Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6805 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Schütz und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Schulen in freier Trägerschaft in der Corona-Krise Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Schütz und Sylvia Bruns (FDP), eingegangen am 15.05.2020 - Drs. 18/6522 an die Staatskanzlei übersandt am 20.05.2020 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 23.06.2020 Vorbemerkung der Abgeordneten In seiner Rede in der Landtagssitzung am 13.05.2020 zur Kleinen Anfrage für die Fragestunde „Welche Leitlinie verfolgt die Landesregierung bei der Schul- und Kita-Öffnung?“ (Drucksache 18/6376) beschrieb der niedersächsische Kultusministers Grant Hendrik Tonne das Vorgehen der Landesregierung in Bezug auf die schrittweise Schulöffnung. „Wir haben den Schulen deshalb einen Rahmenhygieneplan an die Hand geben, der an die aktuellen Bedingungen angepasst und mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt ist. Wir werden gemeinsam sicherstellen, dass die Schulträger die hygienischen Voraussetzungen vor Ort schaffen und dauerhaft bereithalten.“ Unerwähnt blieb hier das Vorgehen in Bezug auf die Schulen in freier Trägerschaft. Genau wie die öffentlichen Schulen blieben diese landesweit ab dem 16.03.2020 geschlossen. (https://www.kreiszeitung-wochenblatt .de/stade/c-panorama/wegen-corona-alle-schulen-und-kitas-in-niedersachsen-schliessen-abmontag _a162677) Die Arbeit der Landesregierung an der Bewältigung der Corona-Krise soll durch diese Anfrage nicht behindert oder erschwert werden. Soweit die Beantwortung der Fragen vor diesem Hintergrund nicht innerhalb der üblichen Frist erfolgen kann, erwarten die fragenden Abgeordneten eine entsprechende Rückmeldung durch die Landesregierung. Vorbemerkung der Landesregierung Auch während der Zeit der Schulschließungen aufgrund der Corona-Krise boten die Schulen in freier Trägerschaft im Rahmen von Notbetreuungen und Aufgabenstellungen für die Schülerinnen und Schüler Dienstleistungen eines Schulbetriebes an. Bei der Schulschließung handelte es sich hierbei nicht um ein Ruhen des Schulbetriebes aufgrund von Ereignissen, die den Trägern der freien Schulen zugerechnet bzw. angelastet werden können, sondern um eine Unterbrechung aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses (behördlich veranlasste Maßnahme wegen des Coronavirus), das die Träger nicht zu vertreten haben. Für die Gewährung der Finanzhilfe ergeben sich somit keine Auswirkungen. Dies gilt ebenso für die Zuwendungsempfänger für die Durchführung sozialpädagogischer Maßnahmen und auch für die Gewährung eines finanziellen Ausgleichs auf Grundlage des Gesetzes über finanzielle Leistungen des Landes wegen der Einführung der inklusiven Schule. 1. Welche Regelungen gibt es bezüglich der Kosten für Schulfahrten der Schulen in freier Trägerschaft, die aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen und Regelungen nicht stattfinden konnten? Anders als bei öffentlichen Schulen ist Vertragspartner bei Vereinbarungen über die Durchführung von Schulfahrten o. ä. bei Schulen in freier Trägerschaft nicht das Land Niedersachsen, sondern der Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6805 2 je ni in te De pr le lu An Sc 2. Di öf G de 33 Au ch 3. Er (V weilige private Schulträger. § 113 Abs. 4 Satz 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes gilt hier cht. Eine Rechtsverpflichtung des Landes zur Übernahme der Kosten für Schulfahrten der Schulen freier Trägerschaft scheidet daher aus. Gleichwohl prüft das Kultusministerium aktuell Möglichkein , die Stornokosten der Schulen in freier Trägerschaft auszugleichen. n freien Trägern wird jedoch geraten, zunächst anhand des einzelnen konkreten Vertrages zu üfen, ob die vom Vertragspartner erhobenen Stornokosten rechtmäßig sind. Ferner wird empfohn , Kontakt zum Reiseveranstalter oder Vertragspartner mit dem Ziel einer einvernehmlichen Regeng aufzunehmen. Es sollte zudem überprüft werden, inwieweit eine Reiserücktrittsversicherung in spruch genommen werden kann. Ein entsprechendes Vorgehen wird auch bezüglich abgesagter hulveranstaltungen angeraten. Welche Möglichkeiten bestehen für die Schulen in freier Trägerschaft, von den zusätzlich bereitgestellten Mitteln zur Digitalisierung von Schulen und Unterricht (DigitalPakt Schule) zu profitieren / an ihnen zu partizipieren? e Schulen in freier Trägerschaft partizipieren am DigitalPakt Schule exakt so wie die Schulen in fentlicher Trägerschaft. Es gelten die gleichen Förderrichtlinien, und der finanzielle Anteil an der esamtförderung entspricht dem Schüleranteil der freien Schulen an der Gesamtschülerzahl in Niersachsen . Hieraus ergibt sich ein finanzieller Anteil für die freien Schulen in Höhe von rund ,9 Millionen Euro. ch vom Sofortausstattungsprogramm für digitale Endgeräte werden die privaten Träger zu gleien Teilen profitieren. Wie wird der erhöhte Mittelaufwand durch Hygiene- und Schutzmaßnahmen den Trägern der Schulen in freier Trägerschaft erstattet werden? stattungsmodalitäten sind zum aktuellen Zeitpunkt hierzu nicht disponiert. erteilt am 07.07.2020) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Schütz und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Schulen in freier Trägerschaft in der Corona-Krise