Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/698 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Belit Onay, Stefan Wenzel und Christian Meyer (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung Wie bewertet die Landesregierung die Doppelfunktion der Landesbeauftragten für Heimatvertriebene und Spätaussiedler? Anfrage der Abgeordneten Belit Onay, Stefan Wenzel und Christian Meyer (GRÜNE), eingegangen am 15.03.2018 - Drs. 18/530 an die Staatskanzlei übersandt am 21.03.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 17.04.2018, gezeichnet Björn Thümler Vorbemerkung der Abgeordneten Im Koalitionsvertrag von SPD und CDU wurde festgelegt, dass es eine Landesbeauftragte für Heimatvertriebene und Spätaussiedler geben soll. Am 6. März 2018 gab die Landesregierung in einer Pressemitteilung bekannt, dass die Landtagsabgeordnete Frau Editha Westmann zur Landesbeauftragten für Heimatvertriebene und Spätaussiedler berufen wurde. Frau Editha Westmann, die seit 2003 Abgeordnete im Niedersächsischen Landtag ist, ist parallel auch Landesvorsitzende des Bundes der Heimatvertriebenen. 1. War der Landesregierung bei der Berufung von Frau Westmann zur Landesbeauftragten für Heimatvertriebene und Spätaussiedler bekannt, dass Frau Westmann zeitgleich auch Landesvorsitzende des Bundes der Heimatvertriebenen ist? Das Amt der Landesvorsitzenden des Bundes der Vertriebenen ist öffentlich wahrnehmbar und auf Außenwirkung gerichtet, daher war es der Landesregierung bekannt. 2. Wie bewertet die Landesregierung diese Doppelfunktion? Sieht die Regierung einen Interessenkonflikt bei dieser Doppelfunktion? Bitte begründen. Es besteht kein Interessenskonflikt, weil die Zuständigkeit für die Angelegenheiten der Heimatvertriebenen und Spätaussiedler im Ministerium für Inneres und Sport liegt. Die Landesbeauftragte bekleidet ein Ehrenamt und ist gegenüber den Ministerien und Fachreferaten nicht weisungsbefugt. 3. Wird Frau Westmann eines dieser beiden Ämter niederlegen? Falls nein, warum nicht? Nein. Zur Begründung wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Gibt es weitere Planungen der Landesregierung, Amtsträgerinnen/Amtsträger aus Interessensverbänden und Lobbygruppen gleichzeitig in der Landesregierung mit Landesaufgaben zur Betreuung eben dieser Gruppen zu beauftragen? Nein. (Verteilt am 18.04.2018) Drucksache 18/698 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Belit Onay, Stefan Wenzel und Christian Meyer (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur Wie bewertet die Landesregierung die Doppelfunktion der Landesbeauftragten für Heimat-vertriebene und Spätaussiedler?