Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/7004 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Julia Hamburg und Imke Byl (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Wie ist der Stand der Planungen des Autobahnkreuzes Ölper, und welche Alternativen zur bisherigen Planung gibt es? Anfrage der Abgeordneten Julia Hamburg und Imke Byl (GRÜNE), eingegangen am 10.06.2020 - Drs. 18/6689 an die Staatskanzlei übersandt am 12.06.2020 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 10.07.2020 Vorbemerkung der Abgeordneten Das Autobahnkreuz Ölper liegt im Stadtgebiet Braunschweigs und verbindet die Autobahnen 391 und 392. Es wurde 1977 erbaut und in einer Nachprüfung als nicht dauerhaft standsicher bewertet. So wurden im Jahr 2016 Teile der Brücke, die über die A 391 führt, auf eine Spur verengt. Ursprünglich sollte das Autobahnkreuz die Verkehre von der A 392 als Nordtangente zur A 2 führen, stattdessen wurde die Verlängerung der A 391 bis zum Kreuz Braunschweig-Nord realisiert. In der Folge gibt es ein hohes Verkehrsaufkommen zwischen der A 2, Watenbüttel und dem Autobahnkreuz Ölper. Im Bundesverkehrswegeplan ist eine Ortsumfahrung von Watenbüttel als Weiterführung der A 392 vorgesehen. Diese soll das Naturschutzgebiet Okeraue durchschneiden und den Verkehr nach Veltenhof führen. Vorbemerkung der Landesregierung Der aktuelle Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 enthält kein eigenständiges Projekt für eine Planung im Zuge der A 392. Die der BVWP 2030 zugrunde gelegte Konzeption für eine Ortsumgehung (OU) Watenbüttel berücksichtigt einen Anschluss an die vorhandene A 392 (Ölper Kreuz). Mit der Ortsumgehung Watenbüttel im Zuge der B 214 wird das Ziel verfolgt, die heute hochbelastete Ortsdurchfahrt Watenbüttel vom weiträumigen Verkehr zu entlasten. Sie ist daher ein für die verkehrliche Entwicklung des Raumes Braunschweig bedeutendes Projekt. Dem hat der Bund Rechnung getragen und aufgrund der Ermittlung eines hohen Nutzen-Kosten- Verhältnisses das Vorhaben im Bedarfsplan 2016 in den Vordringlichen Bedarf eingestuft. 1. In welchem Zustand sind die Brücken der A 392? Im Zuge der A 392 befinden sich folgende Brücken von West nach Ost: – Bauwerk Wa 4, Überführung A 392 über DB-Strecke, Zustandsnote 2,0, – Bauwerk Wa3a, Überführung „Bockshornweg“ über die A 392, Zustandsnote 1,8, – Bauwerk Wa 2, Überführung „Am Ölper Holze“ über A 392, Zustandsnote 2,2, – Bauwerk BS 21, Überführung der A 391 über die A 392, Zustandsnote 2,0, – Bauwerk BSN 1, Überführung Ast der A 392 über die A 391, Zustandsnote 3,0, Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/7004 2 – Bauwerk Wa 1, Überführung „Mähenkamp“ über die A 392, Zustandsnote 2,0, – Bauwerk BSN 3, Überführung der A 392 über die Celler Straße, Zustandsnote 1,9, – Bauwerk BSN 4, Überführung der A392 über die Oker, Zustandsnote 2,4. 2. Welche durchschnittliche Lebensdauer wird den Brücken auf der A 392 zugeschrieben? Brückenbauwerke werden für eine Lebensdauer von 80 bis 100 Jahren konstruiert. Aufgrund der in den letzten Jahrzehnten aufgetretenen höheren Belastungen durch den Schwerlastverkehr wird die Lebensdauer einzelner Bauwerke verkürzt. Im Rahmen der statischen Nachrechnung von Bauwerken ergibt sich daraus teilweise die Notwendigkeit, diese zu verstärken oder auch früher zu ersetzen. Dies trifft nach derzeitigen Erkenntnissen auf die Bauwerke BSN 1 und BSN 4 zu. 3. Welche Baumaßnahmen sind wann auf der A 392 geplant? Für das Bauwerk BSN 1 ist ein Ersatzneubau notwendig. Hierzu wurden die Planungen bereits begonnen . Der Vorentwurf soll bis Mitte 2021 aufgestellt werden, sodass eine planungsrechtliche Absicherung , gegebenenfalls durch einen Verzicht auf Planfeststellung, 2022 erfolgen könnte. Ein Baubeginn wäre dann ab Anfang 2023 möglich. Das Bauwerk BSN 4 soll verstärkt werden. Die bauliche Umsetzung hierzu wird frühestens 2022 beginnen. Weitere Maßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen. 4. Gibt es Untersuchungen der Landesregierung und/oder der Landesstraßenbaubehörde zum Rückbau, zum Ersatzneubau oder zur Sanierung der Brücken auf der A 392? Im Rahmen der regelmäßigen Untersuchung des Zustandes und der Tragfähigkeit wurde für die Bauwerke BSN 1 und BSN 4 ein Handlungsbedarf abgeleitet. Im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Wie schätzt die Landesregierung die Planung im BVWP zur A 392 ein? Der aktuelle BVWP 2030 enthält kein Projekt für die A 392. Der BVWP 2030 enthält aber das Projekt B214-G70-NI OU BS-Watenbüttel. Dieses Projekt ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 in den Vordringlichen Bedarf eingestuft. Eine Planung wäre damit grundsätzlich möglich. Es können jedoch nicht alle Projekte des Vordringlichen Bedarfes sofort und gleichzeitig geplant werden. Nach heutiger Einschätzung kann mit der konkreten Entwurfsplanung frühestens in 2021 begonnen werden . 6. Wann wurden welche Alternativen zur Planung im BVWP 2030 von der Landes- und Bundesregierung geprüft? Ende der 1980er-/Anfang der 1990er-Jahre waren von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) verschiedene Varianten einer OU Watenbüttel untersucht worden . Aus Gründen der Verlärmung, der verkehrlichen Wirkung sowie im Besonderen auch der durch den Schwerverkehr ausgelösten Erschütterungen, die den Betrieb der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt beinträchtigen und möglicherweise gefährden würden, bot sich im Ergebnis keine der betrachteten Varianten als Lösung an. Eine Nordumfahrung, die später für den BVWP 2003 gemeldet wurde, war als möglicher Kompromiss eingeschätzt worden. Mit der Trasse dieser im Bedarfsplan 2004 dargestellten Nordumgehung sind durch eine zweimalige Zerschneidung des Fauna-Flora-Habitat-Gebiets Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker jedoch erhebliche ökologische Risiken verbunden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/7004 3 Die Planung der OU Watenbüttel konnte nach der Einstufung in den Weiteren Bedarf im Bedarfsplan 1993 und den Weiteren Bedarf ohne Planungsrecht, aber mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag im Bedarfsplan 2004 bis zum Bedarfsplan 2016 nicht fortgeführt werden. In dieser Zeit wurden von der Stadt Braunschweig verschiedene Varianten wie beispielsweise eine bahnparallele Variante, eine enge Nordumgehung sowie auch die 2010 ins Gespräch gebrachte Variante , die A 392 an die städtische Ernst-Böhme-Straße anzuschließen, entwickelt. Vor diesem Hintergrund hat das Land Niedersachsen diese Variante zur Neuaufstellung der Bundesverkehrswegeplanung 2030 an das BMVI gemeldet. 7. Welches Nutzen-Kosten-Verhältnis des Projekts B214-G70-NI nimmt die Landesregierung aktuell an? Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 weist die OU Braunschweig-Watenbüttel mit einem ermittelten Nutzen-Kosten-Verhältnis >10 aus. 8. Ist die umwelt- und naturschutzfachliche Prüfung des Projekts B214-G70-NI noch aktuell ? Die umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilung des Projektes B214-G70-NI OU BS-Watenbüttel entspricht den zum Zeitpunkt der Vorbereitung der Bundesverkehrswegeplanung 2030 vorgenommenen Erhebungen. 9. Wie bewertet die Landesregierung eine Abwertung der A 392 zu einer Landesstraße in diesem Zusammenhang? Eine Umwidmung der A 392 zu einer Landesstraße ist derzeit nicht vorgesehen. 10. Wurden seitens der Landesregierung Schritte unternommen, eine Abwertung der A 392 vorzunehmen? Eine Umwidmung der A 392 zu einer Landesstraße ist derzeit nicht vorgesehen. 11. Ist die Stadt Braunschweig in das Projekt eingebunden? Ja, die Stadt Braunschweig ist eingebunden. 12. Hat die Stadt Braunschweig eine Stellungnahme zu dem Projekt abgegeben, und ist diese der Landesregierung bekannt? Der NLStBV liegt zu dem Projekt B214-G70-NI OU BS-Watenbüttel keine Stellungnahme der Stadt Braunschweig vor. 13. Mit welchem Ergebnis wurde diese abgewogen? Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/7004 4 14 Au Ei vo (V . In welchem Zeitraum soll die Sanierung/Umbau/Modernisierung des Kreuzes Ölper erfolgen ? f die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. n detaillierter Zeitplan für die Baumaßnahmen liegt derzeit noch nicht vor. Als Erfahrungswert kann n einer Bauzeit zwischen zwei und drei Jahren ausgegangen werden. erteilt am 21.07.2020) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Julia Hamburg und Imke Byl (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Wie ist der Stand der Planungen des Autobahnkreuzes Ölper, und welche Alternativen zur bisherigen Planung gibt es?