Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6968 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Dana Guth (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung Corona-Neuinfektionen durch private Feiern Anfrage der Abgeordneten Dana Guth (AfD), eingegangen am 02.06.2020 - Drs. 18/6645 an die Staatskanzlei übersandt am 08.06.2020 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 07.07.2020 Vorbemerkung der Abgeordneten In den vergangenen Tagen gab es Meldungen, dass sich bei Veranstaltungen eine große Anzahl von Menschen mit dem Coronavirus infiziert habe. In einem Restaurant im Landkreis Leer sollen sich während einer Eröffnungsfeier 38 Menschen mit dem Virus infiziert haben, 281 stehen vorsorglich unter Quarantäne. In Bremerhaven haben sich 57 Menschen einer religiösen Gemeinschaft mit Corona infiziert. Nachdem anfänglich berichtet wurde, die Infektion habe während des Gottesdienstes stattgefunden, wird dies nun dementiert und auf Infektionen durch private und familiäre Kontakte verwiesen. In Göttingen kam es durch mehrere private Feiern zu Infektionen mit dem Coronavirus. Mehrere hundert Personen sollen von dem Ansteckungsrisiko betroffen sein. Als möglicher Infektionsort kommt laut Berichterstattung eine Shisha-Bar infrage. Bitte die Fragen jeweils für Leer, Bremerhaven und Göttingen beantworten. 1. Wie viele Menschen wurden zwischenzeitlich als Kontaktpersonen aus den jeweiligen Vorfällen erfasst? Aus den beiden Ausbruchsgeschehen von Ende Mai in Stadt und Landkreis Göttingen resultieren ca. 440 Kontaktpersonen, davon 140 mit Wohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts für die Stadt und den Landkreis Göttingen. Im Zusammenhang mit dem Ausbruch in einer religiösen Glaubensgemeinschaft wurden 48 Kontaktpersonen im Landkreis Cuxhaven erfasst. Es wurden 241 Kontaktpersonen aus dem Ausbruch im Landkreis Leer erfasst. 2. Wie viele dieser Personen wurden zwischenzeitlich auf das Coronavirus getestet? Das wird statistisch nicht erfasst. Allen Kontaktpersonen im Zuständigkeitsbereich von Stadt und Landkreis Göttingen sowie allen Bewohnerinnen und Bewohnern von zwei besonders betroffenen Hochhäusern wurde ein Test angeboten. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6968 2 3. Wie viele der Tests waren positiv? Bei den Ausbruchsgeschehen von Ende Mai in Stadt und Landkreis Göttingen wurden über 300 Erkrankte registriert. Die absolute Mehrheit der Infizierten zeigt keine Symptome. Eine stationäre Behandlung erfolgte - soweit dort bekannt - in drei Fällen, in einem Fall ist der Patient inzwischen verstorben . Es wurden im Zusammenhang mit dem Geschehen in Bremerhaven/Landkreis Cuxhaven 62 Erkrankte registriert. Lediglich eine Person wies starke Symptome auf. Die anderen 61 Personen zeigten milde oder gar keine Symptome. Im Landkreis Leer waren insgesamt 51 Testungen, die dem Ausbruch zuzuordnen sind, positiv. Es können dort nur Angaben zu den im Landkreis Leer wohnenden Infizierten gemacht werden: Davon war niemand symptomlos, sechs Personen waren leicht, 32 mittelschwer und zwei waren schwer erkrankt. Von den schwer Erkrankten ist eine Person mittlerweile verstorben, die andere befindet sich noch in Behandlung. 4. Wie viele Personen zeigen keine Symptome? Wie viele sind leicht erkrankt? Wie viele sind schwer erkrankt? Siehe Antwort zu Frage 3. 5. Welche Staatsangehörigkeit haben die im Zuge des Infektionsgeschehens festgestellten Personen? (Bitte aufschlüsseln in: ausschließlich deutsche Staatsangehörigkeit, mehrere Staatsangehörigkeiten, bitte zusätzlich angeben, welche weiteren Staatsangehörigkeiten bestehen, keine deutsche Staatsangehörigkeit - welche dann?) Die Staatsangehörigkeit ist kein Meldetatbestand nach Infektionsschutzgesetz. Im Übrigen können sich alle Menschen mit dem Coronavirus anstecken, da alle Menschen gleich sind. 6. Laut Berichterstattung erschien eine erhebliche Anzahl der festgestellten Personen trotz Aufforderung der zuständigen Stellen nicht zu einem Corona-Test. Wie viele Personen wurden insgesamt zu einem Test aufgefordert? Wie viele Personen sind trotz Aufforderung nicht zum Test erschienen? (Bitte aufschlüsseln in: ausschließlich deutsche Staatsangehörigkeit , mehrere Staatsangehörigkeiten - bitte zusätzlich angeben, welche weiteren Staatsangehörigkeiten bestehen, keine deutsche Staatsangehörigkeit - welche dann?) In Göttingen wurden in zwei Hochhauskomplexen Tests angeordnet. Durch die mehrmalige Teststrategie wurde die Mehrzahl der Bewohnerinnen und Bewohner erreicht. Die zuletzt nicht erschienenen Personen werden abgemeldet. Es handelt sich vermutlich um Personen, die inzwischen nicht mehr in Göttingen wohnen, z. B. auch Studierende aus dem Ausland, die aufgrund der Pandemie nicht einreisen konnten. Im Landkreis Leer ergaben sich keine Probleme im Zusammenhang mit der Durchführung der erforderlichen Testungen. Der Landkreis Cuxhaven hat alle aufgeforderten Personen auch getestet. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6968 3 7. Die Landesregierung verwies wiederholt darauf, dass die bestehenden Corona-Verordnungen einzuhalten seien und dass die zuständigen Ordnungsämter und Behörden die Einhaltung restriktiv kontrollieren würden. Wie viele Verstöße gegen die bestehenden Verordnungen wurden im Zusammenhang mit den o. g. Ereignissen festgestellt? Wie viele Bußgeldbescheide wurden erlassen? Wie viele Bußgelder wurden bezahlt? Wie hoch ist die Summe der Bußgelder insgesamt? Göttingen: Die Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen infektionsschutzrechtliche Vorschriften werden nicht nach dem Anlass der Verstöße erfasst. Die folgenden Angaben beziehen sich deshalb auf alle bisher eingeleiteten Verfahren: – 485 Verfahren wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnung, – vier Verfahren wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz (Absonderungsanordnungen ), – bisher Bußgelder festgesetzt i. H. v. rund 53 700 Euro, wobei viele Verfahren zurzeit noch in der Anhörung sind und voraussichtlich auch mit Bußgeldbescheiden abgeschlossen werden, – Zahlungsquote bei Bußgeldern erfahrungsgemäß bei mindestens 95 %. Leer: Hierzu machte der Landkreis zum Zeitpunkt der Abfrage keine Angaben, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt. Cuxhaven: Im Zusammenhang mit dem konkreten Ereignis wurden bis zur Übermittlung am 18.06.2020 keine Bußgeldbescheide erlassen. Nur Göttingen: 8. Nach den aktuell vorliegenden Zahlen sind im Fall Göttingen bisher 310 Personen involviert . Wie viele sind es zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage? 140 dieser Personen fallen nicht in den örtlichen Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Göttingen . Gibt es einen aktiven Austausch zwischen den zuständigen Gesundheitsämtern? Sind auch Landkreise außerhalb Niedersachsens betroffen? Wenn es im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes für Stadt und Landkreis Göttingen zu meldepflichtigen Kontakten mit infizierten Personen kommt, werden im Rahmen der Kontaktnachverfolgung Personen aus anderen Zuständigkeitsbereichen dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet. Von dort werden dann die geeigneten Maßnahmen ergriffen. Es sind auch Landkreise außerhalb Niedersachsens betroffen. Im Übrigen siehe Antworten zu den Fragen 1 und 3. 9. Wie die HNA berichtet, gilt ein Mann, der sich unter Quarantäne befand, als Mitverursacher der Ansteckung. Entspricht es den Tatsachen, dass sich dieser Mann mehrfach nicht an seine Quarantäneauflagen gehalten hat und mehrfach in der Innenstadt von Göttingen angetroffen wurde? Welche Staatsangehörigkeit/en hat diese Person? Welche Ordnungsmaßnahmen wurden gegen diese Person ergriffen? Wie ist es gegebenenfalls möglich, dass jemand mehrfach gegen seine Quarantäneauflagen verstoßen kann, welche Maßnahmen sind zum Schutz der Bevölkerung gegen solche Personen möglich? Die Person wurde während der Quarantäne in einem Fitnessstudio außerhalb der Innenstadt angetroffen . Zum Schutz der Bevölkerung wurde ein Unterbringungsbeschluss erwirkt und ein Ordnungswidrigkeiten - bzw. Strafverfahren eingeleitet. Die Person besitzt die liberianische Staatsangehörigkeit . Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6968 4 10 Al di Q Di wa (V . NTV berichtet, dass 160 Personen in Göttingen unter Quarantäne gestellt wurden. Da dies derzeit mehr Personen betrifft als die Anzahl derer, die nach Aufforderung zum Test erschienen sind: Sind von der Quarantäne auch Personen betroffen, die den Test verweigert haben? Wie wird die Einhaltung der Quarantäne konkret überprüft? le Infizierten und alle Kontaktpersonen ersten Grades wurden unter Quarantäne gestellt. Personen, e den Test verweigert haben und nicht Kontaktperson der Kategorie 1 sind, werden nicht unter uarantäne gestellt. e Einhaltung der Quarantäne wird durch stichprobenartige und unregelmäßige Kontrollen übercht . erteilt am 10.07.2020) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Dana Guth (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung Corona-Neuinfektionen durch private Feiern