitrat NO3 (50 mg/l), Chlorid Cl- (250 mg/l) und Sulfat SO42- (250 mg/l) vor. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6804 13 1. eine der nachfolgenden flächenbezogenen Voraussetzungen erfüllt ist: a) die nach § 6 Abs. 2 für jeden relevanten Stoff oder jede relevante Stoffgruppe ermittelte Flächensumme beträgt weniger als ein Fünftel der Fläche des Grundwasserkörpers oder b) bei nachteiligen Veränderungen des Grundwassers durch schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten ist die festgestellte oder die in absehbarer Zeit zu erwartende Ausdehnung der Überschreitung für jeden relevanten Stoff oder jede relevante Stoffgruppe auf insgesamt weniger als 25 Quadratkilometer pro Grundwasserkörper und bei Grundwasserkörpern , die kleiner als 250 Quadratkilometer sind, auf weniger als ein Zehntel der Fläche des Grundwasserkörpers begrenzt, 2. das im Einzugsgebiet einer Trinkwassergewinnungsanlage mit einer Wasserentnahme von mehr als 100 Kubikmeter am Tag gewonnene Wasser unter Berücksichtigung des angewandten Aufbereitungsverfahrens nicht den dem Schwellenwert entsprechenden Grenzwert der Trinkwasserverordnung überschreitet, und 3. die Nutzungsmöglichkeiten des Grundwassers nicht signifikant beeinträchtigt werden. Relevant ist hier auch § 7 Abs. 3 Satz 2 GrwV. Demnach sind Messstellen, an denen die Überschreitung eines Schwellenwertes auf natürliche, nicht durch menschliche Tätigkeiten verursachte Gründe zurückzuführen ist, wie Messstellen zu behandeln, an denen die Schwellenwerte eingehalten werden. Insgesamt hat die Prüfung gemäß GrwV keine Hinweise auf eine relevante Grundwasserbeeinträchtigung durch das Vorhaben „Haldenabdeckung“ oder die bereits bestehende Althalde ergeben. 34. Was sind oder wären „relevante Grundwasserbeeinträchtigungen“ wie sie die Landesregierung in der Drucksache 18/5825 aufführt? Relevant sind Beeinträchtigungen, wenn sie im Rahmen einer Prüfung von Bedeutung und damit zu berücksichtigen sind. Relevant ist in diesem Zusammenhang z. B. die hohe Belastung des Grundwasserkörpers durch Nitrateinträge aus der Landwirtschaft, die zu einer Einstufung des chemischen IST-Zustands des Grundwasserkörpers „Wietze / Fuhse Lockergestein“ als „schlecht“ geführt haben (Niedersächsischer Beitrag zu den Bewirtschaftungsplänen 2015, Tabelle 103: Belastungen, Bewertungsergebnisse , Fristverlängerungen und abweichende Bewirtschaftungsziele der Grundwasserkörper in Niedersachsen ). 35. Welche nicht relevanten Grundwasserbeeinträchtigungen sind der Landesregierung in der Umgebung der Halde bekannt? Nicht relevante Grundwasserbeeinträchtigungen sind beispielsweise die in einem gewissen Umfang versickernden höher mineralisierten Haldenwässer im Bereich des Haldenmantels und im Vorlandbereich zwischen Haldenfuß und Haldenrandgraben. Ein direkter Nachweis hierfür ist allerdings bisher nicht gegeben, da im Süßwasserbereich im Haldenabstrom kaum haldenbürtige Belastungen erkennbar und sich Haldenwasser und geogene Salzwässer im Haldenumfeld (unterhalb der Süß-/Salzwassergrenze) chemisch zu ähnlich sind. Möglich sind auch Einträge in das Grundwasser über den Luftpfad, die seit Einstellung der Aufhaldung jedoch stark abgenommen haben und im Grundwasser bereits aufgrund der natürlichen Vorbelastung (auch im nicht mineralisierten Grundwasser) nicht nachweisbar wären. 36. Inwieweit ist die Ursache dieser nicht relevanten Beeinträchtigungen in der Umgebung der Halde die Kalihalde selbst? Es wird auf die Antwort zu Frage 35 verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6804 14 37. Wie hoch war die nicht relevante Beeinträchtigung des Grundwassers durch eine temporäre „Anlösung“ der Kalihalde durch das Grundwasser im Durchschnitt der letzten fünf Jahre? Für eine „Anlösung“ gibt es nach Auskunft des LBEG bisher keine Indizien. In den letzten fünf Jahren hatte die Haldenbasis keinen Kontakt zum Grundwasser (siehe Antworten zu Fragen 1 und 3). Im Messzeitraum von 1998 bis 2018 hat das Grundwasser einmal im März 2013 die Höhenlage der Haldenbasis im Haldenzentrum kurzzeitig erreicht. 38. Welche Aussagekraft hat Bromid zur Differenzierung von Versalzungsquellen? Es wird auf die Antwort zu Frage 47 verwiesen. 39. Ist Bromid ein „geeignetes Element“ (Bromid im Grundwasser Ostfrieslands, NLWKN, 2015), um eine genetische Unterscheidung versalzter Wässer vorzunehmen? In NLWKN, 2015 wird Bromid als geeignetes Element genannt, um eine genetische Unterscheidung versalzter Wässer vorzunehmen (Geest-Süßwasser, Küstenversalzung, Emsversalzung, Salzstockversalzung, Streusalz-Einfluss). Diese Auffassung wird vom LBEG geteilt. 40. Wie stellt sich das Bromid/Chlorid-Verhältnis im Grundwasseranstrom und im Grundwasserabstrom der Kalihalde „Niedersachsen“ im oberflächennahen Grundwasserleiter dar? Der Begriff „oberflächennahes Grundwasser“ ist nicht definiert. Die Bildung eines Bromid/Chlorid- Verhältnisses ist nur sehr eingeschränkt möglich, da in den vergangenen drei Jahren die Bromidkonzentration in GWM 8/16o mit 0,55 mg L-1 nur im Jahr 2016 einmalig im An- und Abstrom oberhalb der Nachweisgrenze lag. Das Cl/Br-Verhältnis lag in GWM 8/16o im Jahr 2016 bei 148,8. 41. Wie unterscheidet sich das Bromid/Chlorid-Verhältnis im Grundwasseranstrom und im Grundwasserabstrom der Kalihalde „Niedersachsen“ im oberflächennahen Grundwasser ? Es wird auf die Antwort zu Frage 40 verwiesen. 42. Wie erklärt sich der Bromidgehalt von 15 mg/l im Abstrom der Halde (GWM1/97), wenn im Anstrom weniger als 0,5 mg/l gemessen worden sind? Grundsätzlich sind Ergebnisse unterschiedlicher Grundwassermessstellen aus unterschiedlichen Probenahmetiefen kaum miteinander vergleichbar. Aus der Frage geht nicht hervor, wo und wann die <0,5 mg L-1 im Anstrom gemessen worden sein sollen. Die in der Frage erwähnten 15 mg L-1 könnten sich wahrscheinlich auf die Probenahmetiefe von 25 m u. GOK in GWM 1/97 in Antragsunterlage F-1.1a beziehen. Hier wird ab Seite 40 beispielhaft die Grundwasserbeschaffenheit im Salzwasserbereich im Haldenabstrom und -anstrom für 12/2015 betrachtet. Jedoch wurde erstmalig Ende 2018 die GWM 8/18mu beprobt. Diese im Anstrom der Halde befindliche Messstelle ist mit ihrer Filterlage am ehesten mit der GWM 1/97 vergleichbar. Nach Auskunft des LBEG war die Bromidkonzentration in einer vergleichbaren Probenahmetiefe im Berichtszeitrum in GWM 8/18mu (23 mg L-1) höher als in GWM 1/97 (6,8 mg L-1). Im Übrigen sind die detaillierten Ergebnisse der chemischen Analysen in den jeweiligen Jahresberichten enthalten. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6804 15 43. Handelt es sich bei den Bromid/Chlorid-Verhältnissen der GWM 1/97 um geogene Verhältnisse , und falls ja, kann das Steinsalz des Salzstocks mit seinen natürlichen Bromid /Clorid-Verhältnissen als Versalzungsquelle infrage kommen? Ja, der Salzstock kann als Versalzungsquelle infrage kommen, da GWM 1/97 (Abstrom) und GWM 3/97 (Anstrom) in vergleichbaren Tiefen ähnliche Bromid/Chlorid-Verhältnisse aufweisen. Siehe auch Antwort zu Frage 42. 44. Handelt es sich bei den Bromid/Chlorid-Verhältnissen der GWM 1/97 um eine anthropogene Kontamination, und falls ja, was ist die Quelle/Ursache hierfür? Da die Bromid/Chlorid-Verhältnisse relativ ähnlich sind, werden anthropogene Einflüsse hier eine untergeordnete Rolle spielen. Zudem sind die Bromid-Konzentrationen in GWM 8/18mu im Vergleich zur GWM 1/97 (Probenahme: 25m u. GOK) höher. Siehe Antworten zu den Fragen 35, 42 und 43. 45. Welche Zusammenhänge sieht die Landesregierung zwischen den im Abstrom der Halde erhöhten Bromidgehalten und Bromid/Clorid-Verhältnissen und der in das Grundwasser eingesunkenen Haldenbasis? Die Haldenbasis hat keinen regelmäßigen und dauerhaften Grundwasserkontakt. Daher sind Zusammenhänge wie in der Frage vermutet nicht belegbar. 46. Wie erklärt sich die erhebliche Erhöhung des Chloridgehalts an der GWM 1/97 von 430 mg/l (Antragsunterlage F-1.1a_HydrogeolGA-170628+U, Seite 42) im unmittelbaren Abstrom der Halde? Antragsunterlage F-1.1a_HydrogeolGA-170628+U führt dazu auf Seite 42 aus: „Die Probe aus 10 m Tiefe aus der GWM 1/97 liegt mit ihrer elektr. Leitfähigkeit von knapp 2 000 μS/cm und einer Gesamtmineralisation von aktuell 1 200 mg/l bereits im Übergangsbereich von Süßwasser zu höher mineralisierten Wässern. Die Schöpfprobe aus ihr wurde etwa 1,5 m über der Süß- /Salzwassergrenze (Bezug: 3 000 μS/cm) entnommen.“ 47. Welche Rückschlüsse können aus dem Bromid/Chlorid-Verhältnis gezogen? Aus dem Chlorid/Bromidverhältnis können gegebenenfalls Rückschlüsse zur Herkunft von Wässern abgeleitet werden. 48. Ab welchem Wert ist/wäre Bromid im Grundwasser kritisch zu betrachten und die Ursache zu klären? In der BBodSchV, TrinkwV, GrwV sind keine Bewertungsmaßstäbe für Bromid enthalten, es gibt ebenfalls keinen GFS-Wert für Bromid. Die Beurteilung erfolgt daher im Einzelfall und in Abhängigkeit von den gegebenenfalls betroffenen Schutzgütern und Nutzungen. 49. Wie stellt sich das Kalium/Natrium-Verhältnis im Grundwasseranstrom und im Grundwasserabstrom der Kalihalde „Niedersachsen“ im oberflächennahen Grundwasserleiter dar, und wie hat es sich in der Vergangenheit entwickelt? Da der Begriff „oberflächennaher Grundwasserleiter“ hier nicht näher definiert wird, geht die Landesregierung davon aus, dass die GWM im quartären Grundwasserleiter gemeint sind. Da die Aufarbeitung der Daten manuell erfolgt, hat sich die Landesregierung entschieden - mit Blick auf die Frage zur Entwicklung der Kalium/Natrium-Verhältnisse - die Daten der Jahre 2016 bis 2018 aufarbeiten zu lassen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6804 16 Die jeweiligen Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen (Hinweis: für GWM 14/18o, GWM 10/18m, GWM 14/18m, GWM 10/18u und GWM 14/18u liegen bislang nur Messwerte aus dem Jahr 2018 vor). Messstelle […-xx = Entnahmetiefe ] Position oberhalb /unterhalb Mineralisationssprung [oberhalb = oberflächennah ] K/Na- Verhältnis Nov. 2016 K/Na- Verhältnis Nov. 2017 K/Na- Verhältnis Nov. 2018 1/95A Abstrom Halde Nord-West oberhalb 0,093 0,139 0,152 1/95B Abstrom Halde Nord-West oberhalb 0,235 0,226 0,233 1/95C Abstrom Halde Nord-West oberhalb 0,973 1,943 1,520 2/95A Abstrom Halde West oberhalb 0,316 0,238 0,348 2/95B Abstrom Halde West oberhalb 0,179 0,120 0,135 2/95C Abstrom Halde West oberhalb 0,139 0,123 0,154 GWM 1/97- 10 Abstrom Halde Nord oberhalb 0,242 0,246 0,217 GWM 10/16 Abstrom Halde Nord oberhalb 0,383 0,256 0,312 GWM 14/18o Abstrom Halde Nord(-Ost) oberhalb 0,182 GWM 4/97- 10 Abstrom Halde Nord-(Ost) oberhalb 0,257 0,237 0,237 GWM 5/03 Abstrom Halde Nord oberhalb 0,664 0,862 0,601 GWM 6/16o Abstrom Halde West oberhalb 0,293 0,282 0,286 GWM 7/16o Abstrom Halde West oberhalb 0,175 0,192 0,171 GWM 9/16o Abstrom Halde Nord-West oberhalb 0,220 0,216 0,338 SKB 22/89- 10 Abstrom Halde Nord-West oberhalb 0,259 0,162 0,127 GWM 1/97- 15 Abstrom Halde Nord Mischzone 0,023 0,020 0,021 GWM 10/18m Abstrom Halde Nord Mischzone 0,031 GWM 14/18m Abstrom Halde Nord(-Ost) Mischzone 0,047 GWM 4/97- 15 Abstrom Halde Nord-(Ost) Mischzone 0,455 0,491 0,390 GWM 6/16m Abstrom Halde West Mischzone 0,007 0,008 0,007 GWM 7/16m Abstrom Halde West Mischzone 0,006 0,006 0,007 GWM 9/16m Abstrom Halde Nord-West Mischzone 0,017 0,018 0,019 SKB 22/89- 15 Abstrom Halde Nord-West Mischzone 0,023 0,033 0,021 GWM 1/97- 25 Abstrom Halde Nord unterhalb 0,039 0,036 0,033 GWM 1/97- 35 Abstrom Halde Nord unterhalb 0,028 0,025 0,033 GWM 1/97- 41 Abstrom Halde Nord unterhalb 0,028 0,027 0,024 GWM 10/18u Abstrom Halde Nord unterhalb 0,037 GWM 14/18u Abstrom Halde Nord(-Ost) unterhalb 0,018 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6804 17 Messstelle […-xx = Entnahmetiefe ] Position oberhalb /unterhalb Mineralisationssprung [oberhalb = oberflächennah ] K/Na- Verhältnis Nov. 2016 K/Na- Verhältnis Nov. 2017 K/Na- Verhältnis Nov. 2018 GWM 4/97- 25 Abstrom Halde Nord-(Ost) unterhalb 0,040 0,035 0,031 GWM 4/97- 31 Abstrom Halde Nord-(Ost) unterhalb 0,033 0,030 0,027 GWM 6/16u Abstrom Halde West unterhalb 0,039 0,037 0,031 GWM 7/16u Abstrom Halde West unterhalb 0,003 0,003 0,004 GWM 9/16u Abstrom Halde Nord-West unterhalb 0,057 0,053 0,047 SKB 22/89- 25 Abstrom Halde Nord-West unterhalb 0,050 0,058 0,043 SKB 22/89- 35 Abstrom Halde Nord-West unterhalb 0,054 0,045 0,041 SKB 22/89- 45 Abstrom Halde Nord-West unterhalb 0,052 0,034 0,041 SKB 22/89- 49 Abstrom Halde Nord-West unterhalb 0,056 0,042 0,048 GMS 3 Anstrom Halde Süd-Ost oberhalb 1,266 1,459 0,668 GMS 4 Anstrom Halde Süd-Ost oberhalb 0,732 0,141 0,528 GMS 6 Anstrom Halde Süd-Ost oberhalb 0,404 0,313 0,471 GWM 11/16 Anstrom Halde Ost bzw. seitlich oberhalb 0,208 0,268 0,206 GWM 12/16 Anstrom Halde Süd oberhalb 0,591 0,405 0,443 GWM 13/16 Anstrom Halde Süd-West bzw. seitlich oberhalb 0,535 0,618 0,734 GWM 3/97- 10 Anstrom Halde Ost bzw. seitlich oberhalb 0,314 0,319 0,273 GWM 8/16o Anstrom Halde Süd-Ost oberhalb 1,285 2,235 1,713 GWM 8/16m Anstrom Halde Süd-Ost oberhalb 0,025 0,024 0,029 GWM 3/97- 15 Anstrom Halde Ost bzw. seitlich Mischzone 0,271 0,369 0,221 GWM 8/18mu Anstrom Halde Süd-Ost Mischzone 0,509 GWM 3/97- 25 Anstrom Halde Ost bzw. seitlich unterhalb 0,022 0,039 0,018 GWM 3/97- 33 Anstrom Halde Ost bzw. seitlich unterhalb 0,028 0,027 0,027 GWM 8/18u Anstrom Halde Süd-Ost unterhalb 0,531 50. Welche Rolle spielt die GWM 1/97 zur Beurteilung des oberflächennahen Grundwasserabstroms der Kalihalde „Niedersachsen“? Mit der GWM 1/97 werden Daten gewonnen, um die Grundwasserverhältnisse beurteilen zu können (siehe auch Antwort zu Frage 7). Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6804 18 51. Was ist mit „der lokal auffälligen GWM 1/97“ bzw. „lokale Besonderheit der GWM 1/97“ (Antragsunterlage F-1.1a_HydrogeolGA-170628+U, Seite 47 bzw. 43) gemeint? Auf Seite 45 folgende der Antragsunterlage F-1.1a wird erläutert: „Zunächst fällt auf, dass im Westen und Nordwesten der Halde Niedersachsen sehr einheitliche Verhältnisse herrschen. Hier liegt der Übergangsbereich im Umfeld der 4 vorhandenen GWM/ CPT immer etwa bei 27 - 30,5 m NN bzw. die Süß-/Salzwassergrenze bei etwa 29,5 m NN. Diese Tiefenlage von etwa 13 - 14,5 m u. GOK ist damit auch nahezu identisch mit der am Standort der GWM 1/97 im Bereich des Werkes Riedel nachgewiesenen Tiefenlage der Süß-/ Salzwassergrenze von etwa 15 m u. GOK (wassererfüllte Mächtigkeit des GWL hier ca. 40 m). Großflächig scheint diese Tiefe von um die 15 m u. GOK ein charakteristischer Wert für die Tiefenlage der Süß- /Salzwassergrenze im weiteren UG zu sein, von dem jedoch örtlich offenkundig erhebliche Abweichungen auftreten können. Im Norden der Halde liegt die Süß-/Salzwassergrenze im Umfeld der lokal auffälligen GWM 1/97 mit etwa 32 m NN (etwa 11,5 m u. GOK) etwas höher. Dies kann natürlichen lokalen geologischen Gegebenheiten geschuldet sein. Es ist jedoch auch nicht völlig auszuschließen, dass es sich hier um eine lokale Beeinflussung durch rel. kleinräumig diffus ins Grundwasser einsickernde Haldenwässer handelt, die hier auch einen leichten Einfluss auf die Tiefenlage der Süß-/Salzwassergrenze haben könnten (lokale Anhebung um etwa 2 - 2,5 m).“ 52. Welche Chloridwerte sind an der Messstelle GWM 1/97 im Dezember gemessen worden, und wie unterscheiden sich diese Messwerte von anderen GWM im Abstrom der Halde? Gemeint sein dürften die in der Antragsunterlage F-1.1a auf Seite 42 beschriebenen Messergebnisse der Messung aus Dezember 2015, die sich wie folgt darstellen: GWM 1/95C: 20 mg/l; GWM 2/95C: 110 mg/l; SKB 22/89: 100 mg/l; GWM 1/97: 430 mg/l. Siehe auch Antwort zu Frage 46. 53. Inwiefern weisen die Messdaten der GWM 1/97 gegebenenfalls auf einen gewissen „Einfluss der Halde auf das Grundwasser“ (Antragsunterlage F-1.1a_HydrogeolGA- 170628+U, Seite 43) hin? Die Proben aus den Bohrungen GWM 1/95C, 2/95C, SKB 22/89 und GWM 1/97 wurden in einer Tiefe von 5,5, 5,5, 10 und 10 m u. ROK entnommen. Die Tiefenlage des Mineralisationssprunges („Süß-/Salzwassergrenze“) betrug jeweils > 10, > 10, ca. 14,5 und ca. 11,5 m u. ROK. Im Gegensatz zu den drei anderen Proben wurde die aus der GWM 1/97 entnommene Schöpfprobe aus einer Tiefe entnommen, die nur knapp (1,5 m) über der Süß-/Salzwassergrenze lag. Die Süß-/Salzwassergrenze wird über eine Leitfähigkeit von ca. 3 000 μS/cm definiert. Durch diese Nähe lässt sich die höhere elektrische Leitfähigkeit der Probe von knapp 2.000 μS/cm erklären. Das hydrogeologische Gutachten kommt zu dem Schluss: „Vergleicht man An- und Abstrombeschaffenheit (die lokale Besonderheit der GWM 1/97 bezüglich Cl bzw. NaCl ausklammernd), so ergeben sich, abgesehen von der o. g. Thematik Chlorid, keine signifikanten Unterschiede, die auf einen Haldeneinfluss auf die Grundwasserbeschaffenheit im Süßwasserbereich hindeuten. Dies deckt sich im Wesentlichen auch mit den Ausführungen von Braun [in: Dipl.-Geol. M. Braun (12/2010): Gutachten zur Feststellung etwaiger Einflüsse der Halde Niedersachsen südwestlich Wathlingen auf das Grundwasser]. Dieser kam anhand verschiedener Auswertungen und Betrachtungen zu der Erkenntnis, dass am Standort ein möglicher gewisser Einfluss der Halde auf das Grundwasser nicht ausgeschlossen werden kann, in jedem Falle derartige Effekte aber weitestgehend durch die geogenen Gegebenheiten und Vorbelastungen überlagert werden. Die von ihm für 1989 bis 2011 u. a. diskutierten Zusammensetzungen der Wässer haben sich auch 2012 bis 2015 nicht nennenswert verändert.“ Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6804 19 54. Was ist mit ein „gewisser Haldeneinfluss auf die Stoffgehalte im Salzwasserbereich“ (Antragsunterlage F-1.1a_HydrogeolGA-170628+U, Seite 41) für „die sehr nahe abstromig der Halde gelegene GWM 1/97“ (ebenda) lässt sich nicht eindeutig beurteilen? Ein gewisser Haldeneinfluss durch die vermutlich in einem gewissen Umfang versickernden höher mineralisierten Haldenwässer im Bereich des Haldenmantels und im Vorlandbereich zwischen Haldenfuß und Haldenrandgraben lässt sich weder verneinen noch bestätigen. 55. Welche Schlüsse sind aus der Aussage: „Einige Indizien deuten darauf hin, dass die Basis der Halde Niedersachsen nicht flächendeckend vollständig dicht ist“ (Antragsunterlage F-1.1a_HydrogeolGA-170628+U, Seite 49), zu ziehen, und welche Auswirkungen hat diese auf das Planfeststellungsverfahren? Im Genehmigungsverfahren konnte keine vollständige, geschweige denn eine qualifizierte Basisabdichtung als vorhanden vorausgesetzt werden. Das Fehlen der Basisabdichtung ist als Vorbelastung zu werten, nicht jedoch als Beeinträchtigung für das Vorhaben „Haldenabdeckung“. Das Fehlen der Basisabdichtung führt wahrscheinlich zu einem wohl vorhandenen, im Detail aber nicht nachweisbaren Einsickern von Haldenwasser in das Grundwasser. Dieser Eintrag soll durch das Vorhaben „Haldenabdeckung“ minimiert werden. Siehe auch Antwort zu Frage 5. 56. Inwieweit wirken sich geogene Versalzungen aus dem Untergrund, aus Einträgen von Haldenwässern und Einträge durch die Haldenbasis auf das oberflächennahe Grundwasser aus? Die geogene Versalzung aus dem Untergrund hat zu einer Versalzung der unteren Grundwasserschichten geführt. Einträge von Haldenwasser und Einträge durch die Haldenbasis sind nicht nachweisbar (siehe auch Antworten zu Fragen 5 und 55). Die Ergebnisse der Grundwasserüberwachung deuten nicht auf eine zunehmende Salzbelastung der oberen Grundwasserschichten hin. 57. Wurde im oberflächennahen Grundwasserabstrom der Halde „Niedersachsen“ durch die SKYTEM-Befliegung eine erhöhte Leitfähigkeit gemessen, und falls ja, wie erklärt sich diese erhöhte Leitfähigkeit? Die SKYTEM-Befliegung hatte zum Ergebnis, dass die oberen Grundwasserschichten nicht mineralisiert sind. 58. Welche abstromigen Grundwassermessstellen haben eine vergleichbare Aussagekraft wie GWM 1/97? Mit Grundwassermessstellen wird die Grundwasserbeschaffenheit am jeweiligen Messstellenstandort gemessen. Insofern beschränkt sich die Aussagekraft einer Messstelle auf ihr jeweiliges Umfeld. 59. Wie erklären sich die unterschiedlichen Tiefenlagen der Süß-/Salzwassergrenzen im Umfeld der Halde, wie sie in der Antragsunterlage F-1.1a_HydrogeolGA-170628+U, z. B. auf Seite 47/48 beschrieben werden? In Antragsunterlage F-1.1a, S. 48 wird eine Erklärung hierzu gegeben: „Für die erheblichen Unterschiede in der Tiefenlage der Süß-/Salzwassergrenze kann es aus fachlicher Sicht verschiedene Ursachen geben, die vor Ort qualitativ relevant sind und sich vermutlich überlagern. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6804 20 Zu nennen wären insbesondere: – stark variierende wassererfüllte Mächtigkeit des Grundwasserleiters [GWL], – sonstige hydrogeologische Gegebenheiten und geologische/hydrogeologische Inhomogenitäten wie z. B. örtliche Unterschiede in der hydraulischen Durchlässigkeit sowie – mögliche Einflüsse der Halde durch höhermineralisierte Sickerwassereinträge. Offensichtlich spielt auch die wasserführende Mächtigkeit des Grundwasserleiters eine erhebliche Rolle für die Tiefenlage der Süß-/Salzwassergrenze. Die Halde liegt im nordwestlich-westlichen Randbereich der zentralen Areale des GWL über dem Salzstock mit den dortigen örtlich enormen Mächtigkeiten von bis zu etwa 90 m. Vermutlich liegt auch die CPT 8/16 bereits in einem Gebiet mit einer GWL-Mächtigkeit von etwa 70 – 80 m. Unter der Halde nimmt in Richtung Westen/Nordwesten die GWL-Mächtigkeit bereits deutlich ab, da hier die Oberkante des Liegendstauers bereits deutlich ansteigt. Am Standort GWM SKB 22/89 werden bereits nur noch etwa 50 m nachgewiesen, während es z. B. an der GWM 3/97 östlich der Halde noch etwa 65 m sind. Von der Halde aus in Richtung Nordwesten nimmt die GWL-Mächtigkeit rasch weiter ab auf dann, abseits des Salzstockes, rel. großflächig repräsentative Beträge von etwa 25 – 30 m. Diese erhebliche Einengung des potenziellen Abflussquerschnittes für das Grundwasser in Fließrichtung kann aus fachlicher Sicht durchaus dazu führen, dass anteilig auch das dichtere, schwerere Salzwasser ‚mitgeschleppt‘ wird und die Süß-/Salzwassergrenze deshalb im Haldenabstrom ansteigt bzw. dort dann höher liegt, als in den Arealen mit erheblich größerer GWL-Mächtigkeit südöstlich der Halde. Hinzu kommen z. B. südlich und nördlich des Salzstockes nachweislich existente viele Meter bis mehrere Zehnermeter mächtige großflächig aushaltende Geschiebemergelpakete, die in den GWL eingelagert sind und den Abflussquerschnitt zusätzlich einengen und den Effekt eines Anhebens der Tiefenlage der Süß-/Salzwassergrenze weiter verstärken können. Schnittdarstellungen auf den Seiten des Internetauftrittes des LBEG belegen diese Querschnittseinengungen (Hydrogeologischer Schnitt S1 (Wietze-Fuhse Lockergestein); LBEG, 02/2007; NIBIS-Kartenserver). Dieser Schnitt verläuft nur etwa 1 km östlich der Halde von Süd nach Nord durch das Untersuchungsgebiet . Ob allerdings westlich/nordwestlich der Halde, abstromig der GWM SKB 22/89, auch derartige Geschiebemergelpakete im Untergrund eingelagert sind, ist derzeit nicht belegt. Ganz allgemein kann zusammenfassend zum erst- und zweitgenannten Aspekt gesagt werden, dass auch rein geologisch-hydrogeologische Gegebenheiten zu variierenden Tiefenlagen der Süß- /Salzwassergrenze führen können.“ 60. Gibt es nach Auffassung der Landesregierung eine ausreichende Gesamtdatenlage zur abschließenden qualitativen Beurteilung des Haldenabstroms (bitte mit Begründung) Ja. Die Vorbelastung des Grundwassers wurde ausreichend ermittelt und beschrieben, um kumulierende Wirkungen des Vorhabens „Haldenabdeckung“ erfassen und bewerten bzw. ausschließen zu können. Insgesamt ist festzustellen, dass das Grundwasser in den unteren Bereichen geogen belastet ist und dass haldenbürtige Salzwassereinträge nicht nachweisbar, wenn auch nicht grundsätzlich auszuschließen sind. Näheres kann auch den vorstehenden Antworten entnommen werden . 61. Bis zu welcher jährlichen nominellen Menge an Salzeintrag durch die Halde wären die Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und des nationalen Rechts erfüllt? Die Berechnung eines maximal zulässigen Salzeintrags ist weder nach europäischem noch nach nationalem Recht vorgesehen. Im Falle eines nachgewiesenen/nachweisbaren Salzeintrags durch Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6804 21 die Halde wäre eine Betrachtung des Einzelfalls notwendig. Die Einhaltung der Vorgaben der WRRL wäre anhand der Vorgaben der Grundwasserverordnung zu prüfen (siehe auch Antwort zu Frage 33). 62. Wie hoch war die tatsächliche jährliche nominelle Menge an Salzeintrag durch die Halde in den letzten fünf Jahren? Siehe Antwort zu Frage 56. 63. Wie viel Grundwasser braucht das NSG „Brand“ (FFH-Gebiet 098), damit die vorhandenen Biotopstrukturen dauerhaft erhalten bleiben? Die „Verordnung über das Naturschutzgebiet ‚Brand‘ (NSG-HA 105 / NSG-LÜ 140) in der Gemeinde Nienhagen, Samtgemeinde Wathlingen, Landkreis Celle und in der Gemeinde Uetze“, Region Hannover vom 26.02.2019; veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Celle Nr. 22 vom 14.03.2019 (S. 168 - 176) sowie im Gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Nr. 16 vom 25.04.2019 (S. 174 - 180) sieht in § 1 Abs. 1 Nr. 1 den Schutz und die Entwicklung naturnaher, durch Störung des Wasserhaushalts degradierter Auewaldgesellschaften und in Nr. 3 den Schutz des NSG vor weiteren Grundwasserabsenkungen sowie den Erhalt und die Wiederherstellung einer auetypischen Grundwassersituation vor. Für die vorhandenen und naturschutzfachlich wertvollen Biotopstrukturen sind hohe Grundwasserstände von Bedeutung. Zu den genau benötigten Mengen liegen keine Informationen vor. Entscheidend sind die Größenordnung der angedachten Wasserspiegel(wieder)anhebung und die technischen Ausführungsdetails, wo und wie künftig der Grundwasserspiegel „fixiert“ werden soll. Es wird derzeit angenommen, dass der Grundwasserbedarf durch den Verzicht auf Entwässerungsmaßnahmen gedeckt werden kann. Diese stehen jedoch nicht im Zusammenhang mit der Halde Niedersachsen. 64. Seit wie vielen Jahren gibt es das NSG „Brand“ in der heutigen strukturellen Zusammensetzung /Biotopausstattung, und welche Rolle spielt hierbei das Schutzgut Grundwasser ? Die erste Unterschutzstellung des „Brand“ als Naturschutzgebiet (NSG) datiert von 1985 (NSG HA105/LÜ140, Amtsblatt der Bezirksregierung Lüneburg Nr. 25 vom 20.12.1985, S. 357). Die Neuausweisung als FFH-konformes NSG erfolgte 2019 (s. auch Antwort zu Frage 63). Schutzzweck der Verordnung von 1985 war u. a. „die Erhaltung bzw. Entwicklung einer infolge Störung des Wasserhaushalts degradierten Auewaldgesellschaft“. Entsprechend war eine forstliche Nutzung nur ohne Maßnahmen zur dauerhaften Bodenentwässerung zulässig. Gleiche Regelungen finden sich in der aktuellen NSG-Verordnung. Zudem wird die Bedeutung des Grundwassers im Schutzzweck als Standortbedingung für FFH-Lebensraumtypen wie Auwälder oder FFH-Arten wie den Kammmolch angeführt. Daher sind Änderungen des Wasserhaushaltes innerhalb und außerhalb des Schutzgebietes verboten, soweit nachteilige Auswirkungen auf den Schutzzweck nicht ausgeschlossen werden können. 65. Sind der Landesregierung Lebensräume (Biotope) in der Umgebung der Halde „Niedersachsen “ bekannt, in denen das Grundwasser unmittelbar die Erdoberfläche erreicht oder beeinflusst, z. B. Quellen, Gewässer (temporär oder dauerhaft), Feuchtgebüsche, Moore, Sümpfe, Sumpf-, Moor-, Au- oder Bruchwälder, Feucht- oder Nassgrünland, Feucht- oder Nasswiesen oder feuchte Hochstaudenfluren etc.? Ja. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6804 22 66. Falls ja, um welchen Biotoptyp (nach Drachenfels) handelt es sich jeweils, und in welcher Entfernung und Himmelsrichtung befinden sich diese grundwasserbeeinflussten Lebensräume? Im Umfeld bis zu 1 km wurden folgende Biotoptypen mit einer mittleren bis sehr hohen Grundwasserabhängigkeit erfasst: Biotoptyp Entfernung Himmelsrichtung Eichenmischwald feuchter Sandböden ca. 500-1.000 m westlich Eichenmischwald lehmiger, frischer Sandböden des Tieflands ca. 450-1.000 m westlich Mesophiler Eichen- und Hainbuchenmischwald feuchter , mäßig basenreicher Standorte ca. 400-950 m westlich Traubenkirschen- Erlen- und Eschen-Auwald der Talniederungen ca. 800-950 m südlich/südwestlich Erlenwald entwässerter Standorte ca. 900 m südwestlich Mäßig ausgebauter Tieflandbach mit Feinsubstrat ca. 450-950 m südwestlich Sonstiges naturnahes nährstoffreiches Stillgewässer ca. 550-850 m nördlich/westlich Waldtümpel ca. 800-1.000 m nordwestlich/ westlich/südwestlich Schilf-Landröhricht ca. 150 m südlich 67. Sind der Landesregierung Kontaminationen oder andere Vorbelastungen des oberflächennahen Grundwassers im Anstrombereich der Halde bekannt und, wenn ja, welche? Die Vorbelastung des Grundwassers wurde untersucht und ist im hydrogeologischen Gutachten (Antragsunterlage F-1.1a) beschrieben. Demnach wurde der mengenmäßige Zustand der beiden im Bereich des Vorhabens liegenden Grundwasserkörper als jeweils gut, der chemische Zustand als schlecht beurteilt. Als signifikante Belastungsquellen sind für beide Grundwasserkörper „Diffuse Quellen - Landwirtschaft“ und als Auswirkungen der Wasserkörperbelastungen die „Belastung mit Nährstoffen“ angegeben. Als verantwortlicher Schadstoff ist Nitrat zu nennen. Eine mögliche Belastung durch Salz ist aus den Daten nicht ersichtlich. Im Mai 2016 und Nov./Dez. 2016 erfolgten eine Pumpbeprobung aller 14 nutzbaren GWM. Im Labor wurden die auch bisher im Grundwasser-Monitoring üblichen „Salzparameter“ sowie ein umfangreiches Schadstoffspektrum (Organik, Anorganik, Schwermetalle etc.) untersucht. Organische Schadstoffe und -gruppen wie BTEX, LHKW, PAK und Phenole wurden bei den Beprobungen in keiner Messstelle detektiert. Auch bezüglich Blei und Quecksilber wurden die Schwellenwerte der GrwV unterschritten, die Quecksilbergehalte lagen generell unter der Bestimmungsgrenze. Bezüglich einiger Parameter (z. B. Arsen, einige Schwermetalle) werden an wenigen Messstellen die Geringfügigkeitsschwellenwerte nach LAWA (2004) bzw. LAWA (2016) überschritten. Nur in Ausnahmen sind von solchen Überschreitungen mehrere Messstellen betroffen. Alle vorgefundenen Auffälligkeiten sind in Unterlage F-1.1, Tab. 5.5.4-1 aufgeführt, parameterkonkret bewertet und diskutiert. In einigen wenigen Fällen wurden die Grenzwerte der Grundwasserverordnung 11/2010 überschritten (Parameter Ammonium und Chlorid). Die vorgefundenen erhöhten Arsengehalte in den GWM 2/95 B und C sind möglicherweise auf die Hausmülldeponie zurückzuführen, ebenso gegebenenfalls, zumindest anteilig, auch die erhöhten Vanadiumgehalte in diesen beiden GWM. (Die Deponie wurde von etwa 1957 bis 1975 u. a. von der Gemeinde Wathlingen genutzt und ist allseitig mit mindestens 50 m Salz überschüttet.) Indizien für einen gewissen (zumindest früheren und gegebenenfalls jetzt abklingenden) Austrag organischer Substanz aus der Altdeponie in das Grundwasser liefern die erhöhten Messwerte für TOC und CSB in diesen beiden Messstellen. Quelle hierfür ist die üblicherweise auf Hausmülldeponien mit abgelagerte Biomasse. Der mikrobiologische Abbau dieser Substanzen im Grundwas- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6804 23 serleiter, z. B. in Form von Huminstoffen, führt wiederum zu einer Sauerstoffzehrung im Grundwasser , es kommt zu reduzierenden Milieuverhältnissen (Sauerstoffsättigung vor Ort nur < 1 % trotz geringem Grundwasser-Flurabstand). Insgesamt kann anhand des derzeitigen Kenntnisstands weiterhin davon ausgegangen werden, dass von der Altdeponie der Gemeinde Wathlingen innerhalb der Salzhalde keine erheblichen Umweltgefährdungen ausgehen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist die Altdeponie im heutigen Zustand von auflastbedingt rekristallisiertem Salz weitgehend umschlossen und damit weitgehend inertisiert. Eine vertikale Durchströmung mit Sickerwasser erfolgt wahrscheinlich nicht mehr. Im Ergebnis gibt es keine Hinweise oder Belege dafür, dass die Kalihalde als Quelle für die örtlich angetroffenen Schadstoffe (z. B. Arsen, Schwermetalle) verantwortlich ist. Angetroffene Auffälligkeiten betreffen i. d. R. An- und Abstrom der Kalihalde oder sind höchstwahrscheinlich auf mitgefördertes geogen vorbelastetes Grundwasser aus tieferen Grundwasserleiterbereichen zurückzuführen . 68. Welche Verbesserungsmöglichkeiten und gegebenenfalls Verbesserungsbedarfe sieht die Landesregierung im Umfeld der Halde „Niedersachsen“ in Bezug auf die Überwachung und Kontrolle des Schutzgutes Grundwasser im Umfeld der Halde „Niedersachsen “ bei Wathlingen, um künftige Beeinträchtigungen festzustellen oder auszuschließen ? Im Umfeld der Halde wird seit vielen Jahren eine Grundwasserbeweissicherung vorgehalten, die im Laufe der Zeit bedarfsmäßig erweitert wurde und in den Planfeststellungsunterlagen auch beschrieben wird. Aktuell sind vor Ort 36 GWM vorhanden, an denen Grundwasserstände gemessen und auch die Grundwasserbeschaffenheit untersucht werden kann. Die jeweils aktuellen Untersuchungsergebnisse werden dem LBEG jährlich vorgelegt. Gegenwärtig besteht keine Notwendigkeit, das laufende Grundwassermonitoring zu verändern oder zu intensivieren, was bei entsprechendem Bedarf/neuen Erkenntnissen aber jederzeit möglich wäre. Im Übrigen ist dies im laufenden Genehmigungsverfahren zu prüfen. 69. Welche Bedeutung hat die historische Flurbezeichnung „in der Ohe“, wie sie die Kurhannoversche Landesaufnahme für den Bereich der heutigen Halde „Niedersachsen“ aufweist? „Ohe“ ist Name oder Namensbestandteil von Fließgewässern. 70. Welche Boden- und Grundwasserverhältnisse sowie Lebensräume lassen sich aus der Preußischen Landesaufnahme für den Bereich der heutigen Halde „Niedersachsen“ herleiten? Die Aufgabe eines Genehmigungsverfahrens ist die Bewertung des Ist-Zustandes und die Prognose der möglichen zukünftigen Beeinträchtigungen. Hieraus und aus den umweltrechtlichen, fachtechnischen , sicherheitsbezogenen und landesplanerischen Vorgaben wird die Zulässigkeit eines Vorhabens beurteilt. Eine historische Aufarbeitung ist nicht Gegenstand eines Genehmigungsverfahrens . 71. Ist der Rückschluss zulässig, dass das Gelände unterhalb der Halde im 18. und 19. Jahrhundert als grundwasserbeeinflusst und „sumpfig“ bezeichnet werden kann? Siehe Antwort zu Frage 70. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6804 24 72. Auf welchen Annahmen beruht die pauschalierte Aussage des LBEG, dass die „natürliche Höhenlage der Geländeoberkante im Haldenzentrum“ 43,6 m üNN beträgt? Abweichend vom Ursprungsantrag wurde aufgrund von alten Rissdarstellungen mit detaillierten Höhenangaben für das ursprüngliche Geländeniveau 43,6 m als wahrscheinlich angenommen (Protokoll des Erörterungstermins für die Träger öffentlicher Belange und Naturschutzvereinigungen, S. 253). 73. Kann die Landesregierung bestätigen, dass es unterhalb der heutigen Haldenbasis ein Feuchtgebiet und ein Gewässer, wie es in der Preußischen Landesaufnahme dargestellt ist, gegeben hat? Siehe Antwort zu Frage 70. 74. Kann die Landesregierung bestätigen, dass es unterhalb der heutigen Haldenbasis auch Dünen gegeben hat und sich diese topographisch erhöht gegenüber der Feuchtgebiete darstellen? Siehe Antwort zu Frage 70. 75. Legen das Gewässer und das unmittelbare Gelände um das ehemalige Feuchtgebiet nahe, dass das Grundwasser die Geländeoberkante an dieser Stelle dauerhaft erreicht hat? Siehe Antwort zu Frage 70. 76. Kann die Landesregierung bestätigen oder widerlegen, dass das Gelände unterhalb der heutigen Haldenbasis vor 1910 ein bewegtes Gelände mit Höhen zwischen ca. 43 m (Feuchtgebiet) bis 43,7 m (Dünen) gewesen ist (bitte mit Begründung)? Siehe Antwort zu Frage 70. 77. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung für das Schutzgut Trinkwasser aus den Tatsachen, dass die Halde „Niedersachsen“ ohne Basisabdichtung in Teilen auf grundwasserbeeinflussten Böden und einem Feuchtgebiet errichtet wurde und anschließend über 1,2 m in den anstehenden Untergrund eingedrungen ist? Trinkwasserschutzgebiete sind weder von der bestehenden Halde noch vom Vorhaben „Haldenabdeckung “ betroffen. Die im weiteren Untersuchungsgebiet (vgl. Antragsunterlage F-1.1a) gelegenen Wasserwerke Burgdorf und Burgdorfer Holz befinden sich im Anstrombereich; das Wasserwerk Ramlingen weit westlich außerhalb des Abstrombereiches des Salzstockes. Diese Wasserwerke fördern Wasser aus den pleistozänen Grundwasserleitern. Deutlich außerhalb des weiteren Untersuchungsgebietes des hydrologischen Gutachtens befinden sich weitere Wasserwerke inkl. Trinkwasserschutzgebiete, die jedoch aufgrund ihrer Lage (anstromseitig oder außerhalb des Abstrombereiches des Salzstocks) und ihrer Wasserförderung aus pleistozänen Grundwasserleitern aus hydraulischer Sicht nicht mit dem Untersuchungsgebiet in Verbindung stehen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6804 25 78. Warum hält die Landesregierung die im Rahmen der Planfeststellung vorhandenen Aussagen und Erkenntnisse über die oberflächennahe Grundwassersituation unterhalb der Halde sowie im Haldenabstrom für einen Planfeststellungsbeschluss für ausreichend ? Die Umweltverträglichkeitsstudie, hier insbesondere das darin zusammengefasste hydrogeologische Gutachten, enthält ausreichende Angaben. Es ist eine begründete Bewertung der Umweltauswirkungen des Vorhabens möglich. Dritte können durch Einsicht der Unterlagen beurteilen, ob und in welchem Umfang sie möglicherweise von den Umweltauswirkungen des Vorhabens betroffen sind. Diese Auffassung gründet sich auf die Daten des Grundwassermonitorings, nach denen es keine Anhaltspunkte für eine relevante Beeinträchtigung des Grundwassers durch Haldenwässer gibt. Weiter waren die Stellungnahmen des Gewässerkundlichen Landesdienstes und der Unteren Wasserbehörde maßgeblich. Abschließend ist festzustellen, dass im Planfeststellungsverfahren zu prüfen ist, ob für das Vorhaben „Haldenabdeckung“ eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Grundwasser ausgeschlossen werden kann. Da die Haldenabdeckung den Eintrag von Haldenwässern in das Grundwasser minimieren soll, kann dies ausgeschlossen werden. Das Vorhaben dient vielmehr dem Grundwasserschutz. 79. Welche Fragestellungen lassen die eingereichten hydrologischen Gutachten zum oberflächennahen Grundwasser, insbesondere im Abstrom der Halde, aus Sicht der Landesregierung offen? Aktuell sind keine offenen Fragestellungen bekannt, die nicht im Rahmen des Genehmigungsverfahrens beantwortet werden könnten. 80. Aus welchen Gründen hat der Landkreis Celle das wasserrechtliche Einvernehmen bisher nicht erteilt? Der Landkreis Celle führt hierzu aus: „Der Kreistag des Landkreises hat am 05.03.2019 beschlossen, dass er bei allen wasserrechtlichen Belangen, die mit der Abdeckung der Kalihalde zu tun haben, beteiligt wird und dass er sich diesbezüglich die jeweiligen Entscheidungen vorbehält, soweit die Zuständigkeit des Landkreises gegeben ist. Aufgrund des Erlasses von Wirtschaftsminister Althusmann vom 25.11.2019 mit der Feststellung, dass das wasserrechtliche Einvernehmen nach § 19 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) nicht für die Erteilung eines vorzeitigen Baubeginns benötigt wird, wurde bisher keine Entscheidung darüber getroffen.“ Das hier in Bezug genommene Schreiben von Herrn Minister Dr. Althusmann gibt die Rechtsauffassung der Landesregierung wieder, dass für die Mitte letzten Jahres durch das LBEG erfolgte Zulassung des vorzeitigen Beginns der Errichtung der Recyclinganlage die Einholung des förmlichen Einvernehmens der unteren Wasserbehörde nicht erforderlich war (s.a. Antwort der Landesregierung zu den Fragen 34 und 36 der Drs. 18/4915). 81. Hat die untere Wasserbehörde des Landkreises Celle noch offene Fragestellungen zur hydrologischen Situation im Haldenumfeld und, falls ja, welche? Nach Darstellung der unteren Wasserbehörde des Landkreises Celle bestehen zu folgenden Punkten offene Fragestellungen bzw. Dissens: 1. Diskrepanz der Auslegung der TR Bergbau im Vergleich zu den Technischen Regeln der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall LAGA-Mitteilung 20: Die LAGA 20 fordert bei dem Einbau von Z2-Material die Herstellung einer Dichtungsschicht oberhalb des Einbaubereiches. Z2-Material darf bei Erdbaumaßnahmen nur so eingebaut werden, dass Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6804 26 Gewässerverunreinigungen nicht zu besorgen sind. Entgegen dieser Vorgabe soll die Dichtungsschicht unterhalb der aus Z2-Material bestehenden Konturschicht hergestellt werden. Nach Auffassung des LBEG lassen die Anforderungen der für die Haldenabdeckung geltenden TR Bergbau die beantragte Bauweise zu. Der Antragsteller bezieht sich diesbezüglich auf Erfahrungen mit der Haldenabdeckung in Sehnde: das Niederschlagswasser sei nach Durchsickerung der dortigen Z2-Schicht nicht belastet. Daher sei dieses Verfahren analog übertragbar. Demgegenüber ist der Landkreis Celle der Ansicht, dass aufgrund des geplanten Abdeckungsaufbaus zu besorgen sei, dass das auf die Haldenoberfläche fallende Niederschlagswasser mit der Passage durch das belastete Z2-Material Schadstoffe aufnimmt und diese in den Untergrund oder die Vorflut verfrachtet. Z2-Material sei kein homogener Abfallstoff. Die aufzubringenden Stoffe könnten daher sehr vielfältig belastet sein. Entsprechende negative Erfahrungen hätten schlussendlich zu den Festlegungen der LAGA- Mitteilung 20 geführt. Durch eine entsprechende Verlegung der Dichtschicht bzw. der Dränschicht oberhalb des Z2-Materials ließe sich ein Kontakt des Wassers mit den Schadstoffen ausschließen. 2. Einleitung des die Haldenabdeckung bis zum Haldenkern durchsickernden Niederschlagswassers in das Grundwasser: Im Antrag ist dargestellt, dass auch nach der Abdeckung eine Restdurchsickerung stattfindet und damit eine Einleitung von mit Schadstoffen belastetem Niederschlagswasser in das Grundwasser erfolgt. Im Entwurf des PFB kommt das LBEG zu dem Ergebnis, dass die Restversickerungsmenge, rein mengenmäßig betrachtet, als Beitrag zur Grundwasserneubildung einzustufen sei. Soweit die Anforderungen der TR Bergbau an die Basisabdichtung im Bereich der Haldenabdeckung eingehalten werden, sei die dann noch verbleibende Restdurchsickerung zulässig. In Anbetracht der relativ geringen Menge (im Mittel etwa 17,6 m³/d) dürften künftig mögliche stoffliche Auswirkungen der Kalirückstandshalde inkl. Altdeponie auf das Grundwasser infolge vertikaler Durchsickerung auf ein unerhebliches Minimum sinken. Der Landkreis Celle teilt diese Auffassung nicht. Wie in Punkt 1 aufgeführt sei zu besorgen, dass das auf den Haldenberg fallende Niederschlagswasser mit der Passage durch das verunreinigte Z2-Material Schadstoffe aufnimmt und diese in den Untergrund oder die Vorflut verfrachtet. 3. Lage der Haldenbasis zum Grundwasserspiegel: Im Entwurf des PFB kommt das LBEG zu dem Schluss, dass insgesamt keine erheblichen Auswirkungen auf das Grundwasser durch auflastbedingte Setzungen und Konvergenzen des Grubengebäudes zu erwarten sind (Ziffer 17.3.6.2.1). Über die ehemalige Höhenlage des natürlichen Geländeniveaus unter der Halde Niedersachsen liegen keine genaueren Informationen vor. Die Lage der Haldenbasis zum Grundwasserspiegel und alle damit verbundenen Berechnungen zu den auflastbedingten Setzungen basieren auf Annahmen . Im Erörterungstermin am 07.01.2019 wurden deshalb weitere Maßnahmen zur Erkundung der Lage der Haldenbasis gefordert. Im Entwurf des PFB wurde diese Forderung jedoch mit der Begründung zurückgewiesen, dass weitere Untersuchungen nicht erforderlich seien (Ziffern 17.3.6.1.1 und 29.1.1.1.7). Der Landkreis Celle ist mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden. Einerseits würden aufgrund nicht vorhandener Basisdaten Annahmen zur Grundlage von Berechnungen gemacht. Andererseits würden die erforderlichen technischen Maßnahmen zur Grundlagenerforschung zurückgewiesen.“ Diese Aspekte wären im Planfeststellungsverfahren entsprechend zu würdigen. Insofern ist der Ausgang dieses Verfahrens abzuwarten. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6804 27 82. Ist der Rückschluss zulässig, dass die Grundwasserstände unterhalb des Haldenzentrums 0,15 m höher liegen als die an der GWM 1/97 gemessenen? Falls nicht, bitte mit Begründung. Ja, vgl. die nachvollziehbaren Angaben im Isohypsenplan (Antragsunterlage F-1.1a, Anlage 3.1). 83. Welche Grundwasserstände ergeben sich dann für die Wiederkehrsintervalle HW2, HW5, HW10, HW20, HW25 und HW50, wie sie in der Unterlage F-1.1, Tab. 5.2.5-2 dargestellt sind, unterhalb der Haldenbasis in NN und m u. GOK? Die Grundwasserstände können mit den nachstehenden Angaben zur GWM 1/97 (Antragsunterlage F-1.1a, Tab. 5.2.5-2) sowie der bekannten Höhendifferenz von 0,15 m ermittelt werden. Wiederkehrsintervall: HW2 HW5 HW10 HW20 HW25 HW50 HW100 Mittelwert 1/97 [m NN] 41,73 41,95 42,09 42,2 42,24 42,35 (42,46) Mittelwert GWM 1/97 [m u. GOK] 1,76 1,54 1,4 1,29 1,25 1,14 (1,03) Mittelwert unter der Halde [m NN] 41,88 42,1 42,24 42,35 42,39 42,5 (42,61) Mittelwert unter der Halde [m u. GOK] 1,61 1,39 1,25 1,14 1,1 0,99 (0,88) 84. Wie oft wurden die Wiederkehrsintervalle HW2, HW5, HW10, HW20, HW25 und HW50 seit 1997 im Untersuchungsgebiet erreicht (Häufigkeit), und wie lange hielten sie an (Dauer)? Die Wiederkehrintervalle betragen für HW2 2 Jahre, für HW5 5 Jahre, für HW10 10 Jahre, für HW20 20 Jahre und für HW50 50 Jahre. Für einen Zeitraum von 18 Jahren (1996 bis 2016) errechnet sich hieraus eine statistische Häufigkeit für HW2 von 9, für HW5 von 3,5, für HW10 von 1,8, für HW20 von 0,9, für HW25 von 0,72 und für HW50 von 0,36. Die Dauer reicht von wenigen Tagen für HW25 bis zu wenigen Wochen für HW2 (vgl. Grundwasserstandsverlauf für die GWM 1/97 in Antwort zu Frage 1). 85. Liegen über die Wiederkehrsintervalle HW2, HW5, HW10, HW20, HW25 und HW50 seit 1997 im Untersuchungsgebiet lückenlose Daten vor, und falls nicht, in welcher Form wurden die Wiederkehrsintervalle HW2, HW5, HW10, HW20, HW25 und HW50 seit 1997 im Untersuchungsgebiet beobachtet? Für die drei seit 1997 betriebenen Grundwassermessstellen (GWM 1/97, 3/97 und 4/97) wurden die Grundwasserstände seit 1997 erfasst. Für die GWM 1/97 liegen diese Daten lückenlos vor (s. Antwort zu Frage 1). Antragsunterlage F-1.1a, Kapitel 5.2.5 führt hierzu aus: „Innerhalb des UG [Untersuchungsgebiets ] weist nur die GWM 1/97 aufgrund ihrer durchgängigen und langjährigen Messungen eine Datenreihe auf, die für weiterführende statistische Auswertungen prinzipiell geeignet ist“. Aus der Grundwasserganglinie kann etwa abgelesen werden, welcher Grundwasserstand (nur) alle 5 Jahre überschritten wird (HW5). Aufgrund des begrenzten Erfassungszeitraums sind die Angaben für HW10, HW20 und insbesondere die extrapolierten Abschätzungen für HW50 oder gar HW100 mit Unsicherheiten behaftet. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6804 28 86. Vor dem Hintergrund, dass das LBEG ausführt, dass die typischen Grundwasserstände im Haldenzentrum „erheblich unterhalb des Salzkörpers“ (Schreiben des LBEG Akt.Z. LÖA/L10001/04-01/2020-0016, 20.04.2020) liegen: Wie viele Zentimeter sind nach Auffassung der Landesregierung erheblich mit Bezug auf den Schutz des Grundwassers vor anthropogen erzeugten Salzkontaminationen einer in Erdreich eingedrungenen Kali -Rückstandshalde ohne Basisabdichtung in einem ehemaligen Auengebiet? Die Formulierung „erheblich unterhalb des Salzkörpers“ bedeutet, dass sich das Grundwasser nur in Phasen von ausgeprägten Grundwasserhochständen dem Salzkörper annähert. Im IST-Zustand würde das Druckniveau des Grundwasserspiegels im Haldenschwerpunkt die Unterkante des Salzes statistisch alle zehn bis 20 Jahre erreichen (vgl. zitiertes Schreiben). Die Abstände schwanken somit und es ist kein fester Abstand als Grenze zur Erheblichkeit benennbar. 87. Wie verhält sich die Ausführung des LBEG, dass die typischen Grundwasserstände im Haldenzentrum (Einsinktiefe über 1,20 m u GOK, Anm. des Fragestellers) „erheblich unterhalb des Salzkörpers“ (Schreiben des LBEG Akt.Z. LÖA/L10001/04-01/2020-0016, 20.04.2020) liegen, im Hinblick auf die Erläuterungen in der Unterlage F-1.1, Kap. 5.2.5, dass nach „derzeitiger Datenlage“ die jahreszeitliche und mehrjährige Amplitude der Grundwasserstände „bei etwa 1,5 bis 2,0 m“ liegen (Tab. 5.2.5-1)? Eine Amplitude von 2,0 m bedeutet, dass der Grundwasserspiegel um +/- 1 m um den mittleren Grundwasserspiegel schwankt. Der mittlere Grundwasserspiegel wurde für das Haldenzentrum mit ca. 41 m NN bestimmt (vgl. Antwort zu Frage 3), die Lage der Haldenbasis in der Haldenmitte mit 42,29 m (vgl. Antwort zu Frage Nr. 86). Hieraus ergibt sich, dass das Grundwasser die Haldenbasis im Rahmen der üblichen jahreszeitlichen Grundwasserspiegelschwankungen nicht erreicht (41 m +/- 1 m < 42,29 m). Nur in Phasen von ausgeprägten Grundwasserhochständen nähert sich das Grundwasser etwas weiter an und kann dann lokal und für einen Zeitraum von wenigen Tagen bis Wochen die Haldenbasis erreichen. 88. Wie bewertet die Landesregierung die Erkenntnis, dass Grundwasserflurabstände in Senken und Tieflagen des Haldenumfelds Tiefen von 0,2 bis 0,5 m u GOK erreichen können? Die ermittelten Flurabstände beschreiben den Ist-Zustand im Haldenumfeld. Das Grundwasser im Haldenumfeld kann keinen Kontakt zur Halde haben. Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass der Grundwasserspiegel nicht horizontal ist, sondern in Grundwasserfließrichtung abfällt. Daher kann z. B. die Höhe des Grundwasserspiegels (in NN) im An- und Abstrombereich nicht 1:1 auf den Grundwasserspiegel in anderen Bereichen übertragen werden. Siehe auch Antwort zu Frage 1. 89. Wäre der Grundwasserabstand der über 1,2 m ins Erdreich eingesunkenen Kali- Rückstandshalde weiterhin erheblich oder ausreichend für den Schutz des Grundwassers , wenn die vom LBEG angenommene „natürliche Höhenlage der Geländeoberkante im Haldenzentrum“ (Schreiben des LBEG Akt.Z. LÖA/L10001/04-01/2020-0016, 20.04.2020) nicht 43,6 über NN, sondern lediglich 43,2 m oder 43,0 m beträgt? Mit Blick auf den Grundwasserschutz gibt es keine Vorgaben zu Mindestabständen zum Grundwasserspiegel . Maßgeblich ist, ob es Indizien dafür gibt, dass das Grundwasser durch ein vermutetes Anlösen der Haldenbasis negativ beeinflusst wird und ob sich durch verlässliche Prognosen ein relevantes Anlösen auch für die Zukunft ausschließen lässt. Indizien für eine Verschlechterung des Grundwasserzustandes im Sinne der Grundwasserverordnung lassen sich aus den seit 1997 durchgeführten Untersuchungen nicht ableiten, eine zukünftige Verschlechterung des Grundwasserzustandes im Sinne der Grundwasserverordnung auch im Zusammenhang mit der beantragten Haldenabdeckung ist derzeit nicht zu erwarten. Siehe hierzu auch Antwort zu Frage 3. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6804 29 90. Kann an der Haldenbasis bereits bei erdfeuchten oder feuchten Bodenverhältnissen eine Subrosion eintreten, und welche Folgen hätte dies für das anstehende oberflächennahe Grundwasser und für die Langzeitsicherheit der (gegebenenfalls) abgedeckten Kalihalde? An der Haldenbasis einer nicht nach unten abgedichteten Halde kann prinzipiell eine Verlagerung von lösbaren Anteilen aus der Halde durch die ungesättigte Bodenzone eines unterlagernden erdfeuchten bzw. feuchten Bodens in das Grundwasser nicht ausgeschlossen werden. Dieser Prozess erfolgt diffusiv über den Restwasseranteil der unterlagernden Bodenschicht und in einer bei diesen Prozessen naturgemäß zu unterstellenden sehr niedrigen Geschwindigkeit. Eine tatsächliche Relevanz eines solchen Prozesses - im Hinblick auf die Besorgnis des Entstehens einer nachteiligen Grundwasserveränderung in Form von messbaren Konzentrationen und Frachten unter den gegebenen bodenphysikalischen und hydrogeologischen Bedingungen am Standort Wathlingen bzw. der Entstehung sogenannter Versackungen infolge Subrosion - ist auf Basis des aktuellen Kenntnisstandes und unter Berücksichtigung der über 70-jährigen Historie der bislang nicht abgedeckten Halde nicht gegeben. 91. Kann die Landesregierung eine Subrosion an der Haldenbasis der Halde „Niedersachsen “ durch Haldensickerwasser und/oder strömendes Grundwasser ausschließen? Der Landesregierung liegen derzeit keinerlei Erkenntnisse vor, die auf eine derartige Subrosion schließen lassen könnten. 92. Wie beurteilt die Landesregierung die Zuverlässigkeit der vom LBEG im NIBIS- Kartenserver dargestellten mittleren Grundwasserstände insgesamt und im Bereich der Halde „Niedersachsen“ im Besonderen? Die Karte zeigt die Grundwasseroberfläche in stark generalisierter Form in einem Maßstab von 1:50.000. Sie stellt den mittleren Grundwasserstand von 1990 bis 2000 dar und zeigt großräumig die Strömungsrichtungen an. Es wurden Daten des NLWKN und teilweise von Wasserversorgungsunternehmen verwendet. In Gebieten mit sehr geringer Belegpunktdichte können die tatsächlichen Wasserstände von der Kartendarstellung abweichen. Die Karte, die den Bereich Wathlingen umfasst, wurde im Jahr 2007 erstellt und veröffentlicht. Nur Daten, welche dem LBEG zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung standen, konnten für die Auswertung verwendet werden. 93. Wie steht die Landesregierung zu der Forderung nach einer oder mehreren Aufschlussbohrungen durch den Haldenkörper bis in den grundwasserführenden Untergrund , um die strittigen Fragen bezüglich der Beschaffenheit und Tiefenlage der Haldenbasis, der Lage und Schwankungsbreite des Grundwasserspiegels unter dem Haldenkörper und der chemischen Zusammensetzung des dort befindlichen Grundwassers einer Klärung zuzuführen? Siehe Antwort zu Frage 78. (Verteilt am 07.08.2020) - 'H:\Etc\Formulare\Archiv ,9/99: ·f !Archiv-Nr. o 1J.3 rtt?- I Nur vom Archiv auszufüllen Archiv-Einlieferungsformular · f\ijchjt publiziertes geowissenschaftliches Material (wie Berichte oder Karten), das eine , W, t ntliche Grundlage für die geowissenschaftliche Arbeit darstellt, wird - nach Maßgabe : cf ( Archivordnung - von der einliefernden Stelle unaufgefordert dem Archiv übergeben. Zur \' Q,b rgabe ist von der einliefernden Stelle dieses Formular auszufüllen. '• ,Tifel l Aüfor ... · ·' Be,richtsdatum/-zeitraum , T ßbuch-Nr. zähl der Seiten A.f:lzahl der Anlaqen / Bände . 1FQrsc;hungsprogramm . (Projekt Auftraqqeber . . -, )lK.2.5-Nummer(n) · /ir s Nummer(n) fSt?at ' Sperrvermerk) ... hier den zu schützenden Belang beschreiben (mit F)1ndstelle, ggf. Bezeichnung des betroffenen Dritten): Sperrfrist, soweit bestimmbar: 22.12.2003 Niedersächsisches Landesamt für Bodenforschung Hannover· Archiv 0123787 l llllll lllll lllll lllll lllll 1111111111 1111 1111 18-06804 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Nachfragen zur Drucksache 18/5825 Anlage zur Antwort der Frage 17 der KA 06447-A Anlagenverzeichnis Anlage 1 Anlage 2.1 Anlage 2.3 Anlage 2.2 Anlage 2.4 Anlage 2.5 Anlage 3 Anlage zur Antwort der Frage 17 der KA 06447-B Anlage zur Antwort der Frage 17 der KA 06447-C Anlage zur Antwort der Frage 17 der KA 06447-D Anlagenverzeichnis Anlage 1 Anlage 2.1 bis 2.4 Anlage 2.5 Anlage 2.6 Anlage 2.7 Anlage 2.8 Anlage 2.9, 3