Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6913 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte, Meta Janssen-Kucz, Eva Viehoff und Dragos Pancescu (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung Wie will die Landesregierung die niedersächsischen Nordseefischer in der Corona-Krise und darüber hinaus unterstützen? Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte, Meta Janssen-Kucz, Eva Viehoff und Dragos Pancescu (GRÜNE), eingegangen am 02.06.2020 - Drs. 18/6651 an die Staatskanzlei übersandt am 08.06.2020 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 01.07.2020 Vorbemerkung der Abgeordneten Aufgrund der Einschränkungen von Gastronomie und Catering sowie der Beschränkungen des Tourismus im Zuge der Corona-Pandemie und dem damit verbundenen drastischen Rückgang des Absatzes von Fischen, Krabben und Muscheln hielten niedersächsische Nordseefischer am 20.05.2020 eine Mahnwache vor dem Landtag ab, um auf ihre Situation aufmerksam zu machen. Als Reaktion und in Anerkennung des großen Nachfragerückgangs hatte die Europäische Union (EU) noch im April Gesetzesänderungen beschlossen, um Gelder aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds für die Bewältigung der Krise im Fischereisektor bereitzustellen. Im Antragstext wurde besonders darauf hingewiesen, dass der rasche Rückgang der Nachfrage „insbesondere die Betreiber in der kleinen Küstenfischerei und die Fischerzeuger“ betrifft (https://eur-lex.europa.eu/legal-content /EN/TXT/?uri=CELEX:52020PC0142). Die protestierenden Nordseefischer begrüßten die schnelle Reaktion der EU, erklärten jedoch, dass die Verteilung der EU-Fördergelder in den Mitgliedstaaten unterschiedlich gehandhabt werde. Vor allem den in den gleichen Gewässern fischenden niederländischen Nordseefischern stünde eine höhere finanzielle Unterstützung durch die niederländische Regierung zur Verfügung. Die Ungleichheit der finanziellen Unterstützungsleistungen, so die niedersächsischen Fischereiverbände, stelle eine Wettbewerbsverzerrung dar, deren Auswirkungen noch lange nachwirken werde (Pressemitteilung Deutscher Fischerei-Verband e. V. vom 28.04.2020 und Pressemitteilung des Landesfischereiverbands Weser-Ems e. V. vom 18.05.2020). 1. Welche aufgrund der Corona-Krise bereitgestellten finanziellen Hilfen gibt es für niederländische und welche für deutsche Nordseefischer? Folgende tabellarisch aufgeführten Hilfen zur vorübergehenden Einstellung der Fangtätigkeit aufgrund des Ausbruchs von COVID-19 werden deutschen und niederländischen Nordseefischern angeboten : Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6913 2 Niederlande Deutschland Regelung in Kraft seit 14.05.2020 28.04.2020 (rückwirkend ab 01.04.) Anspruchsberechtigt Eigner Eigner Mindestlänge Fahrzeug 12 m Ostsee: 8 m Nordsee: 12 m Zuschusshöhe abhängig von Motorleistung in PS Fahrzeuggröße in BRZ Befristung des Stilllegezeitraumes 16.03. bis offen 01.04. bis 30.06. Dauer der Stilllegung 1 bis 5 Wochen Mind. 30 Tage Unterteilung möglich nein Ja, in drei Zeiträume à 10 Tagen oder zwei von 10 und 20 Tage Höhe der Zahlung < 260 PS: 2 200 bis 11 000 Euro 260 bis 300 PS: 4 400-22 000 Euro >300 PS: 8 800-44 000 Euro 1 - 9 BRZ: 4 200 Euro 10 - 24 BRZ: 4 800 Euro 25 - 49 BRZ: 6 000 Euro 50 - 99 BRZ: 7 200 Euro 100 - 249 BRZ: 8 100 Euro 250 - 500 BRZ: 9 000 Euro Die Überbrückungsbeihilfen werden zusätzlich (kumulativ) zu den bestehenden COVID-19-Beihilfen für Unternehmen, wie dem Sofortprogramm Kleinbeihilfen des Bundes und der Möglichkeit zur Beantragung von Kurzarbeitergeld, angeboten. Überkompensationen sind zu vermeiden. 2. Wie bewertet die Landesregierung die Unterschiede mit Blick auf die Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Branche? Die Zuständigkeit für die Festlegung der Höhe der Hilfszahlungen im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) für die Maßnahme der vorübergehenden Einstellung der Fangtätigkeit aufgrund des Ausbruchs von COVID-19 liegt beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Die Änderung der Verordnung (EU) 508/2014 vom 23.04.2020 (hier Artikel 33) schaffte zunächst die grundsätzlichen Voraussetzungen für Hilfen an Fischereibetriebe, die Einbußen durch die COVID- 19-Pandemie zu verzeichnen haben. In der Folge schuf der Bund die erforderlichen nationalen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Hilfsmaßnahmen. Die entsprechende Änderung der Bundesförderrichtlinie sowie ein entsprechender Erlass zur Umsetzung dieser Förderung in Deutschland wurden am 28.04.2020 bekannt gegeben. Zur Umsetzung in Niedersachsen wiederum wurden die erforderlichen Anpassungen der zugrundeliegenden Förderrichtlinie vorgenommen. Die Überbrückungsbeihilfen können zusätzlich zu den bestehenden COVID-19 Beihilfen für Unternehmen , wie dem Sofortprogramm Kleinbeihilfen des Bundes und dem Kurzarbeitergeld, beantragt werden. Viele andere Wirtschaftsbereiche können anders als die Fischerei nicht auf diese zusätzliche Hilfe aus europäischen Fördergeldern hoffen. Die Fischereiflotten der Niederlande und Deutschlands sind nicht unmittelbar vergleichbar. So gibt es in der Ostsee z. B. sehr viele Kleinbetriebe, die nach der niederländischen Regelung nicht anspruchsberechtigt wären. So weist auch BMEL dazu auf Folgendes hin: „Die Motivation und Planungen anderer Mitgliedstaaten können kein Orientierungsmaßstab für hiesige Fördermaßnahmen sein. BMEL tritt hier nicht in einen Wettbewerb nach den höchstmöglichen Fördersätzen oder den geringstmöglichen Auflagen für die Beihilfeempfänger ein. Das BMEL richtet seine Förderpolitik an den rechtlichen Vorgaben und Möglichkeiten sowie den erkannten Notwendigkeiten unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel aus, bei Förderungen unter Beteiligung des EMFF unter zusätzlicher Beachtung der hier den Ländern zur Verfügung stehenden Mittel. Die Länder werden angemessen beteiligt. Diese Grundsätze gelten - auch im Sinne der Kontinuität und Gleichbehandlung - weiterhin“. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6913 Di m di ve Di m fü er lic je Ta B b ü ü Je 3. Di vo M Ra de ge Fr An (V 3 e Situation nach Ablauf des derzeitigen Stillliegezeitraumes (01.04. bis 30.06.) wurde in Abstimung des BMEL mit den Küstenländern neu bewertet. Anhaltende Marktstörungen und dadurch bengte Beeinträchtigungen der Fangmöglichkeiten sind noch für die Betriebe der Krabbenfischerei zu rzeichnen. Diese werden voraussichtlich auch noch für die nächsten drei Monate andauern. e Maßnahme der befristeten Stilllegung von Fischereifahrzeugen aufgrund der COVID-19-Pandeie wird daher für die Betriebe der Krabbenfischerei fortgesetzt. Die Überbrückungsbeihilfen werden r höchstens 30 Stillliegetage gewährt. Die Stilllegung kann im Zeitraum vom 01.07. bis 30.09.2020 folgen. In diesem Zeitraum sind bis zu drei Stilllegungen jeweils in einem Zehn-Tagesblock mögh . Die Überbrückungsbeihilfen wurden an die Bedarfe angepasst, wobei sich der neue Tagessatz Stillliegetag wie folgt berechnet: gessatz je Stillliegetag (0 bis 24 Uhr): ruttoraumzahl des Fischereifahrzeugs (BRZ) Tagessatz (Euro) is 50 400 Euro ber 50 bis 100 500 Euro ber 100 600 Euro Betrieb kann der Tagessatz nur für ein Fischereifahrzeug gewährt werden. Wird sich die Landesregierung auf Bundes- und im Dialog mit den Niederlanden dafür einsetzen, die Unterstützungszahlungen der einzelnen EU-Staaten im Fischereibereich anzugleichen? e Zuständigkeit für die Höhe EU- und bundesfinanzierter Unterstützungsleistungen wie im Fall der rübergehenden Einstellung der Fangtätigkeit aufgrund des Ausbruchs von COVID-19 liegt bei den itgliedstaaten und somit in Deutschland beim BMEL. Dabei orientiert sich BMEL an den rechtlichen hmenbedingungen, dem Markt, den Bedarfen und den zur Verfügung stehenden Mitteln. Die Lansregierung setzt sich im Rahmen der Möglichkeiten für bedarfsorientierte Unterstützungszahlunn im Fischereibereich ein. So wurde u. a. ein Schreiben der norddeutschen Fischereiminister an au Bundesministerin Klöckner versandt, in dem BMEL aufgefordert wurde, eine Fortführung und passung der Hilfsleistungen für die Fischerei über den 30.06.2020 hinaus vorzunehmen. erteilt am 09.07.2020) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte, Meta Janssen-Kucz, Eva Viehoff und Dragos Pancescu (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung Wie will die Landesregierung die niedersächsischen Nordseefischer in der Corona-Krise und darüber hinaus unterstützen?