Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/685 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Wie viele Personen mit Lehrbefähigung arbeiten in niedersächsischen Behörden? Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP), eingegangen am 19.03.2018 - Drs. 18/553 an die Staatskanzlei übersandt am 28.03.2018 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 16.04.2018, gezeichnet In Vertretung Gaby Willamowius Vorbemerkung der Abgeordneten An niedersächsischen Schulen fehlen Lehrkräfte, doch nicht alle potenziellen Lehrer, die die notwendigen Qualifikationen haben, werden auch im Schuldienst eingesetzt. Einige von ihnen arbeiten auch für Landesbehörden. Die Antwort auf unsere Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung vom Februar (Drucksache 18/433) gibt nur Zahlen zu Abordnungen preis. Sie trifft keine Aussagen über die Zahl der Beschäftigten mit Lehrbefähigung in den drei Behörden. Vorbemerkung der Landesregierung Die Kleine Anfrage knüpft inhaltlich an eine vorangegangene Kleine Anfrage (Drs. 18/248) an. Deren Beantwortung durch das Kultusministerium namens der Landesregierung vom 01.03.2018 (Drs. 18/433) stellt entsprechend der Fragestellung in der gebotenen Ausführlichkeit und Differenzierung den außerunterrichtlichen Einsatz niedersächsischer Lehrkräfte dar. Der in der Vorbemerkung zu dieser Kleinen Anfrage unterschwellig erhobene Vorwurf, die vorangegangene Anfrage sei nicht vollständig beantwortet worden, wird zurückgewiesen. Es entspricht bewährter Praxis in vielen Landesbehörden, dass die Aufgabenwahrnehmung nicht allein durch ausgebildetes Verwaltungspersonal, sondern in erheblichem Maße auch durch Angehörige ressortspezifischer Laufbahnen und Fachrichtungen erfolgt. Dies gilt insbesondere für die ministerielle Ebene. Nur auf diesem Wege ist sichergestellt, dass neben den erforderlichen administrativen Kenntnissen auch die für den Aufgabenbereich der jeweiligen Behörde relevanten Fachkenntnisse in die Arbeit eingebracht werden können. Auch in den drei Schulbehörden des Landes werden Personen mit einer Lehramtsausbildung und mit schulischem Erfahrungshintergrund eingesetzt. Die Eigenart der wahrzunehmenden Aufgaben macht deren Verwendung auch künftig unverzichtbar. Wie viele Personen mit Lehrbefähigung arbeiten im Kultusministerium, in der Niedersächsischen Landesschulbehörde und dem NLQ? In den Schulbehörden des Landes sind derzeit insgesamt 408 Personen mit Lehramtsausbildung ganz oder anteilig tätig. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/685 2 Im Kultusministerium arbeiten derzeit 82 Personen mit Lehramtsausbildung, in der Niedersächsischen Landesschulbehörde sind es 254 Personen und im Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung 72 Personen. (Verteilt am 17.04.2018) Drucksache 18/685 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums Wie viele Personen mit Lehrbefähigung arbeiten in niedersächsischen Behörden?