Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6890 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Harm Rykena (AfD) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Lehrer in COVID-19-Risikogruppen: Wie stark sind die Schulen betroffen? Anfrage des Abgeordneten Harm Rykena (AfD), eingegangen am 29.05.2020 - Drs. 18/6656 an die Staatskanzlei übersandt am 09.06.2020 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 29.06.2020 Vorbemerkung des Abgeordneten In der Sitzung des Kultusausschusses vom 8. Mai 2020 erklärte der Kultusminister im Rahmen der Unterrichtung zum Thema „Schule und frühkindliche Bildung in Zeiten von Corona“, dass eine Abfrage der Landesregierung feststellte, dass ungefähr 20 % aller Lehrer zur Risikogruppe gehören und deshalb keinen Unterricht in der Schule geben. Vorbemerkung der Landesregierung Die vom Kultusministerium genannten rund 20 % beinhalten alle Betroffenen, die besonderen Schutzes bedürfen, bei denen grundsätzlich zwei Gruppen zu unterscheiden sind. Zur ersten Gruppe zählen zunächst die Beschäftigten, die gemäß der Definition des Robert Koch- Instituts (RKI) zur eigentlichen Risikogruppe gehören. Dies sind Personen, bei denen aufgrund einer Vorerkrankung das Risiko für schwere Krankheitsverläufe erhöht ist. Die betreffenden Beschäftigten haben die Möglichkeit, bis auf Weiteres schulische Aufgaben ausschließlich aus dem Homeoffice wahrzunehmen, wenn eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorliegt. Darüber hinaus haben Schwerbehinderte, die aufgrund ihrer Behinderung die erforderlichen Schutzmaßnahmen nicht einhalten können, die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten. Für Schwangere ist gemäß der Handreichung des Ausschusses für Mutterschutz vom 14.04.2020 vom Arbeitgeber (hier der Schulleitung) ein Beschäftigungsverbot in Bezug auf die Vor-Ort-Tätigkeiten in der Schule auszusprechen, sofern Schutzmaßnahmen nicht in ausreichender Weise gewährleistet werden können. Zu den o.g. Beschäftigten zählen derzeit rund 11 % aller Lehrkräfte. Zur zweiten Gruppe zählen die Beschäftigten, die das 60. Lebensjahr überschritten haben, sowie die Personen, die mit einer Person im Haushalt leben, die zu einer Risikogruppe gemäß RKI zählt. Diese Beschäftigten können nur dann im Homeoffice arbeiten, sofern dies schulorganisatorisch möglich ist. Zu dieser Gruppe zählen derzeit rund 8 % der Lehrkräfte. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine namentliche Nennung von Schulen nicht möglich. Gerade bei kleineren Systemen, wie zum Beispiel Grundschulen, wäre erkennbar, um welche Lehrkräfte es sich handelt. Damit würden indirekt personenbezogene Daten veröffentlicht werden. Aufgrund dessen erfolgt eine Auflistung ausschließlich nach Schulform. Die Daten basieren auf einer von der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) durchgeführten , landesweiten Befragung aller Schulen im Auftrag des Kultusministeriums (Stand: 08.05.2020). Die Beantwortung wurde von der jeweiligen Schulleitung vorgenommen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6890 2 1. Wie viele Lehrer sind die oben genannten 20 % in absoluten Zahlen ausgedrückt? Zu den genannten etwa 20 % zählen derzeit im Land Niedersachsen 14 894 Lehrerinnen und Lehrer. Zu der Risikogruppe im engeren Sinne (Gruppe 1) gehören derzeit 8 489 Lehrerinnen und Lehrer. Die Ausführungen in den folgenden Fragen beziehen sich auf diese Lehrkräfte. 2. Wie viele und welche Schulen haben einen Anteil von ≤ 20 % an Lehrern, die zur Risikogruppe gehören? 1 232 Grundschulen, 390 Haupt-, Real- und Oberschulen, 138 Förderschulen, 199 Gymnasien, 118 Integrierte Gesamtschulen (IGS) und Kollegiale Gesamtschulen (KGS) sowie 113 Berufsbildende Schulen haben einen Anteil von weniger als 20 % an Lehrkräften, die Risikogruppen im engeren Sinne angehören. Dies sind insgesamt 2 190 Schulen. 3. Wie viele und welche Schulen haben einen Anteil von 20 bis ≤ 40 % an Lehrern, die zur Risikogruppe gehören? 289 Grundschulen, 48 Haupt-, Real- und Oberschulen, 18 Förderschulen, zehn Gymnasien, zwei Integrierte Gesamtschulen (IGS) und Kollegiale Gesamtschulen (KGS) sowie acht Berufsbildende Schulen haben einen Anteil 20 bis < 40 % an Lehrkräften, die zu Risikogruppen im engeren Sinne gehören. Dies sind insgesamt 375 Schulen. 4. Wie viele und welche Schulen haben einen Anteil von 40 bis ≤ 60 % an Lehrern, die zur Risikogruppe gehören? 42 Grundschulen, sechs Haupt-, Real- und Oberschulen sowie drei Förderschulen haben einen Anteil von 40 bis < 60 % an Lehrkräften, die zu Risikogruppen im engeren Sinne gehören. Dies sind insgesamt 51 Schulen. 5. Wie viele und welche Schulen haben einen Anteil von 60 bis ≤ 80 % an Lehrern, die zur Risikogruppe gehören? Drei Grundschulen, eine Haupt-, Real- und Oberschule, eine Förderschule sowie ein Gymnasium haben einen Anteil von 60 bis < 80 % an Lehrkräften, die zu Risikogruppen im engeren Sinne gehören . Dies sind insgesamt sechs Schulen. 6. Wie viele und welche Schulen haben einen Anteil von mehr als 80 % an Lehrern, die zur Risikogruppe gehören? Eine Grundschule hat einen Anteil von mehr als 80 % an Lehrkräften, die Risikogruppen im engeren Sinne angehören. 7. Wie sollen Schulen den Präsenzunterricht gewährleisten, wenn dafür weniger Lehrkräfte zur Verfügung stehen als für die Erteilung notwendig wäre? In der aktuellen Situation eines alternierenden, eingeschränkten Schulbetriebs in geteilten Lerngruppen findet unter Einhaltung der Regelungen zum Gesundheits- und Infektionsschutz so viel Präsenzunterricht wie möglich statt. Die Schulen nutzen hierfür ihre personellen Ressourcen, die sich u. a. durch den derzeitigen Entfall der Ganztagsangebote verändert haben. Zusätzliche kurzfristige Abordnungen von anderen Schulen zum Ausgleich der Unterrichtsversorgung sind im laufenden Schuljahr aus Gründen des Infektionsschutzes nicht angezeigt. Für alle Schülerinnen und Schüler, die in der Schule nicht im Rahmen von Präsenzunterricht beschult werden, ist von der Schule das verbindliche „Lernen zu Hause“ oder das verbindliche „Arbeiten zu Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6890 Ha m Le W kr Sc vo 8. Hi pf 9. De 15 wu tig 10 Ei ni (V 3 use“ zu organisieren. Hierfür werden die Schülerinnen und Schüler, koordiniert durch die Schule, it Lernaufgaben versorgt. hrkräfte, die nach derzeitiger Definition einer Risikogruppe angehören, können auf eigenen unsch nach Vorlage eines ärztlichen Attestes im Homeoffice verbleiben. Für die betroffenen Lehräfte gilt, dass sie sich weiterhin im Dienst befinden und von zu Hause aus nach Weisung durch die hulleitung schulische Aufgaben übernehmen. Welche Aufgaben und Tätigkeiten dies sind, wird r Ort durch die eigenverantwortliche Schule mit Blick auf die betroffenen Lehrkräfte beurteilt. Wie viele Lehrer geben Präsenzunterricht in der Schule, obwohl sie zur Risikogruppe gehören? erüber liegen der Landesregierung keine Kenntnisse vor. Es besteht für die Lehrkräfte keine Verlichtung , ihre Zugehörigkeit zur Risikogruppe der Schulleitung zu mitzuteilen. Wie viele Lehrer sind bisher durch den Coronavirus infiziert worden? r NLSchB wurden seit der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes am 27.04.2020 bis zum .06.2020 sechs an Schulen beschäftigte Personen gemeldet, die positiv auf COVID-19 getestet rden. Bei der Meldung erfolgt keine nähere Angabe der ausgeübten Tätigkeit (Lehrkraft oder sonse Beschäftigte). . Wie viele Lehrer sind an COVID-19 erkrankt? ne Meldung der an COVID-19 erkrankten Beschäftigten an niedersächsischen Schulen erfolgt cht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. erteilt am 09.07.2020) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Harm Rykena (AfD) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Lehrer in COVID-19-Risikogruppen: Wie stark sind die Schulen betroffen?