Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6995 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stefan Wirtz (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Ist in den niedersächsischen Küstengewässern genügend Platz für den geplanten Ausbau der Offshorewindkraft vorhanden? Anfrage des Abgeordneten Stefan Wirtz (AfD), eingegangen am 02.06.2020 - Drs. 18/6650 an die Staatskanzlei übersandt am 08.06.2020 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 08.07.2020 Vorbemerkung des Abgeordneten Die kürzlich erschienene Studie „Making the Most of Offshore Wind“, die im Auftrag der Denkfabriken Agora Energiewende und Agora Verkehrswende entstand, untersucht das Potenzial von Offshorewind in der deutschen Nordsee (https://www.agora-eneDiergiewende.de/fileadmin2/Projekte/2019/ Offshore_Potentials/176_A-EW_A-VW_Offshore-Potentials_Publication_WEB.pdf, abgerufen am 27.05.20). Die Experten kommen zu dem Ergebnis, dass die Offshorewindenergie genügend Platz benötigt. Die Effektivität der Windenergiegewinnung sinkt mit zunehmender Anzahl von Anlagen in einer Region. Grund ist die Verringerung von Kraft und Geschwindigkeit der Luftströme nach dem Durchströmen eines Rotors. Bisherige Planungen sollen dieses Phänomen nicht genug berücksichtigt haben. Anfang Mai 2020 haben sich die Küstenländer Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Mecklenburg- Vorpommern und Schleswig-Holstein mit dem Bund und den Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz, Amprion und Tennet darauf geeinigt, dass bis zum Jahr 2030 die installierte Leistung von Offhorewindenergieanlagen in der deutschen Nord- und Ostsee auf 20 GW gesteigert werden soll. Vorbemerkung der Landesregierung Die deutschen Meeresgewässer (Nord- und Ostsee) werden in das sogenannte Küstenmeer (12-Seemeilen-Zone) und die sich daran anschließende Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) unterteilt . Für den Bereich der AWZ liegen Planung und Anlagenzulassung in der Zuständigkeit des Bundes, Planungs- und Zulassungsbehörde im Küstenmeer sind die jeweiligen Länder. Der Ausbau der Offshorewindenergie in der Nordsee erfolgt weitestgehend in der AWZ. Im niedersächsischen Küstenmeer sind zwei Offshorewindparks (OWP) - der OWP Riffgat sowie der OWP Nordergründe - installiert. Diese liegen innerhalb der im Landes-Raumordnungsprogramm ausgewiesenen Eignungsgebiete Riffgat und Nordergründe. Für das übrige niedersächsische Küstenmeer bedeutet die Ausweisung der genannten Eignungsgebiete eine Ausschlusswirkung. 1. Ist der Landesregierung die o. g. Studie bekannt? Wenn ja, wie schätzt die Landesregierung die Ergebnisse der Studie ein? Die in der Vorbemerkung des Abgeordneten genannte Studie ist bekannt. Abschattungseffekte sind kein gänzlich neues Thema, ein genaueres quantitatives Verständnis kann dazu beitragen, eine möglichst effiziente Erschließung der Offshorewindenergie zu erreichen. Die Ergebnisse können entsprechend in der weiteren Flächenplanung und Maritimen Raumordnung für die deutsche Ausschließliche Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6995 2 W zu 2. Di we No W re ge da de 3. Ne 4. De 11 sc sc 5. Es 6. Di in bu ra (V irtschaftszone Berücksichtigung finden, sodass ausreichend geeignete Flächen für die weitere Nutng der Potenziale der Offshorewindenergie planerisch bereitgestellt werden. Wurden bei den bestehenden niedersächsischen Windparks ausreichend große Abstände im Sinne der Ergebnisse der o. g. Studie sowohl zwischen den einzelnen Anlagen innerhalb eines Parks als auch zwischen einzelnen Windparks eingehalten? e Studie befasst sich primär mit großräumigen d. h. OWP-übergreifenden Abschattungseffekten, lche insbesondere angesichts eines Abstands von rund 110 km zwischen den OWP Riffgat und rdergründe nicht zu erwarten sind. as die Konfiguration eines OWP betrifft, so hat jeder Projektierer eines OWP ein originäres Intesse an einer betriebswirtschaftlich optimalen Nutzung der zur Verfügung stehenden Fläche durch eignete Bestückung mit Windenergieanlagen. Abschattungseffekte innerhalb des OWP werden bei sinnvollerweise mitberücksichtigt. Diese unternehmensinternen Kalkulationen sind der Lansregierung nicht bekannt. Erfolgt eine Überprüfung der bestehenden niedersächsischen Windparks hinsichtlich der Effektivität der Windenergieausbeute im Hinblick auf die Ergebnisse der o. g. Studie? in. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Welche Leistung (in GW) ist in den niedersächsischen Küstengewässern bereits installiert , und welche Leistung soll in den niedersächsischen Küstengewässern vor dem Hintergrund des Ziels, bis 2030 eine Leistung von 20 GW deutschlandweit zu erreichen, noch installiert werden? r OWP Riffgat verfügt über eine installierte Leistung von 113 MW; der OWP Nordergründe über 1 MW. Insgesamt ist folglich eine Offshorewindleistung von insgesamt 224 MW im niedersächsihen Küstenmeer installiert. Außerhalb der entsprechenden Eignungsgebiete gilt im niedersächsihen Küstenmeer die eingangs dargestellte Ausschlusswirkung. Ist für die Installation der Anlagen, die für die geplante Leistung benötigt werden, genügend Platz in den niedersächsischen Küstengewässern, insbesondere unter Berücksichtigung des Phänomens, dass ein zu dichter Stand der Anlagen zu einer Verringerung der Windausbeute führt, vorhanden? wird auf die Antwort zu Frage 4 und die Vorbemerkung verwiesen. Werden Naturschutzgebiete bzw. der Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ von den Windparks bzw. von der Installation von Seekabeln betroffen sein? e Netzanbindung von Offshorewindparks aus der deutschen Nordsee an das landseitige Stromnetz Niedersachsen wird mit einer Querung des Nationalparks „Niedersächsisches Wattenmeer“ vernden sein. Dabei kommt es darauf an, die verträglichsten Anbindungstrassen zu identifizieren und umordnerisch zu sichern. erteilt am 21.07.2020) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stefan Wirtz (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Ist in den niedersächsischen Küstengewässern genügend Platz für den geplanten Ausbau der Offshorewindkraft vorhanden?