Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6865 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stefan Henze (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung Quo Vadis „Behelfskrankenhaus Messe“ - Hat die Landesregierung ein Nachnutzungskonzept ? Anfrage des Abgeordneten Stefan Henze (AfD), eingegangen am 25.05.2020 - Drs. 18/6550 an die Staatskanzlei übersandt am 27.05.2020 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 26.06.2020 Vorbemerkung des Abgeordneten Auf dem Gelände der Hannover Messe wurde in Halle 19 und 20 im Laufe des März und April 2020 ein Corona-Behelfskrankenhaus eingerichtet, das über ca. 500 Betten verfügt. Laut Region Hannover ist das Behelfskrankenhaus für Menschen gedacht, die nicht mehr zu Hause betreut werden können, aber auch nicht auf die Intensivstation müssen. Es soll nur zum Einsatz kommen, wenn alle anderen Kapazitäten ausgeschöpft sind und über die Region Hannover hinaus dem Land Niedersachsen dienen. Vorbemerkung der Landesregierung Als sich im März 2020 abzeichnete, dass sich die COVID-19-Erkrankungen auch europaweit unkontrollierbar ausweiten, hat die Region Hannover in Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die Sicherstellung der Krankenhausversorgung zielgerichtet gehandelt, indem sie im Einvernehmen mit der Landesregierung die Errichtung eines Behelfskrankenhauses auf dem Messegelände initiierte. Ziel der Maßnahme war es, eine Notfallreserve aufzubauen, falls die weiteren von der Landesregierung ergriffenen Maßnahmen zur Steigerung der Krankenhauskapazitäten nicht ausreichen sollten, um alle stationär behandlungsbedürftigen Patientinnen und Patienten in Niedersachsen stationär versorgen zu können. 1. Wie stellt sich der Verlauf der Belegung seit Betriebsaufnahme dar, oder ist es beim Probebetrieb geblieben? Das Behelfskrankenhaus auf dem Messegelände ist nicht in Betrieb genommen worden. 2. Wie lange kann und soll das Behelfskrankenhaus in Betrieb sein? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Gibt es ein Nachnutzungskonzept für das bewegliche Inventar, und wie sieht es genau aus? Über diese Frage wird entschieden, wenn absehbar ist, dass dauerhaft auf eine Notfallvorhaltung in Form eines Behelfskrankenhauses verzichtet werden kann. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6865 2 4. Wird das Land Niedersachsen der Region Hannover, die 13 Millionen Euro für das Behelfskrankenhaus aufgewendet haben soll, Erstattungen gewähren und, wenn ja, in welcher Höhe? Das Land wird die Förderung der Aufwendungen der Beteiligten prüfen, wenn diese dies beantragen . Über die Höhe dieser Aufwendungen sind dem Land bisher nur Näherungswerte bekannt. Eine verbindliche und abschließende Kostenaufstellung ist in Arbeit, liegt der Landesregierung derzeit aber noch nicht vor. 5. Wer hat eventuell weitere Kosten für das Krankenhaus getragen, und gab es Erstattungen für diese Kostenträger, oder sind diese geplant? Nach bisherigen mündlichen Informationen sind Kosten bei der Region Hannover und bei der Messe AG entstanden. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 4. 6. Wer trägt die anfallenden Kosten für eine eventuelle Nachnutzung, z. B. Lagerungskosten ? Über diese Frage wird entschieden, wenn absehbar ist, dass dauerhaft auf eine Notfallvorhaltung in Form eines Behelfskrankenhauses verzichtet werden kann. 7. Gibt es für eine eventuelle zweite Infektionswelle genug Behelfskapazitäten in Niedersachsen ? In den niedersächsischen Krankenhäusern werden durchgängig Reserven für COVID-19- Patientinnen und -Patienten vorgehalten, nicht wegen eines aktuellen Bedarfs, sondern um möglichen künftigen Engpässen vorzubeugen und um schnell reagieren zu können. Bei Bedarf können auch weitere Kapazitäten in 72 Stunden wieder frei gezogen werden. Bei Behelfskrankenhäusern ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Ersatzkrankenhäusern und Hilfskrankenhäusern. Ein Hilfskrankenhaus stellt die strategische Reserve für den Fall dar, dass die akutstationären Kapazitäten in den Plankrankenhäusern und in den Ersatzkrankenhäusern für die COVID-19-Pandemie nicht ausreichen sollten. Ersatzkrankenhäuser sind z. B. dezentrale Krankenhauserweiterungen in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Hilfskrankenhäuser sollen im Fall der Inbetriebnahme geeignete Infrastrukturen nutzen und nur dort errichtet werden, wo es eine regionale Unterversorgung mit akutstationären Kapazitäten gibt. Der Betrieb von Hilfskrankenhäusern wird aufgenommen, wenn die bestehenden akutstationären Kapazitäten (Plankrankenhäuser und Ersatzkrankenhäuser) keine freien Kapazitäten mehr haben und die stationäre Versorgung von COVID-19-Erkrankten somit in eine krisenhafte Situation gerät. Dabei sind unterschiedliche Bedarfe der Krankenhauskapazitäten in den niedersächsischen Regionen zu berücksichtigen. Angesichts des aktuellen Verlaufs des Infektionsgeschehens in Niedersachsen und der bereits getroffenen Vorkehrungen des Landes stehen derzeit genügend freie Krankenhauskapazitäten zur Verfügung, sodass kein aktueller Bedarf für die Errichtung von Hilfskrankenhäusern festgestellt werden kann. Sollte sich aufgrund einer Veränderung des Infektionsgeschehens die Lagebewertung bezüglich der Krankenhauskapazitäten ändern, wird die Landesregierung rechtzeitig entsprechende Hinweise an die betroffenen Regionen geben. Dabei ist sich die Landesregierung bewusst, dass jede Planung eines Hilfskrankenhauses einen zeitlichen Vorlauf benötigt. Die niedersächsischen Kommunen und ihre regionalen Krisenstäbe haben im März/April 2020 unter Beweis gestellt, dass sie mit einem geringen zeitlichen Vorlauf in der Lage sind, zahlreiche zusätzliche Hilfskrankenhauskapazitäten zu schaffen. Die niedersächsischen Krankenhäuser und die niedersächsischen Rehabilitationskliniken haben dafür gesorgt, den niedersächsischen Kommunen und ihren regionalen Krisenstäben durch Ausweitung der Krankenbehandlungskapazitäten und Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6865 Ko fen (V 3 nzentration auf das Infektionsgeschehen den dafür erforderlichen zeitlichen Vorlauf zu verschaf- . erteilt am 08.07.2020) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stefan Henze (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung Quo Vadis „Behelfskrankenhaus Messe“ - Hat die Landesregierung ein Nachnutzungskonzept?