Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6884 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Schulgeldfreie Ausbildung in der niedersächsischen Heilerziehungspflege Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD), eingegangen am 26.05.2020 - Drs. 18/6576 an die Staatskanzlei übersandt am 28.05.2020 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 29.06.2020 Vorbemerkung des Abgeordneten „Schulgeldfreiheit in der Heilerziehungspflege jetzt umsetzen!“ forderte die Lebenshilfe Niedersachsen in ihrer am 19.09.2019 gestarteten Kampagne, in der sie für die Umsetzung der Schulgeldfreiheit in der Heilerziehungspflege plädierte und Unterschriften sammelte. Verbreitet wurde die Kampagne der Lebenshilfe über Fachschulen der Heilerziehungspflege und Einrichtungen der Behindertenhilfe in ganz Niedersachsen. Der Landesgeschäftsführer der Lebenshilfe Niedersachsen, Holger Stolz, gab damals an, dass es in der Heilerziehungspflege, anders als beispielsweise in den Ausbildungsgängen der Erzieherberufe , der Pflege und in den Gesundheitsfachberufen, wie der Ergotherapie, noch immer keine Schulgeldfreiheit gibt, obwohl dies von der Landesregierung angekündigt worden war. 1 Aufgrund von Fachkräftemangel und rückläufigen Schülerzahlen müsse, so Stolz, jetzt gehandelt werden. Im Entwurf der Landesregierung für den Haushalt 2020 wurden keine Gelder für die Schulgeldbefreiung in der Heilerziehungspflege eingeplant. Am 22.11.2019 wurden die innerhalb der o. g. Kampagne gesammelten Unterschriften von der Lebenshilfe Niedersachsen sodann an Ministerpräsident Weil übergeben. Sie sollen an dessen Versprechen auf Schulgeldbefreiung auch für die Heilerziehungspflege erinnern.2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Heilerziehungspflege ist ebenso wie die Ausbildung von Heilerziehungspflegegerinnen und Heilerziehungspflegern ein fester Bestandteil der inklusiven Gesellschaft in Niedersachsen. Sie ist Impulsgeber für Menschen mit und ohne Behinderung und stellt die zentrale Gruppe der Fachkräfte im Bereich der Behindertenhilfe dar. Die vom LEBENSHILFE Landesverband Niedersachsen e. V. mit Schreiben vom 19.09.2019 geforderte Schulgeldfreiheit für die Ausbildung in der Fachschule Heilerziehungspflege an Schulen in privater Trägerschaft in Niedersachsen nimmt Bezug auf die zwischen SPD und CDU geschlossene Koalitionsvereinbarung. Der Einstieg in die Schulgeldfreiheit soll demnach bis zum Ende der Wahlperiode sichergestellt werden. 1 Frank Steinsiek, Holger Stolz: Medienmitteilung des Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e. V., Schulgeldfreiheit in der Heilerziehungspflege jetzt umsetzen!, 21.09.2019, https://www.lebenshilfends .de/de/aktuelles/pressemeldungen/2019-09-19-PM-HEP-Kampagne.php, zuletzt aufgerufen am: 25.05.2020 2 Wohlfahrt intern: Unterschriftenaktion soll an Abschaffung von Schulgeld erinnern, 22.11.2019, https://www.wohlfahrtintern.de/koepfe/paritaeter/newsdetails/article/unterschriftenaktion-soll-anabschaffung -von-schulgeld-erinnern/, zuletzt abgerufen am 25.05.2020 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6884 2 Es ist jedoch bereits jetzt herauszustellen, dass die schulische Ausbildung, auch in der Heilerziehungspflege , eine gesellschaftspolitische Errungenschaft ist, die in Niedersachsen bereits durch den Staat kostenfrei angeboten wird. Dieser Aufgabe kommen die öffentlichen berufsbildenden Schulen bereits seit vielen Jahren nach. Darüber hinaus werden auch die Schulen in freier Trägerschaft zur Wahrnehmung ihrer verfassungsrechtlich abgesicherten Rolle als Ergänzungs- oder Ersatzschulen durch den Staat finanziell unterstützt. 1. Wie viele Schulen mit der Ausbildung in der Fachrichtung Heilerziehungspflege gibt es Stand 2020 in Niedersachsen insgesamt, und wie viele davon sind in staatlicher, wie viele in freier Trägerschaft(bitte namentliche Auflistung)? Der Bildungsgang Heilerziehungspflege ist ein landesrechtlich geregelter vollschulischer Bildungsgang . Derzeit können Schülerinnen und Schüler an 42 Schulen die Fachschule Heilerziehungspflege in Niedersachsen in Vollzeit besuchen. Unter diesen Schulen befinden sich 23 öffentliche berufsbildende Schulen und 19 Schulen in privater Trägerschaft. Eine Auflistung der Schulen, die die Fachschule Heilerziehungspflege in Niedersachsen anbieten, können der anliegenden Tabelle (Anlage 1) entnommen werden. 2. Wie viele der Schulen erheben ein Schulgeld für die Ausbildung in der Heilerziehungspflege (bitte namentliche Auflistung der einzelnen Schulen die das Schulgeld erheben mit Angabe der Trägerschaft)? 3. Wie hoch fällt das Schulgeld an diesen Schulen aus und wie sind die jeweiligen Zahlungsmodalitäten (bitte namentliche Auflistung der einzelnen Schulen die das Schulgeld erheben mit Angabe der Trägerschaft und der Schulform, siehe Frage vier)? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Der Besuch der Fachschule Heilerziehungspflege an öffentlichen Berufsbildenden Schulen ist kostenfrei . Schulen in freier Trägerschaft können gemäß § 54 Abs. 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) ein Schulgeld in angemessener Höhe erheben. In Niedersachsen schwankt das Schulgeld in der Fachschule Heilerziehungspflege an Schulen in privater Trägerschaft zwischen 55 und 150 Euro im Monat. Einen gesetzlichen Anspruch auf Schulgeldfreiheit oder eine Ausbildungsvergütung gibt es in der Heilerziehungspflege in Niedersachsen nicht. Jedoch gibt es Einrichtungsträger, die die Schulgeldkosten übernehmen und/oder den Schülerinnen und Schülern eine Vergütung oder Aufwandsentschädigung für ihre praktischen Einsätze in den Einrichtungen der Behindertenhilfe zahlen. Außerdem kann vereinzelt die Adaption eines dualen Ausbildungssystems beobachtet werden, indem einzelne private Träger wie z. B. die Klinikum Wahrendorff GmbH dazu übergegangen sind, den Schülerinnen und Schülern mehrjährige Praktikumsverträge und damit verbundene Ausbildungsvergütungen zu offerieren. Diese Modelle stellen in Niedersachsen derzeit jedoch Einzelfälle dar. Angaben zu den abgefragten Informationen bezüglich der Erhebung von Schulgeld, der Höhe des Schulgeldes und der Trägerschaft können der anliegenden Tabelle (Anlage 1) entnommen werden. 4. Wie sieht das Ausbildungssystem im Bereich Heilerziehungspflege hinsichtlich Schulform (dual/vollschulisch, Voll-/Teilzeit) und Finanzierungsmodellen in Niedersachsen konkret aus? Der Bildungsgang Heilerziehungspflege wird in Niedersachsen als vollschulische dreijährige Fachschule Heilerziehungspflege gemäß der Anlage 8 zu § 33 der Verordnung über die berufsbildenden Schulen (BbS-VO) angeboten. Die Ausbildung umfasst 60 Gesamtwochenstunden schulischen Unterricht und mindestens 1 500 Zeitstunden fachpraktischen Unterricht in Einrichtungen der Behindertenhilfe . Derzeit sind nur vollzeitschulische Angebote für den Bildungsgang Heilerziehungspflege in Niedersachsen bekannt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6884 3 5. Welche Unterschiede bei den Kosten sowie bei den Zahlungsmodalitäten ergeben sich je nach Art der in Frage vier erläuterten Schulformen und auf welche konkreten gesetzlichen Regelungen stützt sich die Finanzierung (bitte direkte Bezugnahme auf die entsprechenden Gesetzestexte, mit Angaben der jeweiligen Paragrafen etc.)? Die Ausbildung in der Heilerziehungspflege im Hinblick auf die Schulform und die Finanzierung ist durch das NSchG, die BbS-VO, die Ergänzenden Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS) und die Rahmenrichtlinien in der Fachschule Heilerziehungspflege einheitlich für ganz Niedersachsen geregelt. Für die Kosten und Finanzierung der Fachschule Heilerziehungspflege sind sowohl für die öffentlichen als auch für die privaten Schulen die Regelungen des NSchG insbesondere des § 54 Abs. 2 sowie §§ 148 ff. NSchG bindend. 6. Auf welche konkreten, schulgesetzlichen Regelungen stützt sich die Ausbildung der Heilerziehungspflege in Niedersachsen (bitte direkte Bezugnahme auf die entsprechenden Gesetzestexte mit Angaben der jeweiligen Paragraphen etc.)? Die Fachschule Heilerziehungspflege basiert auf den gesetzlichen Regelungen des NSchG, den Regelungen der BbS-VO sowie des Runderlasses des Kultusministeriums vom 10.06.2009 „Ergänzenden Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen“ (EB-BbS - Nds. MBl. Nr.24/2009 S. 538). Der Bildungsgang Heilerziehungspflege wird gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 26 i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Anlage 8 zu § 33 BbS-VO als dreijährigen Fachschule geführt. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule Heilerziehungspflege wird gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 6 der Anlage 8 zu § 33 BbS-VO die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin “ oder „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“ erworben. Das Prüfungs- und Zeugniswesen an der Fachschule Heilerziehungspflege richtet sich ebenfalls nach den Regelungen der BbS-VO in der bei der Aufnahme der Ausbildung gültigen Fassung. Die EB-BbS treffen gemäß ihrer Nummer 10.11 Regelungen für die Stundentafel der Fachschule Heilerziehungspflege sowie zur einheitlichen Festschreibung der festgelegten Anzahl der Unterrichtsstunden in den einzelnen Jahrgängen. Die Regelungen des Landes erfüllen die „Rahmenvereinbarung über Fachschulen“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002 i. d. F. vom 22.03.2019). 7. Wie viele Schüler befinden sich zurzeit insgesamt in Niedersachsen in der Heilerziehungspflegeausbildung (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Ausbildungsjahren /Jahrgängen)? Die Zahlen der Schulstatistik und damit auch die aktuellen Schülerinnen- und Schülerzahlen werden jährlich zum 15.11. erhoben. Insgesamt misst die Fachschule Heilerziehungspflege zum Stichtag der Erhebung am 15.11.2019 2 356 Schülerinnen und Schüler an niedersächsischen Schulen. Davon befinden sich 808 Schülerinnen und Schüler in der Klasse 1, 780 in der Klasse 2 und 768 in der Klasse 3 der Fachschule Heilerziehungspflege. 8. Mit wie vielen Absolventen ist in diesem Jahr zu rechnen? Derzeit ist grundsätzlich davon auszugehen, dass alle Schülerinnen und Schüler der Abschlussklasse die Fachschule Heilerziehungspflege erfolgreich absolvieren werden. Insoweit wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 7 verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6884 4 9. Wie sieht die Beschäftigungssituation in der Heilerziehungspflege in Niedersachsen aktuell aus hinsichtlich unbesetzter Stellen insgesamt sowie aufgeschlüsselt in die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte? In der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erfolgt die Auswertung nach der Klassifikation der Berufe 2010 in der Berufsuntergruppe 8313 Heilerziehungspflege und Sonderpädagogik. Eine weitere Differenzierung ist nicht möglich. In dieser Berufsuntergruppe waren für Niedersachsen im Monat April 2020 insgesamt 816 Arbeitslose gemeldet. Danach sind gegenüber dem Vorjahresmonat 207 Personen zusätzlich arbeitslos gemeldet (+34 %). Für den gleichen Zeitraum waren der Bundesagentur für Arbeit 475 sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen gemeldet, eine Stelle weniger als im Vorjahresmonat. Die Zahlen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort nach der Klassifikation der Berufe 2010 in der Berufsuntergruppe 8313 sind zum Stichtag 30.09.2019 erhoben. Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit handelt sich dabei um endgültige Daten, die immer mit einer Wartezeit von sechs Monaten vorliegen. Aus diesem Grund liegen aktuellere Daten derzeit nicht vor. In der o. g. Berufsuntergruppe waren für Niedersachsen zum 30.09.2019 insgesamt 24 729 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gemeldet. Dies entspricht einem Zuwachs gegenüber dem Vorjahresstichtag um 1 585 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (+6,8 %). Die nach den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten aufgeschlüsselten Zahlen sind aus den beigefügten Tabellen (Anlagen 2 und 3) der Bundesagentur für Arbeit zur Beschäftigungsstatistik zu entnehmen. 10. Welchem beruflichen Handlungsfeld ist die Heilerziehungspflege konkret zuzuordnen und welche gesetzlichen Regelungen und Rahmenbedingungen ergeben sich daraus (bitte direkte Bezugnahme auf die entsprechenden Gesetzestexte mit Angaben der jeweiligen Paragrafen etc.)? Gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen (NuWG) muss der Betreiber eines Heims sicherstellen, dass die Zahl der Beschäftigten und deren persönliche und fachliche Eignung für die zu leistende Tätigkeit ausreichen. Heime sind nach § 2 Abs. 2 NuWG Einrichtungen für Volljährige, die in ihrem Bestand unabhängig von Wechsel und Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner dem Zweck dienen, gegen Entgelt ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen aufzunehmen, ihnen Wohnraum zu überlassen und für sie Pflege- oder Betreuungsleistungen zur Verfügung zu stellen oder vorzuhalten . Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über personelle Anforderungen für unterstützende Einrichtungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über unterstützende Wohnformen(NuWGPersVO) müssen in Heimen nach § 2 Abs. 2 NuWG in den Bereichen Pflege, Therapie, soziale Betreuung sowie sozialpädagogische und psychosoziale Betreuung, heilpädagogische Förderung und Therapie von Menschen mit Behinderungen insgesamt mindestens 50 % des vorhandenen Personals Fachkräfte sein (Fachkraftquote). § 5 Abs. 1 Nr. 1 d, Nr. 3 e und Nr. 4 c NuWGPersVO bestimmen, dass in den Bereichen der Pflege, der sozialen Betreuung und im Bereich sozialpädagogische und psychosoziale Betreuung, heilpädagogische Förderung und Therapie von Menschen mit Behinderungen Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger Fachkräfte sind. Sie sind daher ebenso wie die weiteren in § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 NuWGPersVO genannten Berufsgruppen auf die Fachkraftquote anzurechnen. Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe wurden die bisher im Altenpflegegesetz und im Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen in einem neuen Pflegeberufegesetz (PflBG) zusammengeführt. Das PflBG ist stufenweise in Kraft getreten. Seit dem 01.01.2020 dürfen gemäß § 4 Abs. 1 PflBG pflegerische Aufgaben nach § 4 Abs. 2 PflBG (sogenannte Vorbehaltsaufgaben ) nur von Personen mit einer Erlaubnis nach § 1 PflBG (Pflegefachfrau oder Pflegefachmann) oder durch Altenpflegerinnen und Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6884 od fü He v. we De ni Pf au er im Fe ge au ei ne He Fa sit al Ei di u. Kr od He Sa üb Ab fa vo G Be te de fü rin He de de go st Fa ge (V 5 er durch Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger (vgl. § 64 PflBG) durchgehrt werden. ilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sind keine Pflegefachkräfte im Sinne des g. Gesetzes. Ihnen dürfen die sogenannten Vorbehaltsaufgaben daher seit Anfang diesen Jahres der übertragen werden noch darf die Durchführung dieser Aufgaben durch sie geduldet werden. r Einsatz von Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspflegern in Heimen ist allerdings cht vollumfänglich ausgeschlossen, da sie andere pflegerische Maßnahmen als die in § 4 Abs. 2 lBG genannten Aufgaben nach wie vor ausführen dürfen. Auch die Wahrnehmung von Leitungsfgaben in Heimen und unterstützenden Wohnformen durch Heilerziehungspflegerinnen und Heilziehungspfleger ist durch die Regelung des § 4 PflBG nicht ausgeschlossen. Hierfür muss jedoch Rahmen der Arbeitsorganisation seit dem 01.01.2020 sichergestellt sein, dass die Erhebung und ststellung des individuellen Pflegebedarfs, die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pfleprozesses sowie die Analyse, Evaluation, Sicherung und die Entwicklung der Qualität der Pflege sschließlich Pflegefachkräften im Sinne des PflBG übertragen werden. Andere Aufgaben, die in ner Leitungsposition wie z. B. der Wohnbereichsleitung anfallen, dürfen Heilerziehungspflegerinn und Heilerziehungspfleger wie bisher durchführen. ilerziehungspflegerinnen oder Heilerziehungspfleger behalten damit weiterhin ihren Status als chkraft in der Pflege gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 d NuWGPersVO. Ausgenommen hiervon ist die Poion der Pflegedienstleitung einer stationären Pflegeeinrichtung nach § 71 Abs. 2 des Elften Sozigesetzbuchs (SGB XI). Aus § 71 Abs. 2 Nr. 1 SGB XI ergibt sich, dass die Pflege in einer solchen nrichtung unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft erfolgen muss. Für e Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft in diesem Sinne ist nach § 71 Abs. 3 SGB XI a. der Abschluss einer Ausbildung als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann, Gesundheits- und ankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin er Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder Altenpflegerin oder Altenpfleger erforderlich. ilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger können darüber hinaus nach § 71 Abs. 3 tz 2 SGB XI als ausgebildete Pflegefachkraft gelten bei ambulanten Pflegeeinrichtungen, die erwiegend behinderte Menschen pflegen und betreuen. Bei Betreuungsdiensten kann nach § 71 s. 3 Satz 3 SGB XI anstelle der verantwortlichen Pflegefachkraft eine entsprechend qualifizierte, chlich geeignete und zuverlässige Fachkraft mit praktischer Berufserfahrung im erlernten Beruf n zwei Jahren innerhalb der letzten acht Jahre eingesetzt werden. emäß Nummer. 7.3 der Niedersächsischen Hinweise des Landesjugendamts für die Erteilung der triebserlaubnis von Einrichtungen und sonstigen betreuten Wohnformen nach §§ 45 ff. des achn Sozialgesetzbuchs (SGB VIII), in denen Kinder und Jugendliche im Rahmen des SGB VIII oder s SGB IX ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden oder Unterkunft erhalten, sind r die pädagogische Arbeit nur pädagogische Fachkräfte zu beschäftigen. Heilerziehungspflegenen und Heilerziehungspfleger sind pädagogische Fachkräfte im Sinne dieser Ziffer. ilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sind auch in den Einrichtungen der Einglierungshilfe tätig. So sehen in der Eingliederungshilfe die Regelleistungsbeschreibungen nach m Landesrahmenvertrag für zahlreiche Leistungstypen (z. B. für Sonderkindergärten, Heilpädagische Kindergärten, Sprachheilkindergärten, Wohneinrichtungen, Werkstätten und Tagesförderätten ) bei den Regelungen zur personellen Ausstattung und zur Qualifikation des Personals als chkräfte u. a. Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger vor. Sich hieraus ergebende setzliche Regelungen sind nicht bekannt. erteilt am 08.07.2020) Anlage 1 zur Beantwortung der KA Drs. 18/6576 Liste der Schulen mit dem Bildungsgang Heilerziehungspflege in Niedersachsen Stichtag: 15.11.2019 Trägerschaft Schulname (lang) Erhebung von Schulgeld (ja/nein) Zahlungsintervall Höhe des Schulgeldes in Euro Vergütung des Trägers für die Praxisphasen (ja/nein) Name der Trägergesellschaft öffentliche BbS Helene-Engelbrecht Schule – Berufsbildende Schulen IV Braunschweig nein entfällt entfällt nein entfällt öffentliche BbS Berufsbildende Schulen Einbeck nein entfällt entfällt nein entfällt öffentliche BbS Berufsbildende Schulen Ritterplan – Berufsbildende Schulen III des Landkreises Göttingen nein entfällt entfällt nein entfällt öffentliche BbS Berufsbildende Schulen Bad Harzburg nein entfällt entfällt nein entfällt öffentliche BbS Berufsbildende Schulen II Osterode am Harz nein entfällt entfällt nein entfällt öffentliche BbS Berufsbildungszentrum Dr. Jürgen Ulderup – Berufsbildende Schulen Diepholz nein entfällt entfällt nein entfällt öffentliche BbS Alice-Salomon-Schule Hannover - Berufsbildende Schulen für Gesundheit und Soziales nein entfällt entfällt nein entfällt öffentliche BbS Berufsbildende Schulen des Landekreises Hameln-Pyrmont – Elisabeth-Selbert-Schule nein entfällt entfällt nein entfällt öffentliche BbS Herman-Nohl-Schule – Berufsbildende Schulen Hildesheim nein entfällt entfällt nein entfällt öffentliche BbS Berufsbildende Schulen des Landkreises Nienburg/Weser nein entfällt entfällt nein entfällt öffentliche BbS Berufsbildende Schulen Walsrode nein entfällt entfällt nein entfällt öffentliche BbS Berufsbildende Schulen Stade III nein entfällt entfällt nein entfällt öffentliche BbS Georganstalt – Berufsbildende Schulen II des Landkreises Uelzen nein entfällt entfällt nein entfällt öffentliche BbS Berufsbildende Schulen I Emden nein entfällt entfällt nein entfällt öffentliche BbS Berufsbildende Schulen Friesoythe nein entfällt entfällt nein entfällt öffentliche BbS Berufsbildende Schulen I Leer nein entfällt entfällt nein entfällt öffentliche BbS Conerus Schule – Berufsbildende Schulen Norden nein entfällt entfällt nein entfällt öffentliche BbS Berufsbildende Schulen Gesundheit und Soziales – Landkreis Grafschaft Bentheim nein entfällt entfällt nein entfällt öffentliche BbS Berufsbildende Schulen III Oldenburg nein entfällt entfällt nein entfällt öffentliche BbS Berufsbildende Schulen Osnabrück-Haste des Landkreises Osnabrück nein entfällt entfällt nein entfällt öffentliche BbS Berufsbildende Schulen Varel nein entfällt entfällt nein entfällt öffentliche BbS Berufsbildende Schulen III des Landkreises Vechta – Justus-von-Liebig-Schule nein entfällt entfällt nein entfällt öffentliche BbS Berufsbildende Schulen für den Landkreis Wittmund nein entfällt entfällt nein entfällt Schulen in freier Trägerschaft Fachschule Heilerziehungspflege - Evangelische Stiftung Neuerkerode ja monatlich 95 € Aufwandsentschädigung Evangelische Stiftung Neuerkerode Schulen in freier Trägerschaft Albert-Schweitzer-Familienwerk e.V. Berufsbildende Schulen ja monatlich 75 € nein Albert-Schweitzer-Familienwerk e.V. Schulen in freier Trägerschaft Fachschule Heilerziehungspflege - Lebenshilfe Landesverband Niedersachen e.V. ja monatlich 90 € nein Akademie für Rehaberufe, Standort Hannover Schulen in freier Trägerschaft APS - Akademie für Pflege und Soziales GmbH - FS Heilerziehungspflege nein (Übernahme Träger) monatlich entfällt ja Klinikum Wahrendorf Schulen in freier Trägerschaft Fachschule -Heilerziehungspflege- - Lebenshilfe Landesverband Nds. e.V. Akademie für Rehaberufe ja monatlich 90 € nein Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. Schulen in freier Trägerschaft DIAKOVERE Fachschulschulzentrum - DIAKOVERE Krankenhaus gGmbH ja monatlich 150 € zur Zeit noch nicht DIAKOVERE Fachschulzentrum Schulen in freier Trägerschaft Diakonie-Kolleg Hannover - Stephansstift Bildung und Ausbildung gGmbH ja monatlich 75 € nein Stephansstift Bildung und Ausbildung gGmbH Schulen in freier Trägerschaft FS Heilerziehungspflege und Heilpädagogik - Paritätische Lebenshilfe Schaumburg-Weserbergland ja monatlich 80 € Abhängig Jahrgang/Einrichtung PLSW und andere Einrichtungen der Behindertenhilfe Schulen in freier Trägerschaft Berufsbildende Schulen der Rotenburger Werke ja monatlich 100 € ja Rotenburger Werke Schulen in freier Trägerschaft Institut für Weiterbildung in der Krankenpfl. / Altenpfl. FS HEP ja monatlich 144 € nein IWK gGmbH Schulen in freier Trägerschaft Evangelisches Ausbildungszentrum - Evangelische Dienste Lilienthal gemeinnützige GmbH ja monatlich 145 € ja Evangelische Dienste Lilienthal Schulen in freier Trägerschaft Ausbildungsstätten der Lobetalarbeit e.V. ja monatlich 100 € ja Lobetalarbeit e.V. Schulen in freier Trägerschaft Fachschule Heilerziehungspflege Wildeshausen ja monatlich 90 € nein Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. Schulen in freier Trägerschaft Fachschule Heilerziehungspflege - IWK gem. GmbH ja monatlich 144 € nein IWK gGmbH Schulen in freier Trägerschaft Fachschule für Heilerziehungspflege - St. Lukas-Heim nein (bei Wohnsitz in NI) entfällt entfällt (bei Wohnsitz in NI) ja St. Lukas-Heim, Papenburg Schulen in freier Trägerschaft Fachschule für Heilerziehungspflege Quakenbrück ja monatlich 80 € nein ISB gGmbH Schulen in freier Trägerschaft Berufsbildende Schulen Thuine ja (10 Monate pro Schuljahr) monatlich 55 € nein Kongregration der Franziskanerinnen Thuine e.V. Schulen in freier Trägerschaft Marienhausschule Meppen - in Trägerschaft d. Schulstiftung im Bistum Osnabrück ja monatlich pro Ausbildj. 630 € nein Schulstiftung im Bistum Osnabrück Schulen in freier Trägerschaft Diakonie Pflegeschulen Osnabrück - DIOS-Diakonie Osnabrück Stadt und Land gemeinnützige GmbH ja monatlich 120 € nein DiOS gGmbH Seite 1 von 1 Autor Autor: Erhebt Ihre Schule ein Schulgeld für den Besuch der Fachschule Heilerziehungspflege (F2LHE)? Autor Autor: Falls Ihre Schule ein Schulgeld erhebt (vgl. Frage 1), geben Sie hier bitte das Zahlungsintervall an, in dem das Schulgeld erhoben wird. Autor Autor: Falls Ihre Schule ein Schulgeld erhebt (vgl. Frage 1), geben Sie hier bitte die Höhe des Schulgeldes an. Bitte geben Sie die Höhe des Schulgeldes je Zahlungsintervall (vgl. Frage 2) an. Autor Autor: Erhalten Ihre Schülerinnen und Schüler eine Vergütung für die Praxisphasen? Beschäftigungsstatistik Ausgewählte Regionen (Gebietsstand Mai 2020) Stichtag: 30.09.2019, Datenstand: Mai 2020 absolut in % absolut in % 1 2 3 4 5 6 03 Niedersachsen 3.071.798 53.867 1,8 24.729 1.585 6,8 03101 Braunschweig, Stadt 134.319 1.939 1,5 339 5 1,5 03102 Salzgitter, Stadt 49.198 477 1,0 301 23 8,3 03103 Wolfsburg, Stadt 122.715 1.115 0,9 237 32 15,6 03151 Gifhorn 43.914 789 1,8 330 -2 -0,6 03153 Goslar 46.437 40 0,1 418 25 6,4 03154 Helmstedt 23.753 511 2,2 293 51 21,1 03155 Northeim 46.527 409 0,9 372 34 10,1 03157 Peine 33.666 886 2,7 301 6 2,0 03158 Wolfenbüttel 25.630 251 1,0 867 45 5,5 03159 Göttingen 132.655 1.172 0,9 581 105 22,1 03241 Region Hannover 527.785 9.282 1,8 2.256 180 8,7 03251 Diepholz 73.296 1.324 1,8 247 4 1,6 03252 Hameln-Pyrmont 52.935 159 0,3 726 10 1,4 03254 Hildesheim 94.739 708 0,8 1.927 95 5,2 03255 Holzminden 23.339 337 1,5 202 38 23,2 03256 Nienburg (Weser) 41.468 724 1,8 363 37 11,3 03257 Schaumburg 46.640 487 1,1 641 22 3,6 03351 Celle 58.732 238 0,4 908 8 0,9 03352 Cuxhaven 50.261 1.203 2,5 265 -12 -4,3 03353 Harburg 67.855 1.846 2,8 239 19 8,6 03354 Lüchow-Dannenberg 14.694 115 0,8 261 27 11,5 03355 Lüneburg 60.830 966 1,6 534 54 11,3 03356 Osterholz 27.731 510 1,9 613 35 6,1 03357 Rotenburg (Wümme) 59.039 2.060 3,6 1.289 30 2,4 03358 Heidekreis 48.924 451 0,9 569 34 6,4 03359 Stade 65.555 1.256 2,0 319 10 3,2 03360 Uelzen 30.981 607 2,0 270 30 12,5 03361 Verden 49.077 754 1,6 633 11 1,8 03401 Delmenhorst, Stadt 21.002 95 0,5 178 29 19,5 03402 Emden, Stadt 33.745 -865 -2,5 390 34 9,6 03403 Oldenburg (Oldenburg), Stadt 87.062 2.217 2,6 897 3 0,3 03404 Osnabrück, Stadt 98.647 2.825 2,9 890 88 11,0 03405 Wilhelmshaven, Stadt 31.380 682 2,2 247 11 4,7 03451 Ammerland 45.151 1.109 2,5 119 16 15,5 03452 Aurich 62.239 180 0,3 737 94 14,6 03453 Cloppenburg 69.531 1.786 2,6 388 72 22,8 03454 Emsland 144.040 4.192 3,0 1.592 68 4,5 03455 Friesland 30.119 174 0,6 193 15 8,4 03456 Grafschaft Bentheim 51.950 1.256 2,5 194 6 3,2 03457 Leer 49.920 1.723 3,6 190 29 18,0 03458 Oldenburg 38.177 1.771 4,9 621 104 20,1 03459 Osnabrück 133.827 3.385 2,6 903 25 2,8 03460 Vechta 74.341 1.666 2,3 724 22 3,1 03461 Wesermarsch 31.110 632 2,1 103 12 13,2 03462 Wittmund 16.862 423 2,6 62 1 1,6 Erstellungsdatum: 27.05.2020, Statistik-Service Nordost, Auftragsnummer 302517 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Region Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) Veränderung ggü. dem Vorjahresstichtag SvB Veränderung ggü. dem Vorjahresstichtag Insgesamt darunter: 8313 Berufe Heilerziehungspflege, Sonderpäd. (KldB 2010) SvB Arbeitsmarktstatistik Niedersachsen und zugehörige Kreise (Gebietsstand Mai 2020) April 2020 absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 03 Niedersachsen 246.761 31.736 14,8 13.338 816 207 34,0 60.398 -14.755 -19,6 475 -1 -0,2 03101 Braunschweig, Stadt 7.420 560 8,2 125 10 6 150,0 2.567 18 0,7 10 4 66,7 03102 Salzgitter, Stadt 5.360 557 11,6 155 13 4 44,4 454 -193 -29,8 * * * 03103 Wolfsburg, Stadt 3.396 256 8,2 148 15 5 50,0 1.106 -327 -22,8 20 8 66,7 03151 Gifhorn 4.132 444 12,0 182 27 10 58,8 849 -240 -22,0 5 -2 -28,6 03153 Goslar 4.797 771 19,2 175 21 9 75,0 636 -302 -32,2 12 7 140,0 03154 Helmstedt 3.008 131 4,6 151 9 3 50,0 570 -29 -4,8 3 -5 -62,5 03155 Northeim 4.054 500 14,1 199 16 3 23,1 1.157 -173 -13,0 3 * * 03157 Peine 3.711 468 14,4 84 9 -1 -10,0 501 -266 -34,7 6 3 100,0 03158 Wolfenbüttel 3.092 216 7,5 162 12 1 9,1 543 -21 -3,7 18 7 63,6 03159 Göttingen 10.449 1.188 12,8 409 29 8 38,1 2.449 -682 -21,8 10 -2 -16,7 03241 Region Hannover 45.457 5.905 14,9 878 101 29 40,3 8.934 -1.359 -13,2 77 -16 -17,2 03251 Diepholz 5.449 823 17,8 566 17 2 13,3 1.349 -334 -19,8 3 -1 -25,0 03252 Hameln-Pyrmont 5.169 496 10,6 97 22 7 46,7 1.253 -63 -4,8 18 1 5,9 03254 Hildesheim 9.579 1.247 15,0 649 36 5 16,1 1.562 -334 -17,6 14 -2 -12,5 03255 Holzminden 2.300 49 2,2 74 15 1 7,1 388 -119 -23,5 7 * * 03256 Nienburg (Weser) 3.593 462 14,8 259 24 12 100,0 947 -1 -0,1 5 -3 -37,5 03257 Schaumburg 4.645 277 6,3 144 15 5 50,0 950 -244 -20,4 20 - - 03351 Celle 5.886 785 15,4 197 27 4 17,4 1.532 -284 -15,6 10 6 150,0 03352 Cuxhaven 5.954 643 12,1 232 31 12 63,2 933 -275 -22,8 * * X 03353 Harburg 5.910 759 14,7 237 4 -2 -33,3 1.774 -642 -26,6 - -7 -100,0 03354 Lüchow-Dannenberg 1.782 225 14,5 81 17 6 54,5 235 -48 -17,0 5 * * 03355 Lüneburg 5.834 796 15,8 85 18 3 20,0 1.435 -235 -14,1 3 - - 03356 Osterholz 2.352 341 17,0 185 7 2 40,0 498 -194 -28,0 8 3 60,0 03357 Rotenburg (Wümme) 3.592 299 9,1 756 11 -4 -26,7 1.322 -395 -23,0 18 9 100,0 03358 Heidekreis 4.641 757 19,5 937 20 10 100,0 1.293 -175 -11,9 10 * * 03359 Stade 6.316 675 12,0 305 9 - - 1.333 -707 -34,7 3 -9 -75,0 03360 Uelzen 2.605 242 10,2 68 15 3 25,0 740 -333 -31,0 13 9 225,0 03361 Verden 3.002 -41 -1,3 129 11 -2 -15,4 1.218 -16 -1,3 14 -2 -12,5 03401 Delmenhorst, Stadt 4.031 350 9,5 142 14 10 250,0 538 -66 -10,9 15 4 36,4 03402 Emden, Stadt 2.493 322 14,8 46 8 - - 514 -396 -43,5 * * * 03403 Oldenburg (Oldenburg), Stadt 6.676 1.131 20,4 430 53 22 71,0 1.673 -286 -14,6 28 18 180,0 03404 Osnabrück, Stadt 7.199 1.122 18,5 498 14 4 40,0 2.186 -493 -18,4 9 -7 -43,8 03405 Wilhelmshaven, Stadt 4.471 516 13,0 150 5 1 25,0 863 -195 -18,4 3 -4 -57,1 03451 Ammerland 2.722 506 22,8 182 3 1 50,0 911 -71 -7,2 * * * 03452 Aurich 7.290 893 14,0 205 24 1 4,3 1.050 -710 -40,3 3 -3 -50,0 03453 Cloppenburg 4.402 839 23,5 82 9 -2 -18,2 1.972 -281 -12,5 15 3 25,0 03454 Emsland 5.401 1.359 33,6 954 26 5 23,8 3.171 -1.707 -35,0 10 -1 -9,1 03455 Friesland 2.402 220 10,1 91 6 3 100,0 613 -209 -25,4 16 - - 03456 Grafschaft Bentheim 2.222 391 21,4 538 7 -2 -22,2 1.176 -506 -30,1 * * * 03457 Leer 5.267 817 18,4 454 23 9 64,3 731 -502 -40,7 - -16 -100,0 03458 Oldenburg 2.473 167 7,2 120 14 -5 -26,3 1.083 -232 -17,6 11 -8 -42,1 03459 Osnabrück 7.297 1.455 24,9 1.404 23 6 35,3 2.970 -321 -9,8 12 -3 -20,0 03460 Vechta 3.739 868 30,2 89 10 6 150,0 1.451 -466 -24,3 9 -1 -10,0 03461 Wesermarsch 3.248 473 17,0 173 9 - - 673 -233 -25,7 10 3 42,9 03462 Wittmund 1.943 476 32,4 111 7 7 - 295 -108 -26,8 10 -3 -23,1 Erstellungsdatum: 27.05.2020, Statistik-Service Nordost, Auftragsnummer 302517 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit x) Nachweis nicht sinnvoll. Bestand Arbeitslose und gemeldete sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen in der Berufsuntergruppe "8313 Heilerziehungspflege und Sonderpädagogik" (Zielberuf, Klassifikation der Berufe 2010) 8313 Berufe Heilerziehungspflege und Sonderpädagogik 8313 Berufe Heilerziehungspflege und Sonderpädagogik Arbeitslose Gemeldete sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen Insgesamt Insgesamt darunterdarunter April 2020 Ohne Angabe zum Zielberuf 1) Veränderung zum Vorjahresmonat Veränderung zum Vorjahresmonat 1) Der Anteil der Fälle ohne Angabe ist bei der Interpretation zu berücksichtigen. Je höher dieser Anteil ist, desto stärker können die übrigen Merkmalsausprägungen unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung muss nicht gleichmäßig auf die Berufskategorien verteilt sein. *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Veränderung zum VorjahresmonatApril 2020 April 2020 Veränderung zum Vorjahresmonat April 2020 Region 18-06884 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Schulgeldfreie Ausbildung in der niedersächsischen Heilerziehungspflege 18-06884 Anlage 1 18-06884 Anlage 2 18-06884 Anlage 3