Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6862 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Susanne Menge, Eva Viehoff und Dragos Pancescu (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung In Familienunternehmen beschäftigte Geflüchtete Anfrage der Abgeordneten Susanne Menge, Eva Viehoff und Dragos Pancescu (GRÜNE), eingegangen am 19.05.2020 - Drs. 18/6572 an die Staatskanzlei übersandt am 28.05.2020 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 26.06.2020 Vorbemerkung der Abgeordneten Wiederholt wurden Klagen von Familienbetrieben an Abgeordnete herangetragen, die die Arbeitsbedingungen für Geflüchtete und die Hürden, vor die sich beschäftigungswillige Unternehmerinnen und Unternehmer gestellt sehen, thematisieren. Sie betreffen die Wohnungssuche sowie Schwierigkeiten beim Vertragsschluss über Wohnungsmietverhältnisse und Probleme durch Ausreisepflicht oder Abschiebungen. Häufig wird eine Unterstützung seitens der Betriebe durch das Land bei diesen Problemen vermisst. 1. Wie viele Geflüchtete mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung sind insgesamt in Niedersachsen in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt? In der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit kann nicht nach dem aufenthaltsrechtlichen Status differenziert werden, da der ausländerrechtliche Status nicht erfasst und abgebildet wird. Annäherungsweise kann die Anzahl der zugewanderten und geflüchteten Menschen in Beschäftigung über die Staatsangehörigkeit abgebildet werden. Danach waren in Niedersachsen im September 2019 (aktuellste verfügbare Daten) 211 636 Personen aus sogenannten Zuwanderungsländern1 - darunter 31 668 Personen aus sogenannten Asylherkunftsländern sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Weitere 34 804 Personen aus Zuwanderungsländern - darunter 8 135 Personen aus Asylherkunftsländern - waren ausschließlich geringfügig Beschäftigte. Ferner befanden sich 9 962 Personen aus Zuwanderungsländern - darunter 5 578 Personen aus Asylherkunftsländern - in einer sozialversicherungspflichtigen Ausbildung (Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigte nach Staatsangehörigkeiten, September 2019, https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_1405498/Statischer-Content/Rubriken/Beschaef tigung/Beschaeftigte/Beschaeftigung-von-Staatsangehoerigen-der-EU-Mitgliedstaaten- Deutschland.html). Weitergehende Erkenntnisse liegen der Landesregierung auch in aufenthaltsrechtlicher Hinsicht nicht vor. 1 Zu den sog. Zuwanderungsländern zählen die Asylherkunftsländer (Eritrea, Nigeria, Somalia, Afghanistan, Irak, Iran, Pakistan, Syrien), die Länder der EU-Osterweiterung (Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen , Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern), die GIPS-Länder (Griechenland, Italien, Portugal, Spanien), osteuropäische Drittstaaten (Republik Moldau, Russische Föderation , Ukraine, Weißrussland) und die Länder des Westbalkans (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo , Nordmazedonien, Montenegro, Serbien). Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6862 2 In der auf Grundlage des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erlassenen Aufenthaltsverordnung (Aufenth V) ist u. a. geregelt, welche Dateien von den Ausländerbehörden zu führen sind und welche Daten darin enthalten sein müssen bzw. sollen (§ 62 ff. AufenthV). Die Aufnahme einer Beschäftigung stellt weder ein Pflicht- noch ein Solldatum dar. Daher lässt sich den von jeder Ausländerbehörde zu führenden Dateien nicht entnehmen, welche Personen sich in einem Arbeitsverhältnis befinden . In Zusammenhang mit einer Beschäftigung stehende Angaben sollen nur erfasst werden, soweit sie einen Bezug zu ausländerrechtlichen Maßnahmen haben, wie beispielsweise Auflagen und Entscheidungen der Bundesagentur für Arbeit. Diesen Daten lässt sich aber nicht zweifelsfrei und konkret entnehmen, ob eine geduldete Ausländerin oder ein geduldeter Ausländer bzw. eine Asylbewerberin oder ein Asylbewerber aktuell einer Beschäftigung nachgeht oder nicht. Da die zur Beantwortung der Frage erforderlichen Daten in den Ausländerdateien nicht vorliegen, ist eine dateimäßige Auswertung nicht möglich. Eine anderweitige Möglichkeit, den Sachverhalt in geeigneter Weise aufzuklären, besteht nicht. Eine händische Auswertung aller über die 45 241 geduldeten und asylsuchenden ausländischen Personen in Niedersachsen (Quelle: Ausländerzentralregister, Stand: 30.04.2020) zu führenden Ausländerakten durch die insgesamt 53 niedersächsischen Ausländerbehörden (Landesaufnahmebehörde Niedersachsen und 52 kommunale Ausländerbehörden) wäre weder mit zumutbarem Aufwand zu leisten noch würde eine solche Auswertung zu verlässlichen Daten führen. 2. Betrachtet man sogenannte kleine oder familiengeführte Unternehmen: In welchen Branchen sind Geflüchtete dort hauptsächlich beschäftigt? Aus den Daten der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit lassen sich keine Rückschlüsse auf die Unternehmensform ziehen, sodass eine Auswertung nach familiengeführten Unternehmen nicht möglich ist. Darüber hinaus liegen der Bundesagentur für Arbeit - wie auch zu Frage 1 bereits ausgeführt - bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten keine Hinweise auf den Aufenthaltsstatus dieser Personen vor, sondern lediglich Angaben zur Staatsangehörigkeit. Eine Auswertung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den sogenannten Zuwanderungsländern - sowie darunter aus den sogenannten Asylherkunftsländern - nach Branchen und Betriebsgrößenklassen kann der beigefügten Anlage (Tabellen 1.1 und 1.2) entnommen werden. Daraus ergibt sich für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus den Zuwanderungsländern bzw. aus den Asylherkunftsländern, dass in Niedersachsen rund drei Viertel in Betrieben bis 249 Beschäftigten (Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen) beschäftigt sind und ein Viertel in Großbetrieben. Jeder sechste Beschäftigte aus einem Zuwanderungs- bzw. Asylherkunftsland ist in einem Kleinstbetrieb (bis neun Beschäftigte) beschäftigt. Die meisten Personen aus den Zuwanderungsländern sind im Verarbeitenden Gewerbe, in der Arbeitnehmerüberlassung, im Bereich Verkehr und Lagerei sowie im Baugewerbe beschäftigt. Bei den Asylherkunftsländern gibt es eine etwas andere Verteilung. Hier sind die meisten Personen in der Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt , es folgen die Bereiche Handel, Gastgewerbe und Verarbeitendes Gewerbe. 3. Wie viele Personen wurden jeweils in den einzelnen letzten drei Jahren aus bestehenden Arbeitsverhältnissen heraus abgeschoben? Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. 4. Wie viele Personen, die in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt sind, sind vollziehbar ausreisepflichtig? Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6862 3 5. In welchen Branchen bestand vor dem 13.03.2020 besonderer Mangel an Arbeitskräften ohne besondere Ausbildung? Wie ist die aktuelle Situation? 6. In welchen Branchen bestand vor dem 13.03.2020 besonderer Mangel an Arbeitskräften mit besonderer Ausbildung? Wie ist die aktuelle Situation? Die Fragen 5 und 6 werden im Zusammenhang beantwortet. Über den Mangel an Arbeitskräften kann auf der Grundlage der Statistik der Bundesagentur für Arbeit nicht nach Branchen, sondern nur nach Berufen bzw. Berufssegmenten berichtet werden. Darüber hinaus ist zu berücksichtigten, dass es die eine Kennzahl zur Messung und Identifizierung von einem Mangel an Arbeitskräften bzw. einem Fachkräftemangel nicht gibt. Hinweise auf einen schwer zu deckenden (Fach-)Kräftebedarf in bestimmten Berufen bzw. Berufsfeldern können sich nur aus der Gesamtschau verschiedener Quellen ergeben. Nach der aktuellen Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit von Dezember 2019 war die Nachfrage nach gut ausgebildeten Arbeitskräften - trotz erster konjunktureller Eintrübungen - nach wie vor hoch. Wiederholt wurden Engpässe in vielen Berufen des Handwerks und des Baus sichtbar. Daneben finden sich Engpässe in einigen technischen Berufsfeldern sowie in Gesundheits - und Pflegeberufen (Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Fachkräfteengpassanalyse , Dezember 2019, https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Arbeitsmarktberichte/ Fachkraeftebedarf/Fachkraeftebedarf-Nav.html). In der halbjährlichen Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit werden jedoch Personen ohne abgeschlossene Ausbildung (Helfer) nicht berücksichtigt. Um darüber hinaus einen Mangel an Arbeitskräften erkennen zu können, werden annährungsweise statistisch die Arbeitslosen und die Zahl der gemeldeten Stellen in Relation gesetzt und sogenannten Berufssegmenten zugeordnet. Außerdem wurden die Daten nach Anforderungsniveaus ausgewertet . Detaillierte Informationen zur Entwicklung der Relation von Arbeitslosen und Arbeitsstellen sind seit Jahresbeginn 2020 der Anlage (Tabelle 2) zu entnehmen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie lassen sich dabei erstmals im Berichtsmonat April 2020 ablesen. Die Märzdaten spiegeln noch die Situation vor der Corona-Krise wieder, da der statistische Zähltag am 12.03. lag, mithin vor dem Lockdown. Beim Anforderungsniveau „Helfer“ zeigt sich, dass es in allen Berufssegmenten deutlich mehr Arbeitslose als freie Stellen gibt. Von einem Kräfteengpass ist auszugehen, wenn auf eine freie Stelle weniger als drei Arbeitslose kommen. Von einem Arbeitskräftemangel kann bei den Helfern daher in keinem Berufssegment gesprochen werden. Ab April 2020 ist zu erkennen, dass - mit Ausnahme im Segment „Land-, Forst- und Gartenbauberufe“ - ein Anstieg der Arbeitslosen-Stellen-Situation zu verzeichnen ist (Anstieg der Arbeitslosigkeit und Rückgang der gemeldeten Stellen). Für Arbeitskräfte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (Fachkräfte), für Meister/Techniker (Spezialisten) und für Personen mit einer abgeschlossenen akademischen Ausbildung (Experten) - die in dieser Auswertung zusammengefasst wurden -, gibt es in fast allen Berufssegmenten sehr gute Arbeitsmarktchancen. In allen Segmenten wurden - vor der Corona-Pandemie - Arbeitskräfte zum Teil händeringend gesucht. Auch hier ist ab April 2020 - bei weiterhin guten Arbeitsmarktchancen - ein Anstieg der Arbeitslosen-Stellen-Situation zu verzeichnen. 7. Welche begleitenden Probleme erschweren die Beschäftigung bzw. die Einstellung von Geflüchteten? Steht die Landesregierung hierzu im Austausch mit der IHKN oder Handwerkskammer? Welche Positionen haben IHKN oder Handwerkskammer hierzu gegenüber der Landesregierung vertreten, und welche Informationen hat die Landesregierung hierzu von IHKN oder Handwerkskammer erhalten? Zur Ausrichtung der Niedersächsischen Arbeitsmarktpolitik für Geflüchtete steht die Landesregierung im Rahmen der „Fachkräfteinitiative Niedersachsen“ und des Bündnisses „Niedersachsen packt an“ im laufenden Austausch mit zentralen Partnern der Arbeitsmarktpolitik auf Landesebene. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6862 4 Hierzu gehören neben der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit, dem Deutschen Gewerkschaftsbund, den Unternehmerverbänden Niedersachen und weiteren Akteuren auch die Vertretungen der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern in Niedersachsen. Aktuell ist festzustellen, dass die Arbeitslosigkeit im Mai 2020 bei geflüchteten Menschen auch in Niedersachsen durch die Corona-Krise im Vergleich zum Vorjahresmonat sprunghaft um 26,8 % angestiegen ist. Allerdings ist der Anstieg nicht signifikant stärker als bei der Arbeitslosigkeit insgesamt (+ 21,4 %). Ohne den Einfluss der Pandemie wäre die Arbeitslosigkeit im Mai durch die Frühjahrsbelebung voraussichtlich weiter gesunken. Bis zum Beginn der Corona-Krise wurden bei der Integration geflüchteter Menschen in den Ausbildungs - und Arbeitsmarkt nach Einschätzung der Arbeitsmarktpartner deutliche Fortschritte erzielt. Auch aus Sicht der Kammern sind fehlende berufliche Bildungsabschlüsse und mangelnde sprachliche Kompetenzen aber weiterhin die größten Hürden bei der Aufnahme einer Berufsausbildung oder einer nachhaltigen Beschäftigung. Zu den Hemmnissen für die Arbeitsmarktintegration Geflüchteter weist ferner die Bundesagentur für Arbeit im laufenden fachlichen Austausch mit der Landesregierung darauf hin, dass geflüchtete Menschen aus Herkunftsländern mit kriegsbedingten Einschränkungen des Schulsystems vielfach nur über ein geringes Allgemeinwissen verfügen, wobei häufig ein unzureichendes mathematisches Wissen hervorgehoben wird. Ferner erschweren fehlende persönliche Netzwerke der Geflüchteten eine Arbeitsmarktintegration. So weisen arbeitsmarktwissenschaftliche Studien darauf hin, dass offene Stellen bei Inländerinnen und Inländern häufig über soziale Kontakte besetzt werden. Darüber hinaus erschweren eine verbreitete Unkenntnis über die Gepflogenheiten, Möglichkeiten und Herausforderungen des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes und ein damit oftmals verbundener besonderer Aufwand bei der betrieblichen Integration die Arbeitsmarktintegration für Geflüchtete. Vor diesem Hintergrund wird die Förderung geflüchteter Menschen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen bzw. Sprach- und Integrationskursen nach Einschätzung aller Arbeitsmarktpartner noch längerfristig notwendig sein. 8. Wird die Landesregierung ein spezielles Programm für Geflüchtete mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung in sogenannten kleinen oder familiengeführten Unternehmen auflegen, das die (Weiter-)Beschäftigung fördert und vor Abschiebungen schützt? Falls ja, wann? Falls nein, warum nicht? Die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der Landesregierung ergänzen die Instrumente der gesetzlichen Arbeits-, Aus- und Weiterbildungsförderung nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites und Drittes Buch, und zielen für arbeitslose und arbeitssuchende Personen auf eine nachhaltige Einmündung in Erwerbstätigkeit und für Beschäftigte auf eine langfristige Erhaltung ihrer Beschäftigungsfähigkeit ab. Eine spezifische Ausrichtung der Arbeitsmarktförderung des Landes für Geflüchtete im Sinne der Anfrage erfolgt nicht. So sprechen die auch in Großunternehmen bestehenden Beschäftigungschancen dafür, die Arbeitsmarktintegration Geflüchteter auch künftig nicht ausschließlich auf kleine oder familiengeführte Unternehmen zu begrenzen. Ferner ist die Ausrichtung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen nach Auffassung der Landesregierung auch nicht gezielt auf eine Vermeidung aufenthaltsrechtlicher Ausreiseverpflichtungen auszurichten. Wenn sich im Ergebnis individueller Asylverfahren herausstellt, dass die Voraussetzungen für eine Schutzgewährung nicht erfüllt werden, sind Ausreiseverpflichtungen im Grundsatz unausweichlich. So ist aus Sicht der Landesregierung zu verhüten, dass die gesellschaftliche Anerkennung des Grundrechts auf Asyl für politisch Verfolgte leidet und der individuelle Asylstatus legitimer Schutzberechtigter in Zweifel gezogen werden könnte. Daher plant die Landesregierung auch künftig kein direktes Anknüpfen ihrer Arbeitsmarktförderung für Geflüchtete an aufenthaltsrechtliche Bestimmungen , sondern vor allem an arbeitsmarktfachliche Gesichtspunkte wie z. B. die Berücksichtigung individueller Qualifikationsvoraussetzungen oder die Beschäftigungschancen nach Berufsfeldern und Regionen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6862 5 9. Wie viele Kandidatinnen und Kandidaten (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln) für eine handwerkliche Ausbildung hat das Projekt „Handwerkliche Ausbildung für Flüchtlinge und Asylbewerber“ (IHAFA) jeweils in den einzelnen Jahren seit 2015 identifiziert oder vermittelt? Das „Integrationsprojekt Handwerkliche Ausbildung für Flüchtlinge und Asylbewerber (IHAFA)“, getragen von den sechs Handwerkskammern in Niedersachsen, ist auf die Gewinnung und Integration von Geflüchteten in Berufsausbildungen ausgerichtet. Hierzu umfasst das Projekt Maßnahmebestandteile beispielsweise zur Berufsberatung bzw. -orientierung, Eignungsfeststellung sowie Vermittlung in Praktika und Handwerksausbildungen. Folgende Beratungs- bzw. Vermittlungszahlen liegen aus der Maßnahmestatistik des Projektträgers vor: 1. IHAFA-Projekt (01.11.2015 - 31.01.2019)1 Beratungen für Geflüchtete 2 Begleitete Vermittlungen Geflüchteter in Ausbildung 01.11.2015- 31.10.2016 1.403 95 01.11.2016 - 31.10.2017 1.771 308 01.11.2017- 31.09.20183 2.592 248 01.10.2018- 31.01.20194 571 40 gesamt 1. Projekt 6.337 691 2. IHAFA-Projekt (01.02.2019 - 31.12.2022)5 Weibl. Geflüchtete in Beratungen Männl. Geflüchtete in Beratungen Weibl. Geflüchtete in Ausbildung Männl. Geflüchtete in Ausbildung 01.02.2019- 31.12.2019 1.632 55 715 290 15 275 01.01.2020- 29.02.2020 284 10 111 28 3 25 gesamt 2. Projekt 1.916 65 826 318 18 300 IHAFA-Projekte gesamt: 8.253 1.009 1) Im 1. Projektzeitraum (01.11.2015 - 31.01.2019) wurden die Erhebungswerte in 3-, 6- bzw. 12- Monatszeiträumen ab Projektbeginn zum 01.11.2015 erfasst, d. h. für ein Umsetzungsjahr im Zeitraum 01.11. bis 31.10. des Folgejahres. 2) Angegeben ist die Zahl geführter Beratungsgespräche für Geflüchtete. Dabei sind auch Mehrfachberatungen derselben Personen enthalten. 3) Ab Herbst 2018 sah der Projektträger eine Umstellung der Projektstatistik auf jahreskalendarische Quartale (Januar - März, April - Juni, Juli - Sept., Oktober - Dezember) vor. Daher wurde die statistische Erfassung für das dritte Umsetzungsjahr, das eigentlich erst zum 31.10.2018 endete, bereits auf Ende September 2018 vorgezogen. 4) Da im ersten Quartal 2019 nur ein einzelner Projektmonat liegt, wurden dessen Erfassungswerte hier zusammen mit denen des Vorquartals ausgewiesen. 5) Eine Aufschlüsselung der Vermittlungs- bzw. Abschlusszahlen nach Geschlecht wurde erst mit Beginn des 2. IHAFA-Projektzeitraums (ab 01.02.2019) vorgenommen. Mit Beginn des 2. IHAFA-Projektes wurde die Erfassung der Erhebungswerte von Projektbeginn an für kalendarische Jahreszeiträume (01.01. - 31.12.) vorgesehen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6862 6 10 De (A wi be ar Da au du – – wa (V . Wie viele Duldungen bei Beschäftigung wurden seit Inkrafttreten der entsprechenden Regelung am 01.01.2020 in Niedersachsen erteilt? r Aufenthaltsstatus einer Ausländerin oder eines Ausländers wird im Ausländerzentralregister ZR) gespeichert, das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Registerbehörde geführt rd. Die Verarbeitung der gespeicherten Daten erfolgt im Auftrag und nach Weisung der Registerhörde durch das Bundesverwaltungsamt, soweit die Registerbehörde die Daten nicht selbst verbeitet . s AZR bildet nur den monatlichen Bestand ab. Daher lässt sich die Frage, wie viele Duldungen f der Grundlage des am 01.01.2020 in Kraft getretenen § 60 d AufenthG (Beschäftigungsdulng ) erteilt wurden, nur insoweit beantworten, als am 30.04.2020 in Niedersachsen 35 Personen im Besitz einer Beschäftigungsduldung nach § 60 a Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 60 d Abs. 1 AufenthG und drei Personen im Besitz einer Beschäftigungsduldung nach § 60 a Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 60 d Abs. 4 AufenthG ren. erteilt am 08.07.2020) Beschäftigungsstatistik Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) aus Zuwanderungsländern1) am Arbeitsort nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige von 2008 (WZ08) und nach Betriebsgrößenklassen Niedersachsen Stichtag: 30.09.2019, Datenstand: Mai 2020 1-5 6-9 10-19 20-49 50-99 100 - 249 250-499 500 und mehr 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Insgesamt 211.636 21.059 13.776 22.040 33.702 28.981 35.342 22.385 34.351 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 10.461 2.864 1.471 2.034 2.073 715 775 * * B,D,E Bergbau, Energie- u. Wasservers., Entsorgung 1.580 97 98 125 359 362 283 79 177 C Verarbeitendes Gewerbe 39.152 663 785 1.799 4.179 4.940 8.003 8.191 10.592 F Baugewerbe 20.463 3.645 2.528 4.309 5.144 2.507 1.655 * * G Handel; Instandhalt. u. Rep. v. Kfz 19.204 2.547 1.696 3.070 3.996 2.591 2.604 1.016 1.684 H Verkehr und Lagerei 22.851 790 860 1.719 3.813 3.425 4.850 2.746 4.648 I Gastgewerbe 18.800 4.870 2.930 3.681 4.346 1.867 991 115 - J Information und Kommunikation 1.442 131 * 148 294 171 249 220 * K Finanz- u. Versicherungs-Dienstleistungen 902 97 45 51 55 61 74 99 420 L,M Immobilien;freiberufliche, wissenschaftl. und technische Dienstleistungen 6.245 1.061 548 726 917 547 1.142 348 956 N sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen ohne ANÜ 18.565 1.545 1.045 1.594 2.345 1.988 3.908 3.025 3.115 782, 783 Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) 24.424 * 128 510 2.352 4.962 6.879 3.461 * O,U Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Soz.vers., Ext. Organsationen 1.634 * * 42 62 159 317 309 726 P Erziehung und Unterricht 3.303 130 93 319 653 440 366 286 1.016 86 Gesundheitswesen 7.365 515 619 701 473 375 543 753 3.386 87,88 Heime und Sozialwesen 9.099 92 138 479 1.878 3.267 1.857 712 676 R,S,T sonstige Dienstleistungen; private Haushalte 6.145 1.901 675 733 763 604 846 483 140 ohne Angabe * * - - - - - - - A,Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 10.461 2.864 1.471 2.034 2.073 715 775 * * B-F Produzierendes Gewerbe 61.195 4.405 3.411 6.233 9.682 7.809 9.941 * * G-U Dienstleistungsbereich 139.979 13.789 8.894 13.773 21.947 20.457 24.626 13.573 22.920 Erstellungsdatum: 04.06.2020, Statistik-Service Nordost, Auftragsnummer 302819 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Enthalten sind Personen mit der Staatsangehörigkeit Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Syrien, Albanien, Bosnien und Herzewgowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Republik Moldau, Russische Föderation, Ukraine, Weißrussland, Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Griechenland, Italien, Portugal, Spanien *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Gleiches gilt, wenn eine Region oder ein Wirtschaftszweig 1 oder 2 Betriebe aufweist oder einer der Betriebe einen so hohen Beschäftigtenanteil auf sich vereint, dass die Beschäftigtenzahl praktisch eine Einzelangabe über diesen Betrieb darstellt (Dominanzfall). In Fällen, in denen Werte von Null eine Information über den Merkmalsträger offen legen, werden auch diese Nullwerte anonymisiert. Aufgrund einer rückwirkenden technischen Korrektur der Beschäftigungsstatistik können diese Daten von zuvor veröffentlichten Ergebnisse geringfügig, in der letzten Stelle, abweichen. Siehe hierzu Logbuch der Statistik - Abschnitt 6.1 Wirtschaftsabschnitte/-abteilungen/-gruppen (WZ08) Insgesamt davon in Betrieben mit … SvB Beschäftigungsstatistik Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) aus den nichteuropäischen Asylherkunftsländern1) am Arbeitsort nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige von 2008 (WZ08) und nach Betriebsgrößenklassen Niedersachsen Stichtag: 30.09.2019, Datenstand: Mai 2020 1-5 6-9 10-19 20-49 50-99 100 - 249 250-499 500 und mehr 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Insgesamt 31.668 3.450 2.190 3.429 5.306 4.672 5.473 3.029 4.119 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 284 92 51 47 62 19 4 * * B,D,E Bergbau, Energie- u. Wasservers., Entsorgung 171 9 7 8 64 19 34 10 20 C Verarbeitendes Gewerbe 3.858 116 142 331 655 613 810 563 628 F Baugewerbe 2.608 462 392 614 684 238 145 * * G Handel; Instandhalt. u. Rep. v. Kfz 4.698 659 402 649 795 554 500 282 857 H Verkehr und Lagerei 2.625 118 93 200 314 291 488 466 655 I Gastgewerbe 4.096 987 404 729 1.159 549 244 24 - J Information und Kommunikation 270 33 29 28 45 22 55 41 17 K Finanz- u. Versicherungs-Dienstleistungen 84 9 * 5 * 6 13 * 33 L,M Immobilien;freiberufliche, wissenschaftl. und technische Dienstleistungen 806 108 76 105 120 102 108 44 143 N sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen ohne ANÜ 2.232 186 124 162 275 343 533 304 305 782, 783 Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) 4.817 * 27 77 549 1.247 1.913 748 * O,U Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Soz.vers., Ext. Organsationen 211 * * 3 * 25 46 42 85 P Erziehung und Unterricht 760 18 12 34 97 110 136 63 290 86 Gesundheitswesen 1.694 115 169 207 127 58 80 209 729 87,88 Heime und Sozialwesen 1.093 16 23 47 200 389 243 85 90 R,S,T sonstige Dienstleistungen; private Haushalte 1.361 505 235 183 151 87 121 * * ohne Angabe - - - - - - - - - A,Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 284 92 51 47 62 19 4 * * B-F Produzierendes Gewerbe 6.637 587 541 953 1.403 870 989 * * G-U Dienstleistungsbereich 24.747 2.771 1.598 2.429 3.841 3.783 4.480 2.390 3.455 Erstellungsdatum: 02.06.2020, Statistik-Service Nordost, Auftragsnummer 302650 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Enthalten sind Personen mit der Staatsangehörigkeit Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia oder Syrien. Die absolute Zahl an Beschäftigten mit diesen Nationalitäten entspricht nicht der unbekannten Zahl der Asylbewerber, Flüchtlinge oder Asylberechtigen. Personen mit dieser Staatsangehörigkeit können schon längerfristig in Deutschland leben. *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Gleiches gilt, wenn eine Region oder ein Wirtschaftszweig 1 oder 2 Betriebe aufweist oder einer der Betriebe einen so hohen Beschäftigtenanteil auf sich vereint, dass die Beschäftigtenzahl praktisch eine Einzelangabe über diesen Betrieb darstellt (Dominanzfall). In Fällen, in denen Werte von Null eine Information über den Merkmalsträger offen legen, werden auch diese Nullwerte anonymisiert. Aufgrund einer rückwirkenden technischen Korrektur der Beschäftigungsstatistik können diese Daten von zuvor veröffentlichten Ergebnisse geringfügig, in der letzten Stelle, abweichen. Siehe hierzu Logbuch der Statistik - Abschnitt 6.1 Wirtschaftsabschnitte/-abteilungen/-gruppen (WZ08) Insgesamt davon in Betrieben mit … SvB Arbeitsmarktstatistik Bundesland Niedersachsen (Gebietsstand Mai 2020) Zeitreihe Jan 2020 Feb 2020 Mrz 2020 Apr 2020 Mai 2020 Jan 2020 Feb 2020 Mrz 2020 Apr 2020 Mai 2020 Jan 2020 Feb 2020 Mrz 2020 Apr 2020 Mai 2020 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 230.000 227.926 220.490 246.761 261.588 63.676 65.788 66.003 60.398 57.423 3,6 3,5 3,3 4,1 4,6 11.117 10.841 10.683 13.338 13.900 - - - - - X X X X X Insgesamt 123.856 122.827 119.930 131.540 139.036 11.704 12.059 12.184 11.294 10.604 10,6 10,2 9,8 11,6 13,1 S11 Land-, Forst- und Gartenbauberufe 8.633 8.468 7.606 7.581 7.822 270 351 392 459 444 32,0 24,1 19,4 16,5 17,6 S12 Fertigungsberufe 9.050 8.903 8.713 9.786 10.459 1.683 1.642 1.624 1.471 1.299 5,4 5,4 5,4 6,7 8,1 S13 Fertigungstechnische Berufe 3.222 3.176 3.116 3.528 3.799 472 473 467 416 399 6,8 6,7 6,7 8,5 9,5 S14 Bau- und Ausbauberufe 6.559 6.441 6.114 6.616 6.861 805 888 908 815 786 8,1 7,3 6,7 8,1 8,7 S21 Lebensmittel- und Gastgewerbeberufe 18.318 18.158 17.463 19.818 21.072 2.736 2.958 3.046 2.710 2.455 6,7 6,1 5,7 7,3 8,6 S22 Medizinische u. nicht-medizinische Gesundheitsberufe 4.018 3.937 3.940 4.359 4.736 898 903 919 927 877 4,5 4,4 4,3 4,7 5,4 S23 Soziale und kulturelle Dienstleistungsberufe 4.407 4.407 4.363 4.750 5.057 207 205 208 193 181 21,3 21,5 21,0 24,6 27,9 S31 Handelsberufe 13.479 13.372 13.191 14.419 15.350 216 236 246 230 208 62,4 56,7 53,6 62,7 73,8 S32 Berufe in Unternehmensführung und -organisation 6.229 6.168 6.088 6.710 7.005 187 187 168 172 167 33,3 33,0 36,2 39,0 41,9 S33 Unternehmensbezogene Dienstleistungsberufe * * - - - - - - - - X X X X X S41 IT- und naturwissenschaftliche Dienstleistungsberufe * * 298 331 359 155 150 130 141 141 * * 2,3 2,3 2,5 S51 Sicherheitsberufe 9.139 9.243 9.232 9.678 9.857 91 79 80 68 80 100,4 117,0 115,4 142,3 123,2 S52 Verkehrs- und Logistikberufe 21.344 21.405 21.281 23.586 25.284 3.093 3.048 3.031 2.827 2.802 6,9 7,0 7,0 8,3 9,0 S53 Reinigungsberufe 19.155 18.843 18.525 20.378 21.375 891 939 965 865 765 21,5 20,1 19,2 23,6 27,9 Insgesamt 95.027 94.258 89.877 101.883 108.652 51.972 53.729 53.819 49.104 46.819 1,8 1,8 1,7 2,1 2,3 S11 Land-, Forst- und Gartenbauberufe 2.298 2.187 1.654 1.623 1.637 851 976 999 967 966 2,7 2,2 1,7 1,7 1,7 S12 Fertigungsberufe 6.210 6.347 6.022 6.865 7.459 4.800 4.857 4.815 4.368 4.185 1,3 1,3 1,3 1,6 1,8 S13 Fertigungstechnische Berufe 8.775 9.064 8.717 9.900 10.688 8.990 9.157 9.144 8.408 8.002 1,0 1,0 1,0 1,2 1,3 S14 Bau- und Ausbauberufe 9.929 9.664 9.097 9.668 9.501 5.345 5.599 5.795 5.467 5.419 1,9 1,7 1,6 1,8 1,8 S21 Lebensmittel- und Gastgewerbeberufe 4.366 4.431 3.984 5.227 5.731 2.321 2.494 2.459 2.073 1.851 1,9 1,8 1,6 2,5 3,1 S22 Medizinische u. nicht-medizinische Gesundheitsberufe 5.898 5.792 5.666 6.876 7.516 6.966 7.113 7.087 6.627 6.422 0,8 0,8 0,8 1,0 1,2 S23 Soziale und kulturelle Dienstleistungsberufe 9.523 9.229 8.873 10.242 11.033 4.304 4.743 4.761 4.481 4.242 2,2 1,9 1,9 2,3 2,6 S31 Handelsberufe 12.394 12.371 11.847 13.314 14.338 5.095 5.166 4.909 4.180 3.881 2,4 2,4 2,4 3,2 3,7 S32 Berufe in Unternehmensführung und -organisation 10.267 10.023 9.765 11.056 11.904 1.927 2.122 2.258 1.922 1.776 5,3 4,7 4,3 5,8 6,7 S33 Unternehmensbezogene Dienstleistungsberufe 5.550 5.450 5.228 5.873 6.292 3.103 3.289 3.385 3.033 2.965 1,8 1,7 1,5 1,9 2,1 S41 IT- und naturwissenschaftliche Dienstleistungsberufe 3.411 3.343 3.272 3.627 3.853 1.924 1.855 1.921 1.867 1.859 1,8 1,8 1,7 1,9 2,1 S51 Sicherheitsberufe 1.838 1.835 1.808 1.961 2.068 888 863 850 818 728 2,1 2,1 2,1 2,4 2,8 S52 Verkehrs- und Logistikberufe 13.101 13.035 12.539 14.071 14.937 4.933 4.984 4.931 4.427 4.114 2,7 2,6 2,5 3,2 3,6 S53 Reinigungsberufe 1.467 1.487 1.405 1.580 1.695 525 511 505 466 409 2,8 2,9 2,8 3,4 4,1 Erstellungsdatum: 03.06.2020, Statistik-Service Nordost, Auftragsnummer 302650 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. X) Nachweis nicht sinnvoll. Bestand Arbeitslose und gemeldete sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen nach Anforderungsniveau und Berufssegmenten (Zielberuf, Klassifikation der Berufe 2010) Anforderungsniveau Berufssegment Arbeitslose Gemeldete sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen Relation Arbeitslose/Arbeitsstellen Insgesamt Ohne Angabe zum Zielberuf1) Helfer Fachkraft/ Spezialist/ Experte 1) Bei den Arbeitslosen ist die Zahl der Fälle ohne Angabe zum Zielberuf (und somit auch zum Anforderungsniveau) bei der Interpretation zu berücksichtigen. Je höher der Anteil dieser Fälle ist, desto stärker können die übrigen Merkmalsausprägungen unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung muss nicht gleichmäßig auf die Berufskategorien verteilt sein. Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Susanne Menge, Eva Viehoff und Dragos Pancescu (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung In Familienunternehmen beschäftigte Geflüchtete Anlage 1.1 Anlage 1.2 Anlage 2