Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6881 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff und Susanne Menge (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Wie steht die Landesregierung zur Kritik am Niedersächsischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung? Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff und Susanne Menge (GRÜNE), eingegangen am 26.05.2020 - Drs. 18/6620 an die Staatskanzlei übersandt am 03.06.2020 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 29.06.2020 Vorbemerkung der Abgeordneten Das Niedersächsische Studieninstitut für kommunale Verwaltung e. V. (NSI) ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Hannover. Das Institut hat die Aufgabe, den Dienstkräften der kommunalen Verwaltungen in Niedersachsen wissenschaftlich-theoretische Grundlagen für ihre berufliche Tätigkeit zu vermitteln und Prüfungen abzunehmen. Zudem bietet das Studieninstitut Fortbildungen in Form von Seminaren, Kongressen, Tagungen und Workshops an. Ferner unterstützt es die Mitgliedsverwaltungen bei der Nachwuchswerbung und Nachwuchsauswahl. Dazu betreibt das NSI die Kommunale Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen (HSVN), dessen Träger es auch ist. An diesen Institutionen werden Mitarbeiter der Kommunen, des Landes und der Kirche aus-, fort- und weitergebildet , so etwa die Ausbildung der Beamten für die Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste bzw. die entsprechende Ausbildung von Beschäftigten. Dies ist so im Niedersächsischen Hochschulgesetz in § 67 a festgelegt. Das NSI hat Standorte in Braunschweig, Oldenburg und Hannover. Die regionalen Vorstände sind mit Spitzenpersonal der Kommunen besetzt. Das NSI und seine Führungsspitze stehen in den Medien in der Kritik. Die Vorwürfe reichen von fehlenden Baugenehmigungen für Gebäude, widerrechtlicher Nutzung von Gebäuden als Lehr- und Lernorte für Studierende der HSVN, unzureichendem Brandschutz in Räumen der HSVN, finanziellen Fehlkalkulationen bei Baukosten bis hin zu Betrugs- und Mobbingvorwürfen gegenüber Mitarbeitern des NSI.1 Vorbemerkung der Landesregierung Das Niedersächsische Studieninstitut für Kommunale Verwaltung e. V. (NSI) ist ein eingetragener rechtsfähiger Verein, dessen Mitglieder überwiegend niedersächsische Kommunen sind. Das Land Niedersachsen ist eines von über 400 Mitgliedern des NSI. Die Kommunale Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen (HSVN) ist infolge der mit Ablauf des 30. September 2007 erfolgten Auflösung der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege (FHVR) im Jahr 2007 eingerichtet worden. Ihr Träger ist das NSI. Die HSVN selbst ist nicht rechtsfähig und organisatorisch ihrem Träger angegliedert. Die Personal-, Wirtschafts-, Haushalts- und Finanzverwaltung sowie das Erheben von Gebühren und Entgelten sind Angelegenheiten des Trägers NSI (§ 1 Abs. 6 der Grundordnung der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen). Die Hochschule ist eine für die Ausbildung für die Laufbahn 1 Siehe Neue Presse vom 17. Februar 2020: https://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/NSI-Affaere- Die-Pannen-des-Professors Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6881 2 der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste gesetzlich anerkannte Fachhochschule in nichtstaatlicher Verantwortung, § 67 a Abs. 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG). Nach § 73 Abs. 5 NHG wurden die (Diplom-)Studiengänge „Verwaltung“ und „Verwaltungsbetriebswirtschaft “ der FHVR bei ihr fortgeführt. Die Einrichtung und wesentliche Änderung von Studiengängen an der HSVN bedarf der Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Sport (MI) nach Akkreditierung durch eine vom MI bestimmte Stelle, § 67 a Abs. 2 NHG. Nach § 67 a Abs. 4 NHG obliegt dem MI die Fachaufsicht hinsichtlich der Akkreditierung und Reakkreditierung von Studiengängen. In Selbstverwaltungsangelegenheiten unterliegt die HSVN nicht der staatlichen Aufsicht. Da die HSVN in Trägerschaft des NSI steht, obliegt die Rechtskontrolle des Präsidiums der Mitgliederversammlung des Trägervereins. Seit 2015 entsendet das Land Niedersachsen Regierungsinspektor-Anwärterinnen und -Anwärter zur Teilnahme an dem Bachelor-Studiengang „Allgemeine Verwaltung“ an die HSVN. 1. Sind der Landesregierung die Vorwürfe gegenüber dem NSI und der HSVN bekannt? Wenn ja, seit wann? Die Vorwürfe sind der Landesregierung seit den Medienberichten im Dezember 2018 bekannt. 2. Wie beurteilt die Landesregierung die in den Medien vorgebrachten Kritikpunkten am NSI und der HSVN? In Selbstverwaltungsangelegenheiten unterliegt die HSVN nicht der staatlichen Aufsicht. Da die HSVN in Trägerschaft des NSI als eingetragener Verein steht, obliegt die Rechtskontrolle des Präsidiums vereinsintern zunächst der Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorsitzenden des Vorstandes mindestens einmal im Jahr einzuberufen. Sie ist ferner dann einzuberufen , wenn ein Drittel der Mitglieder es schriftlich unter Angabe des Beratungsgegenstands beantragt . Nähere Einzelheiten als die in der Berichterstattung dargestellten Abläufe und Entscheidungen sind nicht bekannt und unterliegen auch nicht der fachaufsichtlichen Bewertung des MI. Die Inhalte der Berichterstattung haben keine offenkundige Auswirkung auf die Akkreditierung und Genehmigung der Studiengänge und unterliegen somit nicht einer Bewertung durch die Landesregierung. Darüber hinaus besteht auch keine Auskunfts- oder Berichtspflicht der HSVN gegenüber dem MI, da es sich hier um Angelegenheiten der Selbstverwaltung handelt. In den Medienberichten ist des Weiteren von fehlenden Baugenehmigungen und mangelndem Brandschutz die Rede. Diese zu beurteilen, ist nicht Aufgabe der Landesregierung. Das in der Berichterstattung benannte Gebäude ist für die Ausbildung der Regierungsinspektor- Anwärterinnen und -Anwärter nicht genutzt worden. 3. Hält es die Landesregierung für angemessen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes an Aus- und Fortbildungen teilnehmen, die in Gebäuden ohne gültige Baugenehmigung oder zureichenden Brandschutz stattfinden?2 Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes an Ausoder Fortbildungen am NSI oder der HSVN in Gebäuden ohne Baugenehmigung oder zureichenden Brandschutz teilgenommen haben. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 2. 2 Siehe Neue Presse vom 6. Dezember 2018: https://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Verwal tungshochschule-Bauen-ohne-Genehmigung Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6881 3 4. Welche Maßnahmen wurden seit Bekanntwerden der Kritikpunkte seitens der Landesregierung unternommen, um die Aus- und Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes auch in Zukunft zu gewährleisten? Der Landesregierung liegen keine Anhaltspunkte vor, dass die Aus- und Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landes in Zukunft nicht gewährleistet ist. Das Studieninstitut des Landes Niedersachsen (SiN) ist die zentrale fach- und ressortübergreifende Aus- und Fortbildungseinrichtung des Landes. In begründeten Fällen greift die Landesverwaltung auf das Angebot externer Aus- und Fortbildungseinrichtungen wie das des NSI / der HSVN zurück. 5. Gab es Gespräche seitens der Landesregierung mit Vertretern des NSI oder dem HSVN seit Bekanntwerden der ersten Vorwürfe im Dezember 2018? Wenn ja, wann und unter Beteiligung welcher Personen fanden diese Gespräche statt? Falls nein, warum nicht? Zwischen der Landesregierung und dem NSI / der HSVN besteht wegen der Ausbildung der Regierungsinspektor -Anwärterinnen und -Anwärter an der HSVN regelmäßiger Kontakt. Die Gespräche finden in der Regel auf verschiedenen Arbeits- und Leitungsebenen statt. Beteiligt an diesen Gesprächen sind in der Regel der Präsident NSI / HSVN, sein Stellvertreter, der Verwaltungsleiter der HSVN sowie die jeweils zuständigen Bearbeiter und Bearbeiterinnen, Referats- und Abteilungsleitungen im MI. 6. Gibt es seitens der Landesregierung Überlegungen oder Planungen, die bisher an der HSVN stattfindende Aus- und Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes zukünftig an anderen Hochschulen vornehmen zu lassen? Falls ja, seit wann, und warum wird dies in Betracht gezogen? Falls nein, warum nicht? Es gibt seitens der Landesregierung keine Überlegungen oder Planungen, die bisher an der HSVN stattfindende Ausbildung von Anwärterinnen und Anwärtern des Landes zukünftig an anderen Hochschulen vornehmen zu lassen. Mit der Qualität der Ausbildung der Regierungsinspektor- Anwärterinnen und -Anwärter ist die Landesregierung zufrieden. 7. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes haben in den letzten zehn Jahren an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des HSI bzw. an der HSVN teilgenommen (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Art und Dauer der jeweiligen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen )? Siehe Tabellen auf den folgenden Seiten: Ausbildung: Jahr Art Dauer in Monaten Anzahl MA3 2010 Angestelltenlehrgang I 3 1 6 1 9 1 Angestelltenlehrgang II 3 1 5 1 6 1 9 1 18 1 3 Die Ausbildungslehrgänge sind grundsätzlich mehrjährig. Die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist für jedes Jahr erneut eingetragen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6881 4 Jahr Art Dauer in Monaten Anzahl MA3 2011 Angestelltenlehrgang I 3 1 4 3 6 1 8 1 10 1 Angestelltenlehrgang II 3 1 5 1 6 1 8 1 Aufstiegslehrgang Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt 5 1 2012 Angestelltenlehrgang I 1 1 3 3 4 1 5 2 9 3 Angestelltenlehrgang II 5 2 Aufstiegslehrgang Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt 12 1 2013 Angestelltenlehrgang I 3 2 4 1 6 4 7 1 9 2 Angestelltenlehrgang II 4 2 5 3 6 1 Aufstiegslehrgang Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt 6 1 2014 Angestelltenlehrgang I 5 3 6 2 7 1 Angestelltenlehrgang I 4 1 Angestelltenlehrgang II 5 1 6 2 2015 Angestelltenlehrgang I 3 2 5 1 10 2 Angestelltenlehrgang II 5 1 Aufstiegslehrgang Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt 5 1 7 1 Auszubildende zu Kaufleuten für Büromanagement 1,5 7 Bachelor of Arts Studiengang Allgemeine Verwaltung 5 30 2016 Angestelltenlehrgang I 2 2 3 2 5 4 6 2 12 2 Angestelltenlehrgang II 2 1 10 1 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6881 5 Jahr Art Dauer in Monaten Anzahl MA3 Aufstiegslehrgang Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt 12 1 Auszubildende zu Kaufleuten für Büromanagement 1,5 20 Bachelor of Arts Studiengang Allgemeine Verwaltung 12 60 2017 Angestelltenlehrgang I 2 3 4 3 5 4 10 3 12 2 Angestelltenlehrgang II 4 1 5 2 8 1 Aufstiegslehrgang Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt 12 1 Auszubildende zu Kaufleuten für Büromanagement 1,5 24 Bachelor of Arts Studiengang Allgemeine Verwaltung 12 110 2018 Angestelltenlehrgang I 1,5 4 3 5 4 7 5 5 6 2 8 3 Angestelltenlehrgang II 3 2 5 7 9 2 Auszubildende zu Kaufleuten für Büromanagement 1,5 27 Bachelor of Arts Studiengang Allgemeine Verwaltung 12 143 2019 Angestelltenlehrgang I 4 5 5 6 6 3 8 5 10 7 12 4 Angestelltenlehrgang II 2 2 3 2 4 1 5 6 9 2 12 1 Auszubildende zu Kaufleuten für Büromanagement 1,5 26 Bachelor of Arts Studiengang Allgemeine Verwaltung 12 205 2020 Angestelltenlehrgang I 2 1 3 1 5 5 6 1 8 1 10 2 12 4 Angestelltenlehrgang II 3 1 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6881 6 Jahr Art Dauer in Monaten Anzahl MA3 5 3 6 1 12 1 Auszubildende zu Kaufleuten für Büromanagement 1,5 22 Bachelor of Arts Studiengang Allgemeine Verwaltung 12 1 Fortbildung: Jahr Art Dauer in Ta-gen Anzahl MA 2010 Seminar 1 27 2 86 3 1 5 1 6 2 16 11 Tagung 1 5 2011 Seminar 1 50 2 14 4 3 17 12 2012 Seminar 1 54 2 19 5 4 6 10 7 4 11 9 2013 Kongress 1 2 Seminar 1 39 2 33 4 3 5 5 6 7 14 11 2014 Kongress 1 2 Seminar 1 51 2 57 3 1 12 8 Workshop 1 4 2015 Kongress 1 2 Seminar 1 78 2 27 3 8 4 3 15 10 22 13 33 2 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6881 7 Jahr Art Dauer in Ta-gen Anzahl MA 90 1 Tagung 1 2 2016 Kongress 1 2 Seminar 1 85 2 80 3 2 4 1 5 3 6 2 13 4 14 11 19 5 163 1 Tagung 1 3 2017 Seminar 1 127 2 54 3 2 4 4 5 1 7 12 8 2 13 7 14 9 28 2 Tagung 1 4 2 3 2018 Seminar 1 175 2 42 3 13 4 3 6 6 7 4 Tagung 1 2 2019 Seminar 1 123 2 53 3 2 4 10 10 3 11 7 20 1 Tagung 1 1 2 4 2020 Kongress 2 3 Seminar 1 17 2 10 3 2 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6881 8 8. Di wu Au ga du Au Fo (V Wie hoch waren die jeweiligen Kosten für das Land durch die in den letzten zehn Jahren erfolgten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen am HSI bzw. an der HSVN (bitte unter Angabe des/der jeweiligen Haushaltstitel)? e Ausgaben, die vom Land in den letzten zehn Jahren an das NSI bzw. an die HSVN gezahlt rden, sind in den nachfolgenden Tabellen dargestellt. sgewiesen sind die Jahresbeträge, die in Summe in allen Ressorts verausgabt wurden. Die Ausben wurden im Wesentlichen in Haushaltsstellen der Gruppe 525 (Fortbildung) und 547 (Ausbilng ) nachgewiesen. sbildung: Jahr Summe 2010 13.986,00 Euro 2011 21.501,00 Euro 2012 24.752,70 Euro 2013 44.293,20 Euro 2014 26.458,80 Euro 2015 130.291,00 Euro 2016 263.222,00 Euro 2017 461.924,00 Euro 2018 640.176,30 Euro 2019 942.684,30 Euro 2020 91.786,10 Euro rtbildung: Jahr Summe 2010 23.556,80 Euro 2011 19.645,50 Euro 2012 24.630,00 Euro 2013 24.276,80 Euro 2014 28.431,60 Euro 2015 41.580,80 Euro 2016 54.395,60 Euro 2017 60.179,10 Euro 2018 60.438,43 Euro 2019 62.435,24 Euro 2020 11.498,20 Euro erteilt am 08.07.2020) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff und Susanne Menge (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Wie steht die Landesregierung zur Kritik am Niedersächsischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung?