Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6859 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte und Imke Byl (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Asse: Welche Genehmigungsverfahren sind derzeit anhängig? Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte und Imke Byl (GRÜNE), eingegangen am 25.05.2020 - Drs. 18/6568 an die Staatskanzlei übersandt am 28.05.2020 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 26.06.2020 Vorbemerkung der Abgeordneten Betreiber der Schachtanlage Asse II ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE); ihr obliegt der operative Betrieb der Schachtanlage Asse II samt der Rückholung nach § 57b AtG. Für den Umgang mit radioaktiven Stoffen bedarf die BGE einer Genehmigung nach Atom- oder Strahlenschutzgesetz . Zuständig für die Erteilung solcher Genehmigungen ist bei der Schachtanlage Asse II das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz. In einem Brief an die Asse-II-Begleitgruppe vom 30. November 2019 schrieb Umweltminister Olaf Lies, dass zu diesem Zeitpunkt fünf Genehmigungsverfahren gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 3 des Strahlenschutzgesetzes für die Schachtanlage Asse II anhängig seien. Bei allen Verfahren fehlten die erforderlichen Angaben zur Vorbereitung der UVP-Vorprüfung, sodass die Erteilung von Genehmigungen noch nicht möglich sei. Vorbemerkung der Landesregierung Die Stilllegung der Schachtanlage Asse II und die Rückholung der radioaktiven Abfälle liegen in der ausschließlichen Zuständigkeit des Bundes, der die Verantwortlichkeiten auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH übertragen hat. Die Niedersächsische Landesregierung hat Verständnis für den Unmut, der bei vielen Beteiligten entstanden ist, weil im Hinblick auf die Forderungen und Erwartungen , die bereits vor zehn Jahren an den damaligen Betreiber der Schachtanlage Asse, das Bundesamt für Strahlenschutz, gerichtet wurden, bis heute kein befriedigender Fortschritt in der Rückholungsplanung zu erkennen ist. Die Landesregierung ist sich ihrer Verantwortung für die zügige Erteilung der atom- und strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen bewusst. Die Dauer dieser Genehmigungsverfahren wird daher auch von der Landesregierung kritisch hinterfragt. Voraussetzung für eine zügige Bearbeitung sind allerdings vollständige und zeitnah eingereichte Unterlagen. Auf die Planungen der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH und die Dauer der Erstellung ihrer Antragsunterlagen hat die Landesregierung jedoch keinen direkten Einfluss. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6859 2 1. Was ist jeweils Gegenstand der o. g. fünf Genehmigungsverfahren, und wann wurden die Anträge gestellt? Es sind derzeit fünf Genehmigungsverfahren anhängig: 1. Änderungsverfahren nach § 7 der Strahlenschutzverordung (StrlSchV) a. F. Ertüchtigung der meteorologischen Messdatenerfassung auf der Schachtanlage Asse II Antrag vom 08.06.2016 2. Änderungsverfahren nach § 7 StrlSchV a. F. Beladene Abluftfilter der Einlagerungskammer 8a/511 (MAW‐Kammer) Antrag vom 20.07.2018 3. Änderungsverfahren nach § 7 StrlSchV a. F. Befahrung der Einlagerungskammer 8a/511 (MAW‐Kammer) Antrag vom 14.09.2018 4. Genehmigungsverfahren nach § 7 StrlSchV a. F. Neubau eines Radionuklidlaboratoriums Antrag vom 19.12.2018 5. Änderungsverfahren nach § 12 Abs. 2 StrlSchG Änderungen am strahlenschutzrelevanten betrieblichen Regelwerk Antrag vom 23.04.2019. 2. Für welche der Genehmigungsverfahren liegen mittlerweile alle erforderlichen Unterlagen vor, bzw. welche Unterlagen und Angaben fehlen noch? Für die folgenden Genehmigungsverfahren liegen alle erforderlichen Unterlagen vor: – Ertüchtigung der meteorologischen Messdatenerfassung auf der Schachtanlage Asse II, – Befahrung der Einlagerungskammer 8a/511 (MAW‐Kammer). Für die folgenden Genehmigungsverfahren fehlen noch Unterlagen und Angaben: – Beladene Abluftfilter der Einlagerungskammer 8a/511 (MAW‐Kammer) Es fehlen Angaben zur Erkennung der spezifischen Aktivität des Filters und zur Anwendung der Arbeitsfreigabe beim Filterwechsel. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH plant zudem, eine Genehmigungsunterlage zu revidieren und erneut einzureichen. – Neubau eines Radionuklidlaboratoriums Es fehlen Angaben zum ortsveränderlichen Umgang mit Kalibrierstrahlern. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH plant zudem, zwei Genehmigungsunterlagen zu revidieren und erneut einzureichen. Zu dem Genehmigungsverfahren zu Änderungen am strahlenschutzrelevanten betrieblichen Regelwerk findet ein fachlicher Austausch mit der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH statt. 3. Für welche der Genehmigungsverfahren konnte mittlerweile eine UVP-Vorprüfung durchgeführt werden? Wann erfolgte dies und mit welchem Ergebnis? Für die folgenden Genehmigungsverfahren liegen die erforderlichen Angaben zur Durchführung der UVP-Vorprüfung vor: – Ertüchtigung der meteorologischen Messdatenerfassung auf der Schachtanlage Asse II, – Befahrung der Einlagerungskammer 8a/511 (MAW‐Kammer), – Neubau eines Radionuklidlaboratoriums. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6859 Fü ab Vo de 4. G ge en 5. Da m ne dr 1 V (V 3 r das Genehmigungsverfahren Neubau eines Radionuklidlaboratoriums ist die UVP-Vorprüfung geschlossen. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. rhaben nicht durchzuführen ist. Das Ergebnis wird umgehend veröffentlicht. Zu den anderen bein Genehmigungsverfahren erfolgt derzeit die UVP-Vorprüfung. Wann sollen die Genehmigungsverfahren jeweils abgeschlossen werden? emäß § 57 b Abs. 2 Satz 6 des Atomgesetzes soll nach Eingang eines Antrags und der vollständin Antragsunterlagen über ihn unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von sechs Monaten, tschieden werden. Die Landesregierung wird diese gesetzlichen Vorgaben beachten. Nach Angaben der Bundesregierung wurden die Intervalle der Statusgespräche zwischen der BGE und dem NMU auf drei Monate verkürzt1. Seit wann gilt diese verkürzte Taktung? s Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz führt anlassbezogen Fachgespräche it der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH zu den atom- und strahlenschutzrechtlichen Gehmigungsverfahren durch. Seit dem 06.03.2019 finden die Fachgespräche mit einem Intervall von ei Monaten statt. gl. BT-Drs 19/17346 erteilt am 07.07.2020) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte und Imke Byl (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Asse: Welche Genehmigungsverfahren sind derzeit anhängig?