Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6882 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Schütz, Sylvia Bruns und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Lehrkräfte im Homeoffice Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Schütz, Sylvia Bruns und Christian Grascha (FDP), eingegangen am 29.05.2020 - Drs. 18/6655 an die Staatskanzlei übersandt am 09.06.2020 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 29.06.2020 Vorbemerkung der Abgeordneten Lehrkräfte und Schüler, die besonderen Schutzes bedürfen, können derzeit dem Präsenzunterricht fernbleiben. In der Publikation des Kultusministeriums mit dem Titel „Umgang mit Beschäftigten in Schulen, die besonderen Schutzes bedürfen“ vom 24. April 2020 heißt es dazu: „Die betreffenden Beschäftigten in Schulen und Studienseminaren, auf die die o. g. Kriterien zutreffen, haben auf eigenen Wunsch und nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung die Möglichkeit, bis auf Weiteres schulische Aufgaben ausschließlich aus dem Homeoffice wahrzunehmen.“ In der 75. Plenarsitzung am 23. April 2020 konnte Kultusminister Grant Hendrik Tonne noch keine Angabe zur Anzahl der Lehrkräfte machen, welche für den Präsenzunterricht zur Verfügung stehen. Auf eine Nachfrage zur Dringlichen Anfrage der FDP-Fraktion mit dem Titel „Schule zu Zeiten von Corona“ antwortete er: „Das kann noch nicht abschließend benannt werden; das werden wir erst in den nächsten Tagen nach und nach erfahren.“ Am 16. Mai 2020 schrieb die NWZ: „Das Kultusministerium geht nach einer ersten Erhebung davon aus, dass rund 20 Prozent der Lehrkräfte nicht für den Präsenzunterricht zur Verfügung stehen.“ (https://www.nwzonline.de/politik/hannover-corona-krise-in-niedersachsen-schueler-und-lehrerkehren -in-eine-neue-welt-zurueck_a_50,8,1042719444.html) Vorbemerkung der Landesregierung Die vom Kultusministerium genannten rund 20 % beinhalten alle Betroffenen, die besonderen Schutzes bedürfen, bei denen grundsätzlich zwei Gruppen zu unterscheiden sind. Zur ersten Gruppe zählen zunächst die Beschäftigten, die gemäß der Definition des Robert Koch- Instituts (RKI) zur eigentlichen Risikogruppe gehören. Dies sind Personen, bei denen aufgrund einer Vorerkrankung das Risiko für schwere Krankheitsverläufe erhöht ist. Die betreffenden Beschäftigten haben die Möglichkeit, bis auf Weiteres schulische Aufgaben ausschließlich aus dem Homeoffice wahrzunehmen, wenn eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorliegt. Darüber hinaus haben Schwerbehinderte, die aufgrund ihrer Behinderung die erforderlichen Schutzmaßnahmen nicht einhalten können, die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten. Für Schwangere ist gemäß der Handreichung des Ausschusses für Mutterschutz vom 14.04.2020 vom Arbeitgeber (hier der Schulleitung ) ein Beschäftigungsverbot in Bezug auf die Vor-Ort-Tätigkeiten in der Schule auszusprechen , sofern Schutzmaßnahmen nicht in ausreichender Weise gewährleistet werden können. Zu den o. g. Beschäftigten zählen derzeit rund 11 % aller Lehrkräfte. Zur zweiten Gruppe zählen die Beschäftigten, die das 60. Lebensjahr überschritten haben, sowie die Personen, die mit einer Person im Haushalt leben, die zu einer Risikogruppe gemäß RKI zählt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6882 2 Di mö Di 1. Ins sin sc (2 so Di Un Fö teg Sc 2. Le ne re se 8 ha krä ten Im 3. Gr Sc Vo na mö fek Vo Co die te, Ko be (V ese Beschäftigten können nur dann im Homeoffice arbeiten, sofern dies schulorganisatorisch glich ist. Zu dieser Gruppe zählen derzeit rund 8 % der Lehrkräfte. e folgenden Ausführungen beziehen sich auf Lehrerinnen und Lehrer beider Gruppen. Wie viele Lehrkräfte stehen derzeit für den Präsenzunterricht nicht zur Verfügung (bitte nach Schulform, Stundenzahl und Personenzahl aufschlüsseln und jeweils in absoluten Zahlen sowie den prozentualen Anteil angeben)? gesamt stehen 14 894 Lehrkräfte für den Präsenzunterricht derzeit nicht zur Verfügung. Dies d rund 19 % aller Lehrkräfte im Land Niedersachsen. Hiervon sind 4 300 Lehrkräfte an Grundhulen (entspricht 21 %), 989 an Förderschulen (24 %), 3 601 an Haupt-, Real- und Oberschulen 2 %), 3 983 an Gymnasien, Integrierten Gesamtschulen und Kollegialen Gesamtschulen (15 %) wie 1 983 an Berufsbildenden Schulen (17 %) tätig. e dadurch betroffenen Stunden betragen insgesamt 277 254 (entspricht 17 % der Gesamtzahl an terrichtsstunden). Hiervon entfallen 78 603 (entspricht 20 %) an Grundschulen, 16 256 (22 %) an rderschulen, 66 353 (21 %) an Haupt-, Real- und Oberschulen, 75 484 (17 %) an Gymnasien, Inrierten Gesamtschulen und Kollegialen Gesamtschulen sowie 39 907 (11 %) an Berufsbildenden hulen. Aus welchen Gründen stehen die Lehrkräfte derzeit nicht für den Präsenzunterricht zur Verfügung? hrkräfte, die dem Präsenzunterricht derzeit nicht zur Verfügung stehen, gehören den verschieden in der Vorbemerkung der Landesregierung genannten Gruppen an. Alle Lehrerinnen und Lehr , die keinen Präsenzunterricht geben, sind im regulären Stundenumfang im Homeoffice einzutzen bzw. tätig. % aller Lehrkräfte gehören aufgrund einer Vorerkrankung zur sogenannten Risikogruppe, 1 % ben eine Schwerbehinderung (im Sinne der o. g. Definition), 2 % sind schwanger, 3 % der Lehrfte leben mit vulnerablen Personen im Haushalt und 5 % haben das 60. Lebensjahr überschrit- und deshalb Arbeit im Homeoffice beantragt. Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. Plant die Landesregierung, bei Wiederaufnahme des regulären Schulbetriebs (gegebenenfalls ab dem neuen Schuljahr) von der o. g. Regelung für Beschäftigte in Schulen, die besonderen Schutzes bedürfen, abzusehen, oder kann der reguläre Schulbetrieb auch unter Beibehaltung dieser Regelung wieder aufgenommen werden? undsätzlich gilt: Die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Beschäftigten an den hulen steht bei allen Überlegungen und Entscheidungen immer an erster Stelle. r diesem Hintergrund wird derzeit an einer Regelung zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs ch den Sommerferien gearbeitet, die so viel Normalität und damit so viel Präsenzunterricht wie glich zulässt. Gleichzeitig muss hierbei jedoch ein möglichst umfassender Gesundheits- und Intionsschutz gewährleistet werden. r den Sommerferien wird das Kultusministerium ein Konzept vorlegen, wie ein Regelbetrieb unter rona-Bedingungen aussehen kann. Die Kultusministerkonferenz hat einen Rahmen definiert, den Landesregierung in Niedersachsen verantwortungsbewusst im Sinne der Schulen, der Lehrkräf- der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Schülerinnen und Schüler ausfüllen wird. Das nzept wird hierbei immer wieder überprüft und an die dynamischen Entwicklungen angepasst. Es inhaltet ebenfalls Überlegungen, wie die Risikogruppen wirksam geschützt werden können. erteilt am 08.07.2020) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Schütz, Sylvia Bruns und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Lehrkräfte im Homeoffice