Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/7002 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha, Jörg Bode und Thomas Brüninghoff (FDP) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung Erreichbarkeiten niedersächsischer Finanzämter Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha, Jörg Bode und Thomas Brüninghoff (FDP), eingegangen am 25.06.2020 - Drs. 18/6921 an die Staatskanzlei übersandt am 03.07.2020 Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 09.07.2020 Vorbemerkung der Abgeordneten In der Antwort auf die Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung „Erreichbarkeit des Papenburger Finanzamts“ (Drucksache 18/5777) schrieb die Landesregierung: „Der niedersächsische IT-Planungsrat hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2019 beschlossen, die Infektionswege für Emotet wirksam und lückenlos zu unterbrechen und zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen einzuführen . Ersatzweise ist bis zur vollständigen Umsetzung der Maßnahmen sicherzustellen, dass Microsoft -Office-Dokumente als Anhänge externer E-Mails nicht mehr zugestellt werden. Folglich funktioniert die E-Mail-Kommunikation auch bei sämtlichen Finanzämtern, dem Landesamt für Steuern Niedersachsen und der Steuerakademie Niedersachsen derzeit nur eingeschränkt. Aufgrund der noch immer andauernden Bedrohung durch die Emotet-Schadsoftware ist zurzeit ein Herunterfahren der Sicherheitsmaßnahmen durch das IT.N nicht absehbar.“ Über ein Jahr nach der Sitzung des Planungsrats ist eine digitale Erreichbarkeit und Datenübermittlung per E-Mail nach wie vor nicht uneingeschränkt möglich. Die Arbeit der Landesregierung an der Bewältigung der Corona-Krise soll durch diese Anfrage nicht behindert oder erschwert werden. Soweit die Beantwortung der Fragen vor diesem Hintergrund nicht innerhalb der üblichen Frist erfolgen kann, erwarten die fragenden Abgeordneten eine entsprechende Rückmeldung durch die Landesregierung. 1. Gibt es neue Erkenntnisse über den derzeitigen Sicherheitsstand in den niedersächsischen Finanzämtern? Der niedersächsische IT-Planungsrat hat neben dem Einsatz etablierter Sicherheitstechnologien eine zusätzliche, zweistufige Absicherung gegen die Emotet-Angriffe angeordnet. Dies bedeutet, dass sämtliche in den Finanzämtern eingehenden E-Mails zunächst zentral mittels eines sogenannten „Sandboxing-Verfahrens“ in einer sicheren und abgeschotteten Umgebung auf Angriffsversuche untersucht werden müssen. Danach soll durch weitere Maßnahmen (Zugriffskontrolle) auf den Arbeitsplatzrechnern sichergestellt werden, dass keine unerwünschten Aufrufe und Programmstarts erfolgen können. Die Abteilung IuK des Landesamtes für Steuern Niedersachsen arbeitet aktiv an der Umsetzung des beschriebenen Sicherheitskonzepts und hat die hierzu erforderlichen Hard- und Softwarekomponenten beschafft, die Software implementiert und Tests durchgeführt. Sobald diese Tests, die sich durch Personalausfallzeiten im Zuge der Corona-Pandemie verzögert haben und noch verzögern, den Nachweis erbringen, dass die strengen Anforderungen des IT-Planungsrats erfüllt werden, wird das Sicherheitskonzept umgesetzt werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/7002 2 2. De am 3. W da Bi an Fl di (V Welche Finanzämter sind derzeit betroffen und seit wann (bitte einzeln aufschlüsseln)? r Trojaner-Angriff betrifft seit Anfang 2020 sämtliche Finanzämter in Niedersachsen, das Landest für Steuern Niedersachsen und die Steuerakademie Niedersachsen. Gibt es neue Erkenntnisse, wann die (digitale) Kommunikation mit dem Finanzamt wieder reibungslos funktionieren wird? ie unter Frage 1 bereits ausgeführt, verzögert sich die Umsetzung des Sicherheitskonzeptes, soss E-Mails mit Anhängen in den Finanzämtern weiterhin nicht zugestellt werden können. s zur Umsetzung des Sicherheitskonzeptes wird den Bürgerinnen und Bürgern empfohlen, E-Mails die niedersächsische Steuerverwaltung im *Text-Format* ohne Links oder E-Mail-Adresse (im ießtext oder in der Signatur) und - soweit erforderlich - mit Anhängen im pdf-Format zu verfassen, e ebenfalls weder Links noch E-Mail-Adressen enthalten. erteilt am 21.07.2020) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha, Jörg Bode und Thomas Brüninghoff (FDP) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung Erreichbarkeiten niedersächsischer Finanzämter