Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6820 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Thomas Brüninghoff (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Wann dürfen ehrenamtliche Hilfsorganisationen wieder richtig trainieren? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Thomas Brüninghoff (FDP), eingegangen am 19.05.2020 - Drs. 18/6556 an die Staatskanzlei übersandt am 27.05.2020 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 23.06.2020 Vorbemerkung der Abgeordneten Am 16. Mai 2020 berichtete die Kreiszeitung, dass die aktuelle „Corona-Verordnung“ ein Training von freiwilligen Feuerwehren unmöglich mache. „Die aktuellen Vorgaben sind praktisch nicht umsetzbar “, sagt Kreisbrandmeister Michael Wessels in dem Artikel. Er empfinde die Abstands-, Desinfektions - und Separationsvorschriften als Fesseln (https://www.kreiszeitung.de/lokales/diepholz/diep holz-ort28581/fesseln-feuerwehr-13765357.html). „Mit so strengen Vorgaben, dass Feuerwehrkräfte weiterhin nicht Hand in Hand für das Verlegen einer Schlauchleitung oder den Umgang mit Schere und Spreizer, unverzichtbares Rettungsgerät bei schweren Unfällen, üben dürfen. Und das, obwohl Restaurants und Friseurbetriebe längst wieder geöffnet haben“ (https://www.kreiszeitung.de/lokales/diepholz/diepholz-ort28581/fesseln-feuerwehr- 13765357.html). Rund 400 Atemschutzgeräteträger dürften zurzeit nur ausnahmsweise ohne die jährlich fällige Belastungsprüfung im Einsatz sein - sofern der erforderliche Untersuchungstermin nicht länger als drei Monate überschritten wurde. Diese Regelung gelte bis Ende Juni. Danach müssten die Testate dringend nachgeholt werden. Die Kreisfeuerwehr müsse das - zusätzlich zu ihren anderen Aufgaben - organisieren (https://www.kreiszeitung.de/lokales/diepholz/diepholz-ort28581/fesseln-feuerwehr- 13765357.html). Vorbemerkung der Landesregierung Die allgemeine Strategie zur Verlangsamung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus wirkt sich auch auf den Dienstbetrieb der Feuerwehren, Hilfsorganisationen und aller anderen Gefahrenabwehr -Organisationen in Niedersachsen aus. Von den jeweiligen Maßnahmen ist nicht nur der Ausbildungs - und Einsatzdienst betroffen, sondern auch Veranstaltungen und sonstige Zusammenkünfte , die zur Erhöhung der Ausbreitung des Virus beitragen könnten. Die niedersächsischen Feuerwehren stellen gemeinsam mit den anderen Gefahrabwehrorganisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr eine tragende Säule der Daseinsvorsorge in der jetzigen Situation dar. Den überwiegend ehrenamtlich mitwirkenden Helferinnen und Helfern gilt bei der Bewältigung der derzeitigen Lage besonderer Dank und Anerkennung. Die Feuerwehren, Hilfsorganisationen und andere Behörden haben bereits durch die Herausgabe von Verhaltens- bzw. Dienstanweisungen auf die Corona-Lage reagiert. Das Land hat u. a. in Abstimmung mit der Feuerwehrunfallkasse Niedersachsen (FUK) zur allgemeinen Orientierung entsprechende Verhaltensregeln empfohlen, die auch mit der Umsetzung der vom Robert Koch-Institut empfohlenen Schutzmaßnahmen einhergehen. Im Wesentlichen fokussieren sich die Maßnahmen auf die Vermeidung weiterer Infektionen sowie auf die Unterbrechung möglicher Infektionsketten durch Reduzierung, aber zum Teil auch durch Vermeidung sozialer Kontakte im privaten, beruflichen und Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6820 2 öf O M 1. Da ch so un zu La Ka wu La ge 2. Di au Fo fü Sc le hi sp 3. Da tu 31 G zu En gu Di we (V fentlichen Bereich. Die Sicherstellung der Funktions- und Einsatzfähigkeit der Gefahrenabwehrrganisationen ist das oberste Ziel der empfohlenen Maßnahmen. Die Um- und Durchsetzung der aßnahmen obliegt dem jeweiligen Träger. Wie bewertet die Landesregierung die o. g. Äußerungen hinsichtlich der Vorgaben für Einsatzübungen von Hilfsorganisationen und Feuerwehren? s Land bewertet die bereits getroffenen Maßnahmen und Empfehlungen als sachgerecht zur Sierstellung der Einsatzbereitschaft der Hilfs- und Rettungskräfte; auf die Vorbemerkungen wird inweit verwiesen. Darüber hinaus tagt seit Beginn der Krise der Landesbeirat Katastrophenschutz d berät das Land in zunächst wöchentlichen und momentan zweiwöchentlich stattfindenden Sitngen in allen Fragen, die im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Lage zu klären sind. Der ndesbeirat Katastrophenschutz führt die unterschiedlichen Interessen und Anforderungen der am tastrophenschutz beteiligten Organisationen, Verbände und Interessenträger zusammen. Bislang rden in diesem Rahmen keine grundlegenden Probleme thematisiert und Anforderungen an das nd herangetragen, die derzeit weitere Maßnahmen oder abweichende Maßgaben und Empfehlunn für Einsatz-, Dienst- und Ausbildungsbetrieb erforderlich machen. Wie bewertet die Landesregierung die Auswirkungen auf das Einsatzgeschehen durch fehlende Übungseinheiten insbesondere bei freiwilligen Einsatzkräften, wie freiwilligen Feuerwehren? e Einsatzkräfte der niedersächsischen Feuerwehren und Hilfsorganisationen sind grundsätzlich gut sgebildet. Die Einschränkungen zum Ausbildungs- und Übungsbetrieb hatten bislang nicht zur lge, dass die Einsatzbereitschaft nicht mehr gegeben wäre. An der Niedersächsischen Akademie r Brand- und Katastrophenschutz (NABK) ist seit dem 11.05.2020 die stufenweise Aufnahme des hulbetriebes angelaufen. In Anlehnung an die schrittweise Öffnung der allgemeinbildenden Schun wurde mit einen Sonderplan ein eingeschränkter Lehr- und Ausbildungsbetrieb gestartet. Darüber naus hat das Land über die NABK die stufenweise Wiederaufnahme der Kreisausbildung mit entrechenden Handlungsempfehlungen und Hinweisen unterstützt. Wird die Landesregierung Sondergenehmigungen für Einsatzkräfte und entsprechende Einsatzübungen erlassen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann? s Land hat bereits am 23.03.2020 Hinweise und Empfehlungen zur Einsatzbereitschaft und Leisngsfähigkeit der Feuerwehren per Erlass herausgegeben. Ebenso wurden mit Erlass vom .03.2020 für Eignungsuntersuchungen von Atemschutzgeräteträgern und Tauchern nach G 26 und 31 Ausnahmen zugelassen. Mit Datum vom 15.05.2020 wurden die Hinweise und Empfehlungen r Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Feuerwehren unter Berücksichtigung der aktuellen twicklung der Corona-Pandemie fortentwickelt und den kommunalen Aufgabenträgern zur Verfüng gestellt. e Erforderlichkeit etwaiger Änderungen oder Ergänzungen wird kontinuierlich lageangepasst bertet und gegebenenfalls werden entsprechende Anpassungen vorgenommen. erteilt am 07.07.2020) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Thomas Brüninghoff (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Wann dürfen ehrenamtliche Hilfsorganisationen wieder richtig trainieren?