Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6849 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Susanne Menge, Helge Limburg und Eva Viehoff (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Nachfragen zu Igor K. betreffend Drucksache 18/6267 Anfrage der Abgeordneten Susanne Menge, Helge Limburg und Eva Viehoff (GRÜNE), eingegangen am 27.05.2020 - Drs. 18/6602 an die Staatskanzlei übersandt am 29.05.2020 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 24.06.2020 Vorbemerkung der Abgeordneten Im Fall des montenegrinischen Patienten Igor K. ergibt sich aus Sicht von Beobachterinnen und Beobachtern weiterer Aufklärungsbedarf hinsichtlich der Frage, ob der ehemalige montenegrinische Patient der MHH ein international gesuchter Straftäter ist. In der Niederschrift über den öffentlichen Teil der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport (72. Sitzung) und des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur (30. Sitzung) am 24. Februar 2020 sind durch den hannoverschen Polizeipräsidenten folgende Aussagen getroffen worden: „Eine erste valide Gefährdungsbewertung wurde am Montag, 10. Februar, nach Zulieferung entsprechender Erkenntnisse seitens der beteiligten Sicherheitsbehörden durch die PD Hannover erstellt und am 12. Februar vom LKA bestätigt und ergänzt.“ Laut dem Landespolizeipräsidenten stützte sich die Anordnung für die Ausweisung des Patienten Igor K. direkt nach der Operation auf § 53 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes. Es bestehe „eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch den Aufenthalt des Ausländers in der Bundesrepublik . Für die Erstellung dieser Ausweisungsverfügung waren die Erkenntnislage und die Gefährdungsbewertung der Polizei eine maßgebliche Grundlage.“ Auf die Kleine Anfrage (Drucksache 18/6170), ob die PD Hannover ihre Äußerung zweifelsfrei bestätigen könne, dass Igor K., ehemaliger und ausgewiesener Patient der MHH, ein international und im Heimatland gesuchter Straftäter sei, antwortete die Landesregierung am 16. April 2020 und erklärte, dass eine Aussage, wonach Igor K. „ein international und im Heimatland gesuchter Straftäter sei“, nicht getroffen wurde. „Die Identität der Person wurde durch Polizeibeamtinnen und -beamte der Polizeidirektion Hannover durch Inaugenscheinnahme eines mitgeführten montenegrinischen Ausweisdokuments festgestellt und durch Erkenntnisanfragen an nationale und internationale Sicherheitsbehörden bestätigt. An der Identität der Schutzperson bestanden während des gesamten Einsatzverlaufs keine Zweifel.“ Vorbemerkung der Landesregierung Der Aufenthalt des Igor K. in der MHH im Februar dieses Jahres war bereits mehrfach Gegenstand parlamentarischer Befassungen. Sämtliche polizeilichen Schutzmaßnahmen wurden getroffen, um Igor K. zu schützen und in diesem Zusammenhang mögliche Gefährdungen Dritter zu vermeiden. Die Maßnahmen zielten nicht darauf ab, andere vor ihm zu schützen. Auf Grundlage des Antrags der Fraktionen der FDP sowie Bündnis 90/Die Grünen wird derzeit eine Aktenvorlage vorbereitet, die insbesondere auch zur Beantwortung noch offener Fragen dienen soll. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6849 2 1. Au gr La sp tu So on 2. Si 3. Po kr (z 4. Di üb 5. Im Bu Ve re de pu de Bu re de Im un ru 6. In (V Handelt es sich bei dem in der MHH behandelten Patienten Igor K. einwandfrei um einen Straftäter und ein Clanmitglied? s Gründen des Persönlichkeitsschutzes ist eine Beantwortung im Rahmen einer Kleinen Anfrage undsätzlich nicht möglich. Wie der in den Vorbemerkungen der Abgeordneten zitierten Antwort der ndesregierung auf die Kleine Anfrage in der Drucksache 18/6170 zu entnehmen ist, ist eine entrechende oder vergleichbare Aussage auch nicht getroffen worden. Für die Gefährdungsbewerng war eine gesicherte Erkenntnislage im Sinne der Fragestellung letztlich auch nicht maßgeblich. llte über die in Vorbereitung befindliche Aktenvorlage hinaus weiterer diesbezüglicher Informatisbedarf bestehen, kann dazu gegebenenfalls in vertraulicher Sitzung unterrichtet werden. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu nationalen und/oder internationalen Straftaten des Igor K., ehemaliger Patient in der MHH? ehe Antwort zu Frage 1. Woher stammen die gegebenenfalls unter 2. genannten Erkenntnisse, und wie wurden sie verifiziert? lizeiliche Erkenntnisse wurden von der Polizeidirektion Hannover in Abstimmung mit dem Landesiminalamt Niedersachsen durch Einbindung nationaler und internationaler Sicherheitsbehörden . B. Bundeskriminalamt, sämtliche Landeskriminalämter, Interpol Podgorica) erlangt. Auf welche eigenen oder durch die Landesregierung vermittelten Tatsachen/Erkenntnisse stützte die Landeshauptstadt Hannover die Ausweisungsverfügung von Igor K.? e Landeshauptstadt Hannover hat die Ausweisungsverfügung auf die durch die Landesregierung ermittelten sicherheitsbehördlichen Erkenntnisse gestützt. Falls gegen den ehemaligen Patienten Igor K. national und international nichts vorliegt, worauf wurde die Ausweisungsverfügung gestützt? Hinblick auf die Fragestellung sei zur Klarstellung darauf hingewiesen, dass Igor K. zwar in der ndesrepublik strafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getreten ist und auch eine strafrechtliche rurteilung aus dem Ausland nicht bekannt ist, dies aber nicht bedeutet, dass keine ausweisungslevanten Umstände vorliegen. Vonseiten der Sicherheitsbehörden war zu befürchten, dass sich in r Vergangenheit erfolgte Gewalttätigkeiten der miteinander rivalisierenden Clans in die Bundesreblik verlagern könnten, durch die auch unbeteiligte Dritte gefährdet gewesen wären. Da bereits in r jüngeren Vergangenheit auch Anschläge in verschiedenen europäischen Staaten, u. a. in der ndesrepublik Deutschland, begangen wurden, war damit zu rechnen, dass Igor K. in der Bundespublik Deutschland konkret Ziel weiterer Anschläge sein könnte. Sein weiterer Aufenthalt im Bunsgebiet hätte somit eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bewirkt. Weiteren wird auf die Unterrichtung in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Inneres d Sport (72. Sitzung) und des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur (30. Sitzung) am 24. Febar 2020 verwiesen. In wie vielen Fällen wurden in den vergangenen zehn Jahren Personen, gegen die zum betreffenden Zeitpunkt weder (rechtskräftige) Urteile noch Haftbefehle vorlagen, in das Justizvollzugskrankenhaus Lingen verlegt (bitte nach Jahr, Fallzahl und Grund der Verlegung aufschlüsseln)? den vergangenen zehn Jahren gab es keinen Fall. erteilt am 07.07.2020) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Susanne Menge, Helge Limburg und Eva Viehoff (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Nachfragen zu Igor K. betreffend Drucksache 18/6267