Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6933 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Harm Rykena (AfD) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Nachfragen zur Drucksache 18/6533 „Aktueller Stand der Digitalisierung an Schulen in Niedersachsen “ Anfrage des Abgeordneten Harm Rykena (AfD), eingegangen am 30.05.2020 - Drs. 18/6659 an die Staatskanzlei übersandt am 09.06.2020 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 02.07.2020 Vorbemerkung des Abgeordneten Zu den Antworten der Landesregierung in der Drucksache 18/6533 „Aktueller Stand der Digitalisierung an Schulen in Niedersachsen“ und aufgrund der Aussagen des Kultusministers bei der Unterrichtung im Kultusausschusses vom 8. Mai 2020 zum Thema „Schule und frühkindliche Bildung in Zeiten von Corona“ haben sich weitere Fragen ergeben. 1. Bei Frage 3 der Drucksache 18/6533 antwortete die Landesregierung, dass ihr zum Zeitpunkt der Beantwortung keine Informationen vorliegen, inwieweit sich die Systemadministration an den niedersächsischen Schulen aufgrund der von der Landesregierung genannten Maßnahmen „signifikant“ verändert hat bzw. verändern wird. Worauf beruht die Aussage der Landesregierung in der Drucksache 18/2046, dass eine „signifikante“ Veränderung in der Systemadministration stattfinden werde, vor dem Hintergrund , dass ihr hierzu „keine Information“ vorliegen? Durch den DigitalPakt Schule des Bundes und der Länder werden rund 522 Millionen Euro in die IT-Infrastruktur von Schulen investiert. Schwerpunkte sind die Vernetzung in den Schulgebäuden mit WLAN, digitalen Anzeigegeräten, Lern- und Arbeitsumgebungen sowie eingeschränkt auch digitalen Endgeräten. Über das Sofortausstattungsprogramm von Bund und Ländern (Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule) zur Ausleihe digitaler Endgeräte an Schülerinnen und Schüler fließen weitere rund 51,7 Millionen Euro in die IT-Ausstattung. Diese massive Veränderung der IT-Schulinfrastruktur kann in den kommenden Jahren zu einem deutlich erhöhten Administrationsaufwand, in Teilbereichen jedoch auch zu einem reduzierten Aufwand führen, wie z. B. durch eine wartungsarme Cloud-Nutzung. Konkrete Aussagen können erst erfolgen, wenn die Investitionen tatsächlich erfolgt sind und die Technik etabliert ist. 2. Bei Frage 4 der Drucksache 18/6533 antwortete die Landesregierung, dass ihr zum Zeitpunkt der Beantwortung keine Informationen vorliegen, inwiefern die geplanten Veränderungen in der Systemadministration zu Entlastungen geführt haben bzw. führen werden . Worauf beruht die Aussage Landesregierung in der Drucksache 18/2046, dass der Ausbau der IT-Infrastruktur in der Systemadministration zu Entlastungen führen werde, obwohl ihr hierzu „keine Information“ vorliegen? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6933 2 3. Bei Frage 10 der Drucksache 18/6533 antwortete die Landesregierung, dass sie mit der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände (AG KSV) in einem kontinuierlichen Austausch hinsichtlich der schulgesetzlichen Kostenlastverteilung bei der IT-Systemadministration stehe. Bisher stellt das Land den Kommunen 16 Millionen Euro für die IT-Systemadministration zur Verfügung. Dies geht aus der Vorbemerkung der Landesregierung zur der zur Drucksache 18/2046 hervor. In der Vorbemerkung der Landesregierung zur Drucksache 18/2046 wurde entgegen obiger Aussage mitgeteilt, dass „sich das Land verpflichtet, an die Schulträger allgemeinbildender Schulen jährliche Zuschüsse in Höhe von 4,7 Millionen Euro sowie an die Schulträger der berufsbildenden Schulen jährliche Zuschüsse von 6,3 Millionen Euro zu leisten. Außerdem trägt das Land Kosten von 5 Millionen Euro für den ‚First-Level-Support‘.“ Über das Niedersächsische Finanzverteilungsgesetz stellt das Land den Kommunen demzufolge 11 Millionen Euro zur Verfügung. Die genannten weiteren 5 Millionen Euro werden als landeseigene Ausgaben für den First-Level-Support durch Lehrkräfte angenommen. a) Fordern die Kommunen, im Rahmen des Ausbaus der digitalen Infrastruktur an Schulen den Anteil des Landes für die IT-Systemadministration zu erhöhen? Ja. b) Wenn ja, welchen erhöhten Finanzbedarf sehen die Kommunen? Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens sieht einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf in Höhe von 11 Millionen Euro jährlich. c) Beabsichtigt die Landesregierung, die Verantwortung für die IT-Systemadministration von den Schulträgern in die Verantwortung des Landes zu übertragen? Nein. 4. Aus der Antwort zu Frage 2 der Drucksache 18/6533 ist zu entnehmen, dass 47 Schulträger über die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT- Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen“ mobile Endgeräte beantragt haben. a) Müssen die Schulträger bei der Beantragung von mobilen Endgeräten auch ein pädagogisch -didaktisches Konzept zur Nutzung dieser Geräte vorlegen? Bei jedem Förderantrag für Maßnahmen nach Nummer 2 der Förderrichtlinie muss ein pädagogischtechnisches Anforderungsprofil zur Ausstattungsplanung und Internetanbindung, zum pädagogischen Einsatz sowie zur bedarfsgerechten Fortbildungsplanung abgegeben werden. Die Anschaffung von mobilen Endgeräten nach Nummer 2.6 ist hiervon nicht ausgenommen. Nach Nummer 4.3 der Förderrichtlinie muss ein detailliertes Medienbildungskonzept erst zum Abschluss der Maßnahmen vorliegen. b) In welcher Höhe haben die Schulträger finanziellen Mittel für die Anschaffung mobiler Endgeräte erhalten? Bewilligt wurden bislang Fördermittel in Höhe von 3 230 628,53 Euro. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6933 3 c) Wie viele mobile Endgeräte werden die 47 Schulträger mit der erhaltenen Förderung anschaffen ? d) Welche Art von mobilen Endgeräten haben die 47 Schulträger beantragt (bitte einzeln nach Art und Anzahl der beschafften Geräte aufschlüsseln)? e) Wann werden diese Endgeräte den Schulen zur Verfügung stehen? Die Fragen 4 c) bis e) werden gemeinsam beantwortet: Das Antragsverfahren zum DigitalPakt Schule sieht eine Auswertung der gewünschten Daten nicht vor. Insofern liegen der Landesregierung hierzu keine Informationen vor. 5. Im Plenum des Landtages verwies der Kultusminister am 13. Mai 2020 auf das von Bund und Ländern beschlossene Sofortprogramm Endgeräte (Corona-Hilfe II). Demnach soll Niedersachsen für die Anschaffung und Bereitstellung von digitalen Endgeräten 47 Millionen Euro vom Bund zusätzlich erhalten. Mit dem Eigenanteil des Landes würden dann ungefähr 52 Millionen Euro bereitstehen. Nach Angaben des BMBF entscheiden die Länder , nach welchen Verfahren die digitalen Endgeräte an die Schüler verteilt werden. Aus den Aussagen des Ministers im Plenum ist zu entnehmen, dass es ein Ausleihverfahren geben wird. a) Wie viele Schüler haben derzeit keinen Zugang zum digitalen Heimunterricht? Auf welchen Berechnungen stützen sich die Zahlen? Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. b) Wie hoch ist der Bedarf an mobilen Endgeräten, die an Schüler in Niedersachsen verliehen werden sollen? Auf welchen Berechnungen stützen sich die Zahlen? Die Berechnung der Mittelverteilung stützt sich auf die Gesamtschülerzahl und die vom Landesamt für Statistik erhobenen Quoten der sozialen Mindestsicherung auf Ebene der Verwaltungseinheiten Niedersachsens. c) Unter welchen Bedingungen dürfen sich Schüler am Ausleihverfahren teilnehmen? Die Schule entscheidet in eigener Verantwortung vor Ort, wer die mobilen Endgeräte entleihen kann. Prioritär sind Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen, die zu Hause über keine ausreichend gebrauchstauglichen Geräte verfügen und von der Zahlung des Entgeltes bei der Lernmittelausleihe befreit sind. Weitere Schülerinnen und Schüler werden anhand transparenter Kriterien ausgestattet, sofern der Schule weitere Geräte zur Verfügung stehen. d) Welche Veränderungen plant die Landesregierung an der Förderrichtlinie vorzunehmen bzw. sind bereits vorgenommen worden, um die zusätzlichen Gelder zur Finanzierung mobiler Endgeräte zu nutzen? Für das Sofortausstattungsprogramm wird es eine eigene Richtlinie geben. e) Wie wird das Verfahren für die Verleihung der digitalen Endgeräte geregelt werden (bitte mit Nennung der rechtlichen Grundlagen)? Das Verfahren zum Verleih der mobilen Endgeräte wird über eine Handreichung zum Erlass „Entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln“ (RdErl. d. MK. v. 01.01.2013 -35-81 611 - VORIS 22410 -) geregelt . Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6933 4 f) Wann wird das Verfahren verbindlich vorliegen? Die Handreichung soll Anfang Juli 2020 vorliegen. g) Wie lange sollen die Geräte genutzt werden, und nach welcher Zeit müssen diese durch Neuanschaffungen ersetzt werden? Die Geräte unterliegen den üblichen Abschreibungsfristen. Eine Neubeschaffung ist über das Sofortausstattungsprogramm nicht vorgesehen. h) Wie ist die Finanzierung geregelt, wenn die digitalen Endgeräte abgenutzt bzw. veraltet sind und eine Neuanschaffung damit zwingend notwendig wird? Das Sofortausstattungsprogramm sieht eine Corona-bedingte einmalige Förderung vor. i) Welche Regelungen sind vorgesehen, wenn mobile Endgeräte, die sich in Ausleihe befinden , funktionsunfähig werden oder verlustig gehen? Ersatzbeschaffungen aus dem Förderprogramm sind ausgeschlossen. Ersatz bei Diebstahl oder Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung regelt der Leihvertrag mit den Erziehungsberechtigten bzw. Nutzerinnen und Nutzern. aa) Wer trägt die Kosten? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 i) verwiesen. bb) Wann werden die Geräte ersetzt? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 i) verwiesen. j) Wer wird für den Aufbau und die Durchführung des Verleihverfahrens an Schulen zuständig sein? Es ist vorgesehen, das Verleihverfahren in den Schulen an das Verfahren zur „Entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln“ zu koppeln. k) Sind für das Verleihverfahren finanzielle Mittel, eventuell Beförderungsstellen, Anrechnungsstunden o. Ä vorgesehen? Nein. 6. Für die Partizipation am digitalen Heimunterricht ist eine Ausstattung aller Schüler Niedersachsens mit mobilen Endgeräten zwingend notwendig. Infolgedessen erklärte Kultusminister Tonne im Kultusausschuss am 8. Mai 2020, dass jedem niedersächsischen Schüler ein mobiles Endgerät zur Verfügung stehen soll. a) Wie stellt das Land Niedersachsen sicher, dass jeder Schüler tatsächlich zu Hause einen Zugang zu einem digitalen Endgerät bekommt? Das Land stellt durch die erleichterte Beschaffung von digitalen Endgeräten über den DigitalPakt Schule des Bundes und der Länder sowie über das Sofortausstattungsprogramm des Bundes und der Länder sicher, dass möglichst jede Schülerin und jeder Schüler Zugang zu einem digitalen Endgerät erhält. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6933 b) Di trä so fü c) Ru An üb ha ih d) Er tis 20 rin Dr de lo e) Ei tu de de be Fü rin Es Es (V 5 Wann ist damit zu rechnen, dass jedem Schüler ein digitales Endgerät zu Hause zur Nutzung zur Verfügung steht? e erleichterte Beschaffung von digitalen Endgeräten über den DigitalPakt Schule ist für die Schulger bereits seit März 2020 möglich. Das aktuell hinzukommende Sofortausstattungsprogramm soll schnell wie möglich starten. Allerdings ist der Zugang zu digitalen Endgeräten auch von der Vergbarkeit am Markt abhängig. Insofern kann kein genauer Zeitraum benannt werden. Wie gewährleistet das Land Niedersachsen, dass jeder Schüler in der Lage ist, die digitalen Endgeräte für den digitalen Heimunterricht zu nutzen? nd 2 000 Schulen haben ihr Interesse an der Niedersächsischen Bildungscloud bekundet, die seit fang Juni 2020 für diese Schulen sukzessive freigeschaltet wird. Die Bildungscloud wird gegener anderen Programmen erweiterte Anwendungsmöglichkeiten enthalten, sie ist einfach zu handben und bietet einen kollaborativen digitalen Austausch zwischen Schülerinnen und Schülern mit ren Lehrkräften. Wie stellt das Land Niedersachsen sicher, dass in dem jeweiligen Haushalt des Schülers eine funktionsfähige digitale Infrastruktur (z. B. Internetzugang, Drucker) vorhanden ist, um das digitale Endgerät nutzen zu können? hebungen zeigen, dass ca. 95 % der Privathaushalte Zugang zum Internet haben (https://de.stata .com/statistik/daten/studie/153257/umfrage/haushalte-mit-internetzugang-in-deutschland-seit- 02/, Zugriff: 30. Juni 2020). Insofern kann davon ausgegangen werden, dass nahezu alle Schülenen und Schüler über einen solchen Zugang verfügen, um digitale Endgeräte nutzen zu können. ucker sind für das Lernen mit digitalen Medien nicht zwingend erforderlich, da insbesondere bei r Nutzung der Niedersächsischen Bildungscloud eine papierlose Bearbeitung stattfindet und anage Aufzeichnungen per Kamerascan digitalisiert werden können. Plant das Land Niedersachsen, einkommensschwachen Familien zu unterstützen, denen zu Hause keine ausreichend funktionsfähige digitale Infrastruktur zur Nutzung der Endgeräte zur Verfügung? a) Wenn nein, wie wird die Herstellung einer funktionsfähigen digitalen Infrastruktur gewährleistet? ne funktionsfähige digitale Infrastruktur wird über den Digitalpakt Schule und das Sofortausstatngsprogramm sichergestellt, sofern es sich um mobile digitale Endgeräte außer Smartphones hanlt . Eine darüber hinausgehende Ausstattung (z. B. Drucker) wird nicht gefördert. Der Bund verhanlt außerdem mit Netzanbietern bezüglich der Bereitstellung von Internetzugängen für Haushalte dürftiger Schülerinnen und Schüler. b) Wenn ja, welche Mittel sind vorgesehen? r eine über die mobilen Endgeräte hinausgehende Infrastruktur in Haushalten bedürftiger Schülenen und Schüler sind derzeit keine gesonderten Mittel vorgesehen. d) Wenn ja, wer ist anspruchsberechtigt? wird auf die Antwort zu Frage 6 e) b) verwiesen. d) Wenn ja, wie wird die Verteilung dieser Mittel geregelt? wird auf die Antwort zu Frage 6 e) b) verwiesen. erteilt am 09.07.2020) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Harm Rykena (AfD) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Nachfragen zur Drucksache 18/6533 „Aktueller Stand der Digitalisierung an Schulen in Niedersachsen“